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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Auch 2021 ÖPNV-Rettungsschirm

Schwerin – „Ich freue mich sehr, dass nach monatelangem Tauziehen der Bund auch für das Jahr 2021 seine Mitverantwortung für die Abfederung der Corona-bedingten Einnahmeeinbrüche bei Bahn- und Busunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr anerkannt hat. Damit können wir gemeinsam den ÖPNV-Rettungsschirm jetzt auch für 2021 fortsetzen. So können wir den im Land fahrenden Bus- und Bahnunternehmen massiv unter die Arme greifen, damit es auch nach der Pandemie noch ÖPNV im Land gibt“, so Landesverkehrsminister Christian Pegel. Dafür stünden nach Pegels Informationen aus dem MV-Schutzfonds 50,9 Millionen Euro zur Verfügung; vom Bund kämen 21,1 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln.

Verkehrsminister Christian Pegel weiter: „Das Land steht zu seiner Verantwortung für den öffentlichen Verkehr als wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge. Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen und dennoch unermüdlich im Einsatz. Insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank.“

Bis zum 30. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Eisenbahnunternehmen reichen ihre Anträge bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ein, Betreiber von Bussen und Straßenbahnen beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Wie bereits im vergangenen Jahr erhalten die Eisenbahnunternehmen ihre Ausfallschäden in voller Höhe vom Land ersetzt, weil das Land Aufgabenträger ist. Für Antragsteller aus dem Bereich des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs werden seitens des Landes 90 Prozent der Schäden ausgeglichen. Die verbleibenden zehn Prozent sind von den Verkehrsunternehmen gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern als Träger geltend zu machen.

„Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, den ÖPNV als sicheres und umweltschonendes Mobilitätsangebot attraktiv auszugestalten und damit Fahrgäste zurückzugewinnen“, stellt Christian Pegel abschließend fest.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Auf dem Sportgipfel wurden am (heutigen) Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an den Sportgipfel in Schwerin mit.

„Die stabile rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen und die sinkende Zahl von Covid-Patienten in den Krankenhäusern macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich“, sagte Drese.

Der Sportgipfel, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des LAGuS, der Wissenschaft, des Landessportbunds, der Sportverbände sowie der Fitnessstudios, hat sich darauf verständigt, dass es zum 1. Juni folgende Öffnungen im Sportbereich geben wird:

  • Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)

„Damit – und das ist mir ganz wichtig – kann unser Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ fortgesetzt werden“, betonte Sportministerin Drese. Das Programm sei landesseitig für 2021 um zusätzliche 175.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro deutlich aufgestockt worden. Es steht Anbietern von Schwimmkursen für Kinder zur Verfügung. „Eine Eigenbeteiligung an den Kursgebühren für Kinder bzw. deren Eltern soll es nicht geben“, so Drese.

Die Landesregierung hatte bereits am Donnerstag entschieden, dass Kinder- und Jugendsport im Verein bei einem Inzidenzwert von unter 50 im jeweiligen Landkreis/in der kreisfreien Stadt ab dem 26. Mai im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich ist.

Der Sportgipfel avisiert einen weiteren Öffnungsschritt noch im Juni. Dieser umfasst zusätzlich den Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten- und Nachwuchsspitzensport mit Zuschauenden. Drese: „Eine konkrete Entscheidung darüber fällt zeitnah nach Beobachtung der Entwicklung in den nächsten Wochen.“

„Heute ist ein richtig guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Drese. „Der Vereins- und Freizeitsport kommt in Kürze auf Touren. Und mein herzlicher Glückwunsch geht an den FC Hansa Rostock zum verdienten Aufstieg in die 2. Bundesliga.“

Pendlerprogramm M-V

Pandemisch bedingt: Pendlerprogramm MV läuft zum 31.05.2021 aus

Schwerin  Die Unterstützung für polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist gut angenommen worden. Bis zum 19. Mai diesen Jahres sind für 6.767 Pendler und 518 Angehörige beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 739 Anträge (zuzüglich 348 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund neun Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden bisher Anträge mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro.

„Ziel dieser Wirtschaftshilfe war es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe während der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand für Unterbringung zu gewähren. Das Programm ist erfolgreich umgesetzt worden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Über den Arbeitgeber erhalten Arbeitnehmer vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. „Die Pendler-Zuschüsse haben gewirkt. Pandemische Kontakte wurden erfolgreich reduziert. Die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigung konnten besser aufrechterhalten werden“, sagte Rudolph.

