Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt – und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen.

Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Entgegen bisheriger Diskussionen soll es nicht zu einer Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kommen.

Dazu Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Die GRW bildet das zentrale Element der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Mit ihr werden Investitionen von Unternehmen oder kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert, um strukturschwache Regionen zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen. Damit ist die GRW eine Art Multifunktionstool für die große Herausforderung der Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie ist das entscheidende Förderinstrument.

Eine Kürzung würde Mecklenburg-Vorpommern wie viele Bundesländer ebenso im Aufholprozess um die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet empfindlich treffen. Es hätte die reale Gefahr bestanden, dass aktuell vorgestellte Investitionsvorhaben nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies würde das Investitionsgeschehen innerhalb des Landes insgesamt und damit die volkswirtschaftliche Werterhaltung zurückgehen lassen.

Ein erster Schritt ist getan. Gleichwohl muss dieses Teilergebnis noch den parlamentarischen Abstimmungsprozess überstehen. Die Landesregierung wird diesen Prozess weiterhin bestmöglich begleiten und für eine solide Finanzausstattung der GRW streiten.“

Die Zielstellungen der GRW sind

  1. Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen und Wachstum und Wohlstand zu erhöhen,
  2. Standortnachteile auszugleichen und
  3. Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu beschleunigen.

Die ausgewählten Fördervorhaben werden durch den Bund und die Länder jeweils zu gleichen Teilen finanziert. So stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 120 – 130 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Statuskonferenz Nationale Hafenstrategie

Meyer: Die nationale Bedeutung der Seehäfen muss sich in der Mitfinanzierung des Bundes widerspiegeln

Schwerin – Anlässlich der Zwischenbilanz auf dem Weg zu einer neuen Nationalen Hafenstrategie wies Wirtschaftsminister Reinhard Meyer auf die Bedeutung des Bundes bei der Mitfinanzierung der Seehäfeninfrastruktur hin.

„Die hohe Bedeutung der Seehäfen etwa für die Energiesicherheit Deutschlands und seiner Nachbarländer ist in den letzten Monaten deutlich geworden. Es ist wichtig, dass sich der Bundesbeitrag für die Seehäfen in der Bedeutung und den tatsächlichen Bedarfen widerspiegelt, so dass eine zukunftsfähige Ausrichtung der Seehäfen möglich ist. Unsere Seehäfen sind außerdem das Nadelöhr für den Ex- und Import und somit von höchster wirtschaftlicher Bedeutung“, hob Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hervor.

Der gesetzlich festgelegte Beitrag des Bundes an der Seehäfenfinanzierung ist seit 2005 unverändert. Die Küstenländer haben deshalb die Baukostensteigerungen seit 2005 berechnet und kommen alleine auf dieser Basis zu einem jährlichen benötigten Beitrag in Höhe von 330 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der kostenintensiven Herausforderungen bei der Digitalisierung und dem Klimaschutz halten die Küstenländer jedoch einen Bundesbeitrag von 400 Millionen Euro für angemessen.

„Es besteht unter allen Beteiligten Konsens, dass der aktuelle jährliche Beitrag von 38 Millionen Euro in keiner Weise ausreicht, um die Herausforderungen der Häfen als Knotenpunkte der Energiewende zu bewältigen – und dies alles im internationalen Wettbewerb“, stellte Wirtschaftsminister Meyer weiter heraus.

90 Prozent der deutschen Exporte werden über die Kaikante umgeschlagen. Damit nimmt der Hafenbetrieb eine bedeutende Rolle in der deutschen Volkswirtschaft ein. Die aktuellen Krisen sind auch in den Häfen der Bundesrepublik deutlich zu spüren. Gleichzeitig müssen sich die Häfen den Herausforderungen im Zeichen von Digitalisierung und Klimaschutz stellen. Wie dieser Transformationsprozess gelingen kann, wird auf der Statuskonferenz zur Nationalen Hafenstrategie am 03. Juli in Berlin diskutiert.

Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Schwesig für Verlängerung der abgesenkten Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute gegen Pläne gewandt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie zum Jahresende auslaufen zu lassen. „Die Krise ist noch nicht vorbei. Es liegt im Interesse der Branche und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz beibehalten wird“, erklärte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

„Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die am härtesten durch die Corona-Pandemie getroffen wurden. Wir mussten mehrfach Einschränkungen vornehmen oder Restaurants und Hotels sogar ganz schließen. Seit letztem Sommer hat die Branche mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen zu kämpfen. Die gestiegenen Preise führen auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger auf manchen Kurzurlaub und manchen Restaurantbesuch verzichten“, sagte Schwesig zur Begründung.

