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Autor: Rügenbote

Das Sexualstrafrecht muss reformiert werden

Initiative im Bundesrat zum Sexualstrafrecht: MV und Hamburg setzen sich gemeinsam für das „Nur Ja heißt Ja“-Modell ein.

Schwerin – Seit 2016 gilt in Deutschland das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Trotz der Reform bestehen weiterhin große Schutzdefizite – insbesondere dann, wenn Opfer ihren entgegenstehenden Willen nicht erkennbar äußern können. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen mit einer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung im Interesse eines effektiven Opferschutzes zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ vorlegt. Eine Befassung des Bundesrats ist für den 10. Juli 2026 geplant.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: „Das „Nein heißt Nein“-Modell war damals ein wirklich großer Schritt nach vorn. Die sexuelle Selbstbestimmung stärken wir aber nur mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wirksam und realitätsgerecht. Deutschland hinkt hier hinterher, in mehreren Ländern Europas gilt bereits „Nur Ja heißt Ja“. Wir wissen, dass es derzeit eine evidente Schutzlücke gibt. Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren, können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Deshalb müssen auch wir die Zustimmung zum Maßstab machen. Es muss maßgeblich sein, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgte, und nicht, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen ausreichend zum Ausdruck gebracht hat. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz hat ein entsprechender Antrag knapp keine Mehrheit erhalten, aber es ist politisch Bewegung ins Thema gekommen. Auch die Erwartungshaltung vieler Menschen in Deutschland ist, dass wir zu einem „Nur Ja heißt Ja“ kommen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen. Zustimmung muss freiwillig, eindeutig und widerruflich sein. Sie darf nicht aus Schweigen, Angst, Druck, Erstarren oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Nicht die betroffene Person soll erklären müssen, warum ihr entgegenstehender Wille im Moment des Übergriffs nicht nach außen treten konnte. Das ist kein radikaler Gedanke. Das ist gegenseitiger Respekt. Wir fordern daher zu prüfen, ob und wie eine konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2016 ist in § 177 StGB erstmals die Nichteinverständnislösung („Nein heißt nein“-Lösung) Bestandteil des deutschen Strafrechts geworden. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden. Es wurde damals zu Recht als Meilenstein oder Paradigmenwechsel bezeichnet, dass nicht länger ausschließlich Zwangselemente wie Gewalt, Drohung oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage, sondern der entgegenstehende Wille der betroffenen Person in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Das geltende Recht knüpft maßgeblich an einen für die Täter erkennbaren entgegenstehenden Willen an und verlangt damit faktisch häufig ein aktives oder zumindest nach außen erkennbares Ablehnungsverhalten der betroffenen Person. Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse belegen aber, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sondern aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten. In der Praxis führt das dazu, dass tatsächlich nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen entweder nicht zur Anklage gelangen oder im gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend nachweisbar sind.

M-V: Milliarden-Investitionen für Konverterplattformen

Rostock – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Vergabe des ersten Auftrags für den Bau einer großen Offshore-Konverterplattform am Standort Rostock-Warnemünde. Auftraggeber ist der Offshore-Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz. Die Plattform wird von einem Konsortium aus der Neptun Werft und dem Stahlbauunternehmen Smulders gebaut. Die Konvertertechnik liefert Siemens Energy.

Zugleich laufen die Verhandlungen über eine zweite Konverterplattform gleicher Größenordnung. Kommt auch dieser Auftrag zustande, summieren sich die beiden Projekte auf ein Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro für die Produktion und Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das ist eine hervorragende Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden konkreten Großprojekte stehen für industrielle Wertschöpfung, gute Arbeitsplätze und Zukunftstechnologien. Sie stärken unser Land als bedeutenden Werften- und Industriestandort und zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielt.“

Damit sind erhebliche Beschäftigungseffekte verbunden. Bei der Neptun Werft und Smulders sollen zusammen etwa 500 neue Arbeitsplätze entstehen. Hinzu kommen bis zu weitere 500 Arbeitsplätze bei Zulieferern und Dienstleistern während der Bauphase. Insgesamt können damit bis zu 1000 zusätzliche Beschäftigte von dem Großauftrag profitieren.

