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Kategorie: Bundestag/Regierung

Großer Zapfenstreich für Scholz

Schwesig: Olaf Scholz hat Deutschland durch schwierige Zeiten geführt

Schwerin – Im Vorfeld des heutigen Großen Zapfenstreichs hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Arbeit des scheidenden Bundeskanzlers Olaf Scholz gewürdigt.

„Olaf Scholz hat Deutschland durch schwierige Zeiten geführt“, erklärte die Ministerpräsidentin. Als er Kanzler wurde, habe sich das Land noch mitten im letzten Winter der Corona-Pandemie befunden. „Er war noch keine hundert Tage im Amt, als Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine startete.

Olaf Scholz hat damals richtigerweise von einer „Zeitenwende“ gesprochen. Es galt, Deutschlands Sicherheit zu verstärken, die Energieversorgung zu sichern und die Energiepreise abzufedern. Mit der wirtschaftlichen Krise der letzten Jahre, einer großen Zahl an Flüchtlingen, weiteren internationalen Konflikten und Terrorangriffen im Inneren kamen weitere große Herausforderungen hinzu. Wohl kaum ein anderer Bundeskanzler stand vor so großen und unterschiedlichen Herausforderungen wie Olaf Scholz“, sagte die Ministerpräsidentin.

Scholz habe sich in seinem Amt durch „Erfahrung, Besonnenheit und Verlässlichkeit“ ausgezeichnet. „Bei ihm konnte man sich immer darauf verlassen, dass er das Land nicht in irgendwelche Abenteuer führt“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Gleichzeitig hat er wichtige Anliegen wie die Anhebung des Mindestlohns, des Kindergeldes, die Stabilisierung des Rentenniveaus und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangebracht. Ich habe in der Zusammenarbeit mit ihm geschätzt, dass er auch bei großen Herausforderungen immer menschlich und fair geblieben ist.“ Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP durch Dauerstreit geprägt war.

„Dieser Streit hat zum Auseinanderbrechen der Regierung und zum Wahlergebnis im Februar 2025 geführt. Ich denke aber, dass man in einigen Jahren noch klarer sehen wird, dass Olaf Scholz als neunter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland viel für unser Land geleistet hat.“

Koalitionsvertrag: Verantwortung für den Osten

Schwerin – Der vorliegende Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver, konstruktiver und lösungsorientierter Verhandlungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, dass sie sich mit Nachdruck eingebracht hat, damit auch die Interessen Ostdeutschlands und insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns einen festen Platz in dieser Vereinbarung finden. „Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Probleme anpackt und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnt – auch in MV.“

„Ich begrüße besonders, dass wir uns im Vorfeld auf ein großes Investitionspaket verständigen konnten“, erklärt Schwesig weiter. „Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden Euro für die Länder – bietet uns in MV die Möglichkeit, schneller zu planen, zu bauen und zu modernisieren. Dies betrifft nicht nur den Ausbau von Straßen, Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr, sondern wird auch durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz spürbar beschleunigt – ein Anliegen, das ich schon lange vehement vertrete.“

Wichtig ist die Unterstützung der Wirtschaft. Wir werden die Wirtschaft stärker mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionen und sinkenden Energiepreisen unterstützen. Außerdem wird Bürokratie abgebaut, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Beispielsweise wird die vielfach kritisierte Bürokratie beim Lieferkettengesetz abgeschafft. Und wir werden stärker in die Wissenschaft investieren. Davon wird insbesondere Greifswald als wichtiger Standort in der Fusionsforschung profitieren.

Ein zentrales Anliegen der Regierung in MV ist die Stärkung des ländlichen Raums. „Wir entlasten unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie, führen den Agrardiesel wieder vollständig ein und passen die Regelungen für Saisonarbeiter auf 90 Tage an. Darüber hinaus werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht, um gezielt den Hochwasserschutz, unsere Landwirtschaft und lebenswerte Dörfer zu fördern. Gleichzeitig wird der Schutz der Ostsee als besonders betroffenes Binnenmeer mit einem klaren Bekenntnis zu Meeresforschung, nachhaltiger Fischerei und dem Kampf gegen Munitionsaltlasten prioritär behandelt“, erläutert die Ministerpräsidentin.