Mecklenburg-Vorpommern setze sich für eine dauerhafte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes ein. „Der Tourismus und das Gastgewerbe brauchen auch in den nächsten Jahren verlässliche Unterstützung. Deshalb sollte die Mehrwertsteuersenkung dauerhaft sein.“ Im Gegenzug erwarte das Land, dass dafür ganzjährige Beschäftigung im Tourismus und gute Bezahlung umgesetzt wird.

Erinnerung an Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Ministerpräsidentin Schwesig erinnert an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

Schwerin – Vor 70 Jahren, am 17. Juni 1953, protestierten in der DDR mehr als eine Million Menschen gegen die SED-Diktatur.

„Das Ende der DDR ist eine Geschichte des Glücks. Die Menschen in Ostdeutschland haben sich 1989 mit friedlichen Mitteln Mitsprache und Demokratie erstritten“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Es darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass mutige Bürgerinnen und Bürger sich schon vor der Wende gegen das Regime erhoben hatten. Auch der Volksaufstand des 17. Juni 1953 erzählt vom Wunsch nach Freiheit und Demokratie.“

In mehr als 700 Orten der DDR legten Menschen ihre Arbeit nieder und forderten die Senkung der Arbeitsnormen, die Freilassung politischer Gefangener, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands.

Schwesig: „Die Antwort des Regimes war Gewalt und Unterdrückung. Sowjetische Panzer und Soldaten schlugen den Aufstand brutal nieder und erstickten jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft. 55 Menschen kamen ums Leben, Tausende wurden festgenommen. Ihnen gedenken wir heute. Wir werden sie nicht vergessen!“

Mit der Niederschlagung wollte die SED-Diktatur nicht nur ihre Macht sichern, sondern gleichermaßen die Bevölkerung zum Schweigen bringen, sagte Schwesig.

„Es führt eine Linie vom 17. Juni 1953 zur Friedlichen Revolution im Herbst 1989: Viele Menschen in der DDR wollten angesichts der Probleme im Land nicht länger schweigen – und gingen deshalb genau wie ihre mutigen Vorgängerinnen und Vorgänger im Juni 1953 auf die Straße. Dieses Mal mit einem glücklichen Ausgang.“

Schwesig nahm heute an der Gedenkveranstaltung des Bundesrats zum 17. Juni teil.

Özdemir zu Gast in M-V

Termine zu Moorschutz und Dorfentwicklung

Bützow – Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft ist heute zu Gast in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit Landwirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Staatssekretärin im BMEL, Claudia Müller, besichtigt er zunächst im Dorf Bernitt eine durch Bundesmittel geförderte neue Kita.

Im Anschluss lässt er sich nahe Bützow eine klimaschonende, landwirtschaftlich genutzte Moorfläche zeigen. Minister Dr. Backhaus begrüßt das Interesse des Bundesministers für den ländlichen Raum und betont:

„Ich freue mich über den Besuch aus Berlin, denn auch wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium weit weg sein mag, haben seine Entscheidungen große Auswirkungen auf den ländlichen Raum und konkrete Projekte hier vor Ort. Hier in Bernitt konnte mithilfe der Förderung über GAK-Mittel eine moderne neue Kita neben der Grund- und Realschule gebaut werden.

Für junge Familien im Dorf bedeutete die Maßnahme eine nachhaltige Aufwertung ihrer Lebensqualität. Daher begrüße ich es, wenn der Bundesminister sich selbst ein Bild davon macht, dass die Gelder hier nicht nur gebraucht, sondern auch sinnvoll genutzt werden“, so Backhaus.

Der barrierefreie Kita-Neubau wurde 2019 für Gesamtkosten von rund 1.602.200€, davon 1.160.600€ (75% ELER-Mittel+25% GAK-Mittel) errichtet. In dem Gebäude wurde eine Luft-Wärme-Pumpe zur Energiegewinnung installiert und es bietet Platz für insgesamt 101 Krippen- und Kindergartenplätze (12 Krippenplätze, 34 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze).