Das „Pendlerprogramm“ wird zum 31. Mai 2021 auslaufen. „Gründe hierfür sind die stark gesunkenen Corona-Fallzahlen in Polen sowie der Wegfall pandemiebedingter Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen für Berufspendler, die ihnen ein Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz im Ausland und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten“, sagte Rudolph

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen beendet die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Förderung von Tagespendlern und Wochenpendlern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Antragsannahme für den vom 01. Mai bis zum 31. Mai laufenden Förderzeitraum ist noch befristet bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Schulen in M-V öffnen nach Pfingsten

Kinder haben Vorfahrt: Regelbetrieb in Präsenz bei Inzidenz unter 50

Schwerin – In einer Sondersitzung des Kabinetts hat die Landesregierung heute die weitestgehende Öffnung der Schulen für den täglichen Unterricht beschlossen. In allen Landkreisen, die mit Stichtag heute eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 aufweisen, werden die Schulen für alle Jahrgangsstufen nach den Pfingstferien zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

„Die landesweite 7-Tage-Inzidenz ist schneller unter 50 gesunken als erwartet. Der Lockdown hat gewirkt und jetzt haben die Kinder und Jugendlichen Vorfahrt: Wir werden früher als gedacht die Schulen für alle Kinder und Jugendlichen wieder öffnen und überall zum täglichen Präsenzunterricht zurückkehren, sobald der Inzidenzwert unter 50 sinkt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten, wo mit Stichtag heute die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut unter 50 liegt, wird nach Pfingsten – also am kommenden Mittwoch, 26. Mai 2021 – der Regelbetrieb für alle Klassenstufen – also auch für die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse gelten. Das heißt, ab dann werden dort wieder alle Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen jeden Tag Präsenzunterricht haben. Für die beruflichen Schulen gilt das bereits ab Dienstag, 25. Mai 2021, da bei ihnen der Unterricht dann schon wieder beginnt.

Diese Regelung gilt für die Landkreise: Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Sofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 heute nicht erreicht, ist der kommende Mittwoch, 26. Mai 2021 der Stichtag. Wo die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt unter 50 liegt, geht der volle Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in allen Klassenstufen dann einen Tag später – also am Donnerstag, 27. Mai 2021, mit dem Präsenzunterricht wieder los. Das gilt dann auch dort in allen Schularten und allen Jahrgangsstufen.

Dies betrifft die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Rostock und den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Auch die überbetrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsstätten der Berufsbildung sollen entsprechend geöffnet werden. Ebenso die Volkshochschulen für Kurse, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Erwerb eines Schulabschlusses anstreben. Überall dort, wo Präsenzunterricht stattfindet, kann Sportunterricht im Freien erteilt werden.

„Ich freue mich sehr, dass es mit dem Lockdown gelungen ist, jetzt eine Situation zu haben, die es uns ermöglicht, den Kindern und Jugendlichen Schule in Präsenz zu ermöglichen. Das ist nach den vielen Wochen der harten Einschränkungen ein enorm wichtiger Schritt für die Schülerinnen und Schüler. Nichts kann den Präsenzunterricht ganz ersetzen, nun muss es darum gehen, den Kindern wieder so viel Normalität im Schulalltag zu ermöglichen wie es geht“, so die Bildungsministerin weiter.

„Wir haben unser Versprechen eingehalten und während des Lockdowns allen Lehrkräften ein Impfangebot gemacht – auch den Lehrkräften an den weiterführenden Schulen. Dies bringt zusätzliche Sicherheit in die Schulen. Auch die Testpflicht zweimal wöchentlich wird uns den notwendigen Schutz im zukünftigen Regelbetrieb an den Schulen bieten. Wir haben also die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen geschaffen. Wichtig ist nun darüber hinaus, dass das seit Monaten ausgefeilte und erprobte Management zur Kontaktnachverfolgung durch die Landkreise und kreisfreien Städte so eingesetzt wird, dass wir die Bundesnotbremse nicht mehr erreichen und die Schulen offenbleiben“, sagte Martin.

„Wir hören von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass wir davon ausgehen können, dass sich die positive Entwicklung auch weitertragen wird. Deshalb gehen wir fest davon aus, dass vor diesem Hintergrund die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen verbleiben. Es gilt dann nur noch die Bundesnotbremse über 100. Solche hohen Inzidenzen werden uns jedoch nicht mehr vorausgesagt“, sagte die Bildungsministerin.

