Basisschutzmaßnahmen mit großer Wirkung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hält zum jetzigen Zeitpunkt an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte und der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fest. Das gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag bekannt.

„Wir bewerten die Situation in unserem Corona-Expertengremium wöchentlich aufgrund verschiedener Daten und Parameter und treffen darauf aufbauend unsere Entscheidungen. Sowohl aus Sicht der Landesregierung als auch aus Sicht der Corona-Experten des Landes, wird eine Abkehr von den Corona-Basisschutzmaßnahmen als verfrüht angesehen“, verdeutlichte Drese. „Diese haben sich unserer Auffassung nach ausdrücklich bewährt.“

Aktuell befinde sich Mecklenburg-Vorpommern zwischen zwei Wellen. „Durch die sich weiter ausbreitende BQ. 1.1-Variante ist in den kommenden Wochen mit einem erneuten Anstieg der Zahlen zu rechnen. Der Anstieg wird auch durch die zunehmend kalte Jahreszeit und der Tatsache, dass ich die Menschen vermehrt in Innenräumen aufhalten, an Fahrt gewinnen“, so die Ministerin.

Die Landesregierung hält es in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Robert Koch Instituts nach wie vor für wichtig, dass infizierte Personen möglichst wenig Kontakt zu nicht infizierten Personen haben. Drese: „Auch wer Grippe hat, bleibt zu Hause und steckt nicht Kollegen oder Mitschüler an. Die Ministerin befürchtet zudem, eine „Stigmatisierung“ von Infizierten, für die eine Maskenpflicht besteht, insbesondere im Schulbereich.

Als „unseriös“ bezeichnet Ministerin Drese Pläne einiger Bundesländer, Mitte November zu verkünden, dass die Maskenpflicht im ÖPNV Ende des Jahres wegfallen soll. „Wie die Infektionslage und die Lage in den Krankenhäusern Ende Dezember aussehen wird, kann keiner genau vorhersagen. Wir beurteilen dagegen die Lage wöchentlich und können bei günstigem Verlauf Maßnahmen dann auch kurzfristig aufheben“, betonte Drese. „Hinzu kommt, die Maske im ÖPNV ist ein einfaches Mittel mit großer Wirkung zur Eindämmung von Corona-Infektionsketten und Reduzierung von Ansteckungsrisiken“, so die Ministerin.

Long Covid-Versorgung und Forschung in M-V

Schwerin – Am 9. November stimmte der Landtag der Förderung von Post und Long Covid-Behandlungen und der weiteren Erforschung der Erkrankung zu. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem MV-Schutzfonds.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte: „Mit den Mitteln treiben wir die wichtige Forschung zu Long Covid voran und ermöglichen die Versorgung für alle Erkrankten unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass Betroffene sich künftig an spezialisierte Anlaufstellen im Land wenden könnten. Der beschlossene Antrag sieht vor, das im Oktober neu eröffnete Long Covid-Institut in Rostock unter Leitung der international bekannten Internistin und Lungenfachärztin Dr. Jördis Frommhold mit rund 350.000 Euro für ein Jahr befristet zu fördern. Weitere rund 2,5 Millionen Euro investiert das Land in die Behandlung und Forschung zur Erkrankung an der Universitätsmedizin Greifswald und der Unimedizin Rostock.

Drese: „Durch die Landesförderung können die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald zeitlich befristet ausgebaut werden. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren.“ Zugleich würden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien zu Nachweis- und Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung forschen, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten als vielversprechend. Es handele sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die bereits das Interesse anderer Länder geweckt hätten.

„Long Covid ist eine sehr vielschichtige und schwerwiegende Erkrankung, deren Behandlung schnellstmöglich in die Regelversorgung überführt werden sollte“, so Drese. „Studien zufolge sind mindestens vier Prozent der Menschen nach einer Corona-Infektion von Post oder Long Covid betroffen. Die Erkrankung geht häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher.

Ziel der Projekte sei es daher, einen „Therapie-Dschungel“ zu vermeiden und ein einheitliches Modell zu entwickeln, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, so Drese.

Anstieg bei den Auffrischungsimpfungen in MV

Schwerin – Der Trend hält an: Die Nachfrage nach Auffrischungs-Impfungen (Booster-Impfungen) mit den seit September verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffen hat sich in der vergangenen Woche in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht. Das teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit.

