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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Umweltminister appellieren an Bundesregierung

Schwerin – Zum Abschluss der 104. Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz fordert Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die neue Bundesregierung gleich auf mehreren Feldern zu zügigem Handeln auf:

Elementarversicherung

„In Anbetracht zunehmender Extremwetterereignisse muss die Finanzierung zur Beseitigung der Schäden geklärt werden. Dabei sind insbesondere auch die Schadensereignisse im Küstenbereich zu berücksichtigen. Die gegenwärtig geringe Versicherungsquote in Deutschland macht regelmäßig den Einsatz von Steuermitteln erforderlich.

Darum muss ein verpflichtendes Angebot des Versicherers zur Absicherung von Elementarschäden für aktuelle und zukünftige Kunden in der Wohngebäudeversicherung sowie die Einführung einer staatlichen Rückversicherung gegen diese Risiken im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrags von Union und SPD zügig erfolgen. Für ein Eigenheim bedeute dies Mehrkosten in der Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr“, so Backhaus.

Bestandsmanagement Wolf

Eine Arbeitsgruppe der Länder mit dem Bund wurde eingerichtet, um die Kriterien für die wissenschaftliche Begründung zur Feststellung des Erhaltungszustandes der Art Wolf festzulegen. Dazu erklärt Minister Backhaus: „Niemandem – und vor allem nicht den Weidetierhaltern – ist das bisher bestehende System für die artenschutzrechtliche Be­wertung der Art Wolf noch zu erklären“, so der Minister.

„Künftig müssen Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz die Voraus­setzungen dafür liefern, dass gerichtsfeste Entnahmen von übergriffigen Wölfen möglich sind. Hier erwarte ich umgehende Initiativen des Bundes. Auch erwarte ich eine stärkere Betei­ligung des Bundes und der EU bei der Absicherung der Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleiches nach Wolfsübergriffen.

Dennoch bleibt der Wolf natürlich eine geschützte Art. Geregelt werden muss die Entnahme auffälliger Wölfe, mehr nicht“, so Backhaus, der ergänzt: „Es muss Schluss damit sein, dass durch die fehlende Handlungsfähigkeit des Staates hier derzeit keine Regelungs­möglichkeit besteht. Dies führt zum Vertrauensverlust der Menschen in die Politik und muss sofort beendet werden, auch im Sinne des geregelten Artenschutzes für den Wolf “, so der Minister.

Munitionsbergung

Minister Backhaus setzt sich erneut für eine sofortige Verbesserung des Meeresschutzes ein: „Die Sicherung der Biodiversität und die Beseitigung der Kriegsaltlasten stehen im Vordergrund der auch im Koali­tionsvertrag des Bundes getroffenen Festlegungen. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Verantwortung für diese Mammutaufgabe beim Bund liegt und ich gehe davon aus, dass die geplante Errichtung eines Kompetenzzentrums für die industrielle Bergung von Munition in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird.

Bund und Länder müssen dazu zeitnah ein gemeinsames Finanzierungskonzept erstellen. Diese neue Einrichtung wird wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern“, erklärt Minister Backhaus.

Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz

Mit Nachdruck setzen sich die Bundesländer die kurzfristige und gemeinsame Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für die Aufgaben des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Naturschutzes ein.

„Dies muss jetzt sofort geschehen, damit die Bedarfe noch in die Haushaltsverhandlungen in Bund und Ländern Eingang finden und damit bereits in den kommenden Jahren und nicht erst in ferner Zukunft wirksam werden können. Diese Zeit haben wir nicht“, drängt Backhaus.

Dabei gehe es immer auch um Personalkosten, so der Minister: „Der im Koalitionsvertrag des Bundes formulierte Prüfauftrag zur Frage der Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung sowie für die geplante Errichtung eines Sonderrahmenplans Klimaschutz und Naturschutz sind essentielle und nicht verzichtbare Instrumente zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Wenn das nicht kommt, stehen die Länder weitgehend blank da und können ihre notwendigen Beiträge nicht leisten. Das betrifft im Übrigen auch die Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Deutschland“, so Backhaus abschließend.

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

M-V stimmt für Grundgesetzänderung

Schwerin/Berlin – Mecklenburg-Vorpommern wird heute im Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Einführung eines Infrastruktur-Sondervermögens und zur Modifizierung der Schuldenbremse zustimmen.

 „Es geht um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Deutschlands. Diese Verfassungsänderung ermöglicht es dem Bund und den Ländern, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Wir brauchen Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, in gute Kitas und Schulen und in moderne Krankenhäuser. Dass Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes künftig von der Schuldenbremse ausgenommen sein sollen, wird von den Regierungspartnern in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich bewertet.

Die Linke steht diesem Punkt ablehnend gegenüber. In der Gesamtabwägung unterstützt Mecklenburg-Vorpommern aber aus landespolitischer Verantwortung und im Interesse des Landes das Gesetzespaket. Es geht jetzt darum, Investitionen in die Bildung und in die Infrastruktur auf den Weg zu bringen“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Vorfeld der Abstimmung.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt spricht dazu auf der Regionalkonferenz norddeutschen Wohnungsunternehmen.

Güstrow – „Der Bundesrat hat vor kurzem unter anderem auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Denn wir brauchen weiterhin ein Instrument, um dem Anstieg der Mietpreise in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Ziel ist die Verlangsamung des Mietanstiegs.

Darum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller diese Gesetzesinitiative im Bundesrat unterstützt. Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Damit setzen wir gerade jetzt auch das richtige Zeichen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der Mietpreise vor allem in Ballungszentren drohen zu explodieren. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Der Bundestag ist mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgefordert, hier zügig zu handeln“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Regionalkonferenz der norddeutschen Wohnungsunternehmen in Güstrow.

„Mit der Mietpreisbremse wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres 2029 weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. Diese Gebiete können nach der Gesetzesinitiative über den 31. Dezember 2025 hinaus per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeordnet werden. Zudem werden die Anforderungen an die Begründung angepasst.

Erfolgt eine wiederholte Bestimmung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss die Begründung darlegen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wir wollen verhindern, dass die finanziell schwächsten und bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Sie sind durch Energiekosten und Inflation schon deutlich belastet. Mit einem Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 hätte eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt– in ihrem Anwendungsbereich – im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“