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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Mahnung und Erinnerung

Schwesig erinnert an Attentat vom 20. Juli 1944

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute als Präsidentin des Bundesrates an Veranstaltungen in Berlin zur Erinnerung an den Deutschen Widerstand und den 20. Juli 1944 teil. Zunächst findet am späten Vormittag im Ehrenhof des Bendlerblocks die zentrale Gedenkveranstaltung statt.

Am Nachmittag ist Schwesig Gast bei einem Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft. Zuvor nimmt Schwesig an einem Gespräch der Verfassungsorgane, des Bundesverteidigungsministers und des Generalinspekteurs der Bundeswehr mit Rekrutinnen und Rekruten sowie deren Angehörigen teil.

„Vor 80 Jahren haben sich mutige Männer und Frauen zum Widerstand entschlossen. Sie wollten die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Deutschland beseitigen. Wir gedenken aller, die damals Widerstand geleistet haben. Viele von ihnen haben ihren Mut mit dem Leben bezahlt. Dass der Plan am Ende nicht aufging, ändert nichts an der geschichtlichen Bedeutung des 20. Juli 1944“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Verbrechen der nationalsozialistischen Hitlerdiktatur dürften nicht in Vergessenheit geraten oder sogar relativiert werden, sagte die Regierungschefin. „Wir leben heute in Demokratie und Freiheit. Das ist ein hohes Gut. Doch Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Sie muss aktiv gestaltet und gegen ihre Feinde verteidigt werden. Das ist wichtiger denn je. Gefragt sind vor allem Beharrlichkeit und Überzeugungskraft. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten auf Demonstrationen ein klares Signal für die Demokratie gesetzt haben.“

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Einsatz für Demokratie schützen

Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Mandatsträgerinnen und -trägern in den Bundestag einbringen

Berlin – Der Bundesrat hat entschieden, dass von den Bundesländern aus ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag eingebracht werden wird. Kern des Gesetzesvorhabens ist es, einen neuen Straftatbestand, der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking, zu schaffen. Gerade auf kommunaler Ebene sollen so Entscheidungsträgerinnen und -träger vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der strafrechtliche Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ist Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Anliegen. Die Demokratie lebt von denjenigen, die sich aktiv für sie einsetzen. Sie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft heraus Verantwortung in Parlamenten oder Regierungen übernehmen.

Das gilt in Deutschland im Bund und in den Ländern ebenso wie in der Europäischen Union und auf kommunaler Ebene. Deswegen sind die verstörenden Angriffe auf Wahlhelferinnen, Wahlhelfer und andere engagierte Menschen im Zusammenhang mit der Europawahl und zahlreichen Kommunalwahlen mit Verständnislosigkeit und Bestürzung zur Kenntnis zu nehmen. Die Missachtung des Engagements für die freiheitliche-rechtsstaatliche Demokratie aber auch für das gedeihliche kommunale Zusammenleben nimmt damit neue, besorgniserregende Ausmaße an, weil sie auch vor der Gewalt nicht zurückschreckt.

Dabei treten die Mandatsträgerinnen und -träger im Interesse der Gesellschaft und im Interesse des Erhalts der Demokratie in den Mittelpunkt und verdienen jeden notwendigen Schutz. Aus diesem Grund sind wir immer gehalten, angesichts solcher Vorfälle zu prüfen, ob unser Strafrecht derartiges Verhalten wirksam sanktioniert. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt daher den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Gerichte der Europäischen Union, aber auch der kommunalen Parlamente ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Strafgesetzbuchs einbezieht.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den heute vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zur Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB, der Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vertreterinnen und Vertreter der Demokratie vor Ort strafschärfend wertet. Die, die unsere Demokratie am Leben halten, haben wir mit allen Mitteln zu schützen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt zur ->Bundesratsintitiative. Sie gab im Bundesrat am Freitag eine entsprechende Protokollerklärung ab.

Die Ukraine braucht Unterstützung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist heute von ihrer Reise als Bundesratspräsidentin in die Ukraine zurückgekehrt. In Kiew führte Schwesig Gespräche unter anderem mit dem Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj, Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, Premierminister Denys Schmyhal und der Oberbürgermeister der Stadt Kiew Vitaly Klitschko. Außerdem besuchte sie die Partnerregion des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Region Tschernihiw im Norden der Ukraine.