Insgesamt 11.835 Auffrischimpfungen wurden in den Arztpraxen sowie in den Impfstützpunkten in der 43. Kalenderwoche verabreicht. „Damit wurden über 3.000 zusätzliche Impfangebote im Vergleich zur Vorwoche wahrgenommen, ein Anstieg um rund 35 Prozent“, so Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Ein Großteil der Impfungen entfällt dabei mit rund 6.500 Dosen auf zweite Booster-Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech BA. 1 & 4-5. „Es ist erfreulich, dass mittlerweile 25,6 Prozent der über 60-jährigen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten haben“, sagte Drese.

Für diese Altersgruppe gebe es eine klare Impf-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), wie auch für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Aber auch jüngeren Menschen, deren letztes immunologisches Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) länger als sechs Monate zurückliegt, rät Ministerin Drese sich ärztlich beraten zu lassen, ob eine Auffrischungsimpfung für sie sinnvoll ist.

Drese: „Es stehen weiterhin alle Impfstoffe in ausreichender Anzahl bei den niedergelassenen Ärzten und in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Zudem sind wieder vermehrt mobile Impfteams unterwegs, um etwa Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen Impfangebote zu machen.“

Die Ministerin warnte davor, die derzeitige Entspannung bei den Corona-Infektionen überzubewerten. Die Belastung aufgrund von infektionsbedingten Personalausfällen der niedergelassenen Ärzteschaft, in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie in den Krankenhäusern sei weiterhin hoch. Ebenso müsse die weitere Entwicklung neu sequenzierter Varianten abgewartet werden.

„Die Omikron-Variante BQ. 1.1 wurde am 25. Oktober erstmals auch in Mecklenburg-Vorpommern sequenziert. Generell wird der Variante das Potenzial zugeschrieben, die derzeitig dominierende BA.5 Variante zu verdrängen und so zu einer neuen Winterwelle beizutragen. Deshalb sollten wir vorsichtig bleiben und die Basis-Schutzmaßnahmen beibehalten“, sagte Drese.

Auffrischungsimpfungen in MV steigen

Schwerin – Bei der Nachfrage nach Auffrischungs-Impfungen mit den seit September verfügbaren angepassten Impfstoffen zeichnet sich ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ab. In den letzten sechs Wochen hat sich die Zahl der verabreichten Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt. Das teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung oder einer Corona-Infektion schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Damit wird auch das Gesundheitssystem entlastet. Es stehen weiterhin alle Impfstoffe in ausreichender Anzahl bei den niedergelassenen Ärzten und in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.“

In der vergangenen Woche wurde in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8.776-mal gegen das Corona-Virus geimpft. Zu Beginn der Einführung der angepassten Impfstoffe in der Woche vom 12. bis 18. September lag die Zahl bei 4.369. Ein Großteil der Impfungen (rd. 8.200) entfiel auf die angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna, die nur für Booster-Impfungen genutzt werden. Mehr als jede vierte Impfung wurde über die Impfzentren des Landes durchgeführt.

Drese appellierte erneut für eine Auffrischungsimpfung: „Insbesondere Risikogruppen, wie etwa Menschen ab 60 Jahren, sollten die Impfangebote nutzen. Bei abfallendem Immunschutz wird das Immungedächtnis durch eine Auffrischungsimpfung reaktiviert. Aber auch jüngere Menschen sollten sich beraten lassen, ob und wann eine Auffrischungsimpfung für sie sinnvoll ist.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die 2. Auffrischung für besonders gefährdete Personen mit sechs Monaten Abstand zum letzten Kontakt mit dem Virus (Infektion oder Impfung). Die 1. Auffrischung wird für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, ebenfalls mit einem Abstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis.

Keine Änderung der Corona-Landesverordnung

Ministerin Drese rät zu Auffrischimpfungen und Achtsamkeit im Umgang mit dem Virus

Schwerin – Impfungen, anlassbezogene Testungen und die Einhaltung von Hygieneregeln sind nach Ansicht von Gesundheitsministerin Stefanie Drese wichtige Schutzmaßnahmen in der momentanen Phase der Corona-Pandemie.

„Die Belastung des Gesundheitswesens steigt, die Krankenhäuser im Land bezeichnen die derzeitige Lage als angespannt. Deshalb appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin achtsam im Umgang mit dem Coronavirus zu sein und Verantwortungsgefühl zu zeigen“, sagte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag. Dazu gehöre, nach einem positiven Test sich in Isolation zu begeben und nicht auf Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen.

Die Ministerin betonte, dass die Landesregierung gemeinsam mit den wissenschaftlichen Expertinnen und Experten die Lage stetig genau analysiere. Verschärfungen der Corona-Landesverordnung müssten derzeit nicht vorgenommen werden.