Für die Sanierung der Grund- und Realschule in der Gemeinde Bernitt wurden ebenfalls im Rahmen der ILERL M-V Fördermittel in Höhe von rund 2,5 Mio. € (reine GAK-Mittel) bereitgestellt.

Die Maßnahmen in dem Projetk beinhalteten unter Anderem die Errichtung eines grünen Klassenzimmers, die Sanierung der Grundschule, die Dachsanierung der Regionalen Schule und den Innenausbau sowie die technische Gebäudeausstattung, inklusive des Fahrstuhls für die Regionale Schule.

In Wolken bei Bützow ließen sich die Minister die zukünftige Strategie für die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorflächen an einem bereits moorschonend arbeitenden Betrieb vorstellen.

Dessen Flächen befinden sich in der Förderkulisse für Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung. Vorgesehen in dieser Variante der Förderverpflichtung ist die Bewirtschaftung von Feucht- und Nassgrünland, die der Verbesserung der Biodiversität dient und Relevanz für Klimaschutz und Landschaftswasserhaushalt hat.

Darüber hinaus hat der Betrieb einen Weg gefunden, die Biomasse von dieser Fläche als strukturreiches und energiearmes Pferdefutter zu vermarkten. Minister Backhaus betont in Richtung des Bundes:

„Mecklenburg-Vorpommern ist prädestiniert für eine funktionierende Landwirtschaft auf nassen Moorflächen, aber die Umsetzung ist eine finanziell, technisch und administrativ komplexe Aufgabe. Daher erwarte ich vom Bund eine enge Zusammenarbeit. Der in der GAP23 eingeschlagene Weg stärkerer Anreize zur Umstellung muss fortgeführt werden.

Neben der Minderung von Treibhausgasemissionen hat die torferhaltende Bewirtschaftung auch große Vorteile für den Landeswasserhaushalt und die Biodiversität. Das sind gesellschaftlich relevante Leistungen, für die weiterhin zielgenaue Fördertatbestände für diese GLÖZ 2-Flächen konzipiert werden müssen.

Die Nutzungsmuster auf Moorflächen sind zudem sehr unterschiedlich, was im Sinne der Produktvielfalt ein Vorteil darstellt. Es ist aber um so wichtiger, die Umstellung für die Betriebe so praktikabel und planungssicher wie möglich zu gestalten.

Diesen Weg können wir nicht alleine gehen, sondern das funktioniert nur zusammen.

Fakt ist, dass wir unsere Moore zwingend und sehr schnell in nasse Bewirtschaftungsformen bringen müssen, wenn wir die gemeinsamen Klimaziele einhalten wollen. Dass es klappen kann, hat der Termin heute eindrucksvoll gezeigt.“

Zum Abschluss überreichte Minister Backhaus Bundesminister Özdemir und Staatssekretärin Müller jeweils einen HeckenScheck:

„Über diesen HeckenScheck wird hier im Land ein direkter und effektiver Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Biodiversität geleistet.

In der Gemeinde Grambow, unweit der Landeshauptstadt Schwerin wird darüber die Pflanzung einer neuen Feldhecke finanziert, die Heimat und Nahrung für eine Vielzahl von Insekten und anderer Tiere bietet und den Boden vor Erosion schützt. Ich hoffe, dieses Stück Naturschutz aus MV findet einen schönen Platz im Bundesministerium.“

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Nationalpark Unteres Odertal

Schwerin – Bundesumweltministerin Steffi Lemke trifft die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) zum Austausch über einen besseren Schutz der Oder

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Dr.Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) haben sich am Vorabend der BMUV-Oderkonferenz bei einem Besuch im Nationalpark Unteres Odertal über notwendige Maßnahmen ausgetauscht, um das sensible Ökosystem der Oder zu revitalisieren und vor weiteren Schäden besser zu schützen. Die Minister*innen unterstrichen die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, die Regeneration der Oder schnellstmöglich voranzutreiben und konkrete Maßnahmen zum Beispiel zur Renaturierung des Ökosystems zu unterstützen.

