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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Gewaltbetroffene sollen sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen lösen können.“

Schwerin – „Die eigene Wohnung sollte eigentlich ein Raum für Ruhe und Rückzug sein. Doch oftmals ist sie ein Ort der Bedrohung und Angst, vor allem wenn die gewalttätige Person der gewaltbetroffenen Person nahesteht.

Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner oder auch Partnerin betroffen. Deshalb muss die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen und von häuslicher Gewalt weiter im Fokus des Handelns von Bund und Ländern stehen. Das gibt uns auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf, die sogenannte Istanbul-Konvention.

Doch das geltende Gewaltschutzgesetz bietet aus meiner Sicht noch nicht den umfassenden Schutz für Frauen, den sie brauchen. Daher unterstützt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat als Mitantragsteller einen Vorstoß aus Hamburg, wonach das Gesetz erweitert werden soll. Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens soll das Familiengericht künftig der betroffenen Frau dazu verhelfen können, schneller das gemeinsame Mietverhältnis mit der gewalttätigen Person aufzulösen, um einen neuen Mietvertrag schließen zu können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag.

Der Gesetzesantrag von der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ wird am Januar 2026 in den Ausschüssen behandelt.

„Das Gewaltschutzgesetz enthält seit 2002 zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen. Und überwiegend sind es Frauen, denen Gewalt begegnet: So erfährt statistisch jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Die Lebenswirklichkeit zeigt jedoch, dass es oft juristische Hürden für von Gewalt Betroffene gibt, sich aus dieser Gewalt zu lösen. Zu diesen Hürden kann ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag zählen, aus dem die von Gewalt betroffene Person nicht herauskommt, wenn es die Partnerin oder der Partner nicht will. Schon auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diesen Sommer haben wir festgestellt, dass die jetzige Rechtslage den Betroffenen von häuslicher Gewalt einen belastenden Mietrechtsstreit aufzwingen und so einen Neuanfang erheblich erschweren kann.

Denn die Täter und Täterinnen können auf diese Weise eine fortdauernde Kontrolle über das Leben der gewaltbetroffenen Person behalten, was deren Leidenszeit zusätzlich verlängern kann. Die Konferenz hatte sich daher einstimmig für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Bundesrat stimmt Verlängerung des Deutschlandtickets zu

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für die Verlängerung des Deutschland-Tickets bis zum Jahr 2030 freigemacht. „Das ist eine gute Nachricht für alle, die das Ticket nutzen. Und das sind allein bei uns in Mecklenburg-Vorpommern rund 230.000 Menschen. Das Deutschlandticket stärkt die Mobilität. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bleibt es beim Senioren- und Azubiticket. Diese Gruppen können das Ticket auch weiter vergünstigt nutzen“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Sitzung.

Der Bundesrat beschäftigte sich heute zudem mit der geplanten Aktivrente. „Ich halte die Aktivrente für eine gute Sache. Sie erleichtert es allen, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen, das auch zu tun. Die Aktivrente sollte wie das gesamte Rentenpaket der Bundesregierung jetzt zügig auf den Weg gebracht werden. Wir brauchen Stabilität und Verlässlichkeit bei den Renten“, sagte Schwesig. Der Gesetzentwurf geht jetzt zunächst in den Bundestag zurück, bevor der Bundesrat entscheidet.

Eine Mehrheit fand im Bundesrat nach den Ausschussberatungen ein Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland, in dem eine stärkere Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen im Jugendschutzrecht gefordert wird. „Es geht uns darum, Kinder und Jugendliche besser von den Gefahren der Spielsucht zu schützen“, sagte Schwesig in der Debatte. Seit 2021 würden Kaufoptionen und glücksspielähnliche Elemente bei der Altersbewertung von Videospielen berücksichtigt. Anbieter müssten sichere Voreinstellungen oder Meldesysteme einbauen, damit beispielsweise Eltern ihre Kinder schützen können.

„Der Bundesrat will mit seiner Entschließung einen Schritt weitergehen und schlägt eine verbindliche Altersüberprüfung ab 18 Jahren für alle Spiele vor, die Lootboxen beinhalten. Außerdem strebt der Bundesrat an, Lootboxen als Glücksspiel einzustufen. Das würde es ermöglichen, Spiele mit solchen Elementen im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu reglementieren. Mit Lizenzpflicht für die Anbieter. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, transparent zu machen, wie groß die Gewinnchance bei Lootboxen ist und was man gewinnen kann“, sagte die Ministerpräsidentin.

Außerdem brachte Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in den Bundesrat ein. In dem Antrag wird unter anderem gefordert, dass Programm bis zum Ende der Laufzeit 2032 mindestens in der bisherigen Höhe finanziell zu unterstützen. Außerdem spricht sich der Antrag dafür aus, dass der Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen sollte.