„Oberste Priorität hat der bestmögliche Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen, des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. Mit der bestehenden Maskenpflicht in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im ÖPNV haben wir hierfür bereits zielgerichtete Maßnahmen ergriffen“, verdeutlichte Drese. Ob in den kommenden Wochen weitere Schutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht in Innenräumen ergriffen werden müssen, hänge von verschiedenen Parametern wie der Hospitalisierungsinzidenz, der Auslastung der Intensivstationen und den Daten der ARE-Surveillance ab.

„In den Krankenhäusern müssen wir zudem im Blick behalten, dass zum Anstieg der Aufnahme von Corona-Patienten auch Personalengpässe durch Krankheitsausfälle hinzukommen“, so Ministerin Drese.

Der Greifswalder Bioinformatiker Professor Lars Kaderali (Foto im Anhang) ergänzte: „Die Corona-Zahlen entwickeln sich derzeit mit einer hohen Dynamik, die uns zur Vorsicht mahnt. Auch wenn es mittlerweile eine hohe Grundimmunisierung in der Bevölkerung gibt, können zu viele Infektionen die Zahl der Kranken exponentiell weiter in die Höhe treiben und das Gesundheitssystem sowie andere Bereiche der Kritischen Infrastruktur dann stark belasten.“ Kaderali ist Mitglied des von Ministerin Drese einberufenen Expertengremiums.

Drese empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe. Voraussetzung ist, dass das letzte Ereignis (Impfung oder Infektion) mindestens 6 Monate zurückliegt. „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. Das gilt vor allem für Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Impfstoff ist genügend vorhanden. Neben den niedergelassenen Ärzten stehen auch die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung“, so Drese.

Gemeinsam Sport in Schule und Verein

Schwerin – Die Landesregierung fördert in diesem Jahr über 600 Kooperationsprojekte von Sportvereinen und Schulen im Rahmen des Programms „Sport in Schule und Verein“. Dafür erhöht das Land seine Zuschüsse im Jahr 2022 auf insgesamt 315.600 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

„Unser Landesprogramm hat sich seit vielen Jahren bewährt, die Bedeutung des Programms ist aktuell durch die in der Pandemie entstandenen Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen noch weiter gestiegen. Umso mehr freuen wir uns über die große Anzahl von qualifizierten Spiel- und Sportangeboten“, sagte Drese.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen sei gerade mit Blick auf die Ausgestaltung des Ganztages in den nächsten Jahren von hoher Bedeutung, so die Ministerin.

Finanziert wird das Landesprogramm aus Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 140.600 Euro und des Bildungsministeriums in Höhe von 115.000 Euro. Die Landeszuschüsse von insgesamt 255.600 Euro stehen jeweils für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

Drese: „In diesem Jahr stockt das Sozialministerium aufgrund der vielen Anträge die Mittel um weitere 60.000 Euro aus dem Bundesprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ auf. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen, etwa in der Nachmittagsbetreuung in den Schulen des Landes.“

Die Mittel für das Landesprogramm „Sport in Schule und Verein“ werden nun per Zuwendungsbescheid an den Landessportbund ausgereicht.

Krankheitslasten zuverlässig erfassen

Schwerin – Auf Vorschlag der Landesregierung hat der Landtag heute die Finanzierung des Ausbaus der ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die Überwachung des Infektionsverlaufs bildet eine wesentliche Säule unseres Corona-Pandemieplans für den Herbst und Winter“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Debatte.

Die bereits bestehende ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern kann mit den zusätzlichen Mitteln nun erweitert werden, sagte Drese. Dies sei ein wichtiger Schritt, denn eine solide Datenbasis bleibe unverzichtbar, um die landesweite Entwicklung von Infektionen zu überblicken und zielgerichtete, rechtliche Maßnahmen abzuleiten, so die Ministerin.

Der Landtag hat dafür etwa 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung stehen.

Drese verdeutlichte, dass es auch bei einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionen oberstes Ziel der Landesregierung im Herbst und Winter sei, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Die Ministerin führte aus, dass syndromische und virologische Surveillance-Systeme besonders in Hochinzidenzsituationen oder – so wie jetzt bevorstehend – während der Höhepunkte von saisonalen Erkrankungswellen vorteilhaft sind. Denn auch in diesen Situationen können somit weiterhin Krankheitslasten zuverlässig erfasst werden – und das Erreger-übergreifend.