Manuela Schwesig betonte, dass die Vergabe des Auftrags auch das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Unternehmen, Bund und Land sei.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren gemeinsam dafür eingesetzt, die Voraussetzungen für den Bau von Konverterplattformen in Warnemünde zu schaffen. Dass nun ein erster Großauftrag vergeben wurde, ist ein wichtiger Erfolg für die maritime Wirtschaft unseres Landes und ein starkes Signal für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern.“

Konverterplattformen sind ein zentraler Baustein für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie. Sie bündeln den auf See erzeugten Strom und ermöglichen dessen effiziente Übertragung an Land. Mit dem Einstieg in dieses Geschäftsfeld erschließen die beteiligten Unternehmen einen Zukunftsmarkt, der für die Energiewende in Deutschland und Europa von großer Bedeutung ist.

„Mecklenburg-Vorpommern verbindet maritime Kompetenz mit moderner Energietechnologie. Der Auftrag zeigt, welches Potenzial in unserem Land steckt. Wir wollen auch künftig ein starker Industriestandort sein und die Chancen nutzen, die sich aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien ergeben“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig.

Manuela Schwesig: „Das sind gute Nachrichten für die Menschen in unserem Land und für viele Familien in der Region. Besonders wichtig ist: Diese Aufträge schaffen nicht nur Arbeit für die kommenden Jahre. Sie eröffnen die Chance, Warnemünde dauerhaft als einen der führenden europäischen Standorte für den Bau von Konverterplattformen zu etablieren. Davon können die maritime Wirtschaft und viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern langfristig profitieren.“

M-V fordert digitalen Hilfe-Button gegen Cybermobbing

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt legt in Potsdam auf der Fachkonferenz einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Schwerin – „Cybermobbing hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Das belegen viele Studien. Insbesondere Kinder, Jugendliche, aber Frauen sind von beleidigenden, herabwürdigenden, bedrohenden oder systematisch ausgrenzenden Verhaltensweisen im digitalen Raum betroffen. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass ein erheblicher Anteil gerade junger Menschen bereits Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht hat.

Da Cybermobbing gravierende Folgen für die psychische Gesundheit haben kann, muss stärker dagegen vorgegangen werden. Darum lege ich diese Woche der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister in Potsdam einen Beschlussvorschlag vor, wonach die Einführung eines Hilfebuttons in den sozialen Netzwerken geprüft werden soll“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Cybermobbing kann Angststörungen, Depressionen, sozialen Rückzug sowie ein erhöhtes Risiko für selbstschädigendes Verhalten auslösen. Gleichzeitig ist ein Großteil der Betroffenen gehemmt und meldet die Vorfälle nicht. Oftmals mangelt es am Wissen, wo sie konkrete Hilfe erhalten können. Hilfe muss dort ansetzen, wo sich das digitale Leben abspielt:  in den sozialen Netzwerken. Denn als zentrale Drehscheibe der digitalen Kommunikation tragen die Social Media Plattformen eine besondere Verantwortung für ihre Nutzerinnen und Nutzer.

Meldefunktionen für rechtswidrige Inhalte sind bislang oft komplex, wenig transparent oder primär auf die Löschung einzelner Inhalte ausgerichtet. Darüber hinausgehende Unterstützungsangebote für Betroffene sind nicht flächendeckend etabliert und hauptsächlich außerhalb von Social Media“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Frankreich hat mit der Einführung eines Hilfebuttons auf großen Social Media Plattformen einen interessanten Ansatz gewählt, den wir in Deutschland betrachten sollten. Der ‚Hilfebutton‘ verbindet Betroffene von Cybermobbing mit spezialisierten Beratungsstellen zur direkten, wirksamen, niedrigschwelligen Hilfestellung und Unterstützung. Durch die direkte Verknüpfung der Plattformen mit einer staatlich organisierten, professionell besetzten Hotline wird Hilfe unmittelbar am Ort des Geschehens verfügbar gemacht.

