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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H

Schwerin – Die Ministerinnen Bettina Martin aus Mecklenburg-Vorpommern und Karin Prien aus Schleswig-Holstein sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beider Bundesländer sind gestern (7. Juni) zu einem gemeinsamen digitalen Austausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand der Entschluss beider Länder, einen Prozess zu starten, an dessen Ende ein Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H stehen soll.

Ein Gastschulabkommen regelt, dass Schülerinnen und Schüler die Schulen des jeweils anderen Landes besuchen können, auch wenn sie auf der anderen Seite der Landesgrenze wohnen. Zusätzlich vereinbarten die Ministerinnen Martin und Prien, dass in dieser Form ein regelmäßigerer Austausch stattfinden soll, der die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter intensivieren kann. Außerdem wollen beide im August gemeinsam an den 60. Jahrestag des Mauerbaus erinnern.

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich freue mich auf eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Gerade in der Bildung können beide Seiten viel von einem guten Austausch profitieren. Beispielsweise werden seit Langem Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Nachbarland an unseren allgemein bildenden Schulen unterrichtet und umgekehrt. Insbesondere für Familien im grenznahen Raum kommt eine Beschulung der Kinder an einer Schule des angrenzenden Bundeslandes in Betracht. Unser Ziel ist es, so wie bereits mit Brandenburg, auch mit Schleswig-Holstein Regelungen zum finanziellen Ausgleich im Falle eines länderübergreifenden Schulbesuchs zu vereinbaren.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien: „Ein Gastschulabkommen schafft Sicherheit für Schülerinnen und Schüler auf beiden Seiten der Landesgrenze. Wir haben in Schleswig-Holstein sehr gute Erfahrungen mit unserem Gastschulabkommen mit Hamburg gemacht. In Bildungsfragen stimmen sich die norddeutschen Bundesländer eng ab und arbeiten partnerschaftlich zusammen. Diese gute Zusammenarbeit wollen wir auch auf Ebene der Ministerinnen noch verstärken.“

ANGELNmachtSCHULE wird fortgesetzt

Schwerin – Ab dem neuen Schuljahr 2021/22 bietet der Landes­anglerverband (LAV) den Ganztagsschulen Mecklenburg-Vorpommerns unterrichtsergänzend Angelunterricht an. Das Angebot im Rahmen der Ganztagsschule steht den Schülern der Klassenstufen fünf und sechs frei wählbar zur Verfügung. Das Projekt ANGELNmachtSCHULE soll die Umweltbildung erweitern und bei den Kindern das Interesse am Angelsport wecken. Am Ende der Ausbildung ist die Fischereischein­prüfung möglich. Zusätzlich bietet der LAV auch die Gestal­tung und Begleitung von Wander- oder Projekttagen an.

ANGELNmachtSCHULE startete 2018. In der ersten Phase bis Ende dieses Schuljahres wurde in Zusammenarbeit mit der Uni Rostock, der Fischerei Müritz-Plau GmbH, dem Biosphären­­reservatsamt Schaalsee-Elbe und vier Ganztags­schulen das erforderliche Lehrmaterial entwickelt und erprobt, das nun für weitere Projekte verwendet werden soll. Exkursionen und Experimente vermittelten nicht nur fachliches Wissen auf dem Gebiet der Fischbiologie und der Gewässerökologie, sie sensibilisierten die Kinder auch für den Naturschutz.

Für das bis Juli 2024 laufende Folgeprojekt werden jetzt interessierte Schulen gesucht. Je nach Bedarf werden auch neue ehrenamtliche Ausbilder vom Landesanglerverband geschult. Anfragen können an die LAV-Geschäftsstelle (info@lav-mv.de) gerichtet werden.

Das Projekt des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird vom Landwirtschaftsministerium mit rund 140.000 Euro aus der Fischereiabgabe gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlichkeitsarbeit und Marketing-aktivitäten für die Fischerei“ unterstützt.

Schulmagazin „klasse!“ 2021/2022 erschienen

Schwerin – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern können sich über die neue Ausgabe des Schulmagazins „klasse!“ für das Schuljahr 2021/2022 freuen. Das kostenlose Heft wird in diesen Tagen an allen öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen verteilt. Titelthema der aktuellen Ausgabe des Magazins „klasse!“ ist die Vielfalt der Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Doch auch der Einfluss der Corona-Pandemie findet sich thematisch im Heft wieder.

Ab heute liegt die Zeitschrift auch als digitale, mobil lesbare Ausgabe vor. Zu erreichen ist die Online-Fassung über www.lehrer-in-mv.de/klasse. Schulen können die digitale Ausgabe oder einzelne Artikel mit ihrer Homepage verlinken.

