Menü Schließen

Kategorie: Bundesrat

Solidarität der Bundesländer

Schwesig: Meine Reise ist ein Zeichen der Solidarität der 16 Länder

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats in der Ukraine gereist. Es ist der erste Besuch einer Bundesratspräsidentin in der Ukraine.

„Die Ukraine ist 2022 brutal von Russland angegriffen worden. Deutschland hat sich klar an die Seite der Ukraine gestellt. Wir wissen, welch schreckliches Leid dieser Krieg über die Ukraine gebracht hat. Meine Reise ist ein Zeichen der Solidarität der 16 Länder. Ich werde mir bei meinem Besuch selbst ein Bild von der Lage machen und politische Gespräche führen“, erklärte die Ministerpräsidentin nach ihrem Eintreffen in der Hauptstadt Kiew.

„Der Bundesrat hat vor einigen Monaten in einem von allen Ländern getragenen Antrag seine Solidarität mit der Ukraine bekundet. Deutschland hilft finanziell, militärisch und humanitär und durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Ich will bei meinem Besuch deutlich machen, dass wir Länder hinter dem Kurs der Bundesregierung stehen und die Ukraine weiter unterstützen wollen“, sagte Schwesig.

Auf dem Programm der Reise stehen auch Gespräche mit Vertretern der Region Tschernihiw. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Januar eine Regionalpartnerschaft mit der Region. „Wir unterstützen die Region beispielsweise beim Bau von Schutzräumen für Schulen. Auch beim Wiederaufbau wollen wir helfen. Ich habe digital an der vom ukrainischen Präsidenten eröffneten Konferenz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und persönlich an der Ukraine Recovery Conference in Berlin teilgenommen. Unser Engagement für die Ukraine ist dauerhaft angelegt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch andere Bundesländer hätten Partnerschaften in der Ukraine abgeschlossen. „Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation helfen. Auf längere Sicht schaffen sie Verbindungen zwischen Menschen und Regionen in Europa“, so die Ministerpräsidentin.

Schwesig ehrt Schülerzeitungen

Wir brauchen gute Nachwuchsjournalisten

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats in Berlin die Siegerinnen und Sieger im Schülerzeitungswettbewerb der Länder ausgezeichnet.

„Schülerzeitungen sind in der heutigen Zeit besonders wichtig. Sie sorgen für Leben und Diskussionen in den Schulen, transportieren die Themen junger Menschen und regen zum Nachdenken an“, lobte Schwesig die Arbeit der Schülerzeitungsredaktionen.

„Die Pressefreiheit ist unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Wir brauchen gute Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten, die Fakten von Fake News unterscheiden und sachlich die Öffentlichkeit informieren. Vielleicht werden wir von dem einen oder anderen Mitglied der heute ausgezeichneten Schülerzeitungen in einigen Jahren bundesweit lesen. Schülerzeitungen sind auch wichtig für den journalistischen Nachwuchs. Besonders freue ich mich, dass zwei Preisträger aus Mecklenburg-Vorpommern kommen“, so die Ministerpräsidentin weiter.

In der Kategorie Förderschulen hat das Projekt Blind Date des Überregionalen Förderzentrums für den Förderschwerpunkt Sehen aus Neukloster den ersten Platz gewonnen. Blinde und Sehbehinderte haben dort gemeinsam eine 92-seitige Schülerzeitung erstellt – mit großen Bildern und großer Schrift. Einen Sonderpreis erhielt die Schülerzeitung „Der Koboldt“ vom Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Greifswald. Die Redaktion belegte den zweiten Platz in der von der Bundeszentrale für politischen Bildung ausgelobten Kategorie „Noch Mauer(n) im Kopf? – Geschichte vor deiner Haustür“.

Widerspruchslösung bei Organspenden

Berlin – Etwa 8.400 Menschen standen in Deutschland am 1. Januar 2024 aktiv auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig wurden 3247 Organtransplantationen von verstorbenen Spendern im Jahr 2023 vorgenommen (Quelle: Eurotransplant). Acht Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, haben vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht, die heute vorgestellt wurde.

 „Ziel des Gesetzesantrags ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten“, wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Im europäischen Vergleich bewege sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Weniger Spender gebe es nur in Griechenland, Rumänien und der Türkei.

Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern warten 206 Menschen im Land auf ein oder mehrere Spenderorgane.“ Die bisherigen Maßnahmen, wie das 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, hätten nicht die erhofften Wirkungen entfacht. Das im März in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde auch nicht zu einer spürbaren Verbesserung führen, so Drese.