Das gemeinsame Verständnis der Minister*innen ist es, dass die Erholung des Ökosystems von zentraler Bedeutung ist und jegliche zusätzliche Belastungen für die Oder verhindert werden müssen. Die Minister*innen teilten außerdem die große Sorge vor einem erneuten Fischsterben, falls die Salzeinleitungen auf polnischer Seite unverändert hoch bleiben und damit in den Sommermonaten die Bedingungen für die Vermehrung der toxischen Alge günstig sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zentral ist jetzt, dass die Oder gut geschützt und schnell revitalisiert wird. Wir versuchen auf allen politischen Ebenen, ein erneutes Fischsterben zu verhindern und die Oder als einzigartiges Ökosystem und Lebensader für die Region zu erhalten. Es kommt in diesen Wochen darauf an, dass in Polen die Salzeinleitungen angepasst werden und wir dadurch eine erneute massenhafte Vermehrung der giftigen Alge verhindern können.

Als Umwelt­minister sind wir uns einig, dass alle zusätzlichen Belastungen der Oder verhindert werden müssen. Diese gemeinsame Feststellung nehme ich auch mit in die Gespräche mit meiner polnischen Amtskollegin Moskwa und Bundesminister Wissing zum Oderausbau. Der Oderausbau stellt eine vermeidbare zusätzliche Belastung für das Ökosystem dar und steht damit der Erholung des Flusses entgegen.“

Landesumweltminister Axel Vogel: „Die Bilder aus dem letzten Sommer an der Oder sind uns allen noch im Gedächtnis. Diese Umweltkatastrophe muss uns eine Warnung sein, sorgsamer mit der Oder umzugehen. Brandenburg hatte nach dem Fischsterben umgehend die Einleitungen in die Oder überprüft und den Fischereibetrieben schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Damit sich das geschädigte Ökosystem und der deutschlandweit einzige Auennationalpark erholen können und um ein erneutes Fischsterben zu verhindern, ist eine Reduzierung der Salzfrachten auf polnischer Seite unabdingbar. Vor dem Hintergrund der ökologischen Katastrophe des letzten Jahres muss der bislang geplante Oderausbau umgehend überprüft werden. Dafür hat sich Brandenburg auch in der Umweltministerkonferenz stark gemacht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bundesministerin Lemke auf der morgigen Oderkonferenz ebenfalls dafür einsetzen will.“

Landesumweltminister Till Backhaus: „Zunächst einmal ist es bedauerlich und enttäuschend, dass von polnischer Seite keine Teilnahme an der heutigen Zusammenkunft erfolgt. Mecklenburg-Vorpommern ist zwar kein direkter Anrainer der Oder, aber unser Land bekommt die Auswirkungen von Umweltkatastrophen in dem Gewässer direkt zu spüren – und nichts Anderes war das Fischsterben im Juli und August des vergangenen Jahres. Nicht nur der Natur wurde geschadet und noch immer ist kaum zu ermessen, wie sich der Schaden langfristig auswirken wird, auch der Tourismuswirtschaft und der Fischerei im Kleinen Stettiner Haff wurde Schaden zugefügt.

Wer kommt dafür eigentlich auf, frage ich mich? Als Ursache des Fischsterbens wurde eine massive Algenblüte ausgemacht. Aber die Voraussetzung für die Massenvermehrung war menschengemacht. Dabei geht es mir nicht darum, allein auf die polnische Seite zu zeigen. Wir Menschen sind gemeinsam gefordert, dafür zu sorgen, dass sich so ein Ereignis nicht wiederholt. Wir müssen den tatsächlichen Ursachen auf den Grund gehen, die Meldeketten verbessern und Personal an den richtigen Stellen einsetzen. Um dies zu besprechen, wäre eine Beteiligung von polnischer Seite wünschens­wert.

Mecklenburg-Vorpommern hat gute Kontakte zum Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern und ich würde mir wünschen, dass wir auch auf den anderen Ebenen eine so gute Zusammenarbeit erreichen.“

Nach der Umweltkatastrophe in der Oder im Sommer 2022 ist das Ökosystem der Oder schwer geschädigt. Mehrere hundert Tonnen toter Fische und anderer Lebewesen wurden letzten Sommer aus der Oder geborgen. Die Revitalisierung und Erholung der Oder steht seitdem im Fokus, um das Flussökosystem als Lebensader für Mensch und Natur in der Region dauerhaft zu erhalten.

Konkrete Maßnahmen und Förderprogramme, die der Revitalisierung der Oder helfen sollen werden im Rahmen der Oderkonferenz des Bundesumweltministeriums in Schwedt (Oder) am 6. Juni 2023 vorgestellt.

