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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Unterstützung für Sprach-Kita Petition

Oldenburg: Sprach-Förderung bleibt weiterhin dringend notwendig

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausdrücklich die vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgestellte Petition zum Erhalt des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

Diese wurde von Wenke Stadach, der Leiterin einer Neubrandenburger Sprach-Kita, gestartet und ist heute den Abgeordneten präsentiert worden. Die offizielle Anhörung im Bundestag fand statt, weil die Mindestzahl der erforderlichen 50.000 Unterschriften deutlich übertroffen wurde.

Bis heute haben bundesweit rund 278.000 Menschen die Petition unterschrieben.

„Wir unterstützen die Petition von Frau Stadach. Denn die zusätzliche sprachliche Förderung von mehr als 500.000 kleinen Mädchen und Jungen in ganz Deutschland ist dringend notwendig, damit die Kinder sich verstehen, verstanden werden und die Welt verstehen, weil eben Sprache der ‚Schlüssel zur Welt‘ ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zuletzt hatte Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, der sich alle Bundesländer angeschlossen haben.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in dem einstimmigen Beschluss aufgefordert, das Bundesprogramm zu verstetigen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 140 Sprach-Kitas und 171 finanzierte Fachkräfte für die Sprachförderung.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese brachte heute im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zu mehreren Sozialgesetzbüchern sowie zum Kommunalsozialverbandsgesetz ein.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung vor allem auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) vom 19. August 2021. Er beinhaltet in der Hauptsache die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich für das Jahr 2019 im Landesausführungsgesetz SGB XII (Sozialhilfe) sowie die Regelung für den Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2021 im Landesausführungsgesetz SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Gleichzeitig hat das LVerfG dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu treffen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil um und ist Ergebnis eines ausgiebigen Diskussionsprozesses innerhalb der Landesregierung“, verdeutlichte Ministerin Drese im Landtag.

Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2019 bis 2021 einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von einmalig 8,5 Millionen Euro vor. Dieser soll zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen gezahlt werden.

Ab dem Jahr 2022 schlägt die Landesregierung vor, den Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene auf jährlich rund neun Millionen Euro festzulegen. Drese: „Das Land hat als Grundlage für die Zahlungen den notwendigen und angemessenen Mehraufwand der Kommunen ermittelt und für die Zeit ab 2022 eine Kostenprognose durchgeführt.“

Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools von Land und Kommunen empfohlen. Damit könne das Land künftig in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern und im Rahmen der fachaufsichtlichen Befugnisse Kennzahlen und Daten zur Aufgabenerfüllung erheben, so Drese. „Diese Daten können dann für die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen und für die Bemessung der Zuweisungen genutzt werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Landtag die Überweisung in die fachlich zuständigen Ausschüsse beschlossen.

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Rettungsschirm mit Gaspreisbremse

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den von Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner vorgestellten Rettungsschirm der Bundesregierung begrüßt.

„Der Rettungsschirm der Bundesregierung ist ein großer Schritt nach vorn. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits im März für einen Gaspreisdeckel vorgeschlagen und sich seitdem kontinuierlich dafür eingesetzt. Deshalb freue ich mich darüber, dass jetzt eine Strom- und eine Gaspreisbremse kommen sollen. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen im Land“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in einer ersten Stellungnahme.

„Beim Strompreisdeckel greift der Bund unseren Vorschlag auf, dass ein Basisverbrauch staatlich gedeckelt wird und nur für den darüberhinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss. Das bedeutet eine deutliche Entlastung. Und es wird vor allem für mehr Planungssicherheit sorgen. Zugleich enthält ein solches Modell einen Anreiz zum Stromsparen. Ein solches Modell halten wir auch bei der Gaspreisbremse für richtig“, sagte Schwesig weiter.

Der Vorschlag des Bundes greife viele Punkte aus den Beschlüssen der MPK vom gestrigen Tag auf. „Ich finde es gut, dass es zur Finanzierung des Rettungsschirms zusätzliche Gewinne im Energiesektor abgeschöpft werden sollen. Außerdem gibt es zusätzliche Hilfen für die Unternehmen, die aufgrund der Energiekrise in Not geraten sind. Das Paket leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen“, sagte die Ministerpräsidentin. Über Details müsse auf der MPK mit dem Bundeskanzler am Dienstag noch gesprochen werden. „Aber im Großen und Ganzen ist das ein wirklich gutes Paket, das der Bund heute vorgelegt hat.“

Deutscher Schulpreis geht nach M-V

Deutscher Schulpreis für Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz

Waren – Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz in Waren erhält den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat den Hauptpreis in Vertretung für den Bundeskanzler in Berlin überreicht.

Mit dem renommierten Wettbewerb zeichnen die Robert-Bosch-Stiftung GmbH und die Heidehof-Stiftung GmbH in Zusammenarbeit mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe jedes Jahr die besten Schulen aus.

Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr Schulen mit besonderen Leistungen in der Unterrichtsqualität.

