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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Corona-Auffrischimpfung im Herbst

Schwerin – Mit Verweis auf den jüngsten Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19- Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff. Die Booster-Impfung sollte im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2. Impfung) oder durchgemachter Infektion erfolgen.

„Primäres Ziel der Corona-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe“, betonte Drese. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes auch rechtlich eine Änderung bei der Definition eines vollständigen Impfschutzes vollzogen werde. Danach liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Drese: „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. So sollten sich Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sich vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen.“

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach Ansicht der STIKO sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Auch gesunden Personen unter 60 Jahren mit drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder Infektion) rät Drese mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin zu besprechen, ob eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll ist. „Vor allem, wenn die letzte Impfung schon viele Monate zurückliegt, kann das eine wichtige Schutzmaßnahme für den kommenden Herbst und Winter sein“, so Drese.

Generell gilt, in den Arztpraxen und den Impfstützpunkten steht genügend Impfstoff für alle bereit. Eine aktuelle Übersicht zu den Sonderimpfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unter www.mv-corona.de/impfaktion.

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Corona-Herbst-Winter-Strategie

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung beschloss die Landesregierung ein Strategiepapier zur Pandemievorbereitung auf den Herbst und Winter. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte den 8-Punkte-Plan im Anschluss im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Wir befinden uns momentan glücklicherweise in einer weitestgehend entspannten Corona-Lage. Dennoch ist die Planung für die vor uns liegenden Monate essenziell. Der 8-Punkte-Plan weist hierfür begleitend zu den Maßnahmen im Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene die strategische Richtung“, teilte Drese mit.

Oberstes Ziel sei es, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Der 8-Punkte-Plan sieht daher unter anderem die Aktivierung der Impfkampagne vor, um die informative und sachliche Wahrnehmung von Impfangeboten zu verbessern. Dies sei auch mit dem Blick auf eine mögliche zweite Booster-Impfung notwendig.

Zudem seien eine gut erreichbare Test-Infrastruktur und die Überwachung des Infektionsgeschehens wichtige Instrumente, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten. Höchste Priorität habe es laut der Ministerin, Angebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten.

Drese: „Auch wenn wir nicht vorhersagen können, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird, hat es unabhängig vom Szenario höchste Priorität, den Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen so normal wie möglich zu gewährleisten.“

Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, dass auch der Einsatz von antiviralen Medikamenten ein Baustein zur Reduzierung des Risikos von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen in den kommenden Monaten sein werde.

„Auf Basis der zu treffenden Regelungen auf Bundesebene und des 8-Punkte-Plans für Mecklenburg-Vorpommern sind wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter vorbereitet“, summiert Drese.

Der Strategieplan wurde in Abstimmung mit dem Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Gremium tagte in insgesamt vier Sitzungen seit Juni. Zu den Beteiligten zählen zwölf ständige Mitglieder, darunter Prof. Dr. Emil Reisinger von der medizinischen Fakultät der Universitätsmedizin Rostock, Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik an der Universitätsmedizin Greifswald und der Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Nils Hübner.

Ergänzende Impfangebote bis Frühjahr 2023

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben Bürgerinnen und Bürger bis April 2023 weiterhin die Möglichkeit, Impfstützpunkte aufzusuchen und von mobilen Impfteams zu profitieren. Dies gab das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport heute im Rahmen eines Pressegesprächs offiziell bekannt. Für die Entscheidung wurde die Empfehlung einer wissenschaftlichen Evaluation der ergänzenden Impfstrukturen im Land herangezogen.

Die Ergebnisse stellten Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Gesundheitsökonom Prof. Dr. Steffen Fleßa und Gesundheitsökonom und Impfmanager Dr. Timm Laslo heute in Schwerin vor. Live dazugeschaltet waren auch die beiden Mediziner Prof. Dr. Karsten Becker und Prof. Dr. Nils Hübner, die gemeinsam mit Prof. Fleßa die Studie verantworten.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Die Impfstützpunkte haben einen wesentlichen Beitrag für die Pandemiebekämpfung in den vergangenen zwei Jahren geleistet. Mehr als 1,5 Millionen durchgeführte Impfungen sprechen für sich und auch im kommenden Herbst und Winter werden Impfungen ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung bleiben. Es ist deshalb gut, dass wir für alle Szenarien vorbereitet sind und neben den niedergelassenen Ärzten und den Betriebsärzten auch mit den Impfstützpunkten und mobilen Impfteams planen können.“

