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Kategorie: Bundestag/Regierung

Schwesig: Guter Kompromiss bei Bund-Länder-Verhandlungen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute zufrieden mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche zur Kompensation für Länder und Kommunen beim Wachstumspaket der Bundesregierung gezeigt.

„Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation für die Steuermindereinnahmen in Folge des Wachstumspaketes erhalten. Es ist gut, dass das jetzt auch so kommt. Die Finanzlage der Kommunen ist angespannt. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister ihr Freibad schließen oder die Schule nicht sanieren können, weil es wegen des Wachstumsboosters Steuerausfälle gibt. Für die vollständige Kompensation über Umsatzsteuerbeiträge für die Kommunen haben wir Länder auf die vollständige Kompensation verzichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Kompensation für die Länder über das Sondervermögen Infrastruktur und besondere Hilfen bei kommunalen Altschulden und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei ein „guter Kompromiss“, so Schwesig. „Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme bei den Ostrenten belasten die Haushalte der ostdeutschen Länder stark. Es ist deshalb gut, dass der Bund weitere 10 Prozentpunkte übernimmt. Das entlastet die ostdeutschen Länder auch dauerhaft.“

Die Länder stünden prinzipiell hinter dem Wachstumspaket der Bundesregierung. „Es ist wichtig, dass die Wirtschaft in Deutschland zügig angekurbelt wird. Die vorgesehenen Entlastungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit zur schnelleren Abschreibung von Investitionen. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt, um diese Maßnahmen schnell umsetzen zu können.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, so dass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes. Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um. Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.

Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14″

Gesundheitsministerkonferenz drängt auf Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des „Begleiteten Trinkens ab 14“

Weimar – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat auf ihrer diesjährigen Jahrestagung im thüringischen Weimar ein deutliches Zeichen gegen den zu frühen und zu hohen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Eine entsprechende, von Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebrachte, Initiative wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, die in Vertretung von Ministerin Stefanie Drese an der Konferenz für MV teilnahm, bezeichnete den Beschluss als wichtigen Etappenerfolg für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.

Mit dem Beschluss weist die GMK auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums sowie den Bedarf an präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hin. Darüber hinaus formuliert die GMK das Ziel, den Jugendschutz durch die Abschaffung des begleitenden Trinkens ab 14 Jahren zu verbessern. Dazu wird das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

„Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau“, betonte Grimm. „Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht“, so Grimm.

„Wir müssen deshalb gesamtgesellschaftlich noch viel stärker darüber aufklären, dass Alkohol als Zellgift und Suchtmittel ein insbesondere für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdendes Produkt ist“, verdeutlichte die Staatssekretärin. Aus vielen Studien gehe eine höhere Sensibilität des jugendlichen Gehirns auf den Konsum von Alkohol im Vergleich zum erwachsenen Gehirn hervor. „Dauerhafte neurologische Schädigungen können die Folge sein“, so Grimm. Auch die physische Entwicklung in der Pubertät werde durch Alkoholkonsum beeinträchtigt. Darüber hinaus könne sich das Konsumieren von alkoholhaltigen Getränken während der Jugendphase negativ auf den sozialen Entwicklungsprozess auswirken und zu andauernden Problemen im späteren Leben führen.

Aktuell trinken 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol. Der erste Alkoholkonsum findet vielfach mit 14 Jahren oder sogar noch davor statt.

Auch das Rauschtrinken ist nach Ansicht von Grimm besorgniserregend. 11.500 Kinder und Jugendliche hätten allein 2022 wegen ihres übermäßigen Alkoholkonsums in Deutschland im Krankenhaus behandelt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern waren es mit 437 sogar doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Zahl pro 100.000 Einwohner“, betonte Grimm. „Deshalb drängen wir besonders engagiert auf gesetzliche Änderungen und verstärkte Prävention, u.a. durch die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums.“

Grimm: „Der GMK ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren wäre ein klares Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.“

Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur

Badenschier kritisiert Verfahren: Bund verabschiedet sich vom Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse

Schwerin – Nur zwei Arbeitstage haben die Kommunen Zeit, um zu den Referentenentwürfen des Bundesfinanzministeriums zum geplanten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sowie für Länder und Kommunen Stellung zu nehmen.

„Damit übernimmt die neue Bundesregierung die schlechten Angewohnheiten der gescheiterten Ampel – solche kurzen Fristen ermöglichen keine sachgerechte Beteiligung“, kritisiert Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier. Dennoch sei offenkundig, dass der geplante Verteilungsschlüssel des 100-Millarden-Sondervermögens ungerecht ist. „Der Bund verabschiedet sich damit vom Verfassungsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen und vergrößert die Ungleichheit sogar“, so Badenschier.

Denn die Verteilung der zugewiesenen Gelder soll nach dem so genannten „Königsteiner Schlüssel“ erfolgen. Nach einem Verteilungsschlüssel, der erfunden wurde, um Lasten innerhalb der Bundesrepublik gerecht zu verteilen, wobei entsprechend der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens starke Schultern mehr belastet werden als schwache.

