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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Das Bürgergeld kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.

Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, enthält das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.

Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Vermögen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Auch nach der Karenzzeit gelten höhere Vermögens-Freibeträge als vor dem Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine entbürokratisierte Vermögensprüfung Anwendung.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären.

Pflichtverletzungen können also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.

Verpach­tung von BVVG-Flächen

Schwerin – Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium in der Pressemit­teilung vom 17.11.2022 berichtet hat, wird die Privatisierung der BVVG-Flächen in Ostdeutschland weitgehend beendet. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert über die Entscheidung.

„Ich selbst habe den Verkaufsstopp in den Ampel-Koalitionsvertrag vor einem Jahr hineinverhandelt und bin froh, dass diese Absprache nun endlich umgesetzt wird. Damit behalten der Bund und mittelbar auch die Länder den Zugriff auf die Flächen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz benötigt werden. Diese sind damit auch für kommende Generationen gesichert. Das war mir ein wichtiges Anliegen.

Im Übrigen bleiben die BVVG-Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln erhalten. Sie werden mit Blick auf die klimatischen Veränderungen nur noch an ökologisch oder nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet. Wir alle wissen spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, was das bedeutet.

Nun kommt es darauf an, dass sich die ostdeutschen Länder und der Bund zügig auf die Kriterien einigen, nach denen die Flächen zukünftig zur Pacht vergeben werden können. Bis zum Beginn des kommenden Wirtschaftsjahres ab Oktober 2023 müssen die Karten auf dem Tisch liegen. Die Verfahrensweise in Mecklenburg-Vorpommern könnte in der Sache beispielgebend sein.

Denn wir haben unsere Verpachtungskriterien zur Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen jüngst überarbeitet und transparent gemacht. Darum biete ich auch gerne an, dass wir zukünftig die Verpachtung der BVVG-Flächen im Auftrag des Bundes übernehmen. Wir haben den Weg bereitet und wir haben die Expertise“, so Backhaus.

Bund kürzt Kindertagesförderung

Schwerin – Nach Auffassung von Bildungsministerin Simone Oldenburg muss Bundesfamilienministerin Lisa Paus die geplante weitere Kürzung von 109 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesförderung unbedingt zurücknehmen.

„Die von Frau Paus aktuell angekündigte Verlängerung der Förderung der Sprach-Kitas für einen Übergangszeitraum von lediglich sechs Monaten ist zum einen viel zu kurz. Zum anderen wird durch einen Taschenspielertrick wieder an anderer Stelle gekürzt, nämlich beim Kita-Qualitätsgesetz“, sagte Oldenburg.

„Tatsache ist, dass der Bund ab dem 1. Januar 2023 seine bisherige finanzielle Beteiligung an der Sprachförderung einstellt. Wollen die Länder die Bundesförderung weiterhin erhalten, müssen Kürzungen des Bundes im Kita-Qualitätsgesetz hingenommen werden. Diese erhebliche Kürzung ist ein herber Rückschlag zulasten der Kinder“, betonte die Ministerin.

„Selbstverständlich setzt sich die Landesregierung weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, dass die Sprachförderung gerade in der so wichtigen frühkindlichen Förderung gestärkt wird. Wer hier spart, bekommt später die Quittung. Ich fordere Frau Paus auf, ihre Kürzungspläne unverzüglich zu beenden“, so Oldenburg.

Finanzielle Unterstützung beim Strahlenschutz

Schwerin – Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen war die Notfallvorsorge im Strahlenschutz Thema im Schweriner Landtag. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der mangelnden Personalausstattung in diesem Bereich.

Dazu der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gefahr des Austretens radioaktiver Stoffe und deren regionale Ausbreitung hat mit Ukrainekrieg eine reale Dimension angenommen. Die Handlungsfähigkeit im Falle eines radiologischen Notfalls ist für mich deshalb nicht verhandelbar.

Auch steht für mich außer Frage, dass wir in diesem Bereich mehr Personal brauchen. Die Aufgaben der Radioaktivitätsmessung sind Aufgaben, die die Länder im Auftrag des Bundes durchführen. Der Bund ist deshalb verpflichtet den Ländern den Aufwand für diese Aufgabe zu erstatten. Dieser Pflicht muss der Bund endlich angemessen nachkommen. Dazu gehört nicht nur die Erstattung der Sach-, sondern auch der Personalkosten.

Die Aufgaben des Landes bei der Überwachung der Umweltradioaktivität nach § 162 des Strahlenschutzgesetzes werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wahrgenommen. Dort tritt nach wie vor situativ ein Krisenstab zusammen und es werden die technischen Funktionalitäten regelmäßig getestet.