Die acht Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein setzen deshalb auf einen Paradigmenwechsel bei Organspenden. „Durch Einführung der Widerspruchslösung soll zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen“, verdeutlicht Drese. „Die Widerspruchslösung ist damit eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen.“

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich bestehen. Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative zugleich auch eine gesellschaftliche Diskussion auslösen. Durch mehr Aufklärung und Information sollen Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Das entlastet auch die Angehörigen, die im Zweifelsfall in die schwierige Lage versetzt werden, für den Verstorbenen eine Entscheidung treffen zu müssen.“

Nach der heutigen Vorstellung wird der Gesetzesantrag in die Bundesrats-Fachausschüsse überwiesen. Danach kommt die Vorlage erneut zur Abstimmung in das Bundesratsplenum. Erhält er dort eine Mehrheit wird der Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen.

Schwesig: Renten steigen um 4,57 Prozent

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Weg für die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024 freigemacht. Für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland bedeutet das ein Plus von 4,57 Prozent.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland. Die heutige Rentnergeneration in Mecklenburg-Vorpommern hat unser Land nach der Deutschen Einheit unter oft schwierigen Bedingungen neu aufgebaut. Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung“, erklärte Schwesig im Anschluss an die Bundesratssitzung. Es ist das erste Mal, dass die Renten in Ost und West einheitlich steigen. „Mecklenburg-Vorpommern hat sich viele Jahre für die Angleichung der Renten in Ost und West eingesetzt. Es hat lange gedauert. Aber wir haben unser Ziel erreicht. Es ist gut, dass die Rentenangleichung endlich vollzogen ist.“

Eine Mehrheit fand im Bundesrat die Einigung aus dem Vermittlungsausschuss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz. „Bund und Bahn wollen bis 2030 40 hoch belastete Strecken in ganz Deutschland sanieren. Dafür haben wir heute die Voraussetzungen geschaffen. Für uns war in den Beratungen wichtig, dass auch in die Sanierung von Bahnhöfen investiert wird“, sagte Schwesig.

In einem von Mecklenburg-Vorpommern miteingebrachten Antrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen. „Der Klimawandel macht sich auch bei uns in Deutschland bemerkbar. Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser nehmen zu.

Die Landesregierung hält es für richtig, dass Schäden an privatem Eigentum über Versicherungen ausgeglichen werden. Die Versicherungspflicht muss so ausgestaltet werden, dass sie für alle bezahlbar bleibt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine einstimmige Mehrheit fand nach Beratung in den Ausschüssen der von den ostdeutschen Ländern gemeinsam eingebrachte Antrag zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit. „Polen ist jetzt seit 20 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Davon haben Deutschland und Polen gleichermaßen profitiert.

Es gibt aber viele Felder, auf denen wir noch enger kooperieren können“, sagte Schwesig. Im Beschluss der Länder wird unter anderem der zügige Aufbau eines deutsch-polnischen Hauses in Berlin und eine Stärkung des deutsch-polnischen Jugendwerkes gefordert.

Schwesig: Wir helfen beim Wiederaufbau

Berlin – Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hat heute an der Eröffnung der Ukraine Recovery Conference mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, Bundeskanzler Olaf Scholz und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilgenommen. „Deutschland und seine Bundesländer haben eine klare Haltung: Wir stehen an der Seite der Ukraine. Denn wir stehen gemeinsam für die Werte Europas: für ein friedliches, freies, demokratisches Zusammenleben in Vielfalt und mit gegenseitigem Respekt“, erklärte die Bundesratspräsidentin nach der Eröffnung.

Schwesig verwies beispielhaft auf die Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben wir in Mecklenburg-Vorpommern geholfen. Wir haben Hilfstransporte organisiert. Wir nehmen Schutzsuchende auf, vor allem Frauen und Kinder“, betonte Schwesig.

Bei der Konferenz geht es vor allem um den Wiederaufbau der Ukraine. „Dabei helfen die Bundesländer mit kommunalen und regionalen Partnerschaften.“ Seit Anfang des Jahres habe Mecklenburg-Vorpommern eine Partnerschaft mit der Region Tschernihiw. Das Land habe in einem ersten Schritt 250.000 Euro für den Bau von Schutzräumen in Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald haben Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit Krankenhäusern in Tschernihiw getroffen. Im Sommer kommen 40 Kinder aus der Region nach Mecklenburg-Vorpommern zu einem Ferien-Camp, um sich zu erholen.  „Wir sind überzeugt: Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation konkret helfen. Auf längere Sicht schaffen sie dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen und den Regionen in Europa.“

Schwesig wird morgen auf der Konferenz an einer Gesprächsrunde zur Zusammenarbeit auf regionaler Ebene teilnehmen.

47. Internationaler Museumstag

Schwesig: Museen sind Orte des Lernens und der Begegnung

Stavenhagen – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin den 47. Internationalen Museumstag im Schloss Stavenhagen eröffnet: „Es ist eine gute Tradition, dass die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident die Schirmherrschaft für den Internationalen Museumstag in Deutschland übernimmt. Die Eröffnungsfeier findet dann im jeweiligen Bundesland statt.

