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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Kids-EM 2024: Anmeldung jetzt möglich

Logo der Kids-EM

Schwerin – Mit der Fußball-Europameisterschaft steht Deutschland in diesem Sommer ein sportliches Highlight bevor. In Mecklenburg-Vorpommern wird dieses Event durch eine eigene Kids-EM für Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren begleitet, die der Landesfußballverband durchführt.

„Bis zum 29. Februar 2024 können interessierte Vereine ihre Teams für eines der an sechs Orten stattfinden Turniere anmelden“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin mit.

„Rund 1.500 Kinder können so ihren großen Vorbildern nacheifern, wenn sie gekleidet in den Trikots der EURO 2024-Mannschaften um den Sieg spielen“, so Drese.

Die Kids-EM sei damit ein innovatives Leuchtturmprojekt, um Kinder nachhaltig für den Fußball- und Vereinssport im Land zu begeistern.

Der Auftakt der Kids-EM erfolgt am 07. April in Waren. Weitere Turniere sind in Lübtheen (13. April), Neukloster (14. April), Teterow (20. April) und Bergen (27. April) geplant.

Den Abschluss bildet das Turnier in Anklam am 01. Mai. Interessierte Vereine können sich jeweils für den Turnierstandort innerhalb des eigenen Fußballkreises anmelden.

Im Altersbereich der F-Jugend stehen pro Turnierstandort insgesamt 24 Startplätze für Teams mit einer Stärke von jeweils bis zu fünf Spielerinnen und/oder Spielern zur Verfügung.

Vereine können maximal zwei Teams anmelden. In der E-Jugend sind jeweils 16 Startplätze mit maximal acht Spielerinnen oder Spielern pro Team vorgesehen. Eine Mehrfachanmeldung von Vereinen ist in dieser Altersklasse nicht möglich.

Drese: „Schon die Ankündigung der Kids-EM traf auf reges Interesse bei unseren Vereinen im Land. Ich rechne also mit spannenden Turniertagen, fesselnden Spielen unserer Nachwuchssportlerinnen und -sportler und natürlich viel EM-Begeisterung bei Klein und Groß.“

Das Land unterstützt das Vorhaben mit Mitteln in Höhe von gut 60.000 Euro. Weitere Informationen zur Kids-EM 2024 sowie zur Anmeldung finden Interessierte auf der Internetseite des Landesfußballverbandes unter www.lfvm-v.de/kids-em.

Kita-Pläne der Gewerkschaften

Oldenburg: Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks und nicht umsetzbar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Forderungen der Gewerkschaft Verdi zu einer weiteren Senkung des Betreuungsschlüssels als nicht realistisch und damit als nicht umsetzbar bezeichnet.

„Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land bildet Jahr für Jahr rund 800 Erzieherinnen und Erzieher für Kindergarten, Krippe und Hort aus. Um die Forderungen von Verdi zu erfüllen, müssten jährlich 1.000 weitere Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden.

Das bedeutet also, dass in jedem Jahr 1.800 bis 2.000 junge Menschen den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ergreifen müssten. Das ist nicht realistisch. Erstens wollen nicht alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger Erzieherin oder Erzieher werden. Zweitens gibt es diese Jugendlichen gar nicht.

Wir benötigen derzeit Fachkräfte in allen Bereichen – in der Gastronomie, in der Medizin, im Verkauf. Da ist es völlig utopisch davon auszugehen, dass noch mehr Jugendliche Erzieherin oder Erzieher werden wollen.

Eine weitere Fachkräfteoffensive würde auch nichts bringen, weil die Landesregierung bereits die Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ gestartet hat. Darüber hinaus fehlen das Fachpersonal für diese hohe Zahl an Auszubildenden und die Räumlichkeiten in den Berufsschulen.

Es braucht nicht viele Argumente, um zu wissen, dass kleinere Gruppen eine bessere individuelle Förderung und Betreuung der Kinder ermöglichen. Allerdings hilft uns Aktionismus an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Ich plädiere für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung mit Augenmaß.

Die Landesregierung hat bereits große Schritte unternommen. Seit dem vergangenen Jahr werden die Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (ENZ) nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet.

Damit haben sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen verbessert, sondern dadurch erhöht sich auch der Fachkräfteschlüssel. Es können 300 Erzieherinnen und Erzieher mehr eingestellt werden.