Die Plattformen selbst beraten dabei nicht, sondern stellen nur die technische Schnittstelle bereit. In Deutschland könnte so auf bestehende bundesweite Hilfs- und Beratungsangebote verlinkt werden, um eine niedrigschwellige Soforthilfe zu gewährleisten, ohne neue Parallelstrukturen aufzubauen. Betroffene sollten unmittelbar nach dem Auslösen dieses digitalen Alarmknopfes einen persönlichen Kontakt bekommen, der stabilisiert, informiert und bei Bedarf gezielt an weiterführende Unterstützungsangebote vermittelt“, schlägt Ministerin Bernhardt zur VSMK vor.

Die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sollen die Bundesregierung um Prüfung bitten, inwieweit das in Frankreich bestehende Modell eines „Hilfebuttons“ für Betroffene von Cybermobbing in sozialen Netzwerken auf Deutschland übertragbar ist. Im Rahmen dieser Prüfung sollte insbesondere untersucht werden, inwiefern eine nationale Regelung europarechtlich zulässig ist oder sich eine dahingehende freiwillige Selbstverpflichtung der Online-Plattformbetreiber wirksam umsetzen ließe.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Ergänzung des Digital Services Act einzusetzen, mit Hilfe derer Anbieter großer Social Media Plattformen zur Bereitstellung eines gut sichtbaren „Hilfebuttons“ verpflichtet werden.

Landesplan Pflege vorgestellt

Gute Versorgung sichern, Demenzkompetenz stärken, Pflege zukunftsfest gestalten / Drese: „MV ist bei der Pflegeplanung und Demenzversorgung bundesweit Vorreiter“

Schwerin – Auf der heutigen Landespressekonferenz haben Sozialministerin Stefanie Drese und Professor Dr. Thomas Klie den neuen Landesplan Pflege Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Plan analysiert die aktuelle Pflegesituation im Land und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen.

„Die zukunftsfeste Gestaltung der Pflege gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Mit dem Landesplan Pflege verfügen wir über eine fundierte Planungsgrundlage, der wichtige Impulse zur flächendeckenden und bedarfsdeckenden Infrastrukturentwicklung und Personalgewinnung gibt“, verdeutlichte Drese.

Der Landesplan zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits seit Jahren einen sehr hohen Anteil an Pflegebedürftigen im Bundesvergleich hat. Gleichzeitig fällt der künftig erwartete Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen deutlich moderater aus als in früheren Prognosen angenommen.

„Die aktuellen Berechnungen zeigen: Es droht kein Pflege-Tsunami. Die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen steht auf der Agenda. Die demographische Entwicklung ist deutlich beherrschbarer als vielfach angenommen“, sagte Prof. Klie.

So werden in Mecklenburg-Vorpommern mit mehr als 86 Prozent der Pflegebedürftigen überdurchschnittlich viele Menschen zu Hause vor allem durch Angehörige versorgt. Zugleich verfügt das Land über ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Pflegeangebote. „Die Landkarte der pflegerischen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat so gut wie keine weißen Flecken. Herausforderungen bestehen vor allem dort, wo Personalengpässe die verfügbaren Angebote begrenzen“, betonte Drese.

Ein Schwerpunkt des Landesplans ist deshalb die Fachkräftegewinnung und -sicherung. „Pflege ist durch verschiedene Maßnahmen wie die Tariforientierung vollständige Schulgeldfreiheit ein attraktiver Beruf und der in MV häufigste gewählte Ausbildungsberuf“, betone Drese. Darauf gelte es aufzubauen, um die Arbeitsbedingungen für die in der Pflege beruflich Tätigen weiter zu verbessern.