Wir feiern die Museen in der ganzen Welt und können gleichzeitig auf die Vielfalt dieser Kulturstätten in Deutschland aufmerksam machen. Es war mir wichtig, den Museumstag mit einem Bürgerfest zu verbinden, um alle Bürgerinnen und Bürgern auf die großartigen Museen aufmerksam zu machen.“

Stavenhagen sei ein toller Ort, um mit ganz Deutschland den Internationalen Museumstag zu feiern. „Ich wünsche allen, die heute ein Museum mit Freude entdecken, viel Spaß dabei und bedanke mich bei allen, die diesen Tag für uns möglich machen. Wir müssen die Kinder ansprechen, Museen mit Freude entdecken – das fängt bei den Kleinsten an“, so Schwesig.

„Museen sind Orte des Lernens und der Begegnung. Sie sind Orte, an denen Vergangenheit die Gegenwart tritt, so wie hier in der Reuterstadt Stavenhagen. Das Fritz-Reuter-Literaturmuseum ist ein gutes Beispiel dafür, wie modern Museen heute sind. Vor allem setzt das Museum dem Schriftsteller Fritz Reuter und der niederdeutschen Sprache ein Denkmal. In diesem Kulturjahr feiern wir in Mecklenburg-Vorpommern gleich zwei bedeutende Persönlichkeiten unseres Landes“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Wir begehen den 250. Geburtstag Caspar David Friedrichs und den 150. Todestag von Fritz Reuter. Fritz Reuter stand für eine demokratische Gesinnung und wurde dafür von einem autoritären Staat hart bestraft. Er hat sich nicht einschüchtern lassen und prangerte die politischen und sozialen Verhältnisse an, und zwar so, dass die einfachen Menschen es verstanden und nachvollziehen konnten: auf Platt. Hier in Stavenhagen wird im Reuterjahr auch gleichzeitig 75 Jahre Reuterstadt und 75 Jahre Museum im Geburtshaus Fritz Reuters gefeiert. Mit tollen Angeboten und Veranstaltungen.“

Deutsch-polnische Beziehungen stärken

Berlin  – Die ostdeutschen Länder haben heute einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau der deutsch-polnischen Beziehungen in den Bundesrat eingebracht. „Seit 33 Jahren sind Deutschland und Polen durch einen Freundschaftsvertrag verbunden. Dieser Vertrag ist der Rahmen für die Versöhnung und die Zusammenarbeit, die Brückenbauer aus Polen und aus beiden Teilen Deutschlands schon lange vorher angebahnt haben“, erklärte Schwesig.

„Vor genau 20 Jahren, am 1. Mai 2004, ist Polen zusammen mit anderen osteuropäischen Staaten der Europäischen Union beigetreten. Europa ist dadurch stärker geworden“, sagte Schwesig. Eine der tragenden Achsen verlaufe von Polen über Deutschland nach Frankreich. „Als ich vor einer Woche in Paris war, haben wir auch über die Zusammenarbeit im Rahmen des Weimarer Dreiecks gesprochen. Wir haben die Stärkung des Weimarer Dreiecks, die Förderung polnisch-französisch-deutscher Beziehungen und Begegnungen, auch in unsere Entschließung aufgenommen.“

„Für uns in Mecklenburg-Vorpommern sind die gute Nachbarschaft mit Polen, Handel und Austausch tragende Säulen unserer Landespolitik“, sagte Schwesig. Vor allem die Zusammenarbeit im Rahmen der Metropolregion Stettin habe allerhöchste Bedeutung. Für Mecklenburg-Vorpommern sei das Land aktuell der wichtigste Wirtschaftspartner. Die Kultur sei grenzüberschreitend vernetzt. „In immer mehr Kitas und Schulen bieten wir an, polnisch zu lernen. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung rettet buchstäblich Leben, Neugeborene werden besser versorgt.“ Weiter verstärkt werden können der deutsch-polnische Jugendaustausch. „Die Aufwertung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks ist deshalb für mich ein ganz wichtiger Punkt unserer heutigen Entschließung.“

Im Anschluss nahm Schwesig an einer Sitzung der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen des polnischen Senats und des Bundesrates teil. „Danke an alle, die sich für die deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen einsetzen. Mir persönlich bedeutet die Freundschaft zwischen Deutschland und Polen sehr viel. Wir wollen sie in den kommenden Jahren weiter verstärken.“ Schwesig hatte die polnischen Gäste zu Beginn der Sitzung als Bundesratspräsidentin auf der Ehrentribüne des Bundesrates begrüßt. Sie haben dort die Debatte verfolgt.

Neues Namensrecht passiert den Bundesrat

Berlin – Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen.

Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.