„Wenn jetzt nach diesem Schlüssel der kommunale Investitionsbedarf für die Infrastruktur ermittelt wird, dann bekommen die Starken pro Einwohner mehr Geld als die Schwachen“, rechnet der Oberbürgermeister vor. Er sieht darin eine bedenkliche Entwicklung, die bereits mit dem Koalitionsvertrag begonnen habe. Der legt beispielsweise fest, dass der Bund kommunale Altschulden in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr tilgen soll – während die starken Geberländer im Finanzausgleich gleichzeitig mit 400 Millionen Euro jährlich weitaus mehr Geld dazubekommen.

Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V auf die Fachkonferenz JuMiKo ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt in dieser Woche zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag „Pakt für den Rechtsstaat – Beteiligung des Bundes“ ein.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Deutschland braucht dringend einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt hat. Die darin verankerten Punkte wie eine verbesserte Digitalisierung, die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und die personelle Stärkung müssen zügig umgesetzt werden.

Denn die Sicherung eines wehrhaften Rechtsstaats duldet keinen Aufschub. Darum soll die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Bundesjustizministerin bitten, zeitnah die notwendigen Schritte zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die personelle Stärkung der Justiz zu unternehmen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo).

„Der Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 war ein Erfolg. Er war ein gutes Fundament für die Stärkung des Rechtsstaates. Damals hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 37 zusätzlichen Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte profitiert.

Gerade in schwierigen Zeiten muss die Justiz sicher und zuverlässig agieren können. Täterinnen und Täter müssen in angemessener Zeit ein Urteil bekommen können. Bürgerinnen und Bürgern müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen können. Leider blieb die von uns geforderte Verstetigung des Paktes in der letzten Legislaturperiode aus.

Heute bedarf es insbesondere wegen der außerordentlich hohen Belastung in den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten deshalb umso mehr einer bundesweiten Kraftanstrengung, um die erforderlichen neuen Stellen zu generieren. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um die Arbeit der Justiz weiterhin flächendeckend zu garantieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Ostdeutsches Wirtschaftsforum

Schwesig: Energiepreise senken, Investitionen starten, Bürokratie abbauen

Bad Saarow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Eröffnung des Ostdeutschen Wirtschaftsforums in Bad Saarow gefordert, dass die neue Bundesregierung zügig Maßnahmen ergreift, um die Wirtschaft wieder in Fahrt zu bringen.

 „Das Wichtigste für die Wirtschaft ist die Senkung der Energiepreise, der Anschub von Investitionen und der Abbau für Bürokratie. Da müssen jetzt sichtbare Maßnahmen in den ersten 100 Tagen kommen“, sagte die Ministerpräsident bei der Eröffnung der dreitägigen Konferenz.

Die hohen Strompreise in Deutschland würden die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft gleichermaßen belasten. „Wir brauchen dauerhaft niedrigere Energiepreise für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Und wir brauchen faire Netzentgelte, die den Produktionsregionen erneuerbarer Energie Vorteile verschaffen, anstatt sie für ihre Investitionen zu bestrafen. Es muss jetzt alles getan werden, um die Wirtschaft im Osten und in ganz Deutschland kraftvoll anzukurbeln“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Das im Vorfeld des Ostdeutschen Wirtschaftsforums erhobene Trendbarometer zeige, dass die ostdeutschen Unternehmen viel Potenzial in ihrer Region sehen, gleichzeitig aber Zweifel haben, dass dieses Potenzial auch abgerufen werden kann. So würden 60 Prozent der befragten Unternehmen daran zweifeln, dass die Bundesregierung wirksame Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen wird. Schwesig zeigte sich überzeugt, dass vor allem das Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur einen wichtigen Wachstumsimpuls setzen werde.

„Mit dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das Bundestag und Bundesrat schon beschlossen haben, können wir den Investitionsstau in Deutschland angehen. Wir können in Straßen, Schienen und Brücken investieren, in gut ausgestattete Kitas und Schulen, in moderne Krankenhäuser, in Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung“, sagte Schwesig.

In ihrer Rede würdigte die Ministerpräsidentin die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands in den letzten 35 Jahren. „Ostdeutschland hat sich in diesen 35 Jahren enorm entwickelt: seine Wirtschaftskraft, seine Lebensqualität, das Aussehen unserer Städte und Dörfer.“ Dennoch müsse weiter am Abbau von Benachteiligungen gearbeitet werden, sagte Schwesig und verwies auf die immer noch unterschiedlichen Löhne in Ost und West, die geringeren Vermögen und die geringere Zahl an großen Unternehmen.

