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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Selbsttests in Schulen

Bewährte und erfolgreiche Teststrategie in Schulen bleibt bestehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will im Jahr 2021 die Testfrequenz in den Schulen erhöhen. Darüber hat Bildungsministerin Simone Oldenburg im Landtag informiert. Das Land hat 2,8 Millionen Tests für die ersten vier Kalenderwochen des neuen Jahres im Umfang von ca. 4,5 Millionen Euro beschafft. Die letzten Lieferungen sollen zu Beginn der kommenden Woche in den Schulen eintreffen.

„Unsere bisherige Teststrategie an den Schulen hat sich bewährt und ist erfolgreich“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wollen sie zu Beginn des kommenden Jahres intensivieren. Unabhängig vom bisherigen Testzyklus an den Schulen werden am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, also am 3. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler getestet. Diese Regelung gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Wir reduzieren damit die Gefahr, dass sich das Coronavirus in den Schulen ausbreitet. Über Änderungen der Testfrequenz werden wir die Schulen in Kürze informieren“, erläuterte Oldenburg.

Besuch in Vorpommern

Staatsekretärin Hilgemann dankt Teams in den Impfstützpunkten

Stralsund – Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, besuchte heute die Impfstützpunkte Stralsund und Greifswald. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

„Die deutliche Zunahme der Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen hat ganz erheblich mit der sehr guten und professionellen Arbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Bundeswehr zu tun. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs in Vorpommern.

In den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald werden Impf-Angebote sowohl zentral im Strela-Park Stralsund bzw. im Impfstützpunkt Greifswald (Brandteichstraße) als auch in der Fläche angeboten. So gibt es in Vorpommern-Rügen Außenstellen z.B. in Grimmen, Bergen, Baabe, Born, Franzburg, Richtenberg, Zingst, Kirch Baggendorf und Wustrow. In Vorpommern-Greifswald befinden sie sich etwa in Anklam, Stadt Usedom, Pasewalk, Torgelow und Löcknitz. In diesen Außenstellen werden zu bestimmten wiederkehrenden Terminen, die durch die Landkreise bekanntgegeben werden, Impfungen angeboten.

Staatssekretärin Hilgemann zeigte sich erfreut über die erfolgreiche und von den Menschen sehr gut angenommene Umstellung in den Impfstützpunkten auf den Impfstoff von Moderna bei den über 30-jährigen. „Moderna ist qualitativ hochwertig und zeigt im Vergleich zu Biontech sogar eine leicht höhere Wirksamkeit. Damit bietet das Vakzin von Moderna hervorragenden Impfschutz, auch und gerade im Lichte der mittlerweile auch in Deutschland festgestellten Omikron Virusvariante. Dieser Impfstoff ist auch bestens für die Auffrischimpfung geeignet“, so Hilgemann.

Ein weiteres Thema des Besuchs war der Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. In beiden Vorpommern-Landkreisen bieten mehrere Kinderärzte die Impfungen an. In Stralsund startet zudem kommende Woche eine Sonderimpfaktion für Kinder ab fünf Jahren im Einkaufszentrum Strelapark. Termine dafür können über die Impfhotline (0385-20271115) oder die entsprechende Website des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) gebucht werden.

Schutz und Teilhabe

Sozialministerium trifft Weihnachtsregelungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Seit dem 16. Dezember gilt eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung. „Wir treffen darin nach umfangreicher Beratung in unserem Sachverständigengremium vor allem Regelungen rund um die Weihnachtstage für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

„Unter Berücksichtigung des hohen Impfstandes, gut funktionierender Schutzmaßnahmen sowie des derzeit eher ruhigen Infektionsgeschehens in den Einrichtungen wollen wir für das bevorstehende Weihnachtsfest von den sonst geltenden Regelungen abweichen und die Besuchsmöglichkeiten ausweiten und erleichtern“, so die Ministerin.

