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Kategorie: Bundestag/Regierung

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Rettungsschirm mit Gaspreisbremse

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner vorgestellten Rettungsschirm der Bundesregierung begrüßt.

„Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist ein großer Schritt nach vorn. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits im März für einen Gaspreisdeckel vorgeschlagen und sich seitdem kontinuierlich dafür eingesetzt. Deshalb freue ich mich darüber, dass jetzt eine Strom- und eine Gaspreisbremse kommen sollen. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen im Land“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in einer ersten Stellungnahme.

„Beim Strompreisdeckel greift der Bund unseren Vorschlag auf, dass ein Basisverbrauch staatlich gedeckelt wird und nur für den darüberhinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss. Das bedeutet eine deutliche Entlastung. Und es wird vor allem für mehr Planungssicherheit sorgen. Zugleich enthält ein solches Modell einen Anreiz zum Stromsparen. Ein solches Modell halten wir auch bei der Gaspreisbremse für richtig“, sagte Schwesig weiter.

Der Vorschlag des Bundes greife viele Punkte aus den Beschlüssen der MPK vom gestrigen Tag auf. „Ich finde es gut, dass es zur Finanzierung des Rettungsschirms zusätzliche Gewinne im Energiesektor abgeschöpft werden sollen. Außerdem gibt es zusätzliche Hilfen für die Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise in Not geraten sind. Das Paket leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen“, sagte die Ministerpräsidentin. Über Details müsse auf der MPK mit dem Bundeskanzler am Dienstag noch gesprochen werden. „Aber im Großen und Ganzen ist das ein wirklich gutes Paket, das der Bund heute vorgelegt hat.“

Deutscher Schulpreis geht nach M-V

Deutscher Schulpreis für Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz

Waren – Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz in Waren erhält den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat den Hauptpreis in Vertretung für den Bundeskanzler in Berlin überreicht.

Mit dem renommierten Wettbewerb zeichnen die Robert-Bosch-Stiftung GmbH und die Heidehof-Stiftung GmbH in Zusammenarbeit mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe jedes Jahr die besten Schulen aus.

Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr Schulen mit besonderen Leistungen in der Unterrichtsqualität.

„Die Jury begründete die Vergabe des Hauptpreises damit, dass es unserer Schule in Waren gelungen ist, beispielgebend die praktische Arbeit in erheblichem Umfang in den Unterricht zu integrieren.

Sogenannte „SimLabs“, Simulationslabore, unterstützen diesen Praxisbezug. In der Holzwerkstatt, der Lehrküche oder dem Lehrrestaurant lernen die Schülerinnen und Schüler an modernen Geräten. Um die gute Unterrichtsqualität, das hohe fachliche Niveau und den starken Bezug zur Lebenswelt zu sichern, sind alle beteiligten Lehrkräfte über Fachgruppen mit in die didaktische Jahresplanung eingebunden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Bereits die Nominierung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz war ein großer Erfolg. Der heute verliehene erste Platz ist nun der Ritterschlag und die Anerkennung für eine jahrelange erfolgreiche Arbeit der Schulleitung gemeinsam mit dem Kollegium, den Schülerinnen und Schülern sowie allen Partnerinnen und Partnern in der Entwicklung dieser Schule“, sagt die Ministerin anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

In diesem Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto „Unterricht besser machen“. Eine 50-köpfige Jury aus Bildungswissenschaft, Schulpraxis und Bildungsverwaltung hatte Anfang des Jahres 20 Schulen aus 81 Bewerbungen ausgewählt. 15 wurden für das Finale nominiert.

Vier weitere Preise in Höhe von je 30.000 Euro gingen an die Havelmüller-Grundschule in Berlin, die IGS Buchholz im niedersächsischen Buchholz, das Placida-Vile-Berufskolleg in Menden, in Nordrhein-Westfalen, sowie an die Deutsche Europäische Schule in Singapur.

Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiebereich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer begrüßt die Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiebereich. Demnach soll ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent bei Speisen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

„Die Verlängerung ist ein starkes Zeichen in wirtschaftlich harten Zeiten auch für unser Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und im Besonderen für die Hotel- und Gastronomiebranche. Die Entfristung verbessert die Planbarkeit für die gesamte Branche. Darüber hinaus werden Unternehmen entlastet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Anfang September dieses Jahres hatten sich die Ampelkoalitionäre im Bund auf eine Verlängerung der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes verständigt. Ende der vergangenen Woche hat auch der Haushaltsauschuss des Bundestages grünes Licht für eine Verlängerung gegeben. Die bisherige Regelung sah eine Mehrwertsteuerabsenkung in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent lediglich bis Ende 2022 vor.

„Die verlängerte Absenkung hilft, die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe zu sichern. Darüber hinaus wird auch der Spielraum für eine gute Bezahlung der Fachkräfte in der Tourismusbranche weiter verbessert“, so Meyer weiter.

Abschließend machte Minister Meyer deutlich, dass auch eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich in Erwägung gezogen werden sollte.

„Es ist gut, dass die Verlängerung bis 2023 kommt. Aber auch dann steht der Bund vor der Herausforderung, wie es danach weitergeht. Der beste Weg wäre die dauerhafte Beibehaltung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes. Die Entfristung muss kommen. Das wäre ein klares Signal, um das gastronomische Angebot und auch die gastronomische Vielfalt vor Ort zu sichern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz

Meyer: Enttäuschende Vorschläge des Bundes – Regionalisierungsmittel aufstocken

Schwerin – Heute hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden.

„Die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sind enttäuschend. Es gab keine Aussagen zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um das bestehende Angebot weiter auszubauen und keine Angebote, was die aktuellen Energiepreissteigerungen und die Folgen von Corona weiter abfedert. Einigkeit gab es auf der Konferenz darüber, dass es ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben muss“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer nach der Konferenz.

Verkehrsminister Meyer machte deutlich, dass eine nachhaltige und abgesicherte Aufstockung der Regionalisierungsmittel zunächst geklärt werden muss, um dann anschließend über eine auskömmliche Finanzierung des 9-Euro-Tickets zu reden.

„Das ist dringend erforderlich. Es darf nicht der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht werden. Ansonsten werden die Länder in die Lage versetzt, dass sie ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets finanzieren müssen, gleichzeitig aber ohne eine notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel gezwungen wären, Verkehrsleistungen abzubestellen. Das wäre absurd. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann ein Nachfolgeticket auch ein Erfolg werden“, machte Meyer weiter deutlich. Mit den Regionalisierungsmitteln werden die Länder in die Lage versetzt, Leistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Mitte Oktober findet die nächste Verkehrsministerkonferenz statt.

„Spätestens dann müssen aus den Vorschlägen am Ende auch konkrete Lösungen werden. Die Länder können nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Auch der Bund muss sich zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel durchringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ostdeutsche Raffinerien und Häfen

Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt

Schwedt – In Schwedt/Oder (Brandenburg) ist heute vom Bund ein Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt worden. Das Paket beinhaltet insbesondere Maßnahmen für den Erhalt der Raffinerie des PCK Schwedt und der Raffinerie Leuna (Sachsen-Anhalt) sowie für die Entwicklung der Energiehäfen in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Lubmin).

„Mecklenburg-Vorpommern ist auch weiter bereit, seinen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands zu leisten. Das heißt in der aktuellen Situation, dass Öl über Rostock und Flüssiggas über Lubmin nach Deutschland eingeführt werden soll. Wir sind sehr dankbar, dass der Bund ein zusätzliches Investitionsprogramm aufgelegt hat. Es ermöglicht Investitionen in unsere Häfen, die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock zur Raffinerie in Schwedt, aber auch langfristige Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Auflegen des Programmes. „Auch Mecklenburg-Vorpommern wird von dem Zukunftspaket ordentlich profitieren. Dafür haben wir uns beim Bund intensiv eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen hier Transformationsinvestitionen in die Infrastruktur vor allem für den Ausbau des Rostocker Seehafens sowie das Voranbringen verschiedenster Energievorhaben, um Wasserstoffprojekte weiter zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung für Deutschland leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Der Bund hat angekündigt, Investitionen zu fördern, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Hafeninfrastruktur zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Erdgas, Rohöl und Kohle beitragen. „Im Fokus steht der Energiehafen Rostock, in dem insbesondere der Ausbau des bestehenden Liegeplatzes und die Errichtung eines Redundanz-Liegeplatzes als Tiefwasser-Liegeplätze für Rohöl und grüne Energieträger unterstützt werden“, so Meyer weiter.

