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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Reform der Pflegeversicherung

Entschließungsantrag aus MV zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat heute die Notwendigkeit einer zügigen Reform der Pflegeversicherung betont, um die pflegerische Versorgung auch in der Zukunft nachhaltig und generationengerecht sicherstellen zu können. Ein von Mecklenburg-Vorpommern initiierter und von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland miteingebrachter Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am Freitag angenommen.

„Wir brauchen eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese die Antragsinitiative. So habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben. Dazu gehörten höhere Löhne für Pflegekräfte, gestaffelte Zuschüsse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Demenzkranke.

Verbunden mit der deutlich höheren Zahl an Pflegebedürftigen sowie allgemeinen Kostensteigerungen seien die Ausgaben in den letzten Jahren dadurch enorm gestiegen. „Davon sind viele Pflegebedürftige betroffen, z.B. durch deutlich höhere Eigenanteile in den Heimen“, so Drese. Gleichzeitig würden die Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“ sinken.

„Um diese sich künftig noch verstärkende Fehlentwicklung einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich“, betonte Drese. Deshalb fordert der Bundesrat mit dem jetzt beschlossenen Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung unter umfassender Beteiligung der Länder vorzulegen.

Drese: „Ältere und kranke Menschen müssen auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Und die Pflege muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch für die Beitragszahler bezahlbar bleiben.“

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesländer in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge unterbreitet hätten. „So haben wir unter anderem die kostendeckende Refinanzierung der Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung angeregt.

Weitere Vorschläge sind die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen und ein finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Beschluss verdeutlichen die Länder, dass wir auch weiterhin bereit sind an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung mitzuwirken“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Bundesrat stimmt Kita-Qualitätsgesetz zu

Schwesig/Oldenburg: Bund stellt zwei Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas. Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt.

Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Große Aufgaben gemeinsam angehen

Berlin –  Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in ihrer Bilanzrede als Präsidentin des Bundesrates dazu aufgerufen, die großen Herausforderungen in Deutschland gemeinsam anzugehen: „Deutschland steht in dieser Zeit vor großen Herausforderungen. Das ist nicht die Zeit für Parteienstreit. Wir müssen die Segel gemeinsam richtig setzen, die großen Aufgaben unseres Landes gemeinsam angehen. Der Bundesrat spielt dabei eine entscheidende Rolle. Denn er kann ein Vorbild sein, wie wir in Deutschland Politik für die Zukunft gestalten wollen. Der Bundesrat fasst die Vielfalt der Regionen zusammen. Im Bundesrat finden unterschiedliche Meinungen und Interessen Ausdruck“, erklärte Schwesig zur Eröffnung der heutigen Sitzung im Bundesrat.

Schwesig berichtete, sie habe in ihrer Bundesratspräsidentschaft über 200 Termine wahrgenommen. „Es war mir eine Ehre, die 16 Länder Deutschlands ein Jahr lang vertreten zu dürfen. Und es hat mir Freude gemacht“, sagte die Bundesratspräsidentin. Auslandsreisen führten sie in die Niederlande, zur Konferenz der Parlamentspräsidentinnen und –präsidenten der EU nach Spanien, zweimal nach Frankreich, in die Ukraine, nach Polen und Brasilien. In Deutschland habe es unter anderem die Feiern zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes und des Bundesrates und einen unvergesslichen Tag der Deutschen Einheit in Schwerin gegeben.

Ein zweiter Schwerpunkt der Bundesratspräsidentschaft seien das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und eine klare Positionierung gegen neuen Antisemitismus gewesen. „Es waren ganz besonders emotionale Momente, als ich in Amsterdam das Nationale Holocaust-Museum mit eröffnen durfte. In Auschwitz, wo ich am Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Sinti und Roma teilgenommen habe“, sagte Schwesig. In Berlin habe sie zu Beginn ihrer Bundesratspräsidentschaft gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner das Jüdische Krankenhaus besucht. „Unsere Generation trägt keine Verantwortung für die Verbrechen von damals. Aber wir stehen in der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.“

Als dritten Schwerpunkt ihrer Bundesratspräsidentschaft bezeichnete Schwesig die Stärkung der Demokratie. „Die Demokratie steht unter Druck – von innen und von außen. Wir haben zu Beginn des Jahres allerdings auch erlebt, wie Tausende im ganzen Land gegen die rechtsextremen Pläne einer massenhaften Ausweisung von Zuwanderinnen und Zuwanderern demonstriert haben. Das war ein gutes, starkes Zeichen gegen Hass, Gewalt und Rechtsextremismus und ein Beweis dafür, dass die Demokratie in Deutschland auf eine breite und aktive Mehrheit zählen kann.“