Drese: „Dann werden wir in der Lage sein, die in die Rente gehenden Pflegekräfte überwiegend durch eigene Ausbildungen zu kompensieren. Ein Aufwuchs der Anzahl von Pflegekräften ist jedoch nur über die Gewinnung von ausländischen Pflegekräften möglich.“

Der Landesplan hebt zudem die besondere Rolle Mecklenburg-Vorpommerns im Bereich Demenz hervor. Mit dem im Landesplan Pflege angelegten Demenzmonitoring ist Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter in Deutschland. Zugleich ist das Land mit seinen Forschungsstandorten in Rostock und Greifswald ein ausgewiesener Kompetenz-Hotspot in Sachen Demenz.

Als zentrales Zukunftsthema benennt der Landesplan die Weiterentwicklung einer flächendeckenden pflegefachlichen Beratung und Begleitung. Diese soll Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen, Hilfen besser koordinieren und dazu beitragen, eine selbstständige Lebensführung möglichst lange zu erhalten.

„Leicht zugängliche Beratung und Begleitung muss zu einem Kernelement der zukünftigen Pflege-Versorgungsstrukturen werden, bei denen unsere Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle spielen. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen ein und werden deren Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern zügig vorantreiben“, so Drese.

Prof. Klie: „Mecklenburg-Vorpommern übernimmt eine Pionierfunktion in der Pflegepolitik. Die besondere Herausforderung besteht in MV darin, die pflegerische und gesundheitliche Versorgung in den großen Flächenkreisen zu gewährleisten. Gute Planung und Innovationsbereitschaft aber auch Offenheit für Pflegekräfte mit Migrationsgeschichte sind wesentliche Bausteine die Zukunft.“

Der Landesplan Pflege MV wurde im Auftrag des Sozialministeriums von Prof. Dr. Klie agp Sozialforschung Freiburg und Prof. Dr. Isfort, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. Köln erstellt. Die Erkenntnisse des Landesplans werden nun in die Arbeit des Pakts für Pflege Mecklenburg-Vorpommern, die Weiterentwicklung des Landespflegegesetzes sowie die Erarbeitung des Demenzplans des Landes einfließen.

Der Landesplan Pflege ist auf der Website des Sozialministeriums zu finden.

Bund und M-V schließen Vereinbarung zur Verwaltungsdigitalisierung

Kooperation soll Bürokratieabbau, Digitalisirung der Verwaltung und Modernisierung der Rechtssetzung beschleunigen

Schwerin – Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben heute im Schweriner Schloss eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung unterzeichnet. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen schneller zu digitalisieren, bürokratische Belastungen abzubauen, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern und die Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung weiter zu stärken.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Parlamentarischen Staatssekretär des BMDS, Philipp Amthor, und vom Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Heiko Geue.

Die Vereinbarung setzt konkrete Schwerpunkte bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. So planen die Partner, bis Ende März 2027 fünf Verwaltungsleistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen flächendeckend digital bereitzustellen. Dabei handelt es sich um die häufig nachgefragten Leistungen Ummeldung, Baugenehmigung, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Grundsicherung im Alter.

Der kommunale Zweckverband eGo-MV wird als sogenannter „Generalunternehmer“ des Landes die notwendigen Strukturen aufbauen, um die flächendeckende Anbindung der notwendigen Onlinedienste in den vielen kommunalen Ämtern zu unterstützen. Diese fünf Leistungen sollen somit nur der erste Schritt sein, um dann auch weitere kommunale Leistungen flächendeckend bereitstellen zu können. Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – egal wo sie wohnen – von einfacheren, schnelleren und medienbruchfreien Verwaltungsprozessen profitieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Rechtsetzung. Mecklenburg-Vorpommern wird einen digitalen Gesetzgebungskreislauf entwickeln, erproben und evaluieren. Darüber hinaus soll die Transformation und Pflege von Rechtslogiken in maschinenlesbarem Code mithilfe künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden. Ziel ist es, gesetzliche Regelungen künftig digitaler, verständlicher und effizienter umsetzbar zu gestalten.

