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Kategorie: Bundestag/Regierung

Baugrundstück übertragen

Hochschule des Bundes soll in Rekordtempo gebaut werden

Rostock – Schon in vier Jahren sollen die ersten Studierenden des Zolls an  Hochschule des Bundes ihre Ausbildung in Rostock beginnen. Heute hat Finanzminister Reinhard Meyer der Direktionspräsidentin bei der Generalzolldirektion Gerda Koszinowski offiziell das Grundstück im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen übergeben. Jetzt kann die Landesbauverwaltung mit den Planungen beginnen.

Der zukünftige Ausbildungsstandort umfasst mehrere Gebäude und Nutzungsmöglichkeiten. Neben einem Büro- und Verwaltungsgebäude sollen auch Seminar-/ Schulungsgebäude, eine Bibliothek, insgesamt 24 Lehrsäle und 48 Gruppenarbeitsräume entstehen. Zudem ein Audimax, ein Wirtschaftsgebäude mit Mensa, Wohngebäude für 600 Unterkünfte einschließlich eines Fitnessraumes und dazu noch ausreichend PKW- und Fahrrad-Stellplätze.

Insgesamt ergibt sich daraus ein Flächenbedarf von ca. 40.000 Quadratmetern. Entstehen soll der riesige neue Campus in Rostock Lichtenhagen. Das Land hatte sich beim Bund als Standort für die Zollausbildung beworben und ein gut 3 Hektar großes Grundstück in der Möllner Straße in Rostock- Lichtenhagen angeboten.

Finanzminister Reinhard Meyer konnte Dr. Rolf Bösinger, den zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, bei einem Vor-Ort-Besuch im Frühjahr von den Vorteilen des Standortes überzeugen: „Mit seiner Universität, der Lage an der Ostseeküste und den vielen jungen Menschen konnte Rostock punkten. Das Grundstück hier in Lichtenhagen war lange von der Universität Rostock genutzt worden. Mit den Planungen für das ULMICUM ist aber klar, dass wir dieses Grundstück nicht mehr benötigen.“

Staatssekretär Dr. Bösinger betonte die Attraktivität Rostocks als neuen Hochschulstandort für den Zoll: „Rostock und Umgebung bietet Studierenden bereits heute ein attraktives und modernes Studienangebot und -umfeld. Ich freue mich sehr, dass hier nun auch ein modernes Bildungszentrum entstehen wird, das für die Zöllnerinnen und Zöllner optimale Rahmenbedingungen bietet.“

Mit der Übertragung der Flächen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes –  können jetzt die offiziellen Planungen beginnen. Und auch hier ist die Landesbauverwaltung wieder gefragt. Denn im Rahmen einer sogenannten Organleihe baut das Land mit seiner Verwaltung für die BImA.

Zunächst finden nun die bauvorbereitenden Maßnahmen statt. Das bedeutet Kampfmittelberäumung, Baugrunduntersuchungen, die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange, Schadstoffsanierungen, den Abbruch von Altbestand sowie die Umverlegung von Elektro-, Wasser-, Abwasser- und Fernwärmeleitungen. Läuft alles nach Plan, können die Bauarbeiten im kommenden Jahr starten.

„Der Zeitplan ist ambitioniert“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Die engen Zeitvorgaben sind eine Herausforderung, der wir uns mit unserer Bauverwaltung aber gerne stellen. Mit Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe wird hier ein echtes Konjunkturprogramm angeschoben. Wichtig ist jetzt, dass alle Projektbeteiligten eng zusammenarbeiten.“

Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen freut sich, dass damit studentisches Leben in Lichtenhagen auch künftig gesichert ist. „Nur wenige Kilometer vom Ostseestrand zu studieren, ist schon ein ganz besonderes Privileg! Ich freue mich, dass unser gemeinsames Werben so erfolgreich war, auch dank der Unterstützung von Rostock Business und unserem Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und -entwicklung. Rostocks künftig jüngster Hochschulstandort wird Studium und Forschung an unserer traditionsreichen Universität Rostock gut ergänzen.“

Corona: Bund verlängert Überbrückungshilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Überbrückungshilfen  III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, begrüßt. „Das ist eine gute Entscheidung. So wird weiter Unterstützung für die Unternehmen in der Corona-Pandemie ermöglicht. Das bedeutet im Ergebnis auch weiter konkrete Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Überbrückungshilfe mit ihren Zuschüssen zu den Fixkosten ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Unternehmen mit starken coronabedingten Umsatzrückgängen. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit Juni 2020 mehr als 450 Millionen Euro an Überbrückungshilfen in den unterschiedlichen Phasen ausgezahlt worden. Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit weniger als einer/m Vollzeitbeschäftigten haben seit Januar 2021 die Möglichkeit, anstelle der Fixkostenerstattung eine Betriebskostenpauschale, die sogenannte Neustarthilfe, zu beantragen. An Neustarthilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang rund 23 Millionen Euro geflossen.

