Menü Schließen

Kategorie: Bundestag/Regierung

Aufhebung der Maskenpflicht

Schwerin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am (heutigen) Freitag angekündigt, dass die bundesweite Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar vorzeitig ausgesetzt wird. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt: „Die Bundesregierung schätzt die Coronalage ebenso wie wir in Mecklenburg-Vorpommern als stabil ein. Die Corona-Infektionszahlen und die Hospitalisierungsinzidenz sind kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb ist die vorzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr folgerichtig“, betonte Drese.

Die Ministerin hob insbesondere hervor, dass mit dem Nachziehen des Bundes ein Regelungs-Flickenteppich verhindert werde. „Wir haben jetzt eine klare und gut kommunizierbare Regelung: am 2. Februar gibt es in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im öffentlichen Fernverkehr als auch im ÖPNV keine Maskenpflicht mehr“, verdeutlichte Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Dienstag beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) ebenfalls zum 2. Februar auszusetzen.

Drese: „Eigenverantwortung bleibt gerade jetzt dennoch wichtig. Das Corona-Virus ist weiterhin gefährlich. Deshalb ist es sinnvoll, in vollen Bussen und Bahnen auch nach dem 2. Februar freiwillig weiter Maske zu tragen und auf ausreichenden Hygieneschutz zu achten.“

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Einführung eines Deutschland-Tickets

Schwerin – Am Dienstag hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Einführung eines Deutschland-Tickets für 49-Euro.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer: „Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sich einig: Das Deutschland-Ticket kommt. Die Kosten von drei Milliarden Euro pro Jahr werden zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen. Nach Auffassung der Länder gilt dies auch für etwaige Mehrkosten.

Ein dauerhaft geltendes Deutschland-Ticket muss vernünftig abgestimmt werden, denn die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Es muss von Anfang an funktionieren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen. Ziel ist es, am ersten April des kommenden Jahres mit dem Deutschland-Ticket zu starten.“

Verkehrsminister Meyer machte weiter deutlich, dass vor allem Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern mehr Regionalisierungsmittel benötigen: „Wichtig ist den ersten Schritt vor dem zweiten zu machen, das heißt, zuerst die Finanzierung des ÖPNV auf sichere Füße zu stellen, damit dann das Deutschland-Ticket ein Erfolg wird.

Entscheidend dafür ist, dass das Angebot im ländlichen Raum verkehrlich aufrechterhalten beziehungsweise ausgebaut wird. Dazu brauchen wir eine starke Finanzierung durch Regionalisierungsmittel vom Bund. In Mecklenburg-Vorpommern ist vorgesehen, im Jahr 2024 ein Rufbussystem einzuführen. Auf diese Weise können die Menschen beispielsweise mit dem jeweiligen Fahrzeug in das nächste Unterzentrum gefahren werden, um dann das bestehende ÖPNV-System weiter zu nutzen.

Wir wollen eine vernünftige Vernetzung im ländlichen Raum hinbekommen. Das darf nicht zu Lasten der Kommunen, Verkehrsunternehmen und somit auch letztendlich der Kunden im ÖPNV gehen.“

Deutschlandtakt wird fortgeschrieben

Schwerin – Anlässlich der Regionalkonferenz zum Deutschlandtakt informiert Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesverkehrsministerien aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen darüber, was der Deutschlandtakt der Region Nord-Ost bringt und wie es weitergeht.

Der Deutschlandtakt macht die Schiene fit für die Zukunft. Er ist der zentrale Kompass für die infrastrukturelle Weiterentwicklung des Schienennetzes. Ziel ist eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur. Um das zu erreichen, vollzieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit allen Beteiligten einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturplanung und überführt diesen in einen Regelprozess. Der Ansatz ist „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“.

Der Deutschlandtakt bringt für die Region Nord-Ost zahlreiche Verbesserungen auf die Schiene. Diese werden Schritt für Schritt wirksam, sichtbar und erfahrbar. Das hat Staatssekretär Schnorr am Montag bei der vierten und letzten Regionalkonferenz in diesem Jahr im Hamburger Bahnhof in Berlin festgestellt.

Staatssekretär Schnorr: „Der Deutschlandtakt als Gesamtstrategie ermöglicht durch engere Takte, besser aufeinander abgestimmte Anschlüsse und Systemtrassen im Güterverkehr eine noch engere Vernetzung der Regionen. Damit stärken wir nicht nur den Verkehrsträger Schiene, sondern fördern gleichzeitig attraktive, integrierte Mobilitäts- und Gütertransportkonzepte. Mit der anstehenden Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt integrieren wir beispielsweise weiterentwickelte Nahverkehrskonzepte der Länder in die strategische Langfristplanung und optimieren so das bundesweite Taktsystem weiter. Gleichzeitig überführen wir den Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung in einen Regelprozess.“

Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch: „Der Deutschlandtakt ist ein Gewinn für die regionale und überregionale Mobilität und den Klimaschutz. Davon profitieren die Menschen in der Hauptstadtregion spürbar. Denn der im Infrastrukturprojekt i2030 vorgesehene Ausbau zwischen Spandau und Nauen ist Teil des Deutschlandtakt-Korridors Hamburg – Berlin, der nun vom Bund finanziert werden soll. Das ist ein großer Erfolg für das gemeinsame ÖPNV-Ausbau-Projekt i2030 von Berlin und Brandenburg. Mit zusätzlichen Gleisen wird das Schienennetz stabiler und zuverlässiger. In Verbindung mit attraktiven Tarifen und Takten wird es für immer mehr Fahrgäste eine Option, das Auto stehen zu lassen und mit dem Zug zu fahren – so funktioniert die Mobilitätswende.“

Brandenburgischer Verkehrsminister Guido Beermann: „Der Deutschlandtakt mobilisiert Bund und Länder, das Schienennetz für die Zukunft zu wappnen. Nur mit einem attraktiven Netz werden viel mehr Menschen für den Schienenverkehr gewonnen. Mit rund 30 % mehr Bahnangebot in den Netzen ´Elbe-Spree´ und ´Lausitz´ ab Fahrplanwechsel 2022 ist der gemeinsame Verkehrsverbund von Brandenburg und Berlin schon heute in der Vorreiterrolle. Bis 2031 werden wir das SPNV-Angebot in Brandenburg im Vergleich zu 2017 sogar um 45 % erhöhen. Für den notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur stehen wir als aktive Partner an der Seite des Bundes. Mit dem Planungsprojekt i2030 für die Hauptstadtregion und der gemeinsamen Task Force zur Weiterentwicklung des Knotens Berlin werden die Grundlagen für mehr Angebote auf der Schiene geschaffen. Durch eine gesicherte Bundesfinanzierung und beschleunigte Planung können wir schnell in die Umsetzung kommen.“

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir wollen eine bezahlbare, klimafreundliche, attraktive und sichere Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern, die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Gästen genutzt werden kann. Dafür ist eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur Voraussetzung. Mit dem Deutschlandtakt gehen wir gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Ländern aus der Region Nord-Ost die richtigen Schritte, um erhebliche Verbesserungen auf der Schiene zu erreichen.“

Der Deutschlandtakt ist kein abstraktes Ziel, sondern wird Schritt für Schritt konkreter: Auf dem Wege zum Deutschlandtakt befinden sich derzeit Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene mit einem Investitionsvolumen von rund 16 Mrd. Euro in der Region Nord-Ost in der Planung bzw. Umsetzung. Dies betrifft unter anderem die Knoten Berlin, Halle, Magdeburg oder Neustrelitz sowie die Achsen Berlin – Dresden – Prag, Leipzig – Dresden, Stendal – Magdeburg – Halle, Berlin – Stralsund, Leipzig – Chemnitz oder Lübeck – Schwerin – Rostock – Stralsund. Der Bund begrüßt dabei die Initiativen und Planungsvorbereitungen der Länder – wie unter anderem im Projekt i2030 – damit Planungen des Bundes und der Länder sinnvoll ineinandergreifen und die Weiterentwicklung des Schienennetzes schnell voranschreitet.

Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

Berlin – Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete.

Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz führt Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.

Das Bürgergeld kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.

Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, enthält das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.

Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Vermögen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Auch nach der Karenzzeit gelten höhere Vermögens-Freibeträge als vor dem Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine entbürokratisierte Vermögensprüfung Anwendung.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären.

Pflichtverletzungen können also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.

Verpach­tung von BVVG-Flächen

Schwerin – Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium in der Pressemit­teilung vom 17.11.2022 berichtet hat, wird die Privatisierung der BVVG-Flächen in Ostdeutschland weitgehend beendet. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert über die Entscheidung.

„Ich selbst habe den Verkaufsstopp in den Ampel-Koalitionsvertrag vor einem Jahr hineinverhandelt und bin froh, dass diese Absprache nun endlich umgesetzt wird. Damit behalten der Bund und mittelbar auch die Länder den Zugriff auf die Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz benötigt werden. Diese sind damit auch für kommende Generationen gesichert. Das war mir ein wichtiges Anliegen.

Im Übrigen bleiben die BVVG-Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln erhalten. Sie werden mit Blick auf die klimatischen Veränderungen nur noch an ökologisch oder nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet. Wir alle wissen spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, was das bedeutet.

Nun kommt es darauf an, dass sich die ostdeutschen Länder und der Bund zügig auf die Kriterien einigen, nach denen die Flächen zukünftig zur Pacht vergeben werden können. Bis zum Beginn des kommenden Wirtschaftsjahres ab Oktober 2023 müssen die Karten auf dem Tisch liegen. Die Verfahrensweise in Mecklenburg-Vorpommern könnte in der Sache beispielgebend sein.

Denn wir haben unsere Verpachtungskriterien zur Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen jüngst überarbeitet und transparent gemacht. Darum biete ich auch gerne an, dass wir zukünftig die Verpachtung der BVVG-Flächen im Auftrag des Bundes übernehmen. Wir haben den Weg bereitet und wir haben die Expertise“, so Backhaus.