Auch beim Bürokratieabbau wollen das BMDS und Mecklenburg-Vorpommern ihre Zusammenarbeit vertiefen. Auf Basis des in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführten Bürokratiechecks sollen bürokratische Hürden frühzeitig erkannt und möglichst vermieden werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Entlastungen an einer Stelle nicht zu zusätzlichen Belastungen an anderer Stelle führen dürfen. Gesetze und Verwaltungsverfahren sollen dadurch einfacher, praxistauglicher und besser für die digitale Umsetzung gestaltet werden.

Die Partner vereinbarten außerdem einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zur Erprobung und Weiterentwicklung des Ansatzes „Law as Code“. Hierfür wird ein strukturierter Austauschprozess auf Fachebene etabliert, um Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Standards weiterzuentwickeln.

Das BMDS wird darüber hinaus sein zentrales Schulungsangebot zur besseren Rechtsetzung für eine landesseitige Nachnutzung öffnen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf digitalen Werkzeugen für die Rechtsetzung, die künftig gemeinsam weiterentwickelt und eingesetzt werden sollen.

Parlamentarischer Staatssekretär Philipp Amthor: „Die Wirksamkeit der Digitalisierung der staatlichen Verwaltung wird für die Bürgerinnen und Bürger vor allem vor Ort erlebbar – in den Ländern und in ihren Kommunen. Eine gute Abstimmung von Bund und Ländern ist deshalb eine Gelingensbedingung für erfolgreiche Staatsmodernisierung. Dass Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsdigitalisierung nun im Miteinander mit der Bundesregierung noch stärker vorantreibt und eine verstärkte politische Zusammenarbeit mit dem Bund vereinbart hat, liegt insoweit nicht nur im Interesse des Landes, sondern auch im Bundesinteresse. Gemeinsam beschleunigen Bund und Länder die Verwaltungsmodernisierung und machen Deutschland einfacher, digitaler und leistungsfähiger.“

Minister Dr. Heiko Geue: „Unser Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weniger Zeit mit Anträgen, Formularen und Bürokratie verbringen und Verwaltungsleistungen schneller, einfacher und vollständig digital nutzen können. Genau darum geht es in der heutigen Vereinbarung mit dem Bund: Wir wollen Verwaltungsleistungen schneller und flächendeckend digital verfügbar machen, Bürokratie abbauen und neue Wege in der Rechtsetzung gehen. Die Entwicklung eines digitalen Gesetzgebungskreislaufs und die Erprobung von ‚Law as Code‘ bieten die Chance, Gesetze künftig verständlicher, effizienter und digital umsetzbar zu gestalten. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die den Menschen das Leben einfacher macht und Unternehmen von unnötigen Belastungen entlastet.“

Mecklenburg-Vorpommern tritt Allianz gegen Einsamkeit bei

Kabinett beschließt Erstunterzeichnung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird Erstunterzeichner der bundesweiten Allianz gegen Einsamkeit. Das Landeskabinett hat heute (am Dienstag) dem Beitritt zugestimmt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt im gemeinsamen Engagement gegen Einsamkeit und für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Einsamkeit stellt eine zunehmende gesellschaftliche Herausforderung dar, die Menschen aller Altersgruppen und Lebenslagen betrifft und unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer hat“, erklärte Drese nach der Kabinettssitzung. Sie könne erhebliche negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit, die gesellschaftliche Teilhabe sowie das Vertrauen in demokratische Institutionen haben.

In Mecklenburg-Vorpommern bestehen nach Angabe von Drese aufgrund struktureller Besonderheiten besondere Herausforderungen: eine geringe Bevölkerungsdichte, ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Menschen sowie ein hoher Anteil alleinlebender Personen erhöhen das Risiko sozialer Isolation.

