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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Schwesig: Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Er soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.

 „Ich freue mich, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission vollständig umsetzt. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch leben können. Deshalb ist es richtig, dass der Mindestlohn weiter steigt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist zugleich eine Frage des Respekts vor der geleisteten Arbeit. Gerade Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder werden von der Erhöhung profitieren“, sagte Schwesig weiter.

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts wird bundesweit jede oder jeder sechste Beschäftigte schon von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,90 Euro profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern sind es nach dieser Schätzung 134.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das entspricht 22 Prozent der Beschäftigten.

Verbündete beim Klimaschutz

Schneider: Wälder, Moore und Böden sollen wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden / Bundesumweltministerium legt Vorschlag zur Weiterentwicklung des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ vor

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute in Berlin den Vorschlag seines Ministeriums für den Beitrag der Natur zum Klimaschutz vorgelegt. Das Paket enthält 41 Maßnahmen, mit denen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die zweite Phase der Umsetzung gehen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden. Denn derzeit stoßen geschädigte Wälder, trockengelegte Moore und ausgelaugte Böden mehr Treibhausgase aus als sie aufnehmen. Diesen Trend will das Bundesumweltministerium umkehren – und damit zugleich das Grundwasser und künftige Ernten schützen und in heißen Sommern für Abkühlung sorgen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich will, dass Wälder, Moore und Böden wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden. Momentan sind sie Teil des Problems, sie können aber ein wichtiger Teil der Lösung werden. Der Einsatz für stabile Ökosysteme lohnt sich vielfach, weit über den Klimaschutz hinaus: Moore, Wälder und Böden speichern das Wasser und können die Folgen von Hitze, Trockenzeiten und Starkregen abmildern. Die Grundwasserspeicher erholen sich. Erosion wird gestoppt. Die Böden können uns weiter ernähren. Die Natur wird wieder stärker Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten – und Erholungsraum für uns Menschen. Das gilt für Stadt und Land gleichermaßen.“

Die Bundesregierung fördert seit 2023 mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die nötigen langfristigen Investitionen in Moore, Wälder, Böden, aber auch Auen, Küsten und Stadtnatur. Die Stabilisierung solcher Lebensräume durch Wiedervernässung, Waldumbau und Humusaufbau braucht einen langen Atem und Verlässlichkeit. Das Aktionsprogramm ist daher auf viele Jahre angelegt. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit. Die Erfahrungen aus den ersten Jahren hatte das Bundesumweltministerium mit Wissenschaft und Praxis diskutiert und ausgewertet. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms will das Bundesumweltministerium den Beitrag der Natur zum Klimaschutz zukunftsfest machen:

  • Klare Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die einen besonders großen Hebel für Klimaschutz bilden und die zugleich helfen, den Wasserhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
  • Konkrete zielgerichtete neue Maßnahmen, die sich an praktischer Machbarkeit und hoher Akzeptanz orientieren und zügig ausgerollt werden können.
  • Verlässliche langfristige finanzielle Unterstützung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die klimafreundlich wirtschaften wollen.
  • Gezielte Förderung von Geschäftsmodellen, die regionale Wertschöpfung und Klimaschutz erfolgreich verbinden.

Trockengelegte Moore stoßen Treibhausgase aus – wiedervernässte Moore können CO2 binden. Die Wiedervernässung von Mooren soll darum unter anderem über eine Förderrichtlinie für die Umstellung auf „nasse Landwirtschaft“ beschleunigt werden, über die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte, erste Leuchtturm-Regionen, die vorangehen, und die Prüfung von Moor-Photovoltaik als weiterer alternativer Einkommensquelle.

Damit Wälder im Klimawandel besser bestehen können, soll der Waldumbau hin zu stabilen Mischwäldern intensiviert werden. Das gelingt besser, wenn es genug Wasser im Wald gibt. Darum soll auch der Rückbau von Kanälen und Gräben zur Entwässerung künftig gefördert werden. Das Förderprogramm zum klimaangepassten Waldmanagement soll aufgestockt werden, um mehr Flächen zu erreichen. Auch neue Wertschöpfungsketten für Laubholz und eine möglichst langfristige Holznutzung werden unterstützt.

Die landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden sollen in ihrer Funktion als Lebensgrundlage und Kohlenstoffspeicher erhalten werden, unter anderem durch schonende Bodenbearbeitung, mehr Strukturelemente wie etwa Hecken und Agroforstsysteme und durch die Stärkung von landwirtschaftlichen Praktiken, die die Humusbilanz verbessern.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind Programme für Entsiegelung und für das Pflanzen von Stadtbäumen sowie Maßnahmen aus den Bereichen Auen, Gewässer, Meere und Küsten.

Wesentliche Teile des Vorschlags zur Weiterentwicklung des Aktionsprograms Natürlicher Klimaschutz werden als Beitrag der Natur auch in das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung einfließen. Die Vorschläge werden im nächsten Schritt mit den anderen Ministerien beraten und die Länder und Verbände werden dazu Stellung nehmen können.