Bergung von Munitionsaltlasten

Backhaus fordert mehr Tempo

Wismar – Anlässlich des Besuchs von Außenministerin Baerbock in Wismar, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus, bei der Munitionsbergung aus der Ostsee, schneller voranzukommen.

„Seit 2019 habe ich zusammen mit der damaligen Bundesumweltministern Svenja Schulze, um eine Lösung für diese umweltgefährdende Problematik gerungen und dazu mehrere UMK-Befassungen herbeigeführt, die zu wegweisenden Beschlüssen geführt haben. Meine Erwartung ist, dass der Bund nun endlich gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Schritte zügig geht.

Anlässlich der Kick-Off-Veranstaltung für das Sofortprogramm am 17. Februar 2023 im BMUV in Berlin wurde noch von einem Start für die Bauarbeiten einer großen Plattform im Jahr 2023 ausgegangen. Dies schien mir schon damals völlig unrealistisch. Inzwischen wurde der Starttermin nach hinten verlagert, und es ist auch nicht mehr klar, ob es überhaupt zu einem umfassenden Neubau einer Plattform kommt. Stattdessen wird auf Wissenschafts- und Expertenebene quasi eine Pilotphase mit Voruntersuchungen und ersten Versuchsbergungen geplant.

Mir ist es wichtig, dass mein Haus bei den Planungen und Planänderungen auf direktem Wege umfassend und transparent eingebunden wird – sowohl beim Sofortproramm als auch beim langfristigen Programm. Es darf sich nicht der Eindruck verstetigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nachrangig behandelt wird. Am Ende müssen wir alle zusammen erfolgreich sein, damit die Arbeiten dann auch abgesichert in eine dauerhafte Routine-Phase übergehen können.

MV verfügt über eine weitreichende Infrastruktur und Expertise auf dem Gebiet der Unterwassertechnologie zur Erkundung und Bergung von Munitionsaltlasten. Ich gehe davon aus, dass auch diese bei den weiteren Aktivitäten einbezogen werden.

Außerordentlich wichtig ist mir auch, dass wir die übergeordneten Fragestellungen für die Gesamtplanung ab 2026 möglichst zügig angehen. Dafür habe ich mich mehrfach für die Einberufung einer Ressort-übergrei­fenden Bund/Länder-Arbeitsgruppe auf Management-Ebene ausgesprochen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese große Aufgabe nicht allein im Rahmen der Umweltressorts bewältigen können.

Das wichtigste Thema wird sein, eine Lösung für die dauerhafte Finanzierung der Munitionsbergung zu finden. Die Bundeswasserstraße (deutsche Ostsee) befindet sich im privatrechtlichen Eigentum des Bundes. Die sich darauf befindlichen Munitionsaltlasten stehen ebenfalls im Eigentum des Bundes. Entsprechend wird die Rechtslage hier von der Landesregierung so eingeschätzt, dass der Bund als Zustandsstörer (Verursacher) zu betrachten ist und damit zunächst verantwortlich ist. Sollten wir am Ende zu einer abweichenden Lösung kommen, bedarf es dafür eines Staatsvertrags – auch als haushaltsbegründende Unterlage. Ähnlich ist übrigens auch das Konstrukt des Havariekommandos – allerdings mit der wichtigen Festlegung, dass die Kosten der Bearbeitung von Havarien durch den Verursacher (Handlungsstörer) zu erfolgen hat.

Schließlich sind aus meiner Sicht drei Punkte entscheidend:

  1. Die Ostsee ist als Modellregion festgelegt
  2. Die Finanzierung muss transparent dargestellt werden
  3. Das Vorhaben kann in Plattform und Maßnahmen zur Bergung getrennt sein.

Ich erwarte, dass all diese Überlegungen heute bei den Gesprächen in Wismar eine Rolle spielen werden“, so Backhaus.

Alle Jahre wieder: erneute Rentendiskussion

Schwesig: Abschaffung der Rente mit 63 wäre ungerecht und rücksichtslos

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Forderungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn nach Abschaffung der Rente mit 63 zurückgewiesen.

„Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. Wir haben bei der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte sehr genau abgewogen, wer von dieser Regel profieren soll. Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.