„Das war ein sehr bewegender Besuch. Das Land ist brutal angegriffen worden. Und diese Angriffe richten sich auch gegen die Zivilbevölkerung. Davon habe ich mir vor Ort ein eigenes Bild gemacht. Ich habe ein vom Krieg geprägtes Land gesehen, aber auch den festen Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Land zu verteidigen und neu aufzubauen. Die Ukraine will als demokratisches Land Mitglied der Europäischen Union werden. Das verdient Anerkennung und Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin nach ihrer Rückkehr.

„Ich habe in all meinen Gesprächen viel Dankbarkeit für die deutsche Unterstützung erfahren, auch für die Unterstützung unseres Bundeslandes. Die ist auch dringend erforderlich. Es ist wichtig, dass wir weiter an der Seite der Ukraine stehen. Mecklenburg-Vorpommern will auf regionaler Ebene mit der Partnerschaft zu Tschernihiw seinen Beitrag dazu leisten.“

Schwesig trifft Selenskyj in Kiew

Kiew – Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig ist heute während ihres Besuches in der Ukraine von Wolodymyr Selenskyj empfangen worden.

„Ich bin sehr dankbar für das ausführliche und intensive Gespräch. Es war bereits unser zweites persönliches Zusammentreffen nach dem Besuch von Wolodymyr Selenskyj in Deutschland. Ich habe deutlich gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland weiter an der Seite der Ukraine steht und dass dieser Kurs die Unterstützung aller 16 Bundesländer hat. Der Wiederaufbau und die beginnenden EU-Beitrittsgespräche standen im Zentrum der heutigen Zusammenkunft.

Regionale Partnerschaften können einen wichtigen Beitrag bei der humanitären Unterstützung und beim Wiederaufbau leisten. Ich möchte deshalb gemeinsam mit dem Botschafter der Ukraine, Oleksij Makejew, zu einem Unternehmensabend aller deutsch-ukrainischen Regionalpartnerschaften nach Berlin einladen, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit auszubauen“, sagte Manuela Schwesig im Anschluss an das Gespräch. „Bei allen Gesprächen ist der Dank dafür deutlich geworden, was Deutschland leistet. Zugleich gibt es eine große Anerkennung dafür, was Mecklenburg-Vorpommern leistet – insbesondere für die Regionalpartnerschaft zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Tschernihiw.

Am Vortag hatte Manuela Schwesig bereits mit Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk, Premierminister Denys Schmyhal, Wirtschaftsministerin Julia Swyrydenko und dem Oberbürgermeister der Stadt Kiew Vitali Klitschko gesprochen. Am Abend besuchte die Ministerpräsidentin die Gedenkstätte Babyn Jar.

„Das ist ein sehr bedrückender Ort. Ich habe die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu einem Schwerpunkt meiner Bundesratspräsidentschaft gemacht. Gerade auf dem Gebiet der Ukraine sind während des 2. Weltkriegs schreckliche Verbrechen geschehen. Wir erinnern an die 33.000 wehrlosen Jüdinnen und Juden, die hier 1941 brutal ermordet wurden“, sagte Schwesig. Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus war bereits bei den Reisen der Bundesratspräsidentin in die Niederlande und nach Frankreich ein Thema.

Solidarität der Bundesländer

Schwesig: Meine Reise ist ein Zeichen der Solidarität der 16 Länder

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats in der Ukraine gereist. Es ist der erste Besuch einer Bundesratspräsidentin in der Ukraine.

„Die Ukraine ist 2022 brutal von Russland angegriffen worden. Deutschland hat sich klar an die Seite der Ukraine gestellt. Wir wissen, welch schreckliches Leid dieser Krieg über die Ukraine gebracht hat. Meine Reise ist ein Zeichen der Solidarität der 16 Länder. Ich werde mir bei meinem Besuch selbst ein Bild von der Lage machen und politische Gespräche führen“, erklärte die Ministerpräsidentin nach ihrem Eintreffen in der Hauptstadt Kiew.

„Der Bundesrat hat vor einigen Monaten in einem von allen Ländern getragenen Antrag seine Solidarität mit der Ukraine bekundet. Deutschland hilft finanziell, militärisch und humanitär und durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Ich will bei meinem Besuch deutlich machen, dass wir Länder hinter dem Kurs der Bundesregierung stehen und die Ukraine weiter unterstützen wollen“, sagte Schwesig.

