Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Schwerin – Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt.

Konkret heißt das: Jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, soll in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit wird sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Bund und Länder verpflichten sich, für Ausbau und Sanierung fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden kommen vom Bund, 1,5 Milliarden von den Ländern. Außerdem erhöht der Bund seine Mittel für Betriebskosten von 960 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro im Vollausbau 2030. Damit wurde einer wesentlichen Länderforderung entsprochen.

„Gerade nach den harten Monaten der Corona-Krise ist das ein wichtiges Signal für die Familien im Land. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sorgen für mehr Chancengleichheit von Kindern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die heute schon ein sehr gutes Angebot an Ganztagsbetreuung haben. Aber auch wir werden von den heute beschlossenen Mitteln für den Ganztagsausbau profitieren, da wir künftig mehr Mittel für die Qualität der Plätze zur Verfügung stellen können. Dies war vor allem ein Wunsch der ostdeutschen Länder“, sagte Schwesig weiter.

Schwesig hatte sich als Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses auf Länderseite für die Einigung eingesetzt.

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