„Es ist unsere wichtigste Aufgabe, Demokratie und Freiheit für kommende Generationen zu erhalten“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Einbringungsrede. Demokratie und Freiheit seien heute wieder bedroht. „Mehr denn je ist es nötig, die Demokratie zu schützen und zu verteidigen – durch staatliche Maßnahmen ebenso wie durch zivilgesellschaftliches Engagement. Das Programm ermöglicht die Arbeit vielfältiger Träger, von Opferberatungsstellen über Jugendinitiativen bis zur Ausstiegshilfe. Es vernetzt Schulen, Sozialarbeit, Polizei, Vereine und Verbände, auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. Das Programm muss deshalb auch in Zukunft finanziell gut ausgestattet werden.“

Häfen und Verkehrsprojekte im Norden

Nordländer werben beim Bund für Ausbau der Häfen und Verkehrsprojekte im Norden

Berlin – Die Regierungschefin und die Regierungschefs der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein drängen auf die zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten im Norden und den Ausbau der Häfen. Das machten sie heute in einem Gespräch mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in Berlin deutlich.

„Die Häfen im Norden sind von Bedeutung für ganz Deutschland: als Umschlagplätze, aber ebenso als leistungsfähige Industriestandorte. Auch die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und Bayern ist auf unsere Seehäfen im Norden angewiesen. Deshalb ist der Bund in der Verantwortung, wenn es um den Ausbau der Häfen geht. Unsere konkrete Erwartung ist, dass der Bund zusätzliche Mittel für den Ausbau der Häfen zur Verfügung stellt“, sagte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Anschluss an das Gespräch.

Die Länder würden gleichfalls ihren Beitrag zum Ausbau der Häfen leisten. „Außerdem haben wir heute gemeinsam für wichtige Verkehrsprojekte im Norden, wie zum Beispiel bei uns in MV die Vorpommernmagistrale geworben. Auch die A 20, die bei uns in MV schon fertig ist, muss im Schleswig-Holstein und Niedersachsen endlich weitergebaut werden“, sagte sie weiter. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der norddeutschen Länder.

Ministerpräsident Daniel Günther unterstrich die Bedeutung einer starken Hafeninfrastruktur: „Wir brauchen für die vor uns liegenden Aufgaben mehr denn je starke Häfen. Sie sind der Schlüssel für freien Handel, für Personenverkehr, aber auch für den Transport von zum Beispiel Offshore-Windkraftanlagen oder für Wasserstoff-Lieferungen. Daneben nehme die Bedeutung der Häfen als Verladehäfen zu, falls tatsächlich einmal Truppen und Material in großem Umfang verschifft werden müssen, so Günther. Das allein zeige die Notwendigkeit einer dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes. „Wer in Häfen investiert, investiert in Wertschöpfungsketten, in Jobs und in den Erfolg unserer Unternehmen. Und sichert unsere Verteidigungsfähigkeit.“

Der Regierungschef des Landes Bremen, Bürgermeister Andreas Bovenschulte sagte: „Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die nationale Hafenstrategie als gesamtstaatliche Aufgabe umzusetzen. Wir nehmen den Bund beim Wort und erwarten, dass es jetzt schnell zu einer belastbaren Verabredung kommt. Einer Verabredung, von der alle Seehäfen profitieren. Leistungsfähige Häfen sind eine gesamtstaatliche Aufgabe, deren Ausbau und Unterhalt darf nicht alleine zu Lasten der Länder gehen. Der Bund muss seinen Teil der Verantwortung tragen und einen signifikanten Teil der Lasten übernehmen.“

Dr. Peter Tschentscher: „Gemeinsam setzen sich die norddeutschen Länder dafür ein, dass sich der Bund an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur beteiligt. Die Seehäfen sind für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands von nationaler Bedeutung. Dies gilt für die logistische Anbindung der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt an die internationalen Märkte und die tägliche Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die militärische Verteidigungsbereitschaft und Resilienz im Rahmen einer zunehmend angespannten geopolitischen Lage. Ich bin froh über die Unterstützung der anderen norddeutschen Landesregierungen in dieser Frage und erwarte von allen politischen Akteuren im Norden, sich in der Bundespolitik für die Stärkung unserer Häfen einzusetzen.“

„Wir im Norden spielen eine zentrale Rolle bei der industriellen Transformation, für eine saubere, unabhängige und verlässliche Energieversorgung, aber eben auch bei der militärischen Logistik und damit der Verteidigungsfähigkeit. Das Land Niedersachsen wird daher weiterhin die Infrastrukturinvestitionen des Bundes unterstützen und mit erheblichen eigenen Mitteln begleiten. Wir übernehmen hier Verantwortung und entsprechend erwarte ich, dass auch der Bund dieser gerecht wird.

Der Ausbau von Schiene, Straße, Wasserstraße und unseren Häfen ist eine Frage von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz und somit im nationalen Interesse – dabei geht es vor allem auch um die Ertüchtigung und Erneuerung der Anbindung unserer Häfen, den Bau und Ausbau wichtiger Bundesfernstraßen wie der Küstenautobahn A20, der A39 und der E233 sowie um die notwendigen Fahrrinnenanpassungen von Außenems und Außen- und Unterweser und unserer Häfen von Stade bis Emden. Dabei zeigt das Beispiel der Milliardeninvestitionen des Bundes in Bremerhaven einen ersten Schritt: der Bund hat erkannt, dass er die Länder mit diesen Investitionen nicht alleine lassen kann. Das begrüßen wir ausdrücklich und verbinden dass mit einer klaren gemeinsamen Erwartung: das muss jetzt für die gesamte Hafen- und Verkehrsinfrastruktur im Norden gelten,“ so Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies.

