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Kategorie: Bundestag / Regierung / Politik

Förderung: Wasserstoff-Regionen in M-V

Schwerin – In der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ hat der Bund die Hansestadt Wismar und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum „HyStarter“gekürt, die Hansestadt Stralsund zum „HyExpert.“ Sie zählen damit zu den bundesweit 30 Regionen, die im Rahmen von „HyLand 2“ beim Aufbau einer lokalen Wasserstoffwirtschaft unterstützt werden („Hy“ für engl. Hydrogen – Wasserstoff).

„Ich gratuliere den drei Gewinnern zu diesem großartigen Erfolg. Ich freue mich sehr, dass ihr jahrelanges Engagement im Bereich Wasserstoff und unser ebenso langes Netzwerken auf verschiedenen Ebenen nun solch‘ erfreuliche Früchte trägt“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel zu dieser Nachricht heute aus Berlin.

Die insgesamt 15 Gewinner der Kategorie „HyStarter“ werden jeweils ein Jahr lang fachlich und organisatorisch bei der Entwicklung eines regional zugeschnittenen Wasserstoffkonzepts und der Bildung eines Netzwerks für lokale Wasserstoffakteure begleitet. Branchenspezialisten unterstützen die regionalen Netzwerke aus Politik, kommunalen Betrieben, Industrie, Gewerbe und Gesellschaft beim Entwickeln von Konzepten und Projekten.

Die „HyExperts“, darunter Stralsund, erhalten jeweils bis zu 400.000 Euro, mit denen sie Beratungs-, Planungs- sowie Dienstleistungen beauftragen können für ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft.

In der ersten Phase des „HyLand“-Programms war die Region Rügen-Stralsund bereits als „HyStarter“ in die Regionenförderung aufgenommen worden. Der „HyLand“-Wettbewerb ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie.Sie soll dazu beitragen, Wasserstoff als Energieträger im Verkehrssektor wettbewerbsfähiger zu machen – insbesondere durch die Nutzung von Synergien vor Ort. Weitere Information zu dem Wettbewerb „HyLand“ erhalten Sie unter www.hy.land.

Ortskräfte aus Afghanistan

Humanitäre Hilfe für Schutzbedürftige aus Afghanistan / Behörden schauen bei Ausgeflogenen genau hin

Schwerin – Die Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan evakuierten Ortskräfte und deren Familien sowie weiterer nach der Machtübernahme der Taliban schutzbedürftiger Personen (afghanische Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Mitarbeitende von NGOs) wird nach ihrer Ankunft in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuert.

Mecklenburg-Vorpommern hatte in der Zeit vor der militärischen Evakuierung durch die Bundeswehr bereits 33 Personen einschließlich der engsten Familienangehörigen aufgenommen. Im Rahmen der Evakuierungsflüge aus Kabul kamen bis heute weitere 27 Personen einschließlich Familienangehörige nach Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Personen, die das reguläre Ortskräfteverfahren durchlaufen haben, wurde die Sicherheitsüberprüfung noch in Afghanistan durchgeführt. Die Zustände am Kabuler Flughafen ließen später ein Regelverfahren nicht mehr zu. Daher wurden alle afghanischen Staatsangehörige, die mit Evakuierungsflügen nach Deutschland eingereist sind, bei Ankunft an einem deutschen Flughafen im Rahmen des Einreiseverfahrens sicherheitsüberprüft.

Hierbei wurden zwei afghanische Staatsangehörige festgestellt, die einen Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern haben.

Eine Person trat mehrfach allgemeinpolizeilich in Erscheinung, erhielt 2020 einen Strafbefehl wegen eines begangenen Hausfriedensbruches und wurde im Februar 2021 nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell liegt strafrechtlich gegen diese Person nichts vor.

Eine zweite Person, die einen fortbestehenden Aufenthaltstitel für Deutschland hat, trat ebenfalls allgemeinpolizeilich in Erscheinung. Nach hiesiger Erkenntnislage sind zwei Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen die Person noch anhängig. In einem Fall handelt es sich um ein Betrugsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin. In einem weiteren Fall handelt es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, das in einem anderen Bundesland geführt wird.

Erkenntnisse zu politisch motivierten bzw. religiös motivierten Straftaten liegen in beiden Fällen nicht vor.

Baugrundstück übertragen

Hochschule des Bundes soll in Rekordtempo gebaut werden

Rostock – Schon in vier Jahren sollen die ersten Studierenden des Zolls an  Hochschule des Bundes ihre Ausbildung in Rostock beginnen. Heute hat Finanzminister Reinhard Meyer der Direktionspräsidentin bei der Generalzolldirektion Gerda Koszinowski offiziell das Grundstück im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen übergeben. Jetzt kann die Landesbauverwaltung mit den Planungen beginnen.

