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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

LNG-Terminal genehmigt

Backhaus übergibt Genehmigungs­bescheid für LNG-Terminal in Lubmin

Lubmin – In Anwesenheit des Bundeskanzlers Olaf Scholz und der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Lubmin an die Geschäftsführer der Deutschen ReGas Stefan Knabe und Ingo Wagner übergeben.

Der Antrag des Unternehmens sei in Rekordzeit entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz und des Bundes-LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe im Industriehafen Lubmin.

„Nach der Projektvorstellung Ende April haben sich unsere Leute in die Spur begeben und wichtige Vorarbeit geleistet. Der Vorhaben-Antrag erfolgte Mitte Juli und es folgte die sukzessive Vervollständigung der Antragsunterlagen. Anfang November startete die Behördenbeteiligung und heute können wir die Genehmigung für den Betrieb erteilen – sechs Monate nach Antragstellung. Das ist wirklich Lichtgeschwin­digkeit und ich danke allen am Verfahren Beteiligten für die konsequente konzentrierte Arbeit. Damit wurden hier Maßstäbe gesetzt.

Denn: Trotz aller Geschwindigkeit wurde gründlich gearbeitet. Die Einwendungen von Bürgern und Verbänden wurden ernst genommen und eingehend geprüft. Die Prüfungen haben ergeben, dass der Bodden nicht durch einge­leitetes Kühlwasser in Mitleidenschaft gezogen wird. Es werden auch keine Biozide in das sensible Gewässer eingeleitet, wie das an anderen Standorten von Regasifizierungsanlagen der Fall ist.

Auch das angrenzende FFH- und Vogelschutzgebiet wird nicht beeinträchtigt. Der Genehmigungsbescheid enthält 112 Nebenbestimmungen, die dem Naturschutz und der Brandverhütung dienen. Mir persönlich war wichtig, dass die Anlage wasserstofffähig geplant wird. Denn LNG kann nur als eine Brückentechnologie betrachtet werden. Wir wollen und müssen weg von fossilen Energieträgern. Deswegen wird die Anlage hier auch nur bis zum Ende des Jahres 2031 genehmigt. Auch das war mir wichtig“, so Minister Backhaus.

Die Ansiedlung eines derart großen Projektes bleibe aber auch nicht ohne Nebenwirkungen, stellt der Minister fest.

„Derzeit laufen Schallmessungen durch unser Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (LUNG), weil sich Bürgerinnen und Bürger aus den Nachbargemeinden über Immissionen beschweren, die ihren Ursprung im Industriehafen haben könnten.

Wir gehen dem auf den Grund, das habe ich den Anwohnerinnen und Anwohnern heute Morgen bei einem gemeinsamen Frühstück versprochen. Sollte die Regasifizierungsanlage ursächlich für die Belästigung der Menschen sein, werden schallmindernde Auflagen folgen“, erklärt Backhaus. Es sei wichtig, dauerhaft für die Akzeptanz des Standortes zu sorgen. Deswegen wurde verabredet, regelmäßig miteinander in Kontakt zu treten, um sich gegenseitig über die Entwicklung vor Ort auf dem Laufenden zu halten.

Für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa sei der Standort Lubmin auch in Zukunft unverzichtbar, betont Minister Backhaus.

„Lubmin ist ein wichtiger Knotenpunkt im deutschen Gasnetz und wird es mindestens mittelfristig bleiben. Die großen Gasleitungen EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), NEL (Nordeuropäische Erdgas-Leitung), und OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung) sind miteinander verknüpft und verteilen das Gas aus der Ostsee und aus dem Westen weiter im deutschen Netz. Dazu kommen Seekabel wie zum Beispiel „Ostwind 2“ für den Offshore-Windstrom aus den Windparks „Arcadis Ost 1“ und „Baltic Eagle“.

Der Standort wird sich in Richtung Grüner Wasserstoff weiterentwickeln und im Zuge der Transformation der Energieversorgung eine wichtige Rolle spielen“, so Minister Backhaus abschließend.

