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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert. „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Die Wärmewende ist ja ein richtiges und wichtiges Ziel. Aber sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin.

Auch aus dem Kreis der Länder gebe es erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht. In Schwerin ist gerade eine neue Geothermie-Anlage eröffnet worden, die einen ganzen Stadtteil mit Hilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgt. Eigentlich müsste an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.“

Dringend geändert werden müssten auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, auf das Renteneintrittsalter zu gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Einigung beim Whistleblowerschutz

Berlin – Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben.

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten.

Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Das Gesetz sieht bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Es war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gemäß den in der Einigung vorgesehenen neuen Vorschriften zum Inkrafttreten soll es zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Mecklenburg-Vorpommern tritt offiziell Härtefallfonds für DDR-Renten bei

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind.

„Durch den Betritt des Landes zur Stiftung Härtefallfonds, der zum heutigen 03. April wirksam wird, werde die Einmalzahlung für anspruchsberechtigte Betroffene unter Einsatz von Landesmitteln verdoppelt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

Der Fonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, darunter z.B. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Allein in MV sei Schätzungen zu Folge mit ca. 7.200 Berechtigten zu rechnen, so Drese.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten finden im Härtefallfonds Berücksichtigung und profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von den Einmalzahlungen. Antragstellende aller drei Gruppen müssen hierfür zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist aber eines von bisher vier Bundesländern, dass eine 50%-ige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür über 20 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte Drese. Denn mit dem nun offiziell vollzogenen Stiftungsbeitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich für Berechtigte der Zahlbetrag von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, betonte die Ministerin.

Betroffene können ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum noch bis zum 30.September 2023 stellen. Weiterführende Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Antragsformulare finden Betroffene auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Fragen oder weitergehende Informationen steht darüber hinaus eine kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0800/7241634 zur Verfügung.

Krankenhausreform

Schwesig: Krankenhausreform soll Besonderheiten des Ostens berücksichtigen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der heutigen Konferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Bedeutung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum hervorgehoben.

„Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch unser medizinisches Personal. Die permanente Ökonomisierung macht unser Krankenhaussystem kaputt. Es muss um das Wohl der Patienten gehen und nicht um Gewinn. Deshalb fordern wir schon lange die Abschaffung der Fallpauschalen. In den ostdeutschen Ländern zeigt sich übrigens besonders deutlich, wie sich der demografische Wandel auf eine flächendeckende medizinische Versorgung auswirkt. Vor allem im ländlichen Raum ist diese Entwicklung spürbar“, sagte Schwesig. „Die Krankenhausstrukturreform muss diese Entwicklung berücksichtigen und darf nicht zu Lasten des Ostens gehen.“

Daher sei die Fachkräfteentwicklung, die Entwicklung neuer Berufsfelder und neuer Versorgungsformen in den ostdeutschen Ländern in besonderem Maße voranzutreiben. Zudem sei es notwendig, dem drohenden existentiellen Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen zu wirken.

„Dazu setzen wir uns für eine Erhöhung der Landarztquote ein. Ärztlicher Nachwuchs, der in den Regionen ausgebildet wird und dann im ländlichen Raum arbeitet: Das ist das Ziel. Die Zusammenarbeit von ambulant und stationär ist für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben darüber hinaus die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen. Schwesig: „Es ist richtig, dass soziale Aspekte bei der Umrüstung von Heizungen stärker berücksichtigen werden sollen und dass es keinen Umstiegszwang gibt.

Das ist auch eine Frage von gleichen Lebensverhältnisse in Ost und West, denn die Einkommen sind in Ostdeutschland immer noch deutlich niedriger als in den westdeutschen Bundesländern.“ Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Weiteres Thema war der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Manuela Schwesig erklärte dazu: „Sowohl grenzüberschreitende Projekte auf Schiene und Autobahn als auch konkret die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen werden von uns länderübergreifend gefordert. Die A20 ist bei uns im Norden eine entscheidende Lebensader. Das haben wir auch bei der Konferenz beschlossen. Wir ziehen hierbei an einem Strang.“

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Soziale Aspekte bei Heizungsumrüstung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Frage der Heizungsumrüstung intensiv beraten hat und soziale Aspekte dabei stärker berücksichtigen will. Ich bin vor allem froh, dass es keinen Umstiegszwang gibt“, sagte Schwesig in Schwerin.

Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Schwesig sagte weiter: „Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.“

Windkraftgipfel

Backhaus: Windkraftgipfel muss sich den Namen noch verdienen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Nachmittag zu einem Windkraftgipfel eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften tauschten sich über die Herausforderungen des geplanten Ausbaus der Windenergie an Land aus.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Minister Habeck die Akteurinnen und Akteure der Energie-Transformation an einen Tisch bittet, um sich auszutauschen. Doch wenn nur die alten Probleme und Herausforderungen erneut benannt werden, ist das erstmal nur eine schwache Brise.

Bis zum Folgegipfel muss das BMWK noch reichlich Hausaufgaben erledigen. Zuerst müssen die Netzentgelte angefasst werden. Es kann nicht angehen, dass die Menschen, die die Hauptlast der Transformation vor der eigenen Haustür erleben, die höchsten Strompreise bezahlen müssen. Das haben wir immer wieder angemahnt und ich bin gespannt, wie das in vier Wochen bis zur Neuauflage geändert werden wird. Schließlich geht es ja um Tempo.

Deswegen braucht es auch einen Pakt für Beschleunigung. Die Kosten für die Genehmigungsverfahren, die durch zusätzliches Personal auf Ebene der Kommunen und der Länder entstehen, dürfen nicht allein dort hängenbleiben. Hier ist der Bund gefordert. Und dann dürfen die Berliner Großstädter nicht vergessen, dass die Energiewende sich hauptsächlich in den ländlichen Räumen abspielen wird.

Welche Belastungen dort für die Menschen entstehen, wissen wir. Aber: Welchen Gewinn sollen sie dafür erhalten? Ich plädiere schon lange dafür, dass Sondertarife für Strom und Wärme in den betroffenen Kommunen für die Haushalte und Gemeindekassen erhältlich sein müssen. Hier erwarte ich Lösungen. Am Ende geht es auch darum, woher die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien kommen sollen.

Auch hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss endlich die verbliebenden Flächen der BVVG an die Länder übergeben, damit vor Ort Gestaltungs­spielraum genutzt werden kann. Ich bin gespannt auf den zweiten Windkraftgipfel, der noch vor dem Sommer stattfinden soll“, so Backhaus.