Durch den Mindestpersonalschlüssel, der derzeit durch die Partnerinnen und Partner verhandelt wird, könnten 600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden.

Durch die geplante Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist, gibt es kleinere Gruppen, weil eine Fachkraft künftig durchschnittlich 14 Kinder betreuen soll. Das bedeutet circa 230 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher für die Kitas“, so Oldenburg.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Fördergelder für Spielplätze

Schwerin – Noch bis Ende des Monats besteht für das Jahr 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Spielplatzförderrichtlinie MV zu stellen. Kommunen und Ämter, die also noch Spielplätze vom Land fördern lassen möchten, sollten die Gelder bis zum 28. Februar beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft beantragen, erinnert der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus. Der Fördertopf sei noch nicht voll ausgeschöpft.

„Der Antrag für die Spielplatzförderung ist mit Absicht sehr schlicht gehalten. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Insgesamt 2,3 Millionen Euro haben wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt – und es sind noch Reste vorhanden. Wer die bis zu 15.000 Euro pro Projekt noch in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen“, so Backhaus.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln.

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Bei der Bewertung zugrunde gelegt wird die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Antrag.

Schulen starten ins zweite Halbjahr

Oldenburg: Insbesondere den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen wünsche ich viel Glück und Erfolg

Schwerin – Am Montag, 19. Februar 2024, beginnt für 161.800 Schülerinnen und Schüler und 13.400 Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder die Schule. Nach den zweiwöchigen Winterferien starten sie in das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024. Für die 34.800 Schülerinnen und Schüler und 2.100 Lehrkräfte an den beruflichen Schulen hatte der Unterricht bereits am Montag, 12. Februar 2024, bereits wieder begonnen.

„Ich hoffe, dass sich in den Winterferien alle gut erholen konnten und motiviert ins neue Schulhalbjahr starten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, dass das Halbjahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen. Insbesondere den Schülerinnen und Schülern in den Abschlussklassen wünsche ich viel Glück und Erfolg. Für sie beginnt mit dem zweiten Schulhalbjahr eine wichtige und ereignisreiche Zeit“, so die Ministerin.

Mit Beginn des zweiten Halbjahres laufen bereits die Vorbereitungen für das neue Schuljahr: Die Einführung des Lesebandes sowie die zusätzlichen Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule werden inhaltlich und organisatorisch geplant.

„Grundschülerinnen und Grundschüler müssen besser lesen, rechnen und schreiben können, um erfolgreicher lernen zu können. Unser Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler, um stabile Grundlagen für den weiteren Bildungsweg zu legen. Dazu nehmen unsere Lehrerinnen und Lehrer am ersten Grundschulfachtag am Mittwoch, 21. Februar, in Greifswald teil. Im Zentrum dieser Fortbildung steht die Einführung des Lesebandes zum neuen Schuljahr. Alle Kinder der Grundschule werden ab dem neuen Schuljahr täglich zwanzig Minuten lesen. Die verschiedenen Methoden sowie das vom Land zur Verfügung gestellte Material werden den Lehrkräften am Mittwoch vorgestellt“, erläuterte die Bildungsministerin.

Das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 beginnt, wie das vergangene aufgehört hat. In der ersten Schulwoche kann es in der Zeit von Mittwoch, 21. Februar 2024, bis Donnerstag, 22. Februar 2024, zu Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Nach jetzigem Stand sind folgende Verkehrsbetriebe betroffen: Verkehrsbetrieb Ludwigslust-Parchim, Nahbus NWM GmbH, RSAG Rostock, Rebus Rostock und der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH. Aus diesem Grund weist das Bildungsministerium erneut auf die geltenden Regelungen für den Schulbetrieb hin:

  • Wie bei bisherigen Streiks gilt, dass die Arbeits- bzw. Dienstpflicht der Lehrkräfte bestehen bleibt.
  • Jede Schule regelt den Schul- und Unterrichtsbetrieb in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die Arbeitskampfmaßnahmen in eigener Verantwortung. Dort, wo Schülerinnen und Schüler aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten nicht zur Schule gelangen können, sind entweder für diese Schülerinnen und Schüler Aufgaben über die Lernplattform zur Verfügung zu stellen bzw. Aufgaben zu übergeben, die zu Hause erledigt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Streikmaßnahmen nicht zur Schule kommen können, bearbeiten die Aufgaben, die über die jeweilige Lernplattform der Schule zur Verfügung gestellt werden oder erledigen zu Hause die vorab empfangenen Aufgaben. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler informieren am Dienstag – möglichst per E-Mail – die Schule, dass aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen keine Beförderungsmöglichkeiten besteht und deswegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht erfolgen kann.
  • Über die Durchführung von schulischen Veranstaltungen am Nachmittag, deren Erreichbarkeit durch die Arbeitskampfmaßnahmen beeinträchtigt wird, entscheidet die Schule in eigener Verantwortung.
  • Über die Durchführung des Schwimmunterrichts entscheiden die Schulen ebenfalls in eigener Verantwortung. Wird von der Durchführung des Schwimmunterrichts abgesehen, organisieren die Schulen ein alternatives Unterrichtsangebot.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler derzeit ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen können, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten zu Hause die Aufgaben, die über die Lernplattform der Schule zur Verfügung gestellt werden.
  • Sollte sich im Verlaufe der Woche abzeichnen, dass die Arbeitskampfmaßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, sodass Schulen uneingeschränkt erreicht werden können, kehren sie sofort wieder in den regulären Unterrichtsmodus zurück.

Ausbau von Ganztagsplätzen

Oldenburg: Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen

Schwerin – Bund, Länder und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erhält Mecklenburg-Vorpommern vom Bund 54,4 Millionen Euro.

Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit. Die Träger der Einrichtungen bringen ebenfalls insgesamt 11,7 Millionen Euro auf. Die Mittel von Bund und Land sind zur Unterstützung der Kommunen ihrer eigenen Aufgaben vorgesehen. Sie sind für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dienen, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten oder bestehende Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten.

„Schülerinnen und Schüler können im Ganztag gezielt gefördert werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Durch Ganztagsangebote steht mehr Zeit für Bildung, Förderung und ganzheitliches Lernen zur Verfügung, sodass sie auch außerhalb des Unterrichts wichtige Erfahrungen sammeln können. Das eröffnet Bildungschancen und gleicht Benachteiligungen aus.

Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen, um künftig den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewähren. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist hierfür eine große Unterstützung“, so Oldenburg.

Mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau können Neu- und Umbauten, der Erwerb von Grundstücken sowie Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden. In der Richtlinie des Landes zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind die Förderbedingungen festgelegt.

Landkreise und kreisfreie Städte beantragen eine Förderung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das LAGuS hat die Antragsunterlagen auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.

Mecklenburg-Vopommern verstärkt dabei die Zusammenarbeit zwischen Schule, Hort und außerschulischen Kooperationspartnern. Die Kooperationsdatenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen, Anbieterinnen und Anbieter zusammen.

„Außerschulische Kooperationspartner gestalten den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher. Das zeigen unsere Erfahrungen und genau das kommt auch bei den Kindern und Jugendlichen gut an“, sagte die Bildungsministerin.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

„Aqua-Kitas“ bieten Wassergewöhnungskurse

Oldenburg: Wenn Kinder möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, fällt ihnen das Schwimmenlernen leichter

Schwerin – Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich an dem Modellprojekt „Aqua-Kitas“ beteiligen wollen, können sich bereits heute darauf vorbereiten. Voraussetzung für eine Förderung ist geschultes pädagogisches Personal. Das Land bietet in Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt eine entsprechende Qualifizierung an, in der sich Fachkräfte zu Assistenzschwimmlehrerinnen und Assistenzschwimmlehrern ausbilden lassen können. Anmeldungen sind bis Donnerstag, 15. Februar 2024, möglich. Die erste Ausbildungsperiode startet im April 2024.

„Wenn Kinder möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, fällt ihnen das Schwimmenlernen leichter. Das zeigen die Erfahrungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Eltern haben hier eine große Verantwortung. Schon früh können sie Kinder an das Wasser gewöhnen. Kindertageseinrichtungen können unterstützen, damit Kinder später das Schwimmen angstfrei lernen. Pädagogische Fachkräfte müssen dafür qualifiziert werden. Genau hier setzen die Schulungen an“, so Oldenburg.