Drese: „Die Überwachung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Wegen: über die freiwillige Teilnahme von Kindertagesstätten, in denen die wöchentliche Ausfallquote der Kinder erfasst wird und über die freiwillige Teilnahme von Arztpraxen an der syndromischen und virologischen Überwachung.“

Momentan würden bereits rund 100 Kitas und 54 Arztpraxen (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten und Hausärzte) des Landes an der ARE-Surveillance teilnehmen, so die Ministerin.

Drese: „Der Ausbau unserer landeseigenen ARE-Surveillance ermöglicht uns zeitnah und regionenbezogen Entwicklungstrends vorherzusagen, altersspezifische Verteilungen zu verstehen und somit die Belastung unseres Gesundheitssystems abzusehen. Sie erlaubt es uns aber auch, weitere Corona-Maßnahmen datengestützt, zielgerichtet und passgenau aus dieser Datenlage abzuleiten. Das ist enorm wichtig, etwa um Kinder und Jugendliche so gering wie möglich mit Corona-Maßnahmen zu belasten.“

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung. Schon jetzt werden die Möglichkeiten dieser Surveillance genutzt, um Erkrankungswellen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Diese bereits etablierten ARE-Sentinelsysteme sollen für eine Anwendung bei der Covid-19-Surveillance ausgebaut werden.

Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Ab dem 1. Oktober gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Landesverordnung. Die Landesregierung hatte die Regelungen in ihrer Sitzung am 20. September beschlossen. Die Landesverordnung ergänzt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, dass ebenfalls zum Monatsanfang in Kraft tritt.

„Auch angesichts der bundes- und landesweit wieder kontinuierlich steigenden Infektionszahlen sind wir damit gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Landesverordnung und IfSG erlauben uns, bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Drese verwies gleichzeitig darauf, dass die Corona-Lage in den Krankenhäusern unter Kontrolle ist. Zudem bestehe eine gute Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung durch die Kombination aus Impfungen und Infektionen. „Die Voraussetzungen für den beginnenden Herbst und Winter sind deutliche bessere im Vergleich zu früheren Phasen der Pandemie“, verdeutlichte Drese.

Zum Oktober-Anfang reichen deshalb Basis-Schutzmaßnahmen aus.  Diese umfassen eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder unter 7 Jahren, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Drese: „In unserem Expertengremium beobachten wir die Corona- Entwicklung kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Die Ministerin appellierte insbesondere an Risikogruppen (Personen über 60 Jahre, Vorerkrankte) sich vorzugsweise mit einem der neuen auf die Omikron Virusvarianten angepassten Impfstoffe im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion eine 2. Auffrischungsimpfung (2. Booster-Impfung) verabreichen lassen. Damit wird der persönliche Immunschutz erhalten und ist man bestmöglich vor schweren Krankheitsverläufen geschützt“, so Drese.

Hintergrund ist, dass in der Altersgruppe 60+ zwar 85 Prozent eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten haben, aber nur 21,5 Prozent eine 2. Auffrischungsimpfung. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Risikogruppen eine 2. Booster-Impfung.

Corona-Auffrischimpfung im Herbst

Schwerin – Mit Verweis auf den jüngsten Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Personen ab 12 Jahren eine COVID-19- Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff. Die Booster-Impfung sollte im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung (2. Impfung) oder durchgemachter Infektion erfolgen.

„Primäres Ziel der Corona-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe“, betonte Drese. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes auch rechtlich eine Änderung bei der Definition eines vollständigen Impfschutzes vollzogen werde. Danach liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:
    • PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Drese: „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. So sollten sich Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sich vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen.“

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach Ansicht der STIKO sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Auch gesunden Personen unter 60 Jahren mit drei immunologischen Ereignissen (Impfung oder Infektion) rät Drese mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin zu besprechen, ob eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll ist. „Vor allem, wenn die letzte Impfung schon viele Monate zurückliegt, kann das eine wichtige Schutzmaßnahme für den kommenden Herbst und Winter sein“, so Drese.

Generell gilt, in den Arztpraxen und den Impfstützpunkten steht genügend Impfstoff für alle bereit. Eine aktuelle Übersicht zu den Sonderimpfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unter www.mv-corona.de/impfaktion.

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Corona-Herbst-Winter-Strategie

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung beschloss die Landesregierung ein Strategiepapier zur Pandemievorbereitung auf den Herbst und Winter. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte den 8-Punkte-Plan im Anschluss im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Wir befinden uns momentan glücklicherweise in einer weitestgehend entspannten Corona-Lage. Dennoch ist die Planung für die vor uns liegenden Monate essenziell. Der 8-Punkte-Plan weist hierfür begleitend zu den Maßnahmen im Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene die strategische Richtung“, teilte Drese mit.

