Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Polnische Berufspendler

Schwerin – Gestern informierten Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, polnische Pendlerinnen und Pendler zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

Aufgrund der vielen telefonischen Anfragen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die Landesregierung ein Online-Portal auf Polnisch und Deutsch entwickelt. Unter www.metropolregion-stettin.de haben Interessierte die Möglichkeit sich zu registrieren, um so direkt von der Staatskanzlei informiert zu werden.

„Sobald die Details geklärt sind und das Antragsverfahren steht, informieren wir hier direkt“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

„Aktuell erarbeiten wir mit dem Wirtschaftsministerium das Verfahren dazu, um möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Dazu befinden wir uns auch mit Brandenburg und Sachsen im Austausch“, so Dahlemann.

Unterstützung der Rehakliniken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu richten, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben.

„Der Bund leistet einen aktiven Beitrag für die Unterstützung der Rehakliniken. Ausfälle werden kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen können.

„Der Anspruch auf Kurzzeitpflege soll daher auch in Einrichtungen bestehen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen – ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Die Regelung gilt bis einschließlich 30. September 2020.

Die Vergütung soll sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz (gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) der jeweiligen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung richten. „Das vermeidet langwierige und streitanfällige Vergütungsverfahren und dient dem Ziel, möglichst kurzfristig vorhandene Versorgungskapazitäten zu nutzen“, so Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Buga Rostock

Land ermöglicht frühen Wettbewerbsstart für Stadtpark auf alter Deponie

Rostock – „Der Stadtpark ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme ,Nördliches Warnowrund‘, für das die Hansestadt Anfang März die Aufnahme in die Städtebauförderung beantragt hat. Die Prüfung und Bewilligung dieses Antrags sind in Bearbeitung. Wir sehen aber, dass die Zeit bis zur Buga 2025 für Stadtentwicklungsprojekte denkbar knapp ist“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Damit der Wettbewerb schnell beginnen kann, haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegen und sind zu dem Schluss gekommen, dass dem so ist.“

Damit kann die Hansestadt den „Realisierungswettbewerb Stadtpark“ jetzt ausloben. Die Kosten dafür in Höhe von 200.000 Euro werden nach Bewilligung durch die Städtebaufördermittel gedeckt – die Stadt finanziert sie vor. „Die Landesregierung hat sich dazu bekannt, die Gartenschau in Rostock finanziell und ideell nach Kräften zu unterstützen. Dazu stehen wir“, bekräftigt Christian Pegel.

Der Stadtpark wird auf der ehemaligen städtischen Deponie entstehen und Bestandteil des Fördergebiets „Nördliches Warnowrund“ sein. Laut Buga-Konzept wird er mit einer Größe von rund 36 Hektar zum zentralen Park in Rostock werden und klassische Volksparktradition mit Spiel und Sport verbinden. Für Besucher und Einheimische wird er aus der Altstadt und den Stadtteilen Gehlsdorf, Dierkow und Toitenwinkel gleichermaßen gut erreichbar sein.

Die Gesamtkosten für den Stadtpark werden mit 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Hansestadt steuert 16 und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung neun Millionen Euro aus der Städtebauförderung bei.

Rostock hat im September 2018 den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 erhalten. Die Landesregierung sieht darin eine große Chance, der Universitäts- und Hansestadt einen nachhaltig spürbaren Schub im Städtebau und bei einer zukunftsweisenden Infrastruktur zu geben. Sie hat ihr finanzielle Unterstützung für verschiedene Einzelprojekte zugesichert, die zur Buga umgesetzt werden sollen – insgesamt 60 Millionen Euro. Damit werden unter anderem die Erschließung des Warnowquartiers und die Umwandlung der ehemaligen Deponie am östlichen Warnowufer in einen Stadtpark unterstützt.

Digitaler Unterricht

Bund und Länder unterstützen Schulen beim digitalen Unterricht in Corona-Krise

Schwerin – Bildungsministerin Martin begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, dass den Schulen jetzt kurzfristig 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel seien eine wichtige Hilfe für unsere Schulen, um den digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in dieser Krise umsetzen zu können. Die Mittel werden den Ländern für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen bereitgestellt. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen.