„Die Jury begründete die Vergabe des Hauptpreises damit, dass es unserer Schule in Waren gelungen ist, beispielgebend die praktische Arbeit in erheblichem Umfang in den Unterricht zu integrieren.

Sogenannte „SimLabs“, Simulationslabore, unterstützen diesen Praxisbezug. In der Holzwerkstatt, der Lehrküche oder dem Lehrrestaurant lernen die Schülerinnen und Schüler an modernen Geräten. Um die gute Unterrichtsqualität, das hohe fachliche Niveau und den starken Bezug zur Lebenswelt zu sichern, sind alle beteiligten Lehrkräfte über Fachgruppen mit in die didaktische Jahresplanung eingebunden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Bereits die Nominierung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz war ein großer Erfolg. Der heute verliehene erste Platz ist nun der Ritterschlag und die Anerkennung für eine jahrelange erfolgreiche Arbeit der Schulleitung gemeinsam mit dem Kollegium, den Schülerinnen und Schülern sowie allen Partnerinnen und Partnern in der Entwicklung dieser Schule“, sagt die Ministerin anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

In diesem Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto „Unterricht besser machen“. Eine 50-köpfige Jury aus Bildungswissenschaft, Schulpraxis und Bildungsverwaltung hatte Anfang des Jahres 20 Schulen aus 81 Bewerbungen ausgewählt. 15 wurden für das Finale nominiert.

Vier weitere Preise in Höhe von je 30.000 Euro gingen an die Havelmüller-Grundschule in Berlin, die IGS Buchholz im niedersächsischen Buchholz, das Placida-Vile-Berufskolleg in Menden, in Nordrhein-Westfalen, sowie an die Deutsche Europäische Schule in Singapur.

Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiebereich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer begrüßt die Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiebereich. Demnach soll ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent bei Speisen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

„Die Verlängerung ist ein starkes Zeichen in wirtschaftlich harten Zeiten auch für unser Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und im Besonderen für die Hotel- und Gastronomiebranche. Die Entfristung verbessert die Planbarkeit für die gesamte Branche. Darüber hinaus werden Unternehmen entlastet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Anfang September dieses Jahres hatten sich die Ampelkoalitionäre im Bund auf eine Verlängerung der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes verständigt. Ende der vergangenen Woche hat auch der Haushaltsauschuss des Bundestages grünes Licht für eine Verlängerung gegeben. Die bisherige Regelung sah eine Mehrwertsteuerabsenkung in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent lediglich bis Ende 2022 vor.

„Die verlängerte Absenkung hilft, die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe zu sichern. Darüber hinaus wird auch der Spielraum für eine gute Bezahlung der Fachkräfte in der Tourismusbranche weiter verbessert“, so Meyer weiter.

Abschließend machte Minister Meyer deutlich, dass auch eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich in Erwägung gezogen werden sollte.

„Es ist gut, dass die Verlängerung bis 2023 kommt. Aber auch dann steht der Bund vor der Herausforderung, wie es danach weitergeht. Der beste Weg wäre die dauerhafte Beibehaltung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes. Die Entfristung muss kommen. Das wäre ein klares Signal, um das gastronomische Angebot und auch die gastronomische Vielfalt vor Ort zu sichern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.

Sonder-Verkehrsministerkonferenz

Meyer: Enttäuschende Vorschläge des Bundes – Regionalisierungsmittel aufstocken

Schwerin – Heute hat die digitale Sonder-Verkehrsministerkonferenz aller Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing stattgefunden.

„Die Vorschläge des Bundesverkehrsministers sind enttäuschend. Es gab keine Aussagen zu einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um das bestehende Angebot weiter auszubauen und keine Angebote, was die aktuellen Energiepreissteigerungen und die Folgen von Corona weiter abfedert. Einigkeit gab es auf der Konferenz darüber, dass es ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket geben muss“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer nach der Konferenz.

Verkehrsminister Meyer machte deutlich, dass eine nachhaltige und abgesicherte Aufstockung der Regionalisierungsmittel zunächst geklärt werden muss, um dann anschließend über eine auskömmliche Finanzierung des 9-Euro-Tickets zu reden.

„Das ist dringend erforderlich. Es darf nicht der zweite Schritt vor dem Ersten gemacht werden. Ansonsten werden die Länder in die Lage versetzt, dass sie ein Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets finanzieren müssen, gleichzeitig aber ohne eine notwendige Erhöhung der Regionalisierungsmittel gezwungen wären, Verkehrsleistungen abzubestellen. Das wäre absurd. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann ein Nachfolgeticket auch ein Erfolg werden“, machte Meyer weiter deutlich. Mit den Regionalisierungsmitteln werden die Länder in die Lage versetzt, Leistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe verständigt, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Mitte Oktober findet die nächste Verkehrsministerkonferenz statt.

