Bekämpfung der Pandemie

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V begrüßt die erweiterten Handlungsspielräume für die Länder im Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

„Es ist wichtig, dass wir in den Ländern die Möglichkeit haben, bestimmte Maßnahmen individuell und vor allem schnell auszuweiten, falls sich das Pandemiegeschehen regional verschärfen sollte. Ich bin deshalb froh, dass der Entwurf dies vorsieht,“ teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit.

Der Bund hatte zuvor seinen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes nach dem 23. September vorgelegt. Zu den Maßnahmen, die auf Bundesebene einheitlich getroffen werden können, zählen die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln, für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für

Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen beim Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen bzw. für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem einen Testnachweis erbringen.

Die Länder können darüber hinaus ohne Zustimmung des Parlaments die Masken- und Testpflicht ausweiten, zum Beispiel in anderen Innenräumen oder Schulen ab der 5. Klasse. Ausgenommen sind hierbei immer Genesene und vollständig geimpfte Personen.

Drese: „Stand heute können wir leider nicht sicher sagen, wie sich die Situation im kommenden Herbst und Winter entwickelt. Deshalb müssen wir uns auf jedes Szenario vorbereiten. Umso wichtiger ist es, dass wir nun über konkrete Punkte sprechen können.“

Ein großer Instrumentenkasten helfe in jedem Fall dabei, gezielt reagieren und einer hohen Infektionsdynamik entgegenwirken zu können, so die Ministerin.

Weiterführende Maßnahmen sind laut Entwurf nur im Falle einer Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bund möglich.

„Deutlich zeigt sich, dass Impfungen und Tests nach wie vor einen großen Stellenwert bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen“, so Drese weiter. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen Impfstrukturen gut darauf vorbereitet.“

Mit dem Bund sei jedoch zu klären, wie vor dem Hintergrund der vorgesehenen Testverpflichtungen auch die Teststrukturen künftig aufrechterhalten und finanziert würden. Darüber hinaus müsste Klarheit über die Indikatoren für die Bewertung der Pandemielage geschaffen werden, fordert Drese.

Corona-Expertenrat tagt

Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung evaluiert Landesstrategie

Schwerin – Am heutigen Dienstag kam der Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung zu einer weiteren Sitzung zusammen. Das Gremium wurde von der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, berufen, um frühzeitig Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Minimierung der negativen Auswirkungen zu beraten. Das Ministerium geht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter wieder erhöhen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe ansteigen könnte.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 11 ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an.

Anschließend an die Sitzung vom 5. Juli wertete das Ministerium im Vorfeld umfangreiche durch die Gremiumsmitglieder bearbeitete Fragestellungen bezüglich ihrer Einschätzung diverser Faktoren und Vorschläge aus und erörterte diese in der heutigen Sitzung mit den Expertinnen und Experten.

Zur Diskussion standen unter anderem die einzubeziehenden Kriterien zur Beurteilung der Lage und erweiterte Möglichkeiten zur genaueren Erfassung des tatsächlichen Pandemiegeschehens.

Konsens herrschte darüber, was die Zielsetzung möglicher Maßnahmen angeht: Oberste Priorität hätten nach wie vor die Funktionalität des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen und der Schutz vulnerabler Gruppen, einigte sich das Gremium. Die Landesregierung bekräftigte indes ihren Anspruch, einen praktikablen und transparenten Handlungsrahmen zu schaffen, der es ermöglicht, frühzeitig auf sich dynamisch verändernde Infektionslagen reagieren zu können.

Die Arbeiten am finalen Herbst-Winter-Plan des Landes werden nun weiter fortgesetzt. Nach einer dritten und letzten Sitzung des Expertenrats, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Entscheidungen auf Bundesebene, wird dieser dann Ende August dem Landeskabinett vorgelegt werden.