Verkehrsministerkonferenz in Straubing

Dr. Wolfgang Blank: „Verlässliche Finanzierung und starke Schiene – darauf kommt es jetzt an“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich bei der heute beginnenden Verkehrsministerkonferenz im niederbayerischen Straubing für die verlässliche Finanzierung zentraler Infrastrukturprojekte und die Stärkung des Schienenverkehrs einsetzen.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, erklärt vor Beginn der Konferenz: „Wir brauchen Planungssicherheit – im Straßenbau genauso wie auf der Schiene. Nur so schaffen wir Verlässlichkeit für die Regionen, die Wirtschaft und die Menschen im Land.“

Ein Schwerpunkt für Mecklenburg-Vorpommern ist die konsequente Nutzung der vom Bund angekündigten zusätzlichen Mittel für Bundesstraßen. „Mit den Ortsumgehungen Wolgast und Dargun stehen bedeutende Vorhaben auf der Agenda, die für die Erreichbarkeit ganzer Regionen zentral sind.

Für Dargun liegt ein baureifes Projekt vor – wir erwarten, dass der Bund nun zügig die Baufreigabe erteilt. Und bei laufenden Maßnahmen wie in Wolgast muss die Finanzierung vollständig abgesichert sein, damit der Bau der Peene-Brücke ohne Verzögerungen vergeben werden kann“, betonte Minister Dr. Blank.

Darüber hinaus setzt sich Mecklenburg-Vorpommern für den Erhalt und Ausbau des Fernverkehrs in der Fläche ein. Gerade ländlich geprägte Regionen seien auf verlässliche Bahnverbindungen angewiesen. „Städte im ländlichen Raum dürfen nicht vom Fernverkehr abgehängt werden.

Deshalb setzen wir uns ein attraktives Angebot auf der Schiene ein – für Pendlerinnen und Pendler, für den Tourismus und für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land“, so Minister Dr. Blank.

Mit Blick auf die aktuelle Situation bei DB Cargo fordert Mecklenburg-Vorpommern, dass sich der Bund sowohl aus verkehrs-, als auch aus sicherheitspolitischen Gründen mit Nachdruck für die nachhaltige Stärkung der Güterbeförderung auf der Schiene einsetzt.

„Ein leistungs- und zukunftsfähiger Schienengüterverkehr ist unverzichtbar – gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seehäfen. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Erhalt und Ausbau von Werkstatt- und Instandhaltungskapazitäten. Eine starke Schiene ist eine Frage der wirtschaftlichen Perspektive des ganzen Nordens“, sagte Minister Dr. Blank.

Länder billigen „Bau-Turbo“

Berlin – Der sogenannte „Bau-Turbo“ hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.

Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens

Berlin – Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.

Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.

Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte „begleitete Trinken“ keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.

Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.

Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.

Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.

Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit – genau wie abschließend im Bundesrat, der – auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging – am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.

Bundesrat billigt Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Berlin – Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro vor. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Die Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bewilligt werden. 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro stehen den Ländern für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. So solle die Modernisierung Deutschlands systematisch und nachhaltig vorangetrieben werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Hintergrund des Sondervermögens sei, dass Bund, Länder und Kommunen nach den Krisen der letzten Jahre vor enormen Aufgaben stehen. Große Finanzierungsbedarfe gebe es in zahlreichen Bereichen: Modernisierung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Wohnungsbau, Digitalisierung, Sport, Krankenhauswesen, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betreuung, Wissenschaft sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz. Zentrales Ziel sei zudem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Die deutsche Wirtschaft wachse derzeit nur schwach – ein Grund dafür seien Defizite in der öffentlichen Infrastruktur. In den kommenden zehn Jahren bestünde ein Investitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro, wovon ein erheblicher Teil auf den öffentlichen Sektor entfalle. Da die jährlichen Bundeshaushalte solche Mittel nicht verlässlich bereitstellen können, werde eine langfristige Finanzierungsgrundlage benötigt, um Investitionen in dieser Höhe mit der nötigen Planungssicherheit zu ermöglichen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder, dass mit dem vorliegenden Gesetz erhebliche Mittel für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bereitgestellt werden. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Bundesregierung, sondern von Bundestagsfraktionen eingebracht wurde. Dadurch hatte der Bundesrat keine Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat fordert, bei den Investitionen ein besonderes Augenmerk auf Infrastrukturen zu legen, die einen wirtschaftlichen Wiederaufschwung unterstützen. Außerdem kritisiert er Bundesrat, dass nicht geregelt sei, wie die Bundesregierung mit ihrem Anteil auch Investitionen der Länder und Kommunen fördern könne, und erinnert an die entsprechende Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Ländern.