Außerdem kündigte Martin Entscheidungen zu Öffnungen des Kunst- und Kulturbetriebs an: „Am kommenden Dienstag, 25. Mai 2021, wird die Landesregierung auf einem Kulturgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur des Landes gemeinsam konkrete Öffnungsschritte beraten und eine verlässliche Perspektive für diesen wichtigen Gesellschaftsbereich schaffen. Auch stehen in der kommenden Woche weitere Entscheidungen über Öffnungsschritte an den Hochschulen an.“

Kinder- und Jugendsport im Verein

Schwerin – Die durch den Lockdown rückläufige Entwicklung der Inzidenzzahlen macht Öffnungen im Freizeit- und Breitensport früher möglich als ursprünglich geplant. Das ist das Ergebnis der Sonderkabinettssitzung am heutigen Donnerstag. Dazu maßgeblich beigetragen haben auch die Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler mit ihrer Disziplin in den vergangenen Wochen, sagte Sportministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Drese verdeutlichte, dass ihr Ministerium seit gut einer Woche dabei sei, Öffnungsschritte vorzubereiten. „Ich bin nun sehr froh, dass wir deutlich früher als vor dem 31. Mai Gespräche geführt haben und zu Ergebnissen kommen werden“, so Drese.

Ein konkretes Ergebnis liegt bereits vor: „Der Kinder- und Jugendsport im Verein ist von kommender Woche an im Außenbereich für alle Altersklassen wieder möglich“, teilte Drese mit. Ab Mittwoch (26.5.) können alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Regionen unter einem Inzidenzwert von 50 wieder trainieren (Stichtag 19.5.). Und zwar in größeren Gruppen von bis zu 20 Personen in allen Sportarten und für alle Altersgruppen, auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen.

Das trifft auf die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Rostock und Vorpommern-Rügen, sowie die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock zu. Wenn in den anderen drei Landkreisen der Inzidenzwert in den nächsten Tagen unter 50 sinkt, können nach einem Übergangstag auch dort ab Donnerstag (27.5.) alle Kinder und Jugendlichen wieder im Freien trainieren.

Ausreichend dafür ist der Schultest (zweimal pro Woche). Nur die Trainer/Übungsleiter/Betreuungspersonen müssen tagesaktuell getestet, bzw. vollständig geimpft oder genesen sein.

„Die dargestellten Öffnungsschritte sind aus sozialen, gesundheitlichen und sportfachlichen Gründen geboten und aus epidemiologischen Gründen vertretbar. Wichtig ist mir zudem, rasch Öffnungsschritte auch für den Erwachsenensport vorzunehmen,“ kündigte Drese an.

Dazu wird es bereits am kommenden Sonnabend (22.5.) einen Sportgipfel in Schwerin geben, mit Vertretern des LSB, der Sportverbände, aber auch von Fitnessstudios. Dort soll konkret über Öffnungsschritte und die genaue Ausgestaltung und Terminierung beraten werden. „Ich strebe an, dass auch der Vereinsbreitensport für Erwachsene zügig nach Pfingsten mit Sport im Freien in größeren Gruppen wieder starten kann“, betonte Sportministerin Drese.

Darüber hinaus wird am Sonnabend über Öffnungsperspektiven für die Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (Tanzstudios, Ballettschulen) gesprochen werden. Drese: „Ich bin zuversichtlich, dass wir im Sportbereich jetzt zügig Öffnungen vornehmen können. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt in den vergangenen Tagen und viele Gespräche geführt. Gerade Kinder und Jugendliche haben ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen gelitten.“

Start der Badesaison 2021

Schwerin – Heute startet offiziell die Badesaison in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Rostock, Ludwigslust-Parchim und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte ist der offizielle Beginn der Badesaison coronabedingt auf den 20. Juni 2021 verschoben.

„Unsere Badegewässer sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Urlaubs- und Lebensort. Die regelmäßigen Überprüfungen zeigen, dass 97 Prozent der Gewässer als sehr gut und gut eingestuft wurden. Wenngleich coronabedingt einige Landkreise etwas später mit dem offiziellen Auftakt starten, kann natürlich auch dort schon gebadet werden. Die Auswertungen zeigen: Das Baden in unseren Gewässern ist eine saubere Sache“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 499 Badegewässer hygienisch überwacht, davon 156 an der Ostsee, 336 an Binnengewässern und sieben an Flüssen. 483 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 97 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 91 Prozent von ausgezeichneter Qualität; sechs Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Mit ausreichend wurden acht Badegewässer (Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, und Greifswalder Bodden – Badestrand Wreechen, Greifswalder Bodden – Zeltplatz Zicker-Zudar, Plather See – Ballin-Plath, Bodden – Koppelstrom-Born-Grabenwiese und Müritz – Kleine Müritz-Rechlin) bewertet; fünf sind mangelhaft (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Schlosssee Penkun, Stadtsee Woldegk und Penzliner See – Penzlin). Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. Für die Einstufung als mangelhaft sind hohe Einzelwerte verantwortlich.

