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Umweltministerkonferenz am 14. November 2025 in Saarbrücken

Backhaus: „Natur- und Klimaschutz brauchen klare Ziele, Rechtssicherheit und stabile Finanzierung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, nimmt 14. November an der Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken teil. Im Mittelpunkt stehen bundesweite Weichenstellungen für den Klima-, Natur- und Umweltschutz, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Frage eines rechtssicheren Wolfsmanagements sowie die Düngeverordnung.

Minister Dr. Backhaus betonte vorab: „Klimaschutz und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben – sie dürfen aber nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Ohne klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung riskieren wir, dass gut gemeinte Ziele an der Realität scheitern.“

Verlässliche Finanzierung von Klima-, Natur- und Umweltschutz

Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Zeit nach 2027 eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes gesichert wird und bisher erreichte Umweltstandards in allen Sektoren erhalten bleiben. „Wenn wir dem Klimawandel wirksam begegnen wollen, braucht es einen langen Atem und wir müssen vor allem endlich aufhören, in Förderperioden zu denken. Stattdessen benötigen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Umsetzung von Klima- Natur- und Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen und eine langfristig gesicherte Finanzierung. Jeder Euro, den wir jetzt im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität investieren, wird sich für die kommenden Generationen doppelt und dreifach bezahlt machen. Das muss unser gemeinsamer Antrieb sein“, betonte Minister Dr. Backhaus.

Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Ein weiteres zentrales Thema ist die nationale Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen vorgibt. Mecklenburg-Vorpommern fordert eine zügige, aber praktikable Umsetzung, die regionale Unterschiede berücksichtigt und die Länder frühzeitig einbindet. Erklärtes Ziel muss es sein, auf nationaler Ebene zu einer weitgehend konsistenten Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu gelangen. Dazu müssen die Belange aller betroffenen Bereiche wie des Klimaschutzes, des Gewässer-, Hochwasser- und Küstenschutzes, der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Fischerei und Aquakultur einbezogen und zudem die Bürokratielasten für Verwaltung und Betroffene sowie zusätzliche Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschaftenden möglichst gering gehalten werden. Backhaus: „Wir brauchen keine Bürokratiemaschinerie, sondern Lösungen, die vor Ort funktionieren. Die Menschen in den Regionen müssen mitgenommen werden, sonst verlieren wir Akzeptanz.“

Wolfsmanagement – rechtssicher und praxistauglich gestalten

Ein dritter Schwerpunkt Mecklenburg-Vorpommerns ist der Umgang mit dem Wolf. Das Land fordert vom Bund endlich klare, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für das Wolfsmanagement und die Entnahme von Problemwölfen. „Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen endlich Verlässlichkeit. Wir haben den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen – nun muss der Bund liefern und den rechtlichen Rahmen schaffen, damit auffällige Tiere rechtssicher entnommen werden können“, betonte der Minister.

Gleichzeitig verweist er auf die aktuelle Bestandssituation. Danach zählt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu den Ländern mit den höchsten Wolfsdichten in Deutschland. Aktuell ist in MV rund die Hälfte der Landesfläche durch 34 Territorien mit sesshaften Wölfen belegt – darunter 28 Rudel, 5 Paare und 1 Einzeltier. Die Bestandsdichte steigt seit Jahren stetig, das belastet allem die Weidetierhaltung erheblich.

Das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region. Für diese Region hat der Bund am 13. Oktober 2025 den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes an die EU-Kommission gemeldet – eine Entwicklung, die aus Sicht MVs auch Konsequenzen für ein aktives Bestandsmanagement haben muss.
Backhaus: „Wenn der Erhaltungszustand als günstig gilt, müssen auch rechtssichere Entnahmen möglich sein. Alles andere wäre inkonsequent.“

Düngeverordnung – Bund in der Pflicht

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2025 rückte auch die Düngeverordnung erneut in den Fokus der Konferenz. In besagtem Urteil wird die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die Ermächtigungsgrundlage im Bundesrecht (§ 13 a Abs. 1 DüV) nicht hinreichend bestimmt sei. „Selbstverständlich müssen wir zunächst noch die Begründung des Urteils abwarten, aber schon jetzt steht fest, dass eine Anpassung der Düngeverordnung unumgänglich ist. Wir werden uns auf der Konferenz zu möglichen Schritten austauschen. Das Zepter des Handelns liegt allerdings beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich habe mich daher bereits in einem Brief an das BMLEH gewandt und ein schnelles Handeln in der Sache angemahnt. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 müssen wir zu einer rechtsicheren Lösung gefunden haben, da dann erste Düngemaßnahmen anlaufen.“

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