„Deshalb haben wir frühzeitig das Thema Einsamkeit in den Fokus gerückt und einen ‚Runden Tisch gegen Einsamkeit im Alter‘ eingerichtet“, sagte Drese. Unter breiter Beteiligung von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden umfassende Analysen durchgeführt und konkrete Handlungsempfehlungen zur Prävention und Linderung von Einsamkeit erarbeitet.

„Mit der frühzeitigen Beteiligung des Landes als Erstunterzeichner der bundesweiten Allianz gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt“, betonte die Ministerin. Damit werde eine aktive Mitwirkung an der Ausgestaltung der bundesweiten Aktivitäten ermöglicht sowie eine sichtbare Positionierung des Landes im Themenfeld Einsamkeit.

Mit der Mitgliedschaft erhält das Land Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig können eigene Aktivitäten im Bereich der Einsamkeitsprävention eingebracht, weiterentwickelt und öffentlich sichtbar gemacht werden.

Die Allianz gegen Einsamkeit wurde auf Initiative des Bundes ins Leben gerufen. Sie bringt Länder, Kommunen, Verbände, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und weitere Akteure zusammen, um Kräfte gegen Einsamkeit zu bündeln, Erfahrungen auszutauschen und wirksame Maßnahmen weiterzuentwickeln. Grundlage bildet die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit, die seit 2023 umgesetzt wird. Ziel der Allianz ist es, das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, Präventionsangebote auszubauen und bestehende Hilfs- und Unterstützungsstrukturen besser zu vernetzen.

„Von zentraler Bedeutung sind dabei wohnortnahe Begegnungsangebote und eine starke Zivilgesellschaft. Gerade in unserem Flächenland sind soziale Netzwerke, Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Bürgertreffs, Vereine und viele weitere Begegnungsorte schaffen Räume für Gemeinschaft und wirken Einsamkeit aktiv entgegen“, so die Ministerin.

Drese kündigte an, das Thema auch weiterhin öffentlich sichtbar zu machen. „Mit unserem Fachtag ‚Gemeinsam statt einsam – für soziale Teilhabe‘ am 19. Juni im Landtag werden wir weitere Erkenntnisse gewinnen und den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vertiefen.“

Die Ministerin unterstrich abschließend: „Einsamkeit hat viele Ursachen. Deshalb gibt es auch nicht die eine Lösung. Entscheidend ist ein breites Bündel an Maßnahmen, die Begegnungen ermöglichen, Teilhabe fördern und Menschen miteinander verbinden. Daran arbeiten wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute an vielen Stellen – und dieses Engagement werden wir gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern weiter ausbauen.“

Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt wird umgesetzt

Das Kabinett beschloss die Landesstrategie: „Maßnahmen umfassen alle Lebensbereiche“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) beschlossen. Damit wurde der dritte Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V fortgeschrieben. Gleichzeitig erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir stärken den Schutz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt weiter. Mit der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen wir Transparenz durch die Darstellung von über 100 etablierten und neuen Maßnahmen aller zuständigen Ressorts zum Gewaltschutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Durch die Bündelung konkreter Maßnahmen, Zielsetzungen und Zuständigkeiten erhöhen wir die Verbindlichkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung.

„Die Landesstrategie ist ein Dreiklang aus Prävention, Unterstützung in Intervention. Die Maßnahmen reichen von der Weiterentwicklung präventiver Angebote in Kindertagesstätten und Grundschulen bis hin zur Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetzes. Unterstützung wird der erleichterte Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Gewaltopfer geben. Interventionen erfolgen z.B. durch die Polizei, die künftig gewaltausübende Person mittels elektronischer Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten ‚Fußfessel‘, beobachten kann“, zählt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt auf.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vereint auch zentrale aktuelle Gesetze der Landesregierung. Hervorzuheben wäre hierbei das Gesetz zur Stärkung des Kinderschutzes. Es sieht unter anderem Gewaltschutzkonzepte in Vereinen, etwa Sportclubs vor, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten. Mit dem Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V werden etwa Gewaltschutzkonzepte in der Pflege sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eingeführt.