„Bis zum 10. September werden die örtlichen Gesundheitsbehörden regelmäßig zur Kontrolle der Badegewässer unterwegs sein, um die Badegewässer zu überprüfen. Das gibt Sicherheit für Urlauber und Einheimische“, sagte Glawe.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

In der vergangenen Saison wurden pandemiebedingt durch einen späteren Saisonbeginn 1.795 Badegewässerproben analysiert, in 19 Fällen wurden Höchstwerte überschritten. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand besteht entsprechend der EG Badegewässer-Richtlinie für diese Badesaison ein Badeverbot.

Die Ergebnisse sind auf der Badegewässerkarte auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Badewasserqualitaet/

einsehbar. Die Badewasser-App „Badewasser-MV“ steht zum Download bereit. Die Informationen werden ständig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst, unter anderem auch Hinweise zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt. „Aktuell und benutzerfreundlich sind alle wichtigen Informationen zu den Badestellen zusammengestellt. Auch die Hygieneregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, sind dort zu finden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. Informationen sind dazu im Überblick beim UBA unter: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/uba_covid_badegewaesser_2020-03-27_0.pdf

zu finden.

Das UBA hat festgestellt, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass der SARS-Coronavirus-2 über den Wasserweg übertragen wird. Die Corona–Hygieneregeln für Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zusammengetragen.

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1634996

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in einigen Landkreisen die Badewasserproben ab dem 01. Juni entnommen.

Das Wasser wird dann auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen. Auf der Badewasseronlinekarte sowie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums sind Fragen und Antworten zum Thema Vibrionen eingestellt. Alle Badestellen an der Ostsee haben dazu auch Informationen im Kurzprofil.

M-V: Weitere Lockerungen

Glawe: Landesregierung verständigt sich auf weitere Lockerungen der Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf seiner heutigen Sitzung hat die Landesregierung sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Corona-Landesverordnung verständigt. „Wir haben im Kabinett weitere Lockerungen beschlossen, die in den kommenden Tagen umgesetzt werden können. Dabei haben wir die Kontaktbeschränkungen geöffnet. Ab Donnerstag (20. Mai) können sich zwei Haushalte treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai für Menschen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Nebenwohnungsbesitzer können ab dem 07. Juni wieder einreisen. Auch für Gaststätten, Kantinen sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Darüber hinaus können Autokinos wieder aufmachen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

„Trotz der Lockerungen ist es wichtig, weiter die AHA-Regeln zu befolgen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Wir wollen das größtmögliche Maß an Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit bei den Öffnungen erreichen. Das was geöffnet wird, soll auch offen bleiben“.

Ab dem 22. Mai 2021 kann im Rostocker Ostseestadion das Aufstiegsspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Lübeck mit Zuschauenden stattfinden. „Das Kabinett hat grünes Licht gegeben. Das Aufstiegsspiel des FC Hansa Rostock kann als Modellprojekt umgesetzt werden. Es wurde vereinbart, dass das Spiel vor maximal 7.500 Zuschauenden durchgeführt wird. Wir setzen auf ein faires und friedliches Miteinander – und zwar vor, während und nach dem Spiel“, so Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind der zuständigen Behörde – der Hansestadt Rostock – geeignete Schutz- und Hygienekonzepte vorzulegen, die insbesondere einer Zustimmung des Gesundheitsamtes und der Polizei bedürfen.

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Dabei gelten Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ebenfalls nicht mitgerechnet werden Geimpfte und Genesene nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes.

Einreiseverbot für Nebenwohnsitz gelockert

Das Einreiseverbot gilt ab dem 07. Juni 2021 nicht mehr für Personen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie nicht für Personen, die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben, sowie nicht für Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen dürfen sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach MV einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.

Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung

Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen worden sein. Die Beherbergung ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Leistung unter ausschließlicher Nutzung eigener sanitärer Anlagen erfolgt.

Ferner ist grundsätzlich eine Beherbergung aus touristischen Gründen für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.

Öffnung im Einzelhandel

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und können ohne Test besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie einer Kundenkorbpflicht.

Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur für solche Besucher gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis (gemäß § 1a dieser Verordnung) verfügen.

Öffnung von Gaststätten

Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.

Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a der Verordnung verfügen. Geimpfte und Genesene sind nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Getesteten gleichgestellt und benötigen deshalb keinen Test.

Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.

Öffnungen von Kantinen

Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.

 Öffnung von Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen

Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

Autokinos können öffnen

Autokinos können ab dem 20. Mai öffnen. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Autos müssen mindestens im Abstand von 1,5 Meter geparkt werden.

Die Corona-Landesverordnung tritt am Donnerstag, den 20. Mai in Kraft. Bei allen genannten Punkten müssen die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.