„Schulleitungen und Lehrkräfte leisten in diesen Wochen Großartiges – mit enormem Einsatz versorgen sie ihre Schülerinnen und Schüler zu Hause mit Unterrichtsstoff und Aufgaben. Sie nutzen dafür alle Wege, um das Lernen auch während der Schulschließungen für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Für dieses Engagement danke ich sehr herzlich“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ich höre von zahlreichen Beispielen aus Schulen, wo das digitale Lernen bereits hervorragend klappt“, sagte Martin. In einem ersten Schritt hatte das Bildungsministerium bereits in der ersten Woche der Schulschließungen allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia ermöglicht. Davon konnten vor allem jene Schulen profitieren, die noch über keine ausreichenden Lösungen verfügten. Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtseinheiten organisieren und Lerninhalte für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können.

Bildungsministerin Martin hatte sich zudem mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und ihnen verschiedene Übersichten auf bereits bestehende Online-Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Die Hinweise sind über den Bildungsserver MV abrufbar. „Es ist gut, dass wir nun mit den Mitteln über den DigitalPakt den Schulen weitere Möglichkeiten eröffnen können. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen“, erläuterte Martin. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist, dass ein Land mit mindestens einem anderen Land kooperiert und gemeinsame Projekte auf den Weg bringt, da die Mittel nur für Verbundlösungen verwendet werden können.

Sozialschutz-Paket

Drese: Sozialschutz-Paket bringt schnelle und unbürokratische Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert werden.

„Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind, wie z.B. Menschen mit geringem Einkommen, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern würden von den Maßnahmen profitieren, so Drese.

So wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Drese: „Der Staat zahlt die Grundsicherung und übernimmt dabei alle Miet- und Heizkosten für bis zu einem Jahr. Niemand muss dafür sein Erspartes antasten. Und niemand muss um seine Wohnung fürchten.“

Familien erhalten Unterstützung durch veränderte Regelungen beim Kinderzuschlag, dem sogenannten Notfall-KIZ. „Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, ist für den Anspruch auf Kinderzuschlag ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1.400 bis circa 2.400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Der Notfall-KiZ kann ab dem 1. April 2020 bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Das Sozialschutz-Paket umfasst auch Unterstützung für soziale Dienstleister und Fürsorgeeinrichtungen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie werden mit finanziellen Hilfen weiter gesichert. Im Gegenzug sollen die Empfänger im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags der öffentlichen Hand in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Drese: „Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen.“

83. Warnemünder Woche verschoben

Warnemünde – Die 83. Warnemünder Woche wird nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern erst 2021 stattfinden. Die Organisatoren der Traditionsveranstaltung reagieren damit auf die anhaltende, sehr dynamische Entwicklung in der Corona-Krise, blicken aber bereits optimistisch in die Zukunft: Die Vorbereitungen für 2021 haben bereits begonnen.

In etwas mehr als drei Monaten, vom 4. bis 12. Juli 2020, sollte die 83. Warnemünder Woche stattfinden. Doch die Unwägbarkeiten waren einfach zu groß, da noch kein Ende bei der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sicht ist. Die zu Deutschlands größten Segelevents gehörende Veranstaltung und Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößtes Volksfest wird daher ein Jahr aussetzen und im Sommer 2021 wieder stattfinden.

„Die Gesundheit aller Beteiligten, das heißt konkret der Gäste, Sportler, Helfer und Mitarbeiter, steht für uns an allererster Stelle“, sagt Matthias Fromm, Tourismusdirektor Rostock & Warnemünde. „Im Juli Hunderttausende Besucher und Sportler aus der ganzen Welt in Warnemünde zu begrüßen, um ein sportliches und kulturelles Sommerfest zu feiern, ist aktuell einfach nicht möglich. Die Warnemünder Woche um ein Jahr zu verschieben, ist uns bei Weitem nicht leichtgefallen, aber ich halte es nach Rücksprache mit allen Beteiligten für das Richtige. Und wer weiß, wofür es gut ist? Jetzt haben wir ein Jahr Zeit, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um die Warnemünder Woche noch attraktiver zu gestalten.“