Dabei handelt es sich um ein Standardprozedere, das keinen Anlass zur erhöhter Sorge gibt. Dennoch müssen wir natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und dafür brauchen wir die nötige Manpower. Bislang entspricht die Personalausstattung nicht den Empfehlungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes von 2015. Das muss sich ändern. Derzeit verfügen wir im Land auch nur über eine Radioaktivitätsmessstelle, die sich in Stralsund befindet.

Das Ausbleiben radiologisch relevanter Ereignisse hat Anfang der 2000er Jahre zur Streichung der 2. Radioaktivitätsmessstelle geführt. Dieses Urvertrauen in die Welt ist angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa so nicht mehr haltbar. Die Wiedereinrichtung einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle an einem anderen Standort würde spürbare Vorteile für die Schadensvorsorge mit sich bringen.“

Das Integrierte Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt – kurz: IMIS – wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 aufgebaut. Alle Mess- und Prognoseergebnisse werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelt, ausgewertet und in Tabellen, Grafiken und Karten, etwa dem BfS-Geoportal, dargestellt.

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Mehr Windenergie auf See

Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet

Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.

„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.

Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“

 „Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.

Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

Glasfaserausbau in M-V

M-V fordert Bund zur Rücknahme des Förderstopps auf und verlangt klare Vorgaben für 2023

Schwerin – Im Schulterschluss mit 13 weiteren Bundesländern sowie dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund fordert Mecklenburg-Vorpommern den Bund auf, den überraschend verhängten Antragsstopp fürs laufende Jahr aufzuheben und bei der künftigen Förderung an den bisher vereinbarten Konditionen des Breitbandausbaus festzuhalten.

„Für unser Bundesland betrifft der Förderstopp 13 Anträge aus vier Landkreisen, für die kurz vor dem Annahmestopp die Förderung beim Bund bereits beantragt wurde. Wir wissen nicht, wie mit diesen Anträgen umgegangen wird“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzte:

„Hinzu kommen alle noch nicht gestellten Anträge, deren Zahl wir nicht beziffern können, da die Landkreise sie eigenständig stellen. Wir wissen, dass alle unsere Landkreise kurzfristig weitere Anträge stellen wollten. Auch die, die ihren Antrag noch nicht abgeben haben, werden durch die überraschende Entscheidung des Bundes mitten in ihren Vorbereitungen dafür gestoppt. Noch schlimmer: Ob die dringend benötigte Förderung des Bundes 2023 so fortgeführt wird, wie bislang vereinbart, ist offen. Die neuesten Ankündigungen aus Berlin klingen danach, dass gerade die Vereinbarungen, die uns als dünn besiedeltem Flächenland besonders am Herzen liegen, nicht mehr gelten sollen.“

Das betreffe vor allem ländliche Bereiche unseres Landes, in denen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit kein Telekommunikationsunternehmen aus eigenem Interesse einen Glasfaseranschluss legt. „Hier steht zu befürchten, dass der Bund die Mittel für die Fortführung der Bundesförderung ab dem kommenden Jahr kürzt“, berichtet Christian Pegel und nennt einen weiteren Kritikpunkt:

„Durch die nun seitens des Bundes wieder drohende Priorisierung zugunsten von Regionen, in denen bisher kaum Breitbandausbau stattgefunden hat, würden Länder wie unseres, die von Anfang an mit dem Ziel des flächendeckenden Glasfaserausbaus besonders schnell in der Umsetzung des Bundesförderprogramms waren, für ihr Engagement bestraft. Unsere Bemühungen, den Anschluss weißer, hellgrauer und dunkelgrauer Flecken in einem zusammenhängenden Ablauf bis zur ,letzten Milchkanne‘ umzusetzen, würden damit zunichte gemacht.“

Der Minister fordert deshalb im Einklang mit seinen Amtskollegen aus den anderen Ländern sowie den Kommunalvertretern: „Der Antragsstopp für die Fördermittel fürs laufende Jahr muss aufgehoben werden. Außerdem muss der Bund schnellstens die Förderrichtlinie für 2023 vorlegen
oder die bisherige Förderrichtlinie über das Jahr 2022 hinaus fortgelten lassen, damit

  1. die Förderung ohne Unterbrechung am 1. Januar des kommenden Jahres fortgesetzt werden kann und
  2. Verlässlichkeit wegen der Voraussetzungen und Konditionen für unsere Kommunen hergestellt wird, um Fördermittel beantragen zu können.“

Die Vertreter der Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern haben mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Schreiben mit diesen Forderungen an den Bund geschickt. Die Antwort steht aus.

Seit Start des Bundesprogramms zur Förderung des Breitbandausbaus hat Mecklenburg-Vorpommern 1,34 Milliarden Euro Fördermittel vom Bund akquiriert und mit 713 Millionen Euro kofinanziert. Damit wurden bislang in allen Landkreisen insgesamt beinahe 80.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen ans zukunftsfähige Glasfasernetz angeschlossen.