Der zukünftige Ausbildungsstandort umfasst mehrere Gebäude und Nutzungsmöglichkeiten. Neben einem Büro- und Verwaltungsgebäude sollen auch Seminar-/ Schulungsgebäude, eine Bibliothek, insgesamt 24 Lehrsäle und 48 Gruppenarbeitsräume entstehen. Zudem ein Audimax, ein Wirtschaftsgebäude mit Mensa, Wohngebäude für 600 Unterkünfte einschließlich eines Fitnessraumes und dazu noch ausreichend PKW- und Fahrrad-Stellplätze.

Insgesamt ergibt sich daraus ein Flächenbedarf von ca. 40.000 Quadratmetern. Entstehen soll der riesige neue Campus in Rostock Lichtenhagen. Das Land hatte sich beim Bund als Standort für die Zollausbildung beworben und ein gut 3 Hektar großes Grundstück in der Möllner Straße in Rostock- Lichtenhagen angeboten.

Finanzminister Reinhard Meyer konnte Dr. Rolf Bösinger, den zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, bei einem Vor-Ort-Besuch im Frühjahr von den Vorteilen des Standortes überzeugen: „Mit seiner Universität, der Lage an der Ostseeküste und den vielen jungen Menschen konnte Rostock punkten. Das Grundstück hier in Lichtenhagen war lange von der Universität Rostock genutzt worden. Mit den Planungen für das ULMICUM ist aber klar, dass wir dieses Grundstück nicht mehr benötigen.“

Staatssekretär Dr. Bösinger betonte die Attraktivität Rostocks als neuen Hochschulstandort für den Zoll: „Rostock und Umgebung bietet Studierenden bereits heute ein attraktives und modernes Studienangebot und -umfeld. Ich freue mich sehr, dass hier nun auch ein modernes Bildungszentrum entstehen wird, das für die Zöllnerinnen und Zöllner optimale Rahmenbedingungen bietet.“

Mit der Übertragung der Flächen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes –  können jetzt die offiziellen Planungen beginnen. Und auch hier ist die Landesbauverwaltung wieder gefragt. Denn im Rahmen einer sogenannten Organleihe baut das Land mit seiner Verwaltung für die BImA.

Zunächst finden nun die bauvorbereitenden Maßnahmen statt. Das bedeutet Kampfmittelberäumung, Baugrunduntersuchungen, die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange, Schadstoffsanierungen, den Abbruch von Altbestand sowie die Umverlegung von Elektro-, Wasser-, Abwasser- und Fernwärmeleitungen. Läuft alles nach Plan, können die Bauarbeiten im kommenden Jahr starten.

„Der Zeitplan ist ambitioniert“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Die engen Zeitvorgaben sind eine Herausforderung, der wir uns mit unserer Bauverwaltung aber gerne stellen. Mit Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe wird hier ein echtes Konjunkturprogramm angeschoben. Wichtig ist jetzt, dass alle Projektbeteiligten eng zusammenarbeiten.“

Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen freut sich, dass damit studentisches Leben in Lichtenhagen auch künftig gesichert ist. „Nur wenige Kilometer vom Ostseestrand zu studieren, ist schon ein ganz besonderes Privileg! Ich freue mich, dass unser gemeinsames Werben so erfolgreich war, auch dank der Unterstützung von Rostock Business und unserem Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und -entwicklung. Rostocks künftig jüngster Hochschulstandort wird Studium und Forschung an unserer traditionsreichen Universität Rostock gut ergänzen.“

Corona: Bund verlängert Überbrückungshilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Überbrückungshilfen  III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, begrüßt. „Das ist eine gute Entscheidung. So wird weiter Unterstützung für die Unternehmen in der Corona-Pandemie ermöglicht. Das bedeutet im Ergebnis auch weiter konkrete Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Überbrückungshilfe mit ihren Zuschüssen zu den Fixkosten ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Unternehmen mit starken coronabedingten Umsatzrückgängen. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit Juni 2020 mehr als 450 Millionen Euro an Überbrückungshilfen in den unterschiedlichen Phasen ausgezahlt worden. Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit weniger als einer/m Vollzeitbeschäftigten haben seit Januar 2021 die Möglichkeit, anstelle der Fixkostenerstattung eine Betriebskostenpauschale, die sogenannte Neustarthilfe, zu beantragen. An Neustarthilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang rund 23 Millionen Euro geflossen.

