Menü Schließen

Kategorie: Bundestag/Regierung

Bund kürzt Kindertagesförderung

Schwerin – Nach Auffassung von Bildungsministerin Simone Oldenburg muss Bundesfamilienministerin Lisa Paus die geplante weitere Kürzung von 109 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesförderung unbedingt zurücknehmen.

„Die von Frau Paus aktuell angekündigte Verlängerung der Förderung der Sprach-Kitas für einen Übergangszeitraum von lediglich sechs Monaten ist zum einen viel zu kurz. Zum anderen wird durch einen Taschenspielertrick wieder an anderer Stelle gekürzt, nämlich beim Kita-Qualitätsgesetz“, sagte Oldenburg.

„Tatsache ist, dass der Bund ab dem 1. Januar 2023 seine bisherige finanzielle Beteiligung an der Sprachförderung einstellt. Wollen die Länder die Bundesförderung weiterhin erhalten, müssen Kürzungen des Bundes im Kita-Qualitätsgesetz hingenommen werden. Diese erhebliche Kürzung ist ein herber Rückschlag zulasten der Kinder“, betonte die Ministerin.

„Selbstverständlich setzt sich die Landesregierung weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, dass die Sprachförderung gerade in der so wichtigen frühkindlichen Förderung gestärkt wird. Wer hier spart, bekommt später die Quittung. Ich fordere Frau Paus auf, ihre Kürzungspläne unverzüglich zu beenden“, so Oldenburg.

Finanzielle Unterstützung beim Strahlenschutz

Schwerin – Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen war die Notfallvorsorge im Strahlenschutz Thema im Schweriner Landtag. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der mangelnden Personalausstattung in diesem Bereich.

Dazu der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gefahr des Austretens radioaktiver Stoffe und deren regionale Ausbreitung hat mit Ukrainekrieg eine reale Dimension angenommen. Die Handlungsfähigkeit im Falle eines radiologischen Notfalls ist für mich deshalb nicht verhandelbar.

Auch steht für mich außer Frage, dass wir in diesem Bereich mehr Personal brauchen. Die Aufgaben der Radioaktivitätsmessung sind Aufgaben, die die Länder im Auftrag des Bundes durchführen. Der Bund ist deshalb verpflichtet den Ländern den Aufwand für diese Aufgabe zu erstatten. Dieser Pflicht muss der Bund endlich angemessen nachkommen. Dazu gehört nicht nur die Erstattung der Sach-, sondern auch der Personalkosten.

Die Aufgaben des Landes bei der Überwachung der Umweltradioaktivität nach § 162 des Strahlenschutzgesetzes werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wahrgenommen. Dort tritt nach wie vor situativ ein Krisenstab zusammen und es werden die technischen Funktionalitäten regelmäßig getestet.

Dabei handelt es sich um ein Standardprozedere, das keinen Anlass zur erhöhter Sorge gibt. Dennoch müssen wir natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und dafür brauchen wir die nötige Manpower. Bislang entspricht die Personalausstattung nicht den Empfehlungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes von 2015. Das muss sich ändern. Derzeit verfügen wir im Land auch nur über eine Radioaktivitätsmessstelle, die sich in Stralsund befindet.

Das Ausbleiben radiologisch relevanter Ereignisse hat Anfang der 2000er Jahre zur Streichung der 2. Radioaktivitätsmessstelle geführt. Dieses Urvertrauen in die Welt ist angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa so nicht mehr haltbar. Die Wiedereinrichtung einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle an einem anderen Standort würde spürbare Vorteile für die Schadensvorsorge mit sich bringen.“

Das Integrierte Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt – kurz: IMIS – wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 aufgebaut. Alle Mess- und Prognoseergebnisse werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelt, ausgewertet und in Tabellen, Grafiken und Karten, etwa dem BfS-Geoportal, dargestellt.

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Mehr Windenergie auf See

Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet

Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.

„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.

Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“

 „Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.

Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

Glasfaserausbau in M-V

M-V fordert Bund zur Rücknahme des Förderstopps auf und verlangt klare Vorgaben für 2023

Schwerin – Im Schulterschluss mit 13 weiteren Bundesländern sowie dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund fordert Mecklenburg-Vorpommern den Bund auf, den überraschend verhängten Antragsstopp fürs laufende Jahr aufzuheben und bei der künftigen Förderung an den bisher vereinbarten Konditionen des Breitbandausbaus festzuhalten.