Das sind zum Beispiel der Dachdecker, die Pflegekraft, die Verkäuferin hinter der Käsetheke im Supermarkt. Sie haben ihr ganzes Berufsleben lang in die Rentenkasse eingezahlt und viel zum Wohlstand unseres Land beigetragen. Es ist es für mich auch ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können.

Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will“, sagte die Ministerpräsidentin. Dem demografischen Wandel sei Rechnung getragen worden, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

„Ganz ohne Zweifel ist es so, dass wir uns in Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern müssen. Wir werden den Fachkräftebedarf nur mit guter Ausbildung, attraktiven Löhnen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sichern können. Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen“, so die Ministerpräsidentin.

Krankenhausreform

Drese: Wesentliche Stellschraube der Krankenhausreform ist die Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems

Berlin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, die geplante Krankenhausreform konstruktiv und lösungsorientiert auszugestalten. „Die Klinikreform ist notwendig und überfällig, um den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser zu verringern und Fehlanreize zu vermeiden. Dabei müssen medizinische Aspekte Vorrang vor rein wirtschaftlichen Kriterien haben“, betonte Drese bei einem Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin am Mittwoch.

Eine ganz wesentliche Stellschraube für die Neustrukturierung sieht Drese in der Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems. Das Fallpauschalensystem habe an vielen Stellen zu Fehlentwicklungen geführt. „Die vorgesehene Einführung einer Vorhaltefinanzierung bietet deshalb große Chancen gerade für Mecklenburg-Vorpommern, um die Krankenhäuser zukunftssicher und krisenfest zu machen“, sagte Drese.

Essentiell sei jedoch, dass in der Ausgestaltung und Umsetzung der Reform die Belange von dünn besiedelten Flächenländern ausreichend berücksichtigt werden. MV habe eine geringe Bevölkerungszahl, gleichzeitig seien als beliebtes Urlaubsland aber regelmäßig auch große Mengen an Touristen medizinisch zu versorgen.

Drese: „Die Krankenhausreform braucht deshalb Öffnungsklauseln und Ausnahmen, die den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Den Ländern muss ausreichend Gestaltungsspielraum zugestanden werden. Dazu gehört auch, dass eine Eingruppierung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen letztlich final durch das Land als Planungsbehörde erfolgt.“

Die Ministerin kündigte an, die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns bei der Krankenhausreform weiter offensiv zu vertreten. „Dabei gilt es auch deutlich zu machen, dass Mecklenburg-Vorpommern, wie andere ostdeutsche Bundesländer auch, bereits einschneidende Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorgenommen hat. Wir brauchen deshalb jeden Krankenhausstandort im Land,“ so Drese.

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert. „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Die Wärmewende ist ja ein richtiges und wichtiges Ziel. Aber sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin.

Auch aus dem Kreis der Länder gebe es erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht. In Schwerin ist gerade eine neue Geothermie-Anlage eröffnet worden, die einen ganzen Stadtteil mit Hilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgt. Eigentlich müsste an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.“

Dringend geändert werden müssten auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, auf das Renteneintrittsalter zu gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Einigung beim Whistleblowerschutz

Berlin – Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben.

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten.

Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Das Gesetz sieht bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Es war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gemäß den in der Einigung vorgesehenen neuen Vorschriften zum Inkrafttreten soll es zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Mecklenburg-Vorpommern tritt offiziell Härtefallfonds für DDR-Renten bei

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind.

„Durch den Betritt des Landes zur Stiftung Härtefallfonds, der zum heutigen 03. April wirksam wird, werde die Einmalzahlung für anspruchsberechtigte Betroffene unter Einsatz von Landesmitteln verdoppelt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

Der Fonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, darunter z.B. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Allein in MV sei Schätzungen zu Folge mit ca. 7.200 Berechtigten zu rechnen, so Drese.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten finden im Härtefallfonds Berücksichtigung und profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von den Einmalzahlungen. Antragstellende aller drei Gruppen müssen hierfür zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist aber eines von bisher vier Bundesländern, dass eine 50%-ige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür über 20 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte Drese. Denn mit dem nun offiziell vollzogenen Stiftungsbeitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich für Berechtigte der Zahlbetrag von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, betonte die Ministerin.

Betroffene können ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum noch bis zum 30.September 2023 stellen. Weiterführende Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Antragsformulare finden Betroffene auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Fragen oder weitergehende Informationen steht darüber hinaus eine kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0800/7241634 zur Verfügung.