Prof. Dr. Steffen Fleßa, Gesundheitsökonom, Universität Greifswald: „Wir haben uns die ergänzenden Impfstrukturen aus verschiedenen Perspektiven angesehen und ihren medizinischen bzw. gesellschaftlichen Nutzen, aber auch ihre Kosten analysiert. Auch, wenn wir davon ausgehen, dass die Pandemiesituation in Deutschland in ein endemisches Stadium übergeht, müssen wir neue Varianten und weitere Infektionswellen erwarten. Daher empfehlen wir, die ergänzenden Impfstrukturen flächendeckend aufrecht zu erhalten. Gerade in Booster-Phasen, wie sie auch im kommenden Winterhalbjahr vorgesehen ist, haben sie sich – das zeigt die Evaluation – als ergänzendes Angebot bewährt.“

Insbesondere für Menschen, die keinen Hausarzt oder aufgrund eingeschränkter Mobilität keinen Zugang zu einer Arztpraxis hätten, seien die ergänzenden Impfstrukturen ein wichtiges Angebot, so Drese. Dazu zählten auch Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen und Geflüchtete.

Prof. Fleßa und seine Kollegen sehen den Nutzen und die Notwendigkeit der ergänzenden Impfstrukturen in Relation mit den Kosten dabei als verhältnismäßig an: „Der Nutzen einer temporären Aufrechterhaltung überwiegt nach unserer Analyse die aufzubringenden Kosten. Auch im Hinblick auf die Ankündigung angepasster Impfstoffe, können wir damit rechnen, dass die Impfstützpunkte und mobilen Teams abermals eine wichtige Funktion einnehmen werden,“ so Prof. Fleßa.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es einen Impfstützpunkt und ein mobiles Impfteam. Das Impfangebot ist freiwillig. Dr. Timm Laslo, Gesundheitsökonom und Manager des Impfstützpunkts Vorpommern-Greifswald betont: „Die Impfstützpunkte sind ein ergänzendes Angebot für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sonst keinen Zugang zu einer Impfmöglichkeit haben. Ebenso wie in einer Arztpraxis bieten wir eine umfassende medizinische Beratung rund um die Impfung an. Jeder und jede kann selbst entscheiden, ob sie diese dann erhalten möchte oder nicht.“

Die mobilen Impfteams würden nach Bedarf Stationen wie Pflegeheime oder soziale Brennpunkte anfahren, um dort bei den Impfungen zu unterstützen, so Laslo.

Die Ministerin hob überdies hervor, dass M-V als einziges Bundesland eine solche wissenschaftliche Untersuchung der Impfstrukturen vornehmen lassen hat.

Mit der Evaluation der ergänzenden Impfstrukturen folgte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport einem Landtagsbeschluss vom 26. April 2022.

Auf Grundlage einer Kabinettentscheidung vom 22. März 2022 und der Zustimmung des Finanzausschusses waren die ergänzenden Impfstrukturen zunächst bis 31. August 2022 eingeplant.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 16. September beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese kündigte an, die Entscheidungen auf Bundesebene für Anpassungsvorschläge abwarten zu wollen.

Drese: „Für die nächsten Wochen halten wir angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzen und der Auslastung der Intensivstationen an den Basisschutzmaßnahmen fest. Maßgeblich für mögliche Anpassungen sind auch die Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Wir begleiten den Entscheidungsprozess und warten das Ergebnis ab.“

Weiterhin gelten somit die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitten sowie medizinischen und Pflegeeinrichtungen und 3G-Zugangsregelung für den Zugang zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung ebenfalls weiterhin für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, die Maskenpflicht in den beschriebenen Einrichtungen beizubehalten und die Bewohner und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen, so Drese.