Auch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein wichtiger Baustein der Strategie. Die Umsetzungsstrategie ist, begleitet durch die IK-Koordinierungsstelle des Landes, in einem umfassenden Beteiligungsprozess vorbereitet worden. Ein ausdrücklicher Dank geht an die beteiligten Ministerien und die Vertretenden der Zivilgesellschaft“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser.

„Mit der Verabschiedung der IK-Landesstrategie ist gleichzeitig der Auftrag verbunden, die geplanten Maßnahmen aktiv zu begleiten. Die Strategie ist dynamisch. Sie wird evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt, um aktuellen Herausforderungen und Bedarfen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern gerecht zu werden. Der bestehende Landesrat zur Umsetzung der IK-Landesstrategie soll den Prozess weiter begleiten.

Mit Blick auf die Wirksamkeit und Überprüfbarkeit dieser Landesstrategie über die aktuelle Wahlperiode hinaus ist eine stufenweise Evaluierung der Strategie vorgesehen. Die erste Evaluierung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der IK-Landesstrategie und anschließend alle fünf Jahre erfolgen. Denn der Schutz vor sexualisierter oder häuslicher Gewalt kann gar nicht umfassend genug sein“, stellt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt klar.

M-V schafft klare Regelungen für schnelles Handeln nach Wolfsrissen

Schwerin – Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Bund neue Möglichkeiten geschaffen, um nach Wolfsrissen schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen über die Umsetzung der neuen Regelungen informiert. Zur Unterstützung der Akteure vor Ort wurden „Hinweise zur Umsetzung Wolf im Jagdrecht“ herausgegeben.

Ziel ist es, Nutztiere wirksam zu schützen und gleichzeitig den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu sichern.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weide­tierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Kern der Hinweise ist eine klare und praxisnahe Vorgehensweise für den Fall, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht. Voraussetzung bleibt eine fachliche Begutachtung des Vorfalls. Dabei muss festgestellt werden, dass tatsächlich ein Wolf für den Schaden verantwortlich war und die betroffenen Tiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren.

Liegen beide Voraussetzungen vor, können Maßnahmen künftig unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. So sollen weitere Schäden verhindert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Eingriffe gezielt und verhältnismäßig erfolgen.

„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglich­keiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.

Der Minister betont zugleich, dass ein ausreichender Herden­schutz weiterhin die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Schäden bleibt. Wirksame Zäune und weitere Schutzmaßnahmen bilden auch künftig die Grundlage einer nachhaltigen Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Parallel arbeitet das Land gemeinsam mit Fachbehörden, Wissen­schaftlern, Landnutzern, Jagd- und Naturschutzverbänden an einem landesweiten Wolfsmanagementplan. Dieser soll künftig einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Mit der jüngsten Entschei­dung des Landtages zur Änderung des Landesjagdgesetzes wurden dafür weitere wichtige rechtliche Voraussetzungen geschaffen.

„Unser Ziel ist ein transparentes, verlässliches und praxisnahes Wolfsmanagement. Die Menschen im ländlichen Raum müssen darauf vertrauen können, dass Probleme erkannt und gelöst werden. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für den Erhalt einer geschützten Wildtierart. Beides gehört zusammen“, betont Backhaus.

Am 2. April 2026 trat das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine schnellere Reaktion auf Wolfsrisse. Voraussetzung sind der Nachweis eines Wolfsrisses durch einen fachkundigen Gutachter sowie das Vorhandensein angemessener Herdenschutzmaßnahmen. Mecklenburg-Vorpommern setzt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben um und hat mit der Landtagsentscheidung zur Änderung des Landesjagdgesetzes bereits weitere wichtige Weichen für ein rechtssicheres Wolfsmanagement gestellt.