Auf sozialer und familienpolitischer Ebene hebt Schwesig hervor, dass ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 ein starkes Signal der Gerechtigkeit an alle Beschäftigten in MV sendet und die Stabilisierung der Rente den Menschen zusätzliche Sicherheit bietet. „Zudem setzen wir wichtige Akzente bei der Stärkung des Ehrenamts, dem Ausbau von Startchancen-Kitas und -Schulen. Das sind bedeutende Investitionen in mehr Bildung in unserem Land.“

Besonders wichtig war es uns, durch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau und die Eigentumsförderung mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Als maritimer Standort bleibt auch die Weiterentwicklung der Häfen und Werften eine zentrale Aufgabe: „Der Einstieg deutscher Werften in die Offshore-Konverterproduktion ist eine echte Zukunftschance und sichert die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die konsequente Umsetzung der nationalen Hafenstrategie wird zudem die Modernisierung unserer Wasserstraßen und Häfen weiter vorantreiben und so die maritime Wirtschaft nachhaltig stärken.“

Schwesig fasst abschließend zusammen: „Wir haben zentrale Anliegen des Ostens in den Verhandlungen untergebracht. Jetzt muss es darum gehen, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt umzusetzen und für sie sichtbar zu machen.“

Umsetzung des Sondervermögens

Schwesig: Ost-MPs wollen schnelle Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur

Berlin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben heute in Berlin eine schnelle Umsetzung des Sondervermögens für die Infrastruktur gefordert.

„Es geht um Investitionen in Wirtschaft und Arbeit, in Kitas und Schulen, in Verkehrswege und Krankenhäuser. Das ist wichtig für Ost und West. Wir brauchen eine Belebung der Wirtschaft. Unsere klare Erwartung ist, dass das Sondervermögen jetzt schnell gesetzgeberisch umgesetzt wird und dass Planungen beschleunigt werden können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs führten auf ihrer Konferenz ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der ostdeutschen Industrie- und Handels sowie Handwerkskammern. „Das wichtigste Thema sind Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es ist das wichtigste Ziel, dass wir weiter an Wirtschaftskraft gewinnen“, sagte Schwesig.

Ein entscheidender Punkt seien die Strompreise. „Es darf nicht so bleiben, dass diejenigen Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen, weiter benachteiligt werden. Der Netzausbau muss vorangetrieben werden. Der Strom aus erneuerbaren Energien muss auch abtransportiert werden. Unternehmen brauchen mehr Möglichkeiten den erzeugten Strom auch direkt zu nutzen“, sagte Schwesig.

Ein weiteres wichtiges Thema sei die Rente. „Stabile Renten sind für Ostdeutschland ein besonders wichtiges Thema. Denn wir haben nur die gesetzliche Rente“, sagte Schwesig. 97% der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner würden ihr Alterseinkommen allein aus der gesetzlichen Rente beziehen.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt spricht dazu auf der Regionalkonferenz norddeutschen Wohnungsunternehmen.

Güstrow – „Der Bundesrat hat vor kurzem unter anderem auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Denn wir brauchen weiterhin ein Instrument, um dem Anstieg der Mietpreise in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Ziel ist die Verlangsamung des Mietanstiegs.

Darum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller diese Gesetzesinitiative im Bundesrat unterstützt. Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Damit setzen wir gerade jetzt auch das richtige Zeichen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der Mietpreise vor allem in Ballungszentren drohen zu explodieren. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Der Bundestag ist mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgefordert, hier zügig zu handeln“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Regionalkonferenz der norddeutschen Wohnungsunternehmen in Güstrow.

„Mit der Mietpreisbremse wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres 2029 weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. Diese Gebiete können nach der Gesetzesinitiative über den 31. Dezember 2025 hinaus per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeordnet werden. Zudem werden die Anforderungen an die Begründung angepasst.

Erfolgt eine wiederholte Bestimmung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss die Begründung darlegen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wir wollen verhindern, dass die finanziell schwächsten und bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Sie sind durch Energiekosten und Inflation schon deutlich belastet. Mit einem Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 hätte eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt– in ihrem Anwendungsbereich – im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.