„Bei allen Sorgen muss Ostdeutschland selbstbewusst seine Stärken zeigen. Wir haben großes Potenzial“, sagte die Ministerpräsidentin. So seien die ostdeutschen Länder Vorreiter bei der Energiewende. In den 35 Jahren seit der Deutschen Einheit seien wirtschaftliche Schwerpunkte entstanden, von denen der gesamte Osten profitiere, zum Beispiel die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein weiteres Potenzial sei die Zusammenarbeit im demokratischen Ostseeraum. Schwesig rief dazu auf, dieses Potenzial stärker zu nutzen: „Die Märkte des demokratischen Ostseeraums bieten gerade für die ostdeutsche Wirtschaft große Chancen. Über die Häfen Mecklenburg-Vorpommerns haben wir kurze Wege nach Skandinavien und in die baltischen Staaten. Polen ist unser direkter Nachbar. Ich war gerade erst diese Woche mit einer Wirtschaftsdelegation in Lettland. Dabei ist sehr deutlich geworden, dass es auch dort ein großes Interesse gibt, noch enger wirtschaftlich zusammenzuarbeiten. Zum Beispiel bei der Digitalisierung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Umweltminister appellieren an Bundesregierung

Schwerin – Zum Abschluss der 104. Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz fordert Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die neue Bundesregierung gleich auf mehreren Feldern zu zügigem Handeln auf:

Elementarversicherung

„In Anbetracht zunehmender Extremwetterereignisse muss die Finanzierung zur Beseitigung der Schäden geklärt werden. Dabei sind insbesondere auch die Schadensereignisse im Küstenbereich zu berücksichtigen. Die gegenwärtig geringe Versicherungsquote in Deutschland macht regelmäßig den Einsatz von Steuermitteln erforderlich.

Darum muss ein verpflichtendes Angebot des Versicherers zur Absicherung von Elementarschäden für aktuelle und zukünftige Kunden in der Wohngebäudeversicherung sowie die Einführung einer staatlichen Rückversicherung gegen diese Risiken im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrags von Union und SPD zügig erfolgen. Für ein Eigenheim bedeute dies Mehrkosten in der Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr“, so Backhaus.

Bestandsmanagement Wolf

Eine Arbeitsgruppe der Länder mit dem Bund wurde eingerichtet, um die Kriterien für die wissenschaftliche Begründung zur Feststellung des Erhaltungszustandes der Art Wolf festzulegen. Dazu erklärt Minister Backhaus: „Niemandem – und vor allem nicht den Weidetierhaltern – ist das bisher bestehende System für die artenschutzrechtliche Be­wertung der Art Wolf noch zu erklären“, so der Minister.

„Künftig müssen Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz die Voraus­setzungen dafür liefern, dass gerichtsfeste Entnahmen von übergriffigen Wölfen möglich sind. Hier erwarte ich umgehende Initiativen des Bundes. Auch erwarte ich eine stärkere Betei­ligung des Bundes und der EU bei der Absicherung der Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleiches nach Wolfsübergriffen.

Dennoch bleibt der Wolf natürlich eine geschützte Art. Geregelt werden muss die Entnahme auffälliger Wölfe, mehr nicht“, so Backhaus, der ergänzt: „Es muss Schluss damit sein, dass durch die fehlende Handlungsfähigkeit des Staates hier derzeit keine Regelungs­möglichkeit besteht. Dies führt zum Vertrauensverlust der Menschen in die Politik und muss sofort beendet werden, auch im Sinne des geregelten Artenschutzes für den Wolf “, so der Minister.

Munitionsbergung

Minister Backhaus setzt sich erneut für eine sofortige Verbesserung des Meeresschutzes ein: „Die Sicherung der Biodiversität und die Beseitigung der Kriegsaltlasten stehen im Vordergrund der auch im Koali­tionsvertrag des Bundes getroffenen Festlegungen. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Verantwortung für diese Mammutaufgabe beim Bund liegt und ich gehe davon aus, dass die geplante Errichtung eines Kompetenzzentrums für die industrielle Bergung von Munition in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird.

Bund und Länder müssen dazu zeitnah ein gemeinsames Finanzierungskonzept erstellen. Diese neue Einrichtung wird wesentlich dazu beitragen, den ökologischen Zustand der Ostsee zu verbessern“, erklärt Minister Backhaus.

Finanzierungsinstrumente für Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz

Mit Nachdruck setzen sich die Bundesländer die kurzfristige und gemeinsame Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für die Aufgaben des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Naturschutzes ein.

„Dies muss jetzt sofort geschehen, damit die Bedarfe noch in die Haushaltsverhandlungen in Bund und Ländern Eingang finden und damit bereits in den kommenden Jahren und nicht erst in ferner Zukunft wirksam werden können. Diese Zeit haben wir nicht“, drängt Backhaus.

Dabei gehe es immer auch um Personalkosten, so der Minister: „Der im Koalitionsvertrag des Bundes formulierte Prüfauftrag zur Frage der Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung sowie für die geplante Errichtung eines Sonderrahmenplans Klimaschutz und Naturschutz sind essentielle und nicht verzichtbare Instrumente zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Wenn das nicht kommt, stehen die Länder weitgehend blank da und können ihre notwendigen Beiträge nicht leisten. Das betrifft im Übrigen auch die Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung in Deutschland“, so Backhaus abschließend.