Der Sportdirektor der Warnemünder Woche, Peter Ramcke: „Wir müssen leider AP über Alpha signalisieren, d. h. für die Segler „Alle Wettfahrten fallen für die Warnemünder Woche aus“. Eine so hochkarätige Veranstaltung verlangt auch für die Sportler neben der Vorbereitung den Kopf frei zu haben und vor allem gesund zu sein und zu bleiben. Ich bin bereits im intensiven Austausch mit den Aktiven und Vertretern der verschiedenen betroffenen Klassen über das kommende Jahr. Fest steht, wir werden auch 2021 wieder ein sportliches Programm präsentieren, das sich sehen lassen kann und freuen uns mit allen Sportlern, ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern auf die Warnemünder Woche 2021.“

Ingeborg Regenthal, Büroleiterin des Warnemünde Vereins, der das Sommerfest an Land einschließlich der offiziellen Eröffnungsfeier und dem traditionellen „Niege Ümgang“ organisiert: „Wir stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung. Natürlich sind wir traurig, dass wir in diesem Jahr nicht wie gewohnt fröhlich und unbeschwert in Warnemünde feiern können, doch das Risiko wäre einfach zu groß. Wer uns kennt, weiß, wir werden uns jetzt nicht ausruhen, sondern beginnen direkt mit den Vorbereitungen, um im nächsten Jahr eine ganz tolle 83. Warnemünder Woche mit buntem Sommerfest auf die Beine zu stellen.“

Ralf Bergel vom Warnemünder Segel-Club (WSC) und ehrenamtlicher Chairman der Warnemünder Woche sagt: „Wir haben alle Optionen geprüft und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt aus logistischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist. Die Warnemünder Woche lebt von ihren hochkarätigen, internationalen Segelwettbewerben, wie Europa- und Weltmeisterschaften. Im letzten Jahr hatten wir Seglerinnen und Segler aus insgesamt 38 Nationen in Warnemünde zu Gast. Das ist auch unser Ziel für das Jahr 2021. Wir stürzen uns jetzt in die Vorbereitungen für das nächste Jahr.“

Die nächste Warnemünder Woche findet vom 3. bis 11. Juli 2021 statt.

Hilfe für Krankenhäuser und Ärzte kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser in der Corona-Krise zugestimmt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bundestag hatte diese nur zwei Tage zuvor verabschiedet.

Damit die Krankenhäuser ihre Bettenkapazitäten erhöhen und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten einrichten können, wird ihre Liquidität gesichert. Dafür sind mehrere Maßnahmen beschlossen: So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro. Vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres bekommen die Kliniken einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient: zum Ausgleich ihrer Mehrkosten, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstungen. Der Zuschlag kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag.

Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die infolge der Corona-Pandemie Honorareinbußen haben, sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Gleichzeitig werden die Mehrkosten ausgeglichen, die sie durch die Versorgung von Corona-Infizierten haben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine zeitnahe Anpassung der Honorarverteilung angekündigt, ebenso die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, zum Beispiel „Fieberambulanzen“.

Um die Maßnahmen schnell greifen zu lassen, verlief das Gesetzgebungsverfahren unter Verkürzung aller Fristen innerhalb weniger Tage. Auch der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungszeit zu verzichten.

Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Corona-Nachtragshaushalt beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März 2020 den Nachtragshaushalt gebilligt, der die Kosten der Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der Corona-Krise finanzieren soll. Der Bundestag hatte das Gesetz zwei Tage zuvor mit breiter Mehrheit verabschiedet.

Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Bundesregierung mit dem Nachtragshaushalt 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich geht sie davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt das Gesetz die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen.

Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Falle eine Notsituation zulässig – die der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit seiner Mitglieder am 25. März 2020 beschlossen hat.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf für den Nachtragshaushalt erst am 23. März 2020 auf den Weg gebracht, der Bundesrat in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am 25. März dazu Stellung genommen, bevor das Gesetz am gleichen Tag vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet wurde.

Jetzt muss es der Bundespräsident noch unterzeichnen, anschließend folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.