Die Stiftung Deutschland Schwimmt bereitet Fachkräfte in einer 30-stündigen Online-Schulung auf diese Aufgabe vor. Die Kurse umfassen 20 Theorie-Einheiten via Lehrbriefe per Zoom. Zusätzlich absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Praxistag, um das theoretische Wissen umzusetzen. Im Anschluss erhalten sie ein Zertifikat „geprüfte/r Schwimmlehrer/in BASIS“ des Deutschen Schwimmverbandes. Die Ausbildungskosten übernimmt die Stiftung Deutschland Schwimmt. Für die pädagogischen Fachkräfte ist die Teilnahme damit kostenlos.

Nach der Ausbildung können die Assistenzschwimmlehrerinnen und Assistenzschwimmlehrer eine Hospitation bei einem ortsansässigen Schwimmkursanbieter (Schwimmverein, Schwimmschule oder der DLRG) absolvieren, um das erworbene Fachwissen umzusetzen.

Ziel des Modellprojektes „Aqua-Kitas“ ist es, möglichst viele Kindergartenkinder an das Element Wasser heranzuführen und ihnen eine leichtere Schwimmfähigkeit zu ermöglichen. Das Land stellt pro Jahr 15.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind für bis zu zehn Einrichtungen vorgesehen, die mit jeweils 1.500 Euro gefördert werden können. Derzeit werden die Fördergrundsätze und die Regelungen für das Zuwendungsverfahren erarbeitet.

„Im Badeparadies Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen Seen und der Ostsee ist es überlebenswichtig, dass viele Kinder möglichst früh schwimmen können“, betonte die Bildungsministerin. „Mit dem Modellprojekt unterstützten wir Kindertageseinrichtungen, die Kindern diese Fähigkeit vermitteln und leisten eine Anschubfinanzierung, damit die Kitas Wassergewöhnungskurse anbieten können“, so Oldenburg.

Kontakt für Anmeldungen zur Online-Schulung: 

Stiftung Deutschland Schwimmt, Alexander Gallitz, E-Mail: alexander.gallitz@deutschlandschwimmt.com

Winterakademie 2024 für Lehrkräfte gestartet

Oldenburg: Die Fortbildungen sind praxisnah gestaltet und machen konkrete Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung

Schwerin – Die Angebote der Winterakademie stoßen bei Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr wieder auf großes Interesse. Die Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) in Zusammenarbeit mit dem Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums findet traditionell zu Beginn der Winterferien statt. Für die Fortbildungen, die heute gestartet sind, liegen 730 Anmeldungen vor. Das sind ähnlich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie im vergangenen Jahr. Ein weiterer Veranstaltungstag ist Mittwoch, 28. Februar 2024.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrkräfte ist hoch“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Fortbildungen sind praxisnah gestaltet und machen konkrete Vorschläge für die Unterrichtsgestaltung. Die hohen Anmeldezahlen belegen, wie beliebt das Veranstaltungsformat ist, das vor über zehn Jahren ins Leben gerufen wurde. Sie zeigen auch, dass unsere Lehrkräfte an einem Austausch untereinander interessiert sind und sich weiterbilden wollen“, betonte Oldenburg.

Am ersten Veranstaltungstag steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielfältiges Workshop-Angebot zum Thema „Eine Schule – Viele Chancen“ zur Verfügung. Das Programm legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der schulischen Bildung und auf das Miteinander. Dazu zählen Themen wie Gewaltprävention, Diversität sowie Konflikt- und Kommunikationsmanagement. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der Lehrkräfte im Schulalltag zu stärken und Schulen als Orte vielfältiger Chancen zu gestalten.

Am zweiten Veranstaltungstag steht die 5. Kinder- und Jugendmedienschutztagung auf dem Programm. Sie widmet sich der politischen Meinungs- und Medienbildung und startet mit einem Impulsvortrag von Petra Maria Müller vom FWU – Medieninstitut der Länder zu den Themen Hass, Hetze und Verschwörungserzählungen. Der Impulsvortrag beschreibt die aktuellen Informations- und Kommunikationsquellen für junge Menschen und wo sie mit Propaganda, Desinformation oder Fake News konfrontiert werden.

Anhand konkreter Beispiele erläutert die Referentin die Instrumente, Möglichkeiten und Grenzen des Jugendmedienschutzes und gibt Hinweise für die pädagogische Praxis. Anschließend haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, an Workshops teilzunehmen, die Augmented Reality, also die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung, und Podcasting in die politische Bildung integrieren.

Der dritte und letzte Akademietag findet am Mittwoch, 28. Februar 2024, statt und beschäftigt sich mit den Themen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Das gesamte Programm ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.