Drese: „Mir ist die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohnern in der Weihnachtszeit besonders wichtig. Wir möchten deshalb den Pflegebedürftigen ein frohes Fest und eine schöne, gemeinsame Zeit mit ihren Familienangehörigen ermöglichen.“ Dazu gehöre auch, dass die Einrichtungen weitgehende Besuchszeiten gewährleisten.

Konkret sind im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 28. Dezember folgende Weihnachtsregelungen vorgesehen:

  • Alle Pflegebedürftigen dürfen unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel drei Besuchspersonen täglich empfangen. Sie müssen nicht dauerhaft festgelegt werden und dürfen die Einrichtung einzeln oder gemeinsam betreten.
  • Pflegebedürftige, deren Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind unabhängig von der Warnstufe auf der Corona-Ampel bei Rückkehr nach jedem Verlassen der Einrichtung von potentiellen Isolationsmaßnahmen ausgenommen (aber Symptomkontrolle).
  • Unabhängig vom Impfstatus müssen alle Besuchspersonen beim Betreten der Einrichtung einen negativen Test vorlegen oder in der Einrichtung getestet werden. Das gilt auch für Geboosterte.
  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es ein Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Generell gilt, dass geimpfte und genesene Besuchspersonen ab der Warnstufe „Rot“ auf der Corona-Ampel eine FFP2-Maske tragen müssen. Für ungeimpfte Personen besteht bereits ab Warnstufe „Orange“ eine FFP2-Pflicht.

Drese: „Der Erfolg des Impfens zeigt sich ganz besonders im Pflegebereich. Es gibt deutlich weniger Ausbruchsgeschehen in den Pflegeheimen als vor einem Jahr und auch vor den Booster-Impfungen. Die bestehenden Ausbrüche sind in der Regel solche, von denen eine kleiner Anzahl von Personen betroffen ist mit deutlich milderen Krankheitsverläufen. Es gibt kaum Hospitalsierungen. Deshalb können viel besser als vor einem Jahr zu Weihnachten Kontakte von Bewohnenden mit Angehörigen und Dritten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen stattfinden.“

Keine Testpflicht nach Auffrischimpfung

Schwerin – Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind zukünftig von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Diesen Beschluss fasste die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (GMK) am gestrigen Abend. Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Initiative mit vorbereitet.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese gemeinsam getroffene Entscheidung umgehend in unsere neue Corona-Landesverordnung verankert. Damit treten die Regelungen bereits am Donnerstag, den 16. Dezember in Kraft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Boosterimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Seit dieser Auffrischimpfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.

Eine Ausnahme der Testbefreiung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen. „Pflegeheime und Krankenhäuser sind besonders sensible Bereiche. Zum Schutz der vulnerablen Personengruppen wird deshalb dort weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden“, betonte Ministerin Drese.

„Der Schutz nach einer Boosterimpfung ist nach den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr hoch. Sie reduziert sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung deutlich. Deshalb ist die Aufhebung der Testpflicht für diesen Personenkreis nach derzeitigem Kenntnisstand richtig und angemessen“, so Drese.

Wichtig ist nach Einschätzung der Ministerin aber auch, dass Bund und Länder die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten werden und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.

Das Bundesgesundheitsministerium wird von der GMK darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten. Dazu soll auch eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission und des Expertenrats eingeholt werden.

Sportunterricht nach den Ferien

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern können nach den Weihnachtsferien wieder wie gewohnt am Sportunterricht teilnehmen. Gleiches gilt auch für die Fächer Musik und Darstellendes Spiel. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten hat am Dienstag die Schulen darüber in einem entsprechenden Hinweisschreiben informiert.

„Die Gesundheitsexperten haben uns vorerst grünes Licht gegeben, auch durch die ab Januar zusätzlich eingeführten Tests und das aus derzeitiger Sicht begrenzte Infektionsgeschehen wieder die Fächer Sport, Musik und Darstellendes Spiel in gewohnter Weise zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir hoffen, dass der Verlauf des Infektionsgeschehens das auch künftig uneingeschränkt zulassen wird.“

Ansonsten gelten nach den Weihnachtsferien in den Schulen des Landes ähnliche Regelungen wie bereits nach anderen Schulferien in diesem Jahr. Die Schülerinnen und Schüler müssen ein ausgefülltes Formular über das Reiseverhalten während der Ferien vorlegen. Das Formular ist in den Schulen erhältlich und steht auf den Internetseiten des Ministeriums zum Download bereit.