Es sei wichtig, diejenigen zu unterstützen, die vor Ort für die Demokratie eintreten.  Ebenso wichtig sei, das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. „Wir müssen vor Ort präsent und ansprechbar sein.“  Die harte Polarisierung in der politischen und gesellschaftlichen Debatte tue dem Land nicht gut. „Wir müssen wieder mehr zusammenfinden“, sagte die Bundesratspräsidentin. Dabei sei allerdings eine klare Haltung gefragt. „Gegen Extremismus, Antisemitismus, Spaltung und Hetze. Für Demokratie, für Zusammenhalt und Respekt. Es kann keine Zusammenarbeit mit Kräften geben, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen oder gar abschaffen wollen.“

Die Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommern endet am 31. Oktober. Am 1. November übernimmt die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Amt der Präsidentin des Bundesrates. „Ich wünsche dir eine gute und erfolgreiche Bundesratspräsidentschaft und freue mich, dich ein Jahr lang als Vizepräsidentin zu unterstützen“, sagte Schwesig an ihre Nachfolgerin gerichtet.

Schwesig: Danke an alle, die so mutig waren

Leipzig – Der Freistadt Sachsen und die Stadt Leipzig laden heute zu einem Festakt zur Erinnerung an die Friedliche Revolution 1989 ein. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt als Präsidentin des Bundesrates an der Veranstaltung teil.

„Der 9. Oktober 1989 war ein Schlüsselmoment in der deutschen Geschichte. 70.000 Menschen demonstrierten an diesem Tag in Leipzig für Freiheit und Demokratie. Ihre Rufe „Wir sind das Volk“ und „Keine Gewalt“ sind in die Geschichte eingegangen. An diesem Abend zu demonstrieren, erforderte sehr viel Mut. Es gab Warnungen, dass es von staatlicher Seite zu Gewalt kommen könnte.

Die Demonstrierenden konnten nicht wissen, ob sie nach der Demonstration zu ihren Familien zurückkehren oder ob sie im Stasi-Knast landen würden. Ich war damals 15. Die Menschen, die demonstriert haben, haben auch für mich und meine Generation und auch für die nachfolgenden Generationen Demokratie und Freiheit erkämpft. Vielen Dank an alle, die an diesem Abend in Leipzig so mutig waren“, erklärte Schwesig vor Beginn der Veranstaltung.

„Ab dem 9. Oktober war in der DDR nichts mehr, wie es vorher war. In den Tagen und Wochen darauf wurde überall in der DDR für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Reisefreiheit und freie Wahlen demonstriert, auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Nur einen Monat nach den Ereignissen in Leipzig kam es zum Sturz der Berliner Mauer und zur Öffnung der innerdeutschen Grenze. Kein Jahr später war Deutschland wiedervereint. Der 9. Oktober zeigt, welche Kraft sich entfaltet, wenn Menschen zusammenhalten“, sagte Schwesig weiter.

„Die Friedliche Revolution gehört zu den schönsten Kapiteln in der deutschen Geschichte. Darauf können alle, die damals dabei waren, sehr stolz sein“, so Schwesig.

Speichern von IP-Adressen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität – insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie – zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Die Speicherung für einen Monat sei – anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten – ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Reform der Pflegeversicherung

Schwesig: Wir brauchen eine Reform der Pflegeversicherung

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern macht sich für eine zügige Reform der Pflegeversicherung stark. Das Land brachte heute gemeinsam mit Berlin, Bremen und dem Saarland einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsgesicherte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen.

„Wir sind uns alle einig, dass alte und kranke Menschen die bestmögliche Pflege erhalten sollen. Aber die Zukunft der Pflege macht uns Sorgen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Einbringungsrede. In den letzten Jahren seien einige Verbesserungen bei der Pflege erzielt worden.

„Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung und die Erhöhung der Pflegemindestlöhne gehen in die richtige Richtung. Es gibt Steigerungen bei den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten.“

Gleichzeitig seien die Kosten für die Pflege gestiegen. Der wichtigste Schritt stehe jedoch noch aus. „Die Pflegeversicherung braucht eine sichere finanzielle Basis in der Zukunft“, betonte Schwesig.

Wichtigstes Ziel müsse sein, dass die Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleibt. Auch die Kosten für Länder und Kommunen müssten gedämpft werden.

Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.