Schneider: „Mit diesen Vorschlägen möchten wir zeigen, was die Natur alles beitragen kann, wenn wir sie machen lassen. Ich freue mich auf die Diskussion, wie wir gemeinsam mit Landwirten und Waldbesitzenden, mit Städten und Gemeinden jetzt die Weichen so stellen, dass Moore, Wälder und Böden in Zukunft wieder die Wasserspeicher und natürlichen Klimaanlagen sein können, die sie über lange Zeiträume so zuverlässig waren.“

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.

Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14″

Gesundheitsministerkonferenz drängt auf Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14“

Weimar – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung im thüringischen Weimar ein deutliches Zeichen gegen den zu frühen und zu hohen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Eine entsprechende, von Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebrachte, Initiative wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Konferenz für MV teilnahm, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Etappenerfolg für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.

Mit dem Beschluss weist die GMK auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums sowie den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hin. Darüber hinaus formuliert die GMK das Ziel, den Jugendschutz durch die Abschaffung des begleitenden Trinkens ab 14 Jahren zu verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“, betonte Grimm. „Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht“, so Grimm.

„Wir müssen deshalb gesamtgesellschaftlich noch viel stärker darüber aufklären, dass Alkohol als Zellgift und Suchtmittel ein insbesondere für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdendes Produkt ist“, verdeutlichte die Staatssekretärin. Aus vielen Studien gehe eine höhere Sensibilität des jugendlichen Gehirns auf den Konsum von Alkohol im Vergleich zum erwachsenen Gehirn hervor. „Dauerhafte neurologische Schädigungen können die Folge sein“, so Grimm. Auch die physische Entwicklung in der Pubertät werde durch Alkoholkonsum beeinträchtigt. Darüber hinaus könne sich das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken während der Jugendphase negativ auf den sozialen Entwicklungsprozess auswirken und zu andauernden Problemen im späteren Leben führen.

Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch davor statt.

Auch das Rauschtrinken ist nach Ansicht von Grimm besorgniserregend. 11.500 Kinder und Jugendliche hätten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 sogar doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner“, betonte Grimm. „Deshalb drängen wir besonders engagiert auf gesetzliche Änderungen und verstärkte Prävention, u.a. durch die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums.“

Grimm: „Der GMK ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren wäre ein klares Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.“

Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur

Badenschier kritisiert Verfahren: Bund verabschiedet sich vom Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse

Schwerin – Nur zwei Arbeitstage haben die Kommunen Zeit, um zu den Referentenentwürfen des Bundesfinanzministeriums zum geplanten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sowie für Länder und Kommunen Stellung zu nehmen.

„Damit übernimmt die neue Bundesregierung die schlechten Angewohnheiten der gescheiterten Ampel – solche kurzen Fristen ermöglichen keine sachgerechte Beteiligung“, kritisiert Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier. Dennoch sei offenkundig, dass der geplante Verteilungsschlüssel des 100-Millarden-Sondervermögens ungerecht ist. „Der Bund verabschiedet sich damit vom Verfassungsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen und vergrößert die Ungleichheit sogar“, so Badenschier.

Denn die Verteilung der zugewiesenen Gelder soll nach dem so genannten „Königsteiner Schlüssel“ erfolgen. Nach einem Verteilungsschlüssel, der erfunden wurde, um Lasten innerhalb der Bundesrepublik gerecht zu verteilen, wobei entsprechend der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens starke Schultern mehr belastet werden als schwache.

„Wenn jetzt nach diesem Schlüssel der kommunale Investitionsbedarf für die Infrastruktur ermittelt wird, dann bekommen die Starken pro Einwohner mehr Geld als die Schwachen“, rechnet der Oberbürgermeister vor. Er sieht darin eine bedenkliche Entwicklung, die bereits mit dem Koalitionsvertrag begonnen habe. Der legt beispielsweise fest, dass der Bund kommunale Altschulden in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr tilgen soll – während die starken Geberländer im Finanzausgleich gleichzeitig mit 400 Millionen Euro jährlich weitaus mehr Geld dazubekommen.

Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V auf die Fachkonferenz JuMiKo ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt in dieser Woche zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag „Pakt für den Rechtsstaat – Beteiligung des Bundes“ ein.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Deutschland braucht dringend einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt hat. Die darin verankerten Punkte wie eine verbesserte Digitalisierung, die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und die personelle Stärkung müssen zügig umgesetzt werden.

Denn die Sicherung eines wehrhaften Rechtsstaats duldet keinen Aufschub. Darum soll die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Bundesjustizministerin bitten, zeitnah die notwendigen Schritte zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die personelle Stärkung der Justiz zu unternehmen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo).

„Der Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 war ein Erfolg. Er war ein gutes Fundament für die Stärkung des Rechtsstaates. Damals hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 37 zusätzlichen Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte profitiert.

Gerade in schwierigen Zeiten muss die Justiz sicher und zuverlässig agieren können. Täterinnen und Täter müssen in angemessener Zeit ein Urteil bekommen können. Bürgerinnen und Bürgern müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen können. Leider blieb die von uns geforderte Verstetigung des Paktes in der letzten Legislaturperiode aus.

Heute bedarf es insbesondere wegen der außerordentlich hohen Belastung in den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten deshalb umso mehr einer bundesweiten Kraftanstrengung, um die erforderlichen neuen Stellen zu generieren. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um die Arbeit der Justiz weiterhin flächendeckend zu garantieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.