Die Bundesregierung wird die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Investitionen im Umfang von ca. 50 Millionen Euro in einer Höhe von bis 100 Prozent übernehmen.

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen insbesondere zu unterstützen, wird darüber hinaus ein Sonderförderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in Höhe von 750 Millionen Euro für alle Standorte aufgelegt.

„Um die Energiewende aktiv voranzutreiben, sind erhebliche Investitionen notwendig. Der vom Marinearsenal des Bundes übernommene Werftstandort Rostock-Warnemünde im nördlichen Teil des Rostocker Hafenbeckens bietet beispielsweise Voraussetzungen für weitere Investitionen. Wir wollen am Standort die Produktion von Offshore-Konverterplattformen der nächsten Generation ermöglichen. Um an diesem Standort neben dem Marinearsenal eine entsprechende nachhaltige zivile Mitnutzung zu ermöglichen, ist im südlichen Teil des Werftgeländes die Errichtung eines neuen Schwerlast-Kais notwendig. Dieser Kai soll unter anderem die Möglichkeit bieten, das Anwendungsspektrum der in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut geplanten Wasserstoff-Forschungsfabrik in Rostock zu verbreitern. Für diese und andere Ziele stellen die zusätzlichen Mittel eine wertvolle Unterstützung dar“, sagte Meyer.

Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen im Rahmen des Sonderprogramms circa 187,5 Millionen Euro. Davon wird das Land circa 93,75 Millionen Euro kofinanzieren (Förderung: Bund und Land jeweils 50 Prozent).

„Nicht nur Rostock und Lubmin können von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren. Sie stehen auch für das Umfeld der Häfen, also die Landkreise Rostock und Vorpommern-Greifswald zur Verfügung“, erläuterte Ministerpräsidentin Schwesig.

Unterstützt werden im Rahmen des Sonderprogrammes gewerbliche Investitionen von Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge.

Das PCK Schwedt hatte sich gemeinsam mit einem Forschungsverbund rund um das Leibniz-Institut für Katalyse e. V. (LIKAT) beim Bund für die Errichtung und den Betrieb einer Entwicklungsplattform für Power-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL-EPP) beworben. Die Investitions- und Betriebskosten betragen mehr als 500 Millionen Euro.

„Die kooperierende Bewerbung von Rostock und Schwedt wird seitens der Bundesregierung sehr begrüßt. Für uns steht dabei die Nachnutzung und Verstetigung des Pipeline-Projektes Rostock-Schwedt über grüne Energieträger im Mittelpunkt. Der Bund will hierfür Mittel bereitstellen. Wir brauchen Klarheit über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens“, erläuterte Meyer weiter.

Im Zukunftspapier hat der Bund angekündigt, für verschiedenste zusätzliche Projekte – darunter beispielsweise das von LIKAT e.V. zusammen mit PCK Schwedt vorgeschlagene Projekt zu PtL-Kraftstoffen – rund 100 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel des Bundes (ohne Ko-Finanzierungserfordernis durch die Länder) über einen Zeitraum von fünf Jahren bereit zu stellen.

„Um die zukunftsfähige Entwicklung des Hafens Rostock zu gewährleisten, ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur am Standort Rostock für die Produktion und netzgebundene Weiterleitung von Wasserstoff bis hin zur Anlandung von Wasserstoff und Ammoniak auch für den Bund von erheblicher strategischer Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Schwesig lobt Entlastungspaket

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die heute von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen für das dritte Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger begrüßt.