„Spätestens dann müssen aus den Vorschlägen am Ende auch konkrete Lösungen werden. Die Länder können nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Auch der Bund muss sich zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel durchringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ostdeutsche Raffinerien und Häfen

Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt

Schwedt – In Schwedt/Oder (Brandenburg) ist heute vom Bund ein Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt worden. Das Paket beinhaltet insbesondere Maßnahmen für den Erhalt der Raffinerie des PCK Schwedt und der Raffinerie Leuna (Sachsen-Anhalt) sowie für die Entwicklung der Energiehäfen in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Lubmin).

„Mecklenburg-Vorpommern ist auch weiter bereit, seinen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands zu leisten. Das heißt in der aktuellen Situation, dass Öl über Rostock und Flüssiggas über Lubmin nach Deutschland eingeführt werden soll. Wir sind sehr dankbar, dass der Bund ein zusätzliches Investitionsprogramm aufgelegt hat. Es ermöglicht Investitionen in unsere Häfen, die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock zur Raffinerie in Schwedt, aber auch langfristige Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Auflegen des Programmes. „Auch Mecklenburg-Vorpommern wird von dem Zukunftspaket ordentlich profitieren. Dafür haben wir uns beim Bund intensiv eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen hier Transformationsinvestitionen in die Infrastruktur vor allem für den Ausbau des Rostocker Seehafens sowie das Voranbringen verschiedenster Energievorhaben, um Wasserstoffprojekte weiter zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung für Deutschland leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Der Bund hat angekündigt, Investitionen zu fördern, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Hafeninfrastruktur zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Erdgas, Rohöl und Kohle beitragen. „Im Fokus steht der Energiehafen Rostock, in dem insbesondere der Ausbau des bestehenden Liegeplatzes und die Errichtung eines Redundanz-Liegeplatzes als Tiefwasser-Liegeplätze für Rohöl und grüne Energieträger unterstützt werden“, so Meyer weiter.

Die Bundesregierung wird die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Investitionen im Umfang von ca. 50 Millionen Euro in einer Höhe von bis 100 Prozent übernehmen.

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen insbesondere zu unterstützen, wird darüber hinaus ein Sonderförderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in Höhe von 750 Millionen Euro für alle Standorte aufgelegt.

„Um die Energiewende aktiv voranzutreiben, sind erhebliche Investitionen notwendig. Der vom Marinearsenal des Bundes übernommene Werftstandort Rostock-Warnemünde im nördlichen Teil des Rostocker Hafenbeckens bietet beispielsweise Voraussetzungen für weitere Investitionen. Wir wollen am Standort die Produktion von Offshore-Konverterplattformen der nächsten Generation ermöglichen. Um an diesem Standort neben dem Marinearsenal eine entsprechende nachhaltige zivile Mitnutzung zu ermöglichen, ist im südlichen Teil des Werftgeländes die Errichtung eines neuen Schwerlast-Kais notwendig. Dieser Kai soll unter anderem die Möglichkeit bieten, das Anwendungsspektrum der in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut geplanten Wasserstoff-Forschungsfabrik in Rostock zu verbreitern. Für diese und andere Ziele stellen die zusätzlichen Mittel eine wertvolle Unterstützung dar“, sagte Meyer.

Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen im Rahmen des Sonderprogramms circa 187,5 Millionen Euro. Davon wird das Land circa 93,75 Millionen Euro kofinanzieren (Förderung: Bund und Land jeweils 50 Prozent).

„Nicht nur Rostock und Lubmin können von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren. Sie stehen auch für das Umfeld der Häfen, also die Landkreise Rostock und Vorpommern-Greifswald zur Verfügung“, erläuterte Ministerpräsidentin Schwesig.

Unterstützt werden im Rahmen des Sonderprogrammes gewerbliche Investitionen von Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge.

Das PCK Schwedt hatte sich gemeinsam mit einem Forschungsverbund rund um das Leibniz-Institut für Katalyse e. V. (LIKAT) beim Bund für die Errichtung und den Betrieb einer Entwicklungsplattform für Power-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL-EPP) beworben. Die Investitions- und Betriebskosten betragen mehr als 500 Millionen Euro.

„Die kooperierende Bewerbung von Rostock und Schwedt wird seitens der Bundesregierung sehr begrüßt. Für uns steht dabei die Nachnutzung und Verstetigung des Pipeline-Projektes Rostock-Schwedt über grüne Energieträger im Mittelpunkt. Der Bund will hierfür Mittel bereitstellen. Wir brauchen Klarheit über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens“, erläuterte Meyer weiter.

Im Zukunftspapier hat der Bund angekündigt, für verschiedenste zusätzliche Projekte – darunter beispielsweise das von LIKAT e.V. zusammen mit PCK Schwedt vorgeschlagene Projekt zu PtL-Kraftstoffen – rund 100 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel des Bundes (ohne Ko-Finanzierungserfordernis durch die Länder) über einen Zeitraum von fünf Jahren bereit zu stellen.

„Um die zukunftsfähige Entwicklung des Hafens Rostock zu gewährleisten, ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur am Standort Rostock für die Produktion und netzgebundene Weiterleitung von Wasserstoff bis hin zur Anlandung von Wasserstoff und Ammoniak auch für den Bund von erheblicher strategischer Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.