„Die Frage nach dem Beruf treibt viele Jugendliche um“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „In unserem Land haben die Schülerinnen und Schüler mehr Möglichkeiten denn je, ihre Zukunft zu planen und einen spannenden Beruf zu erlernen – praxisbezogen und vor Ort.“

Ein Beispiel für sehr gute Ausbildungsbedingungen ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim, das im Fokus der Reportage „Eine Schule. Drei Standorte. Zwanzig Ausbildungsberufe“ steht. Außerdem können sich die Schülerinnen und Schüler im Heft über die verschiedenen Phasen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule informieren, die bereits ab der Jahrgangsstufe 5 beginnt. Und auch außerschulische Angebote werden vorgestellt, darunter der Berufswahlparcours.

Neben der Vielfalt der Berufsausbildung bieten die Hochschulen im Land natürlich auch spannende Perspektiven: Im Kapitel „Hochschule“ erzählen drei Studierende der Universität Rostock, wie sie zur Berufspädagogik gekommen sind. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser in diesem Heftteil, warum es sich lohnt, ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen.

Das aktuelle Heft blickt jedoch nicht nur in die Zukunft, sondern wirft auch einen Blick zurück auf die vergangenen Monate: Wie Schule in Zeiten von Corona stattfinden konnte, erzählen die Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule „Rudolf Harbig“. Außerdem erhalten die Leserinnen und Leser einen Einblick, wie die aktuelle Partnerschule der Festspiele MV, die Nils-Holgersson-Grundschule in Schwerin, trotz Pandemieeinschränkungen den Zauber der Musik erleben konnten.

Und auch neue Förder- und Investitionsprogramme, die künftig gute Bildung und gute Schule sichern sollen, werden noch einmal genauer vorgestellt: von umfangreichen Investitionen in die Bildung, über die Digitalisierungsstrategie für Schulen bis zum neuen Maßnahmenpaket „Stark machen und Anschluss sichern“ zur Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern.

„klasse!“ ist nun zum siebten Mal erschienen. Umgesetzt und produziert wurde das Schulmagazin im Jahr 2021 von der Rostocker Werbeagentur WERK3.

Schulen profitieren von Schulbauprogramm

Schwerin – Zahlreiche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können sich über zusätzliche Finanzmittel zum Umbau, der Sanierung oder der Erweiterung ihrer Gebäude freuen. In einem ersten Schritt werden 31 Projekte im Land eine Gesamtsumme von 5,3 Mio. Euro aus dem Schulbauprogramm erhalten. Schwerpunktmäßig geht es darum, die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Hygienestandards herzustellen bzw. zu sichern.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen.

Die jetzt ausgewählten Projekte sind der erste Schritt des Gesamtprogramms aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds in Höhe von 100 Mio. Euro. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe Schulbau des Ministeriums für Inneres und Europa in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat jetzt zunächst über die Anträge für kleinere Vorhaben mit einer maximalen Fördersumme von jeweils 500.000 Euro beraten. Die Entscheidung über die größeren Vorhaben wird voraussichtlich Ende Juli getroffen.

Innenminister Torsten Renz: „Das Programm unterstützt die Schulträger bei ihren Investitionen für eine bessere hygienische Grundausstattung an ihren Schulen. Sie können nun ihre Vorhaben noch in den Sommerferien starten. Gute hygienische Bedingungen sind wir den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern gleichermaßen schuldig.“

„Schulen können mit diesem Programm Sanierungsmaßnahmen vornehmen, damit sie mit zusätzlichen Hygienevorrichtungen besser für das neue Schuljahr gerüstet sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben gemeinsam viel aus den vergangenen Monaten gelernt. Dieses Schulbauprogramm aus dem MV-Schutzfonds ist ein wichtiger Baustein, der hilft, das neue Schuljahr abzusichern. Denn gerade in der Pandemie ist es wichtig, dass die Hygienestandards an den Schulen auf einem hohen Niveau sind“, so Martin.

Neben der Erneuerung von sanitären Anlagen können die geförderten Schulen auch Fenster modernisieren, bislang nicht genutzte Räume zu zusätzlichen Klassenräumen umbauen, Sonnenschutzvorrichtungen installieren, Außenanlagen erneuern, die Schulküche sanieren oder getrennte Wege für die Schülerinnen und Schüler einrichten.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende des vergangenen Jahres im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen.