„Das ist ein großes Entlastungspaket mit den richtigen Schritten für die Menschen in unserem Land. Die 65 Milliarden Euro helfen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Herausforderungen der Energiekrise zu bewältigen. Viele unserer Vorschläge aus dem Energiegipfel MV sind in dem Entlastungspaket enthalten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig: „Ich freue mich, dass nun auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende eine Energiepreispauschale erhalten sollen. Dafür habe ich mich sehr eingesetzt.

Auch die vereinbarte Strompreisbremse sowie die geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen sind angesichts der Preissteigerungen im Strommarkt eine große Hilfe – insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger mit kleineren und mittleren Einkommen.“

„Es ist richtig, dass das auch auf europäischer und nationaler Ebene für die Gaspreise angestrebt wird – so wie wir es in unserem Energiegipfel vorgeschlagen haben. Darüber hinaus sind die Anhebung des Kindergeldes, die zügige Wohngeldreform, zusätzliche Hilfen für Unternehmen, mögliche steuerfreie Einmalzahlungen durch die Arbeitgeber und eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket besonders für MV entscheidend“, betonte die Ministerpräsidentin.

Nordländer zum Jahressteuergesetz

Schwerin – Die Nordländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen machen sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale im Steuerrecht stark. Seit dem Jahr 2020 ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, einen Teil ihrer Kosten, die durch Arbeit im Home-Office entstehen, steuerlich als Pauschale geltend zu machen. Dabei können arbeitstäglich 5 Euro ohne weiteren Nachweis steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist jährlich auf maximal 600 Euro gedeckelt. Diese Regelung war wegen der verstärkten Verlagerung der Arbeitswelt in das Homeoffice während der Corona-Pandemie geschaffen worden und sollte eigentlich zum 31.12.2022 auslaufen.

 Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Hamburg), Finanzministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein), Finanzminister Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und Finanzsenator Dietmar Strehl (Bremen) sehen jedoch die große Akzeptanz dieser Regelung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzen sich für eine Verlängerung bis zum Jahresende 2023 ein. Dafür stellen sie einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Entwurfes eines Jahressteuergesetzes über den Bundesrat, den sie am heutigen Donnerstag in Berlin vorstellten.

 Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind außergewöhnlich stark gestiegen. Daher wollen wir als Nordländer mit unserem Antrag zur Fortgeltung der Homeoffice-Pauschale über die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus einen Beitrag zur Entlastung leisten. Wegen Corona- und Energielage werden viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer im bevorstehenden Winter Home-Office wieder verstärkt forcieren, insofern ist es widersinnig, diese Pauschale genau zum Jahresende auslaufen zu lassen. Denn gerade auch zu Hause nehmen die Belastungen finanziell massiv zu – dafür braucht es einen steuerlichen Ausgleich.“

 Finanzministerin Monika Heinold: „In Krisenzeiten braucht es pragmatische Lösungen, die den Menschen konkret helfen. Das erfüllt die Homeoffice-Pauschale. Da die von der Bundesregierung beabsichtigte Evaluation der Homeoffice Pauschale noch aussteht, ist es geboten, die jetzige Regelung bis Ende 2023 zu verlängern.“

 Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir haben während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der Nutzung von Homeoffice gemacht. Mir ist es ein besonderes Anliegen, den Beschäftigen auch unabhängig von der Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, von zu Hause aus zu arbeiten. Seit dem 1. Mai 2022 haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern daher schon die Möglichkeit, bis zu 60 % ihrer Arbeit ortsunabhängig zu verrichten. Dass gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiekosten dies mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergeht, steht außer Frage. Ich setze mich daher aktiv für eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale ein.“

 Finanzsenator Dietmar Strehl: „Es ist absehbar, dass viele Menschen auch in diesem Herbst und Winter wieder im Homeoffice arbeiten werden. Die Arbeitnehmer tragen dann die gestiegenen Energiepreise, die in ihrer Arbeitszeit zu Hause anfallen. Eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Arbeitnehmer ist daher notwendig. Die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2023 macht genau das. Daher unterstütze ich die Hamburger Initiative.“