Aufhebung der Maskenpflicht

Schwerin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am (heutigen) Freitag angekündigt, dass die bundesweite Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar vorzeitig ausgesetzt wird. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt: „Die Bundesregierung schätzt die Coronalage ebenso wie wir in Mecklenburg-Vorpommern als stabil ein. Die Corona-Infektionszahlen und die Hospitalisierungsinzidenz sind kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb ist die vorzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr folgerichtig“, betonte Drese.

Die Ministerin hob insbesondere hervor, dass mit dem Nachziehen des Bundes ein Regelungs-Flickenteppich verhindert werde. „Wir haben jetzt eine klare und gut kommunizierbare Regelung: am 2. Februar gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im öffentlichen Fernverkehr als auch im ÖPNV keine Maskenpflicht mehr“, verdeutlichte Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Dienstag beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) ebenfalls zum 2. Februar auszusetzen.

Drese: „Eigenverantwortung bleibt gerade jetzt dennoch wichtig. Das Corona-Virus ist weiterhin gefährlich. Deshalb ist es sinnvoll, in vollen Bussen und Bahnen auch nach dem 2. Februar freiwillig weiter Maske zu tragen und auf ausreichenden Hygieneschutz zu achten.“

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Einführung eines Deutschland-Tickets

Schwerin – Am Dienstag hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Einführung eines Deutschland-Tickets für 49-Euro.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig: Das Deutschland-Ticket kommt. Die Kosten von drei Milliarden Euro pro Jahr werden zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Nach Auffassung der Länder gilt dies auch für etwaige Mehrkosten.

Ein dauerhaft geltendes Deutschland-Ticket muss vernünftig abgestimmt werden, denn die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Es muss von Anfang an funktionieren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen. Ziel ist es, am ersten April des kommenden Jahres mit dem Deutschland-Ticket zu starten.“

Verkehrsminister Meyer machte weiter deutlich, dass vor allem Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern mehr Regionalisierungsmittel benötigen: „Wichtig ist den ersten Schritt vor dem zweiten zu machen, das heißt, zuerst die Finanzierung des ÖPNV auf sichere Füße zu stellen, damit dann das Deutschland-Ticket ein Erfolg wird.

Entscheidend dafür ist, dass das Angebot im ländlichen Raum verkehrlich aufrechterhalten beziehungsweise ausgebaut wird. Dazu brauchen wir eine starke Finanzierung durch Regionalisierungsmittel vom Bund. In Mecklenburg-Vorpommern ist vorgesehen, im Jahr 2024 ein Rufbussystem einzuführen. Auf diese Weise können die Menschen beispielsweise mit dem jeweiligen Fahrzeug in das nächste Unterzentrum gefahren werden, um dann das bestehende ÖPNV-System weiter zu nutzen.

Wir wollen eine vernünftige Vernetzung im ländlichen Raum hinbekommen. Das darf nicht zu Lasten der Kommunen, Verkehrsunternehmen und somit auch letztendlich der Kunden im ÖPNV gehen.“

Deutschlandtakt wird fortgeschrieben

Schwerin – Anlässlich der Regionalkonferenz zum Deutschlandtakt informiert Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesverkehrsministerien aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen darüber, was der Deutschlandtakt der Region Nord-Ost bringt und wie es weitergeht.

Der Deutschlandtakt macht die Schiene fit für die Zukunft. Er ist der zentrale Kompass für die infrastrukturelle Weiterentwicklung des Schienennetzes. Ziel ist eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur. Um das zu erreichen, vollzieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit allen Beteiligten einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturplanung und überführt diesen in einen Regelprozess. Der Ansatz ist „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“.

Der Deutschlandtakt bringt für die Region Nord-Ost zahlreiche Verbesserungen auf die Schiene. Diese werden Schritt für Schritt wirksam, sichtbar und erfahrbar. Das hat Staatssekretär Schnorr am Montag bei der vierten und letzten Regionalkonferenz in diesem Jahr im Hamburger Bahnhof in Berlin festgestellt.