Abschaffung der Testpflicht in Schulen

Stralsund – Bezugnehmend auf die positiven Entwicklungen der Inzidenzenzwerte in den letzten Tagen im Land Mecklenburg-Vorpommern, welches die niedrigsten Corona Neuinfektionen im gesamten Bundesgebiet vorzuweisen hat, fordert die Kreistagsfraktion der BÜRGER für VORPOMMERN – RÜGEN und FREIEN WÄHLERN für den Schulbetrieb in den Landkreisen nunmehr auch, dass nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch die Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler ab sofort ausgesetzt werden. Sollte der positive Trend anhalten, fordert die Fraktion ebenfalls die Aussetzung oder Abschaffung der Testpflicht für Urlauber und touristische Gäste in den Tourismusgebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Begründung für diesen fälligen Schritt sieht der Fraktionsvorsitzende der BVR/FW Mathias Löttge in der verschwindend geringen Zahl der Neuinfektionen im Land Mecklenburg-Vorpommern, die derzeit bei einem Inzidenzwert von 8,7 liegt. Es ist zu diskutieren, in welcher Weise die Corona- Testzentren weiter vorgehalten werden, um im Bedarfsfall ihre Arbeit sofort wieder aufnehmen zu können und selbstverständlich symptomatische Patienten jederzeit qualifiziert testen zu können, sagte Löttge.

So könne man weiter verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen und dabei ökonomische Reserven schonen. Unabhängig davon appelliert Mathias Löttge weiterhin zur konsequenten Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Hierbei haben unsere Bürgerinnen und Bürger ein hohes Verantwortungsbewusstsein gezeigt, dem wir auch weiterhin vertrauen können.

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Noch bis 9. Juni für das Referendariat ab 1. Oktober bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2021 Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein. Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Mittwoch, 9. Juni 2021, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, können berücksichtigt werden, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 15. September 2021 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien.

„Im April 2021 haben 836 Referendarinnen und Referendare und damit so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern absolviert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Rekord ist Resultat der Bemühungen, das Referendariat attraktiver zu gestalten, das Einstellungsverfahren zu vereinfachen und im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte im Land zu halten“, so die Ministerin.

Damit der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind nach dem 1. Oktober der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.

Zuletzt legte das Land mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Einstellungsverfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab. So können Referendarinnen und Referendare schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium zu halten,“ erläuterte die Bildungsministerin. „Referendarinnen und Referendare werden zudem an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich daher über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Allen, die die Voraussetzungen erfüllen, steht auch ein Platz für ein Referendariat zur Verfügung“, sagte Martin.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen mit der A 13 bzw. E 13 ein höheres Gehalt und verdienen damit genau so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schularten. Ebenso hat das Land im Rahmen des 200-Millionen-Euro-Schulpakets die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie anderer Schularten gehoben.

Vorbild für Integration

Alabali-Radovan: Öffentlicher Dienst muss Vorbild für Integration sein

Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.
Die Landesintegrationsbeauftragte, Reem Alabali-Radovan.

Rostock – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, hat sich anlässlich der 15. Konferenz der Migrant*Innenselbstorganisationen aus M-V (MIGRANET-MV) am Wochenende in Rostock für eine stärkere interkulturelle Öffnung und mehr Unterstützung für zugewanderte Frauen beim Einstieg in die Erwerbsarbeit ausgesprochen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben sei für eine gelingende Integration von besonderer Bedeutung, so Alabali-Radovan. Vor allem für Frauen müssten dabei Barrieren abgebaut und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Zugewanderte Frauen sind überproportional an Arbeitsplätzen mit niedriger Bezahlung vertreten. Sie sind auch besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und aktuell stärker von den Corona-bedingten negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt“, so Alabali-Radovan.

Die Unterstützung und Beratung, wie sie z. B. durch das IQ-Netzwerk (IQ-Integration durch Qualifizierung), die Integrationsfachdienste Migration, das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge und viele andere Institutionen geleistet wurden, müssten dazu zielgerichtet fortgeführt werden. „Damit die Integration in Arbeit und Beruf aber tatsächlich gelingt, muss alles zusammenpassen: die regionalen Arbeitsmarktchancen, Deutschkenntnisse, die Qualifikation und Bildungsnachweise, Informationszugängen und der Aufenthaltsstatus“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Der öffentliche Dienst muss Vorbild für Integration sein. Das gilt vor allem für das Vorantreiben der interkulturellen Öffnung. Hier stehen auch ganz besonders das Land und die Kommunen in der Pflicht.

Die Integrationsbeauftragte verdeutlichte, dass der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile neun Prozent beträgt. Er habe sich damit seit 2016 nahezu verdoppelt. Das müsse sich zukünftig sehr viel stärker auch in Behörden und Verwaltungen, aber auch in weiteren Institutionen und Unternehmen widerspiegeln, so Alabali-Radovan.