Auf dem Programm der Reise stehen auch Gespräche mit Vertretern der Region Tschernihiw. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Januar eine Regionalpartnerschaft mit der Region. „Wir unterstützen die Region beispielsweise beim Bau von Schutzräumen für Schulen. Auch beim Wiederaufbau wollen wir helfen. Ich habe digital an der vom ukrainischen Präsidenten eröffneten Konferenz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und persönlich an der Ukraine Recovery Conference in Berlin teilgenommen. Unser Engagement für die Ukraine ist dauerhaft angelegt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch andere Bundesländer hätten Partnerschaften in der Ukraine abgeschlossen. „Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation helfen. Auf längere Sicht schaffen sie Verbindungen zwischen Menschen und Regionen in Europa“, so die Ministerpräsidentin.

Schwesig ehrt Schülerzeitungen

Wir brauchen gute Nachwuchsjournalisten

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats in Berlin die Siegerinnen und Sieger im Schülerzeitungswettbewerb der Länder ausgezeichnet.

„Schülerzeitungen sind in der heutigen Zeit besonders wichtig. Sie sorgen für Leben und Diskussionen in den Schulen, transportieren die Themen junger Menschen und regen zum Nachdenken an“, lobte Schwesig die Arbeit der Schülerzeitungsredaktionen.

„Die Pressefreiheit ist unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Wir brauchen gute Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten, die Fakten von Fake News unterscheiden und sachlich die Öffentlichkeit informieren. Vielleicht werden wir von dem einen oder anderen Mitglied der heute ausgezeichneten Schülerzeitungen in einigen Jahren bundesweit lesen. Schülerzeitungen sind auch wichtig für den journalistischen Nachwuchs. Besonders freue ich mich, dass zwei Preisträger aus Mecklenburg-Vorpommern kommen“, so die Ministerpräsidentin weiter.

In der Kategorie Förderschulen hat das Projekt Blind Date des Überregionalen Förderzentrums für den Förderschwerpunkt Sehen aus Neukloster den ersten Platz gewonnen. Blinde und Sehbehinderte haben dort gemeinsam eine 92-seitige Schülerzeitung erstellt – mit großen Bildern und großer Schrift. Einen Sonderpreis erhielt die Schülerzeitung „Der Koboldt“ vom Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Greifswald. Die Redaktion belegte den zweiten Platz in der von der Bundeszentrale für politischen Bildung ausgelobten Kategorie „Noch Mauer(n) im Kopf? – Geschichte vor deiner Haustür“.

Widerspruchslösung bei Organspenden

Berlin – Etwa 8.400 Menschen standen in Deutschland am 1. Januar 2024 aktiv auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig wurden 3247 Organtransplantationen von verstorbenen Spendern im Jahr 2023 vorgenommen (Quelle: Eurotransplant). Acht Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, haben vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht, die heute vorgestellt wurde.

 „Ziel des Gesetzesantrags ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten“, wirbt Gesundheitsministerin Stefanie Drese für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Im europäischen Vergleich bewege sich Deutschland bei der Organspende seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Weniger Spender gebe es nur in Griechenland, Rumänien und der Türkei.

Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern warten 206 Menschen im Land auf ein oder mehrere Spenderorgane.“ Die bisherigen Maßnahmen, wie das 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, hätten nicht die erhofften Wirkungen entfacht. Das im März in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde auch nicht zu einer spürbaren Verbesserung führen, so Drese.

Die acht Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein setzen deshalb auf einen Paradigmenwechsel bei Organspenden. „Durch Einführung der Widerspruchslösung soll zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen“, verdeutlicht Drese. „Die Widerspruchslösung ist damit eine große Chance, mehr Spenderinnern und Spender zu gewinnen.“

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich bestehen. Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative zugleich auch eine gesellschaftliche Diskussion auslösen. Durch mehr Aufklärung und Information sollen Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Das entlastet auch die Angehörigen, die im Zweifelsfall in die schwierige Lage versetzt werden, für den Verstorbenen eine Entscheidung treffen zu müssen.“

Nach der heutigen Vorstellung wird der Gesetzesantrag in die Bundesrats-Fachausschüsse überwiesen. Danach kommt die Vorlage erneut zur Abstimmung in das Bundesratsplenum. Erhält er dort eine Mehrheit wird der Gesetzentwurf an den Bundestag überwiesen.