Oberstes Ziel sei es, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Der 8-Punkte-Plan sieht daher unter anderem die Aktivierung der Impfkampagne vor, um die informative und sachliche Wahrnehmung von Impfangeboten zu verbessern. Dies sei auch mit dem Blick auf eine mögliche zweite Booster-Impfung notwendig.

Zudem seien eine gut erreichbare Test-Infrastruktur und die Überwachung des Infektionsgeschehens wichtige Instrumente, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten. Höchste Priorität habe es laut der Ministerin, Angebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten.

Drese: „Auch wenn wir nicht vorhersagen können, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird, hat es unabhängig vom Szenario höchste Priorität, den Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen so normal wie möglich zu gewährleisten.“

Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, dass auch der Einsatz von antiviralen Medikamenten ein Baustein zur Reduzierung des Risikos von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen in den kommenden Monaten sein werde.

„Auf Basis der zu treffenden Regelungen auf Bundesebene und des 8-Punkte-Plans für Mecklenburg-Vorpommern sind wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter vorbereitet“, summiert Drese.

Der Strategieplan wurde in Abstimmung mit dem Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Gremium tagte in insgesamt vier Sitzungen seit Juni. Zu den Beteiligten zählen zwölf ständige Mitglieder, darunter Prof. Dr. Emil Reisinger von der medizinischen Fakultät der Universitätsmedizin Rostock, Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik an der Universitätsmedizin Greifswald und der Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Nils Hübner.

Ergänzende Impfangebote bis Frühjahr 2023

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben Bürgerinnen und Bürger bis April 2023 weiterhin die Möglichkeit, Impfstützpunkte aufzusuchen und von mobilen Impfteams zu profitieren. Dies gab das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport heute im Rahmen eines Pressegesprächs offiziell bekannt. Für die Entscheidung wurde die Empfehlung einer wissenschaftlichen Evaluation der ergänzenden Impfstrukturen im Land herangezogen.

Die Ergebnisse stellten Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Gesundheitsökonom Prof. Dr. Steffen Fleßa und Gesundheitsökonom und Impfmanager Dr. Timm Laslo heute in Schwerin vor. Live dazugeschaltet waren auch die beiden Mediziner Prof. Dr. Karsten Becker und Prof. Dr. Nils Hübner, die gemeinsam mit Prof. Fleßa die Studie verantworten.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Die Impfstützpunkte haben einen wesentlichen Beitrag für die Pandemiebekämpfung in den vergangenen zwei Jahren geleistet. Mehr als 1,5 Millionen durchgeführte Impfungen sprechen für sich und auch im kommenden Herbst und Winter werden Impfungen ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung bleiben. Es ist deshalb gut, dass wir für alle Szenarien vorbereitet sind und neben den niedergelassenen Ärzten und den Betriebsärzten auch mit den Impfstützpunkten und mobilen Impfteams planen können.“

Prof. Dr. Steffen Fleßa, Gesundheitsökonom, Universität Greifswald: „Wir haben uns die ergänzenden Impfstrukturen aus verschiedenen Perspektiven angesehen und ihren medizinischen bzw. gesellschaftlichen Nutzen, aber auch ihre Kosten analysiert. Auch, wenn wir davon ausgehen, dass die Pandemiesituation in Deutschland in ein endemisches Stadium übergeht, müssen wir neue Varianten und weitere Infektionswellen erwarten. Daher empfehlen wir, die ergänzenden Impfstrukturen flächendeckend aufrecht zu erhalten. Gerade in Booster-Phasen, wie sie auch im kommenden Winterhalbjahr vorgesehen ist, haben sie sich – das zeigt die Evaluation – als ergänzendes Angebot bewährt.“

Insbesondere für Menschen, die keinen Hausarzt oder aufgrund eingeschränkter Mobilität keinen Zugang zu einer Arztpraxis hätten, seien die ergänzenden Impfstrukturen ein wichtiges Angebot, so Drese. Dazu zählten auch Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen und Geflüchtete.