„Die Firmen und die Solo-Selbständigen haben in der Pandemie durch Land und Bund umfangreiche Unterstützung erhalten. Die mittelständischen Unternehmen im Land sind die Zugpferde für das Vorankommen der heimischen Wirtschaft. Sie prägen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Firmen erlitten durch die Pandemie unverschuldet massive Einbrüche bei Produktion, Nachfrage und Umsätzen. Die Überbrückungshilfe ist wichtig, damit Unternehmen möglichst schnell aus der Krise kommen“, sagte Glawe.

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Dabei werden nach Angaben des Bundes die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden derzeit durch den Bund überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt.

Konkret heißt das: Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit wird sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Bund und Länder verpflichten sich, für Ausbau und Sanierung fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden kommen vom Bund, 1,5 Milliarden von den Ländern. Außerdem erhöht der Bund seine Mittel für Betriebskosten von 960 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro im Vollausbau 2030. Damit wurde einer wesentlichen Länderforderung entsprochen.

„Gerade nach den harten Monaten der Corona-Krise ist das ein wichtiges Signal für die Familien im Land. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sorgen für mehr Chancengleichheit von Kindern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die heute schon ein sehr gutes Angebot an Ganztagsbetreuung haben. Aber auch wir werden von den heute beschlossenen Mitteln für den Ganztagsausbau profitieren, da wir künftig mehr Mittel für die Qualität der Plätze zur Verfügung stellen können. Dies war vor allem ein Wunsch der ostdeutschen Länder“, sagte Schwesig weiter.

Schwesig hatte sich als Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses auf Länderseite für die Einigung eingesetzt.

Afghanische Staatsbürger*innen evakuieren

Alabali-Radovan: „Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt“

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, verstärkt afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die den Deutschen in den letzten Jahren vor Ort geholfen haben, nach Deutschland zu evakuieren.

„Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt. Deutschland hat eine moralische Verantwortung den Ortskräften gegenüber“, sagte Alabali-Radovan heute in Schwerin.

Wichtig sei, dass diese Hilfe unkompliziert und schnell erfolge und die Familienangehörigen umfasse. „Dazu gehört, dass Visaverfahren und Sicherheitschecks auch nach der Einreise durchgeführt werden können“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Land und Kommunen sieht Alabali-Radovan für eine Soforthilfe gut aufgestellt. „Wir haben genug Aufnahmekapazitäten, das Integrationsnetzwerk steht bereit und es gibt in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt eine hohe Aufnahmebereitschaft“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Die Landesintegrationsbeauftragte sprich sich zudem dafür aus, weitere besonders schutzwürdige Menschen aus Afghanistan in Deutschland aufzunehmen. „Ich denke da an Frauenaktivistinnen sowie Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen und von Bildungs-, Frauen- sowie Demokratieprojekten“, so Alabali-Radovan.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Fördermittel für private Ladestationen

Die Bundesregierung stockt erneut ihr Förderprogramm für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden auf. Sie stellt weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung, nachdem die bislang bereitgestellten 500 Millionen Euro in Windeseile ausgeschöpft waren.

„Das zeigt, dass das Interesse der Menschen, auf klimafreundliche E-Mobilität umzusteigen, groß ist. Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Statistik des Kraftfahrbundesamts zeigt: Die Zahl der neuzugelassenen Elektro- und Hybridwagen ist im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich angestiegen und beträgt ein Drittel aller Neuzulassungen. Ich bin dem Bund dankbar, dass er beim Programmvolumen noch einmal nachlegt und so noch mehr Menschen die Entscheidung erleichtert, sich ein E-Auto anzuschaffen“, sagt Landesenergie- und Verkehrsminister Christian Pegel und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in M-V: „Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich Ihre Ladestation für Zuhause fördern.“

Privatpersonen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und –genossenschaften sowie Bauträger können ab sofort wieder Förderanträge stellen für Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Gefördert werden Erwerb und Errichtung einer neuen Ladestation einschließlich des elektrischen Anschlusses sowie damit verbundene Nebenarbeiten. Der Zuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt.

Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mehr als 900 Euro betragen. Bei deren Ermittlung werden die Ladestation, das Steuerungssystem, der Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten berücksichtigt.

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie den Weg zu den Antragsformularen finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Seit Start des Bundesförderprogramms im November 2020 wurde das Förderangebot so stark nachgefragt, dass bereits im Februar und Mai 2021 jeweils 100 Millionen Euro Fördermittel nachgelegt wurden. Bis 1. Juli waren deutschlandweit 510.000 Anträge für 620.000 Ladepunkte gestellt worden.

Das Ergebnis einer KfW-Kundenbefragung zeigt, dass 45 Prozent der Antragsteller noch kein Elektroauto besitzen, aber 93 Prozent von ihnen eine Anschaffung innerhalb der kommenden drei Jahre planen.