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Backhaus: Walrettung konnte nicht untersagt werden

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich über Teile der medialen Berichterstattung im Hinblick auf die nun erfolgte Akteneinsicht zur Rettungsaktion des vor Poel gestrandeten Buckelwals entsetzt. „Hier werden die Fakten verdreht und einem meiner Mitarbeiter ein angebliches Zitat in den Mund gelegt, dass er nie gesagt hat.“

 Er weist insbesondere die Behauptung zurück, dass er einen Abteilungsleiter „krank gemacht“ habe. Richtig sei zwar, dass sich der Abteilungsleiter zum Ende der Rettungsaktion krank melden musste. Dies sei aber der extrem hohen Arbeitsbelastung geschuldet gewesen.

„Seit der ersten Sichtung des Wales in unseren Gewässern waren viele Beteiligte bis zum Ende der Rettungsaktion ständig tätig gewesen, teilweise bis weit in die Nacht hinein und auch an den Wochenenden. Am Ende der Rettungsaktion waren alle Beteiligten erschöpft. Alle – auch ich! Dass sich dann ein Mitarbeiter krank meldet, ist verständlich“, so Backhaus.

Auch inhaltlich hat der Umweltminister die Berichterstattung über das Vorgehen des Ministeriums zurückgewiesen. Er weist darauf hin, dass der Rettungsversuch nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigt werden musste, sondern allenfalls untersagt werden konnte.

„Juristisch ist dies ein großer Unterschied. Eine Untersagung war rechtlich nur möglich, wenn wir uns sicher wären, dass der Rettungsversuch eindeutig unzulässig wäre“, so der Minister.

Für die Bewertung des Rettungskonzeptes waren nicht nur Stellungnahmen der Naturschutzabteilung des Ministeriums notwendig. Vielmehr wurden auch Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie von zwei weiteren Abteilungen des Ministeriums eingeholt. Beim ersten Rettungsversuch gab es ein einstimmiges Votum aller Beteiligten, dass der Rettungsversuch geduldet werden sollte.

Auch beim zweiten, letztlich erfolgreichen Versuch, sahen drei der vier Stellungnahmen keine rechtliche Möglichkeit einer Untersagung. Insbesondere stellte der Landestierärztliche Dienst fest, dass „aktuell keine Gründe erkennbar sind, die ein behördliches tierschutzrechtliches Einschreiten während des genannten Vorhabens beim planmäßigen Verlauf erforderlich erscheinen lassen.“

Soweit die Naturschutzabteilung des Ministeriums eine Zulässigkeit des zweiten Rettungsversuches verneint hatte, weil eine Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht kaum möglich erscheine, beruhte diese Einschätzung – wie sich auch aus den der Presse übermittelten Akten ergibt – auf falschen Tatsachengrundlagen. Es wurden Passagen aus einem von der privaten Rettungsinitiative vorgelegten Gutachten so verkürzt wiedergegeben und zusammengefasst, dass der Eindruck entstehen konnte, die Rettungsinitiative sei selbst davon überzeugt, dass der Wal ohnehin sterben werde.

Tatsächlich führte das Gutachten aber aus, dass der Wal bei einem Verbleiben in der Ostsee keine Überlebenschance hatte und schlug daher als neuen Ansatz „einen passiven, assistierten Transport an Bord des derzeit vor Ort befindlichen Halbtauchers, um das Tier etwa 200 Kilometer weit in ein Tiefseegebiet mit hohem Salzgehalt in der Nordsee zu bringen.“ vor.

Aus diesem Grund kamen die Teilnehmer des Ministeriums und des LUNG bei der abschließenden Besprechung einvernehmlich zum Schluss, dass keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung erkennbar war.

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