Pendlerprogramm M-V

Pandemisch bedingt: Pendlerprogramm MV läuft zum 31.05.2021 aus

Schwerin  Die Unterstützung für polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist gut angenommen worden. Bis zum 19. Mai diesen Jahres sind für 6.767 Pendler und 518 Angehörige beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 739 Anträge (zuzüglich 348 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund neun Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden bisher Anträge mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro.

„Ziel dieser Wirtschaftshilfe war es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe während der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand für Unterbringung zu gewähren. Das Programm ist erfolgreich umgesetzt worden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Über den Arbeitgeber erhalten Arbeitnehmer vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. „Die Pendler-Zuschüsse haben gewirkt. Pandemische Kontakte wurden erfolgreich reduziert. Die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigung konnten besser aufrechterhalten werden“, sagte Rudolph.

Das „Pendlerprogramm“ wird zum 31. Mai 2021 auslaufen. „Gründe hierfür sind die stark gesunkenen Corona-Fallzahlen in Polen sowie der Wegfall pandemiebedingter Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen für Berufspendler, die ihnen ein Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz im Ausland und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten“, sagte Rudolph

Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen beendet die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Förderung von Tagespendlern und Wochenpendlern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Antragsannahme für den vom 01. Mai bis zum 31. Mai laufenden Förderzeitraum ist noch befristet bis zum 30. Juni 2021 möglich.

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