Unabhängig vom bisherigen Testzyklus an den Schulen werden am ersten Schultag, also am 3. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler getestet. In den ersten 14 Tagen des Unterrichts, also bis zum 14. Januar 2022 besteht in den Schulen wieder die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für Elternversammlungen und andere Schulveranstaltungen. Ab Januar werden Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern dreimal wöchentlich getestet werden. Tests erfolgen in der Schule und zu Hause.

„Je mehr wir in den Schulen testen, desto sicherer sind die Schulen. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte hat oberste Priorität“, so Oldenburg. „Präsenzunterricht an den Schulen ist wichtiger denn je. Mit all diesen Maßnahmen werden wir es erreichen, den Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern auch in der nahen Zukunft diesen Präsenzunterricht bieten zu können.“

3G-Kontrollen

Christian Pegel: „Große Mehrheit hält sich an die Regeln“

Schwerin – Bei einem Aktionstag kontrollierten gestern Polizei, Ordnungsämter und Verkehrsbetriebe die Einhaltung der 3G-Regeln (Geimpft/Genesen/Getestet) in Bussen und Bahnen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsämter überprüften auch, ob die Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie in Einzelhandelsgeschäften eingehalten wurden.

„124 Kolleginnen und Kollegen von der Polizei waren landesweit bei den Kontrollen dabei“, sagte Innenminister Christian Pegel. Er selbst verschaffte sich am Nachmittag mit Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier einen Einblick in die Kontrollen rund um den Schweriner Hauptbahnhof.

„Ich bin vor allem sehr erfreut, wie viele Menschen bei uns im Land sich an die Schutzmaßnahmen halten. Landesweit wurden bei 2.748 kontrollierten Personen 47 Verstöße gegen die 3G-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr festgestellt – das sind weniger als zwei Prozent. Mehr als 98 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger verhalten sich also regelkonform. Zudem haben gestern Menschen wiederholt für solche Kontrollen ausgesprochen“, sagte der Minister.

Die Betroffenen wurden belehrt und mussten an der nächsten Haltestelle aussteigen. In einigen Fällen müssen sie mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. In den Geschäften und Einkaufszentren – dort gilt 2G (geimpft oder genesen) wurden keine Verstöße festgestellt.

Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Um das öffentliche Bewusstsein für die neuen 3G-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, findet heute (Dienstag, 14. Dezember 2021) ein landesweiter Aktionstag statt. An diesem Tag sind die Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Ordnungsämter aufgerufen sich zu beteiligen.

„Wir alle haben ein Interesse daran, in Zeiten der Pandemie die Mobilität der Menschen mit Bahnen und Bussen zu gewährleisten. Es ist wichtig, das Vertrauen der Fahrgäste weiter in einen sicheren öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Dazu kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Seit 24. November 2021 gilt aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen zusätzlich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Am Dienstag (14. Dezember 2021) werden in der Hansestadt Rostock vormittags und ansonsten ab 13:00 Uhr landesweit verstärkte Kontrollen in Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen durchgeführt. Der Aktionstag wird durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und die Bundespolizei unterstützt.

„Wir bekommen die Pandemie nur in den Griff, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Mit dem Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regeln in Bussen und Bahnen wollen wir dafür gemeinsam ein Zeichen setzen“, sagt Innenminister Christian Pegel, der mit Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier in Schwerin einzelne Kontrollen begleiten wird (siehe dazu separate Presse-Einladung des Innenministeriums).

Abschließend appellierte Minister Meyer an die Bevölkerung, die Kontrolleure in den Bussen und Bahnen aktiv zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV setzen die coronabedingten Anforderungen um. Sie machen ihre Arbeit. Jedes freundliche Wort der Fahrgäste hilft den Kontrolleuren ihren Job zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“