Staatssekretär Schnorr: „Der Deutschlandtakt als Gesamtstrategie ermöglicht durch engere Takte, besser aufeinander abgestimmte Anschlüsse und Systemtrassen im Güterverkehr eine noch engere Vernetzung der Regionen. Damit stärken wir nicht nur den Verkehrsträger Schiene, sondern fördern gleichzeitig attraktive, integrierte Mobilitäts- und Gütertransportkonzepte. Mit der anstehenden Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt integrieren wir beispielsweise weiterentwickelte Nahverkehrskonzepte der Länder in die strategische Langfristplanung und optimieren so das bundesweite Taktsystem weiter. Gleichzeitig überführen wir den Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung in einen Regelprozess.“

Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch: „Der Deutschlandtakt ist ein Gewinn für die regionale und überregionale Mobilität und den Klimaschutz. Davon profitieren die Menschen in der Hauptstadtregion spürbar. Denn der im Infrastrukturprojekt i2030 vorgesehene Ausbau zwischen Spandau und Nauen ist Teil des Deutschlandtakt-Korridors Hamburg – Berlin, der nun vom Bund finanziert werden soll. Das ist ein großer Erfolg für das gemeinsame ÖPNV-Ausbau-Projekt i2030 von Berlin und Brandenburg. Mit zusätzlichen Gleisen wird das Schienennetz stabiler und zuverlässiger. In Verbindung mit attraktiven Tarifen und Takten wird es für immer mehr Fahrgäste eine Option, das Auto stehen zu lassen und mit dem Zug zu fahren – so funktioniert die Mobilitätswende.“

Brandenburgischer Verkehrsminister Guido Beermann: „Der Deutschlandtakt mobilisiert Bund und Länder, das Schienennetz für die Zukunft zu wappnen. Nur mit einem attraktiven Netz werden viel mehr Menschen für den Schienenverkehr gewonnen. Mit rund 30 % mehr Bahnangebot in den Netzen ´Elbe-Spree´ und ´Lausitz´ ab Fahrplanwechsel 2022 ist der gemeinsame Verkehrsverbund von Brandenburg und Berlin schon heute in der Vorreiterrolle. Bis 2031 werden wir das SPNV-Angebot in Brandenburg im Vergleich zu 2017 sogar um 45 % erhöhen. Für den notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur stehen wir als aktive Partner an der Seite des Bundes. Mit dem Planungsprojekt i2030 für die Hauptstadtregion und der gemeinsamen Task Force zur Weiterentwicklung des Knotens Berlin werden die Grundlagen für mehr Angebote auf der Schiene geschaffen. Durch eine gesicherte Bundesfinanzierung und beschleunigte Planung können wir schnell in die Umsetzung kommen.“

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir wollen eine bezahlbare, klimafreundliche, attraktive und sichere Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern, die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Gästen genutzt werden kann. Dafür ist eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur Voraussetzung. Mit dem Deutschlandtakt gehen wir gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Ländern aus der Region Nord-Ost die richtigen Schritte, um erhebliche Verbesserungen auf der Schiene zu erreichen.“

Der Deutschlandtakt ist kein abstraktes Ziel, sondern wird Schritt für Schritt konkreter: Auf dem Wege zum Deutschlandtakt befinden sich derzeit Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene mit einem Investitionsvolumen von rund 16 Mrd. Euro in der Region Nord-Ost in der Planung bzw. Umsetzung. Dies betrifft unter anderem die Knoten Berlin, Halle, Magdeburg oder Neustrelitz sowie die Achsen Berlin – Dresden – Prag, Leipzig – Dresden, Stendal – Magdeburg – Halle, Berlin – Stralsund, Leipzig – Chemnitz oder Lübeck – Schwerin – Rostock – Stralsund. Der Bund begrüßt dabei die Initiativen und Planungsvorbereitungen der Länder – wie unter anderem im Projekt i2030 – damit Planungen des Bundes und der Länder sinnvoll ineinandergreifen und die Weiterentwicklung des Schienennetzes schnell voranschreitet.

Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

Berlin – Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete.

Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz führt Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.