„Für unser Bundesland betrifft der Förderstopp 13 Anträge aus vier Landkreisen, für die kurz vor dem Annahmestopp die Förderung beim Bund bereits beantragt wurde. Wir wissen nicht, wie mit diesen Anträgen umgegangen wird“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzte:

„Hinzu kommen alle noch nicht gestellten Anträge, deren Zahl wir nicht beziffern können, da die Landkreise sie eigenständig stellen. Wir wissen, dass alle unsere Landkreise kurzfristig weitere Anträge stellen wollten. Auch die, die ihren Antrag noch nicht abgeben haben, werden durch die überraschende Entscheidung des Bundes mitten in ihren Vorbereitungen dafür gestoppt. Noch schlimmer: Ob die dringend benötigte Förderung des Bundes 2023 so fortgeführt wird, wie bislang vereinbart, ist offen. Die neuesten Ankündigungen aus Berlin klingen danach, dass gerade die Vereinbarungen, die uns als dünn besiedeltem Flächenland besonders am Herzen liegen, nicht mehr gelten sollen.“

Das betreffe vor allem ländliche Bereiche unseres Landes, in denen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit kein Telekommunikationsunternehmen aus eigenem Interesse einen Glasfaseranschluss legt. „Hier steht zu befürchten, dass der Bund die Mittel für die Fortführung der Bundesförderung ab dem kommenden Jahr kürzt“, berichtet Christian Pegel und nennt einen weiteren Kritikpunkt:

„Durch die nun seitens des Bundes wieder drohende Priorisierung zugunsten von Regionen, in denen bisher kaum Breitbandausbau stattgefunden hat, würden Länder wie unseres, die von Anfang an mit dem Ziel des flächendeckenden Glasfaserausbaus besonders schnell in der Umsetzung des Bundesförderprogramms waren, für ihr Engagement bestraft. Unsere Bemühungen, den Anschluss weißer, hellgrauer und dunkelgrauer Flecken in einem zusammenhängenden Ablauf bis zur ,letzten Milchkanne‘ umzusetzen, würden damit zunichte gemacht.“

Der Minister fordert deshalb im Einklang mit seinen Amtskollegen aus den anderen Ländern sowie den Kommunalvertretern: „Der Antragsstopp für die Fördermittel fürs laufende Jahr muss aufgehoben werden. Außerdem muss der Bund schnellstens die Förderrichtlinie für 2023 vorlegen
oder die bisherige Förderrichtlinie über das Jahr 2022 hinaus fortgelten lassen, damit

  1. die Förderung ohne Unterbrechung am 1. Januar des kommenden Jahres fortgesetzt werden kann und
  2. Verlässlichkeit wegen der Voraussetzungen und Konditionen für unsere Kommunen hergestellt wird, um Fördermittel beantragen zu können.“

Die Vertreter der Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern haben mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Schreiben mit diesen Forderungen an den Bund geschickt. Die Antwort steht aus.

Seit Start des Bundesprogramms zur Förderung des Breitbandausbaus hat Mecklenburg-Vorpommern 1,34 Milliarden Euro Fördermittel vom Bund akquiriert und mit 713 Millionen Euro kofinanziert. Damit wurden bislang in allen Landkreisen insgesamt beinahe 80.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen ans zukunftsfähige Glasfasernetz angeschlossen.

Unterstützung für Sprach-Kita Petition

Oldenburg: Sprach-Förderung bleibt weiterhin dringend notwendig

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausdrücklich die vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgestellte Petition zum Erhalt des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

Diese wurde von Wenke Stadach, der Leiterin einer Neubrandenburger Sprach-Kita, gestartet und ist heute den Abgeordneten präsentiert worden. Die offizielle Anhörung im Bundestag fand statt, weil die Mindestzahl der erforderlichen 50.000 Unterschriften deutlich übertroffen wurde.

Bis heute haben bundesweit rund 278.000 Menschen die Petition unterschrieben.

„Wir unterstützen die Petition von Frau Stadach. Denn die zusätzliche sprachliche Förderung von mehr als 500.000 kleinen Mädchen und Jungen in ganz Deutschland ist dringend notwendig, damit die Kinder sich verstehen, verstanden werden und die Welt verstehen, weil eben Sprache der ‚Schlüssel zur Welt‘ ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zuletzt hatte Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, der sich alle Bundesländer angeschlossen haben.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in dem einstimmigen Beschluss aufgefordert, das Bundesprogramm zu verstetigen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese brachte heute im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zu mehreren Sozialgesetzbüchern sowie zum Kommunalsozialverbandsgesetz ein.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung vor allem auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) vom 19. August 2021. Er beinhaltet in der Hauptsache die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich für das Jahr 2019 im Landesausführungsgesetz SGB XII (Sozialhilfe) sowie die Regelung für den Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2021 im Landesausführungsgesetz SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Gleichzeitig hat das LVerfG dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu treffen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil um und ist Ergebnis eines ausgiebigen Diskussionsprozesses innerhalb der Landesregierung“, verdeutlichte Ministerin Drese im Landtag.

Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2019 bis 2021 einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von einmalig 8,5 Millionen Euro vor. Dieser soll zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen gezahlt werden.

Ab dem Jahr 2022 schlägt die Landesregierung vor, den Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene auf jährlich rund neun Millionen Euro festzulegen. Drese: „Das Land hat als Grundlage für die Zahlungen den notwendigen und angemessenen Mehraufwand der Kommunen ermittelt und für die Zeit ab 2022 eine Kostenprognose durchgeführt.“

Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools von Land und Kommunen empfohlen. Damit könne das Land künftig in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern und im Rahmen der fachaufsichtlichen Befugnisse Kennzahlen und Daten zur Aufgabenerfüllung erheben, so Drese. „Diese Daten können dann für die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen und für die Bemessung der Zuweisungen genutzt werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Landtag die Überweisung in die fachlich zuständigen Ausschüsse beschlossen.