Prof. Fleßa und seine Kollegen sehen den Nutzen und die Notwendigkeit der ergänzenden Impfstrukturen in Relation mit den Kosten dabei als verhältnismäßig an: „Der Nutzen einer temporären Aufrechterhaltung überwiegt nach unserer Analyse die aufzubringenden Kosten. Auch im Hinblick auf die Ankündigung angepasster Impfstoffe, können wir damit rechnen, dass die Impfstützpunkte und mobilen Teams abermals eine wichtige Funktion einnehmen werden,“ so Prof. Fleßa.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es einen Impfstützpunkt und ein mobiles Impfteam. Das Impfangebot ist freiwillig. Dr. Timm Laslo, Gesundheitsökonom und Manager des Impfstützpunkts Vorpommern-Greifswald betont: „Die Impfstützpunkte sind ein ergänzendes Angebot für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sonst keinen Zugang zu einer Impfmöglichkeit haben. Ebenso wie in einer Arztpraxis bieten wir eine umfassende medizinische Beratung rund um die Impfung an. Jeder und jede kann selbst entscheiden, ob sie diese dann erhalten möchte oder nicht.“

Die mobilen Impfteams würden nach Bedarf Stationen wie Pflegeheime oder soziale Brennpunkte anfahren, um dort bei den Impfungen zu unterstützen, so Laslo.

Die Ministerin hob überdies hervor, dass M-V als einziges Bundesland eine solche wissenschaftliche Untersuchung der Impfstrukturen vornehmen lassen hat.

Mit der Evaluation der ergänzenden Impfstrukturen folgte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport einem Landtagsbeschluss vom 26. April 2022.

Auf Grundlage einer Kabinettentscheidung vom 22. März 2022 und der Zustimmung des Finanzausschusses waren die ergänzenden Impfstrukturen zunächst bis 31. August 2022 eingeplant.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 16. September beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese kündigte an, die Entscheidungen auf Bundesebene für Anpassungsvorschläge abwarten zu wollen.

Drese: „Für die nächsten Wochen halten wir angesichts der nach wie vor hohen Inzidenzen und der Auslastung der Intensivstationen an den Basisschutzmaßnahmen fest. Maßgeblich für mögliche Anpassungen sind auch die Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene. Wir begleiten den Entscheidungsprozess und warten das Ergebnis ab.“

Weiterhin gelten somit die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitten sowie medizinischen und Pflegeeinrichtungen und 3G-Zugangsregelung für den Zugang zu Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung ebenfalls weiterhin für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, die Maskenpflicht in den beschriebenen Einrichtungen beizubehalten und die Bewohner und Patienten vor einer Ansteckung zu schützen, so Drese.

Corona: 9-Punkte-Plan für MV

3. Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung

Schwerin – Drese: „In der heutigen Sitzung konnten wir mit den Expertinnen und Experten wichtige Fragstellungen besprechen und Hinweise aufnehmen. Ein gutes Grundgerüst steht bereits. Jedoch – und das stellte sich in der Sitzung heraus – sind noch einige Fragen offen, die seitens der Bundesgesetzgebung geklärt werden müssen. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Konferenz in der kommenden Woche einzuberufen.“

Im Ergebnis solle die Strategie auf einem 9-Punkte-Plan basieren, der die Handlungsgrundlagen für Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der Pandemie festschreibt, teilte Drese mit.

Die Beratungen heute thematisierten unter anderem die möglichen Kriterien zur Überwachung und Lagebewertung der pandemischen Situation, bundeseinheitlich sowie auch speziell in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewertung der pandemischen Lage müssen wir künftig mehrere Faktoren einbeziehen. Allein die gemeldeten Ergebnisse von PCR-Tests sind nicht aussagekräftig genug. Deshalb prüfen wir derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Erfassung von Corona-Infektionen über ein Stichprobensystem auch in Arztpraxen zu etablieren,“ so Drese.

Angesichts der sicherheits- und energiepolitischen Krisen weltweit sei es umso wichtiger, Risiken in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu minimieren.

Drese: „Hierzu zählt, dass wir die Pandemie-Situation gut im Blick haben, sie besser einschätzen und gegebenenfalls zügig notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies wird nur möglich sein durch Umsichtigkeit und eine zielgerichtete, transparente und verlässliche Rechts- und Handlungsgrundlage.“

Der finale 9-Punkte-Strategieplan für Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze dem Landeskabinett vorlegt werden.

„Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ein gutes Fundament zur Verfügung haben werden“, bekräftigte die Ministerin.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus elf ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an. Das Gremium trifft sich seit Anfang Juli, zuletzt am 1. August.

Da viele Fragen, auch seitens des Bundes noch offen sind, ist eine weitere Sitzung für die nächste Woche angesetzt. Grundlage für die Beratungen ist ein Strategiepapier, das im Nachgang an die Sitzungen nun weiter finalisiert wird.