Start der Badesaison 2021

Schwerin – Heute startet offiziell die Badesaison in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Rostock, Ludwigslust-Parchim und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte ist der offizielle Beginn der Badesaison coronabedingt auf den 20. Juni 2021 verschoben.

„Unsere Badegewässer sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Urlaubs- und Lebensort. Die regelmäßigen Überprüfungen zeigen, dass 97 Prozent der Gewässer als sehr gut und gut eingestuft wurden. Wenngleich coronabedingt einige Landkreise etwas später mit dem offiziellen Auftakt starten, kann natürlich auch dort schon gebadet werden. Die Auswertungen zeigen: Das Baden in unseren Gewässern ist eine saubere Sache“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 499 Badegewässer hygienisch überwacht, davon 156 an der Ostsee, 336 an Binnengewässern und sieben an Flüssen. 483 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 97 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 91 Prozent von ausgezeichneter Qualität; sechs Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Mit ausreichend wurden acht Badegewässer (Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, und Greifswalder Bodden – Badestrand Wreechen, Greifswalder Bodden – Zeltplatz Zicker-Zudar, Plather See – Ballin-Plath, Bodden – Koppelstrom-Born-Grabenwiese und Müritz – Kleine Müritz-Rechlin) bewertet; fünf sind mangelhaft (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Schlosssee Penkun, Stadtsee Woldegk und Penzliner See – Penzlin). Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. Für die Einstufung als mangelhaft sind hohe Einzelwerte verantwortlich.

„Bis zum 10. September werden die örtlichen Gesundheitsbehörden regelmäßig zur Kontrolle der Badegewässer unterwegs sein, um die Badegewässer zu überprüfen. Das gibt Sicherheit für Urlauber und Einheimische“, sagte Glawe.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

In der vergangenen Saison wurden pandemiebedingt durch einen späteren Saisonbeginn 1.795 Badegewässerproben analysiert, in 19 Fällen wurden Höchstwerte überschritten. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand besteht entsprechend der EG Badegewässer-Richtlinie für diese Badesaison ein Badeverbot.

Die Ergebnisse sind auf der Badegewässerkarte auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Badewasserqualitaet/

einsehbar. Die Badewasser-App „Badewasser-MV“ steht zum Download bereit. Die Informationen werden ständig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst, unter anderem auch Hinweise zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt. „Aktuell und benutzerfreundlich sind alle wichtigen Informationen zu den Badestellen zusammengestellt. Auch die Hygieneregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, sind dort zu finden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. Informationen sind dazu im Überblick beim UBA unter: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/uba_covid_badegewaesser_2020-03-27_0.pdf

zu finden.

Das UBA hat festgestellt, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass der SARS-Coronavirus-2 über den Wasserweg übertragen wird. Die Corona–Hygieneregeln für Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zusammengetragen.

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1634996

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in einigen Landkreisen die Badewasserproben ab dem 01. Juni entnommen.

Das Wasser wird dann auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen. Auf der Badewasseronlinekarte sowie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums sind Fragen und Antworten zum Thema Vibrionen eingestellt. Alle Badestellen an der Ostsee haben dazu auch Informationen im Kurzprofil.

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