„Die Firmen und die Solo-Selbständigen haben in der Pandemie durch Land und Bund umfangreiche Unterstützung erhalten. Die mittelständischen Unternehmen im Land sind die Zugpferde für das Vorankommen der heimischen Wirtschaft. Sie prägen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Firmen erlitten durch die Pandemie unverschuldet massive Einbrüche bei Produktion, Nachfrage und Umsätzen. Die Überbrückungshilfe ist wichtig, damit Unternehmen möglichst schnell aus der Krise kommen“, sagte Glawe.

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Dabei werden nach Angaben des Bundes die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden derzeit durch den Bund überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt.

Konkret heißt das: Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit wird sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Bund und Länder verpflichten sich, für Ausbau und Sanierung fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden kommen vom Bund, 1,5 Milliarden von den Ländern. Außerdem erhöht der Bund seine Mittel für Betriebskosten von 960 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro im Vollausbau 2030. Damit wurde einer wesentlichen Länderforderung entsprochen.

„Gerade nach den harten Monaten der Corona-Krise ist das ein wichtiges Signal für die Familien im Land. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sorgen für mehr Chancengleichheit von Kindern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die heute schon ein sehr gutes Angebot an Ganztagsbetreuung haben. Aber auch wir werden von den heute beschlossenen Mitteln für den Ganztagsausbau profitieren, da wir künftig mehr Mittel für die Qualität der Plätze zur Verfügung stellen können. Dies war vor allem ein Wunsch der ostdeutschen Länder“, sagte Schwesig weiter.

Schwesig hatte sich als Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses auf Länderseite für die Einigung eingesetzt.

Afghanische Staatsbürger*innen evakuieren

Alabali-Radovan: „Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt“

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, verstärkt afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die den Deutschen in den letzten Jahren vor Ort geholfen haben, nach Deutschland zu evakuieren.

„Jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber zählt. Deutschland hat eine moralische Verantwortung den Ortskräften gegenüber“, sagte Alabali-Radovan heute in Schwerin.

Wichtig sei, dass diese Hilfe unkompliziert und schnell erfolge und die Familienangehörigen umfasse. „Dazu gehört, dass Visaverfahren und Sicherheitschecks auch nach der Einreise durchgeführt werden können“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Land und Kommunen sieht Alabali-Radovan für eine Soforthilfe gut aufgestellt. „Wir haben genug Aufnahmekapazitäten, das Integrationsnetzwerk steht bereit und es gibt in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt eine hohe Aufnahmebereitschaft“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Die Landesintegrationsbeauftragte sprich sich zudem dafür aus, weitere besonders schutzwürdige Menschen aus Afghanistan in Deutschland aufzunehmen. „Ich denke da an Frauenaktivistinnen sowie Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen und von Bildungs-, Frauen- sowie Demokratieprojekten“, so Alabali-Radovan.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Fördermittel für private Ladestationen

Die Bundesregierung stockt erneut ihr Förderprogramm für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden auf. Sie stellt weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung, nachdem die bislang bereitgestellten 500 Millionen Euro in Windeseile ausgeschöpft waren.

„Das zeigt, dass das Interesse der Menschen, auf klimafreundliche E-Mobilität umzusteigen, groß ist. Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Statistik des Kraftfahrbundesamts zeigt: Die Zahl der neuzugelassenen Elektro- und Hybridwagen ist im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich angestiegen und beträgt ein Drittel aller Neuzulassungen. Ich bin dem Bund dankbar, dass er beim Programmvolumen noch einmal nachlegt und so noch mehr Menschen die Entscheidung erleichtert, sich ein E-Auto anzuschaffen“, sagt Landesenergie- und Verkehrsminister Christian Pegel und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in M-V: „Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich Ihre Ladestation für Zuhause fördern.“

Privatpersonen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und –genossenschaften sowie Bauträger können ab sofort wieder Förderanträge stellen für Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Gefördert werden Erwerb und Errichtung einer neuen Ladestation einschließlich des elektrischen Anschlusses sowie damit verbundene Nebenarbeiten. Der Zuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt.

Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mehr als 900 Euro betragen. Bei deren Ermittlung werden die Ladestation, das Steuerungssystem, der Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten berücksichtigt.

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie den Weg zu den Antragsformularen finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Seit Start des Bundesförderprogramms im November 2020 wurde das Förderangebot so stark nachgefragt, dass bereits im Februar und Mai 2021 jeweils 100 Millionen Euro Fördermittel nachgelegt wurden. Bis 1. Juli waren deutschlandweit 510.000 Anträge für 620.000 Ladepunkte gestellt worden.

Das Ergebnis einer KfW-Kundenbefragung zeigt, dass 45 Prozent der Antragsteller noch kein Elektroauto besitzen, aber 93 Prozent von ihnen eine Anschaffung innerhalb der kommenden drei Jahre planen.

Sonderfonds des Bundes für Kulturevents

Schwerin – Seit dieser Woche können sich Kulturveranstalter für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. 2,5 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung in dem Sonderfonds bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Theateraufführungen, Konzerten, Kinovorstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Wochen und Monaten zu unterstützen.

Die Mittel bestehen aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit geringeren Besucherzahlen stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

„Das ist ein wichtiges Signal, dass der Kulturbetrieb wieder starten kann. Künstlerinnen und Künstler profitieren davon“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Gerade für kleinere Veranstalter ist es schwer, kostendeckend mit kleinerem Publikum zu arbeiten. Der Sonderfonds bietet für diese Kulturbetriebe die Chance, in der jetzigen Situation für ihr Publikum dazu sein.“

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Das betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Sie trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich entstandenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Veranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung.

Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden. Für Fragen zur Antragstellung steht den Veranstaltern eine bundesweite Service-Hotline unter 0800 6648430 zur Verfügung.

Nationale Wasserstrategie

Berlin – Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums die nationale Wasserstrategie vorgestellt. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, war der Veranstaltung als Vertreter der Länder und Vorsitzender der Umweltministerkonferenz live zugeschaltet und lobte den Entwurf.

„Wasser ist Leben – Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Das ist mein Mantra. Es ist wichtig das zu verstehen. Denn viele Menschen glauben noch immer, die Erderwärmung sei die größte Umweltkrise, mit der wir fertigwerden müssen. Aber tatsächlich ist es eine riesige Herausforderung, sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge für die Menschen bereitzustellen. Denn nicht einmal drei Prozent des Wassers auf der Erde ist überhaupt trinkbar.

Wir müssen daher alles daransetzen, schonend mit dieser lebenswichtigen Ressource umzugehen, unsere Flüsse und Seen sauberzuhalten, Wasser wiederzunutzen, statt zu verschwenden.  Dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Die Infrastruktur muss dafür massiv aus- und umgebaut werden, Wald- und Forstwirtschaft müssen in die Aufgabe eingebunden werden ebenso wie Lehre und Forschung. Aber es ist nicht nur eine Aufgabe für Fachleute. Jeder Mensch steht in der Verantwortung, seinen „Wasser-Fußabdruck“ so klein wie möglich zu halten“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 30 Jahren bereits viel im Gewässerschutz erreicht. Fast 2,5 Mrd. Euro seien in die Wasserver- und Abwasserent­sorgung investiert worden, sagt Backhaus. Auch an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 werde mit Hochdruck gearbeitet.

„Wir stellen uns aufgrund der Klimaerwärmung auf zusätzliche Investitionen in das Hochwasser­risikomanagement ein, haben der Vermüllung der Meere den Kampf angesagt und suchen nach Lösungen, für das Problem der Munitionsbelastung der Nord- und Ostsee. Außerdem wollen wir die Verursacher von Gewässerbelastungen stärker in die Verantwortung nehmen. Zu nennen sind da die Pharmaindustrie, die Hersteller und Anwender von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

All dies muss zusammengedacht und zusammengebracht werden. Das bedeutet eine riesige Kraftanstrengung. Vorgesehen sind dafür zunächst eine Mrd. Euro für die nächsten zehn Jahre. Ich denke, dieses Programm ist sinnvoll, kann aber nur der erste Schritt sein. Auf Dauer werden wir, um signifikante Erfolge zu erzielen, in ganz anderen Dimensionen denken müssen“, so der Minister abschließend.