Corona: 9-Punkte-Plan für MV

3. Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung

Schwerin – Drese: „In der heutigen Sitzung konnten wir mit den Expertinnen und Experten wichtige Fragstellungen besprechen und Hinweise aufnehmen. Ein gutes Grundgerüst steht bereits. Jedoch – und das stellte sich in der Sitzung heraus – sind noch einige Fragen offen, die seitens der Bundesgesetzgebung geklärt werden müssen. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Konferenz in der kommenden Woche einzuberufen.“

Im Ergebnis solle die Strategie auf einem 9-Punkte-Plan basieren, der die Handlungsgrundlagen für Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der Pandemie festschreibt, teilte Drese mit.

Die Beratungen heute thematisierten unter anderem die möglichen Kriterien zur Überwachung und Lagebewertung der pandemischen Situation, bundeseinheitlich sowie auch speziell in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewertung der pandemischen Lage müssen wir künftig mehrere Faktoren einbeziehen. Allein die gemeldeten Ergebnisse von PCR-Tests sind nicht aussagekräftig genug. Deshalb prüfen wir derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Erfassung von Corona-Infektionen über ein Stichprobensystem auch in Arztpraxen zu etablieren,“ so Drese.

Angesichts der sicherheits- und energiepolitischen Krisen weltweit sei es umso wichtiger, Risiken in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu minimieren.

Drese: „Hierzu zählt, dass wir die Pandemie-Situation gut im Blick haben, sie besser einschätzen und gegebenenfalls zügig notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies wird nur möglich sein durch Umsichtigkeit und eine zielgerichtete, transparente und verlässliche Rechts- und Handlungsgrundlage.“

Der finale 9-Punkte-Strategieplan für Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze dem Landeskabinett vorlegt werden.

„Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ein gutes Fundament zur Verfügung haben werden“, bekräftigte die Ministerin.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus elf ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an. Das Gremium trifft sich seit Anfang Juli, zuletzt am 1. August.

Da viele Fragen, auch seitens des Bundes noch offen sind, ist eine weitere Sitzung für die nächste Woche angesetzt. Grundlage für die Beratungen ist ein Strategiepapier, das im Nachgang an die Sitzungen nun weiter finalisiert wird.

Bekämpfung der Pandemie

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V begrüßt die erweiterten Handlungsspielräume für die Länder im Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

„Es ist wichtig, dass wir in den Ländern die Möglichkeit haben, bestimmte Maßnahmen individuell und vor allem schnell auszuweiten, falls sich das Pandemiegeschehen regional verschärfen sollte. Ich bin deshalb froh, dass der Entwurf dies vorsieht,“ teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit.

Der Bund hatte zuvor seinen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes nach dem 23. September vorgelegt. Zu den Maßnahmen, die auf Bundesebene einheitlich getroffen werden können, zählen die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln, für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für

Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen beim Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen bzw. für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem einen Testnachweis erbringen.

Die Länder können darüber hinaus ohne Zustimmung des Parlaments die Masken- und Testpflicht ausweiten, zum Beispiel in anderen Innenräumen oder Schulen ab der 5. Klasse. Ausgenommen sind hierbei immer Genesene und vollständig geimpfte Personen.

Drese: „Stand heute können wir leider nicht sicher sagen, wie sich die Situation im kommenden Herbst und Winter entwickelt. Deshalb müssen wir uns auf jedes Szenario vorbereiten. Umso wichtiger ist es, dass wir nun über konkrete Punkte sprechen können.“

Ein großer Instrumentenkasten helfe in jedem Fall dabei, gezielt reagieren und einer hohen Infektionsdynamik entgegenwirken zu können, so die Ministerin.

Weiterführende Maßnahmen sind laut Entwurf nur im Falle einer Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bund möglich.

„Deutlich zeigt sich, dass Impfungen und Tests nach wie vor einen großen Stellenwert bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen“, so Drese weiter. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen Impfstrukturen gut darauf vorbereitet.“

Mit dem Bund sei jedoch zu klären, wie vor dem Hintergrund der vorgesehenen Testverpflichtungen auch die Teststrukturen künftig aufrechterhalten und finanziert würden. Darüber hinaus müsste Klarheit über die Indikatoren für die Bewertung der Pandemielage geschaffen werden, fordert Drese.