Politisch motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtfallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern sind im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. So wurden bis zum 1. Juli 2022 dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.113 Fälle gemeldet, was einen Anstieg um 549 Fälle im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die aufgeführten Fallzahlen basieren auf den bislang eingegangenen Meldungen innerhalb der Landespolizei und haben daher einen vorläufigen Charakter.

„Diese Entwicklung wird maßgeblich durch die Themen ,Corona-Pandemie‘ und ,Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine‘ dominiert. Im Vergleichszeitraum ist ein deutlicher Anstieg um 302 Fälle auf 398 Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie registriert worden. Zudem wurden für das erste Halbjahr 2022 108 Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erfasst. Neun dieser Straftaten konnten dem rechten und zwei dem linken Täterspektrum zugeordnet werden sowie zehn Straftaten dem Phänomenbereich ausländische Ideologie‘ der Politisch motivierten Kriminalität. Insgesamt 87 dieser Straftaten konnten keinem Täterspektrum zugeordnet werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mehr Straftaten mit rechtem und linkem Hintergrund

Im Bereich der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts wurden im ersten Halbjahr 2022 bereits 495 Delikte registriert, während es im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 369 Straftaten waren. Die Propaganda- (1. Halbjahr 2022: 344; 1. Halbjahr 2021: 264) sowie Gewaltdelikte (1. Halbjahr 2022: 32; 1. Halbjahr 2021: 16) bilden innerhalb dieses Phänomenbereiches, wie bereits in den vergangenen Jahren, die Schwerpunkte.

Mit 90 gemeldeten Fällen bis Juli dieses Jahres ist im linken Täterspektrum ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2021: 50 Fälle) zu verzeichnen. Den Schwerpunkt bildeten Sachbeschädigungen mit insgesamt 44 Fällen. Bisher wurden neun Gewaltdelikte in diesem Phänomenbereich (2021: 1) vermerkt.

507 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zuzuordnen

Insbesondere die Aspekte „Corona-Pandemie“ und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirken sich statistisch auf die Entwicklung im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- aus. Die eindeutige Einklassifizierung in die üblichen Kategorien ist wegen des unklaren politischen Hintergrunds dieser Straftaten schwierig. „Für das erste Halbjahr 2022 wurden 507 Straftaten keinem anderen Phänomenbereich eindeutig zugeordnet (1. Halbjahr 2021: 130). Diese machen im Berichtszeitraum einen Anteil von insgesamt 45,6 Prozent an der Gesamtanzahl Politisch motivierter Kriminalität aus“, so der Minister und führt weiter aus:

„In diesem Zusammenhang wurde mit 232 Delikten in 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 41 Straftaten ein deutlicher Anstieg bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz registriert. Ebenso sind die Fälle des Straftatbestandes der Beleidigung von 29 auf 45 und die Fälle des Straftatbestandes der Sachbeschädigungen von 14 auf 45 gestiegen.“

349 Straftaten im Phänomenbereich der PMK -nicht zuzuordnen wiesen im ersten Halbjahr 2022 einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf (1. Halbjahr 2021: 96) und 87 Straftaten in diesem Bereich stehen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Hasspostings sowie Straftaten gegen Wahlkreisbüros und Mandatsträger gestiegen

Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Internet ist kein signifikanter Anstieg zu vermerken. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden insgesamt 83 Fälle in diesem Bereich, einschließlich sozialer Netzwerke, registriert (1. Halbjahr 2021: 82). Mit 31 Fällen im Bereich des Hasspostings wurden deutlich mehr Delikte als im Vergleichszeitraum registriert (2021: 16). „Diese Zahlen zeigen, dass wir alle weiterhin im Internet wachsam sein müssen. Die Landespolizei wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlicht der Minister.

Im vorliegenden Berichtszeitraum wurden 13 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (1. Halbjahr 2021: 11 Straftaten). Zwölf der Fälle wurden im linken Täterspektrum erfasst und richteten sich gegen Büros der AfD. Die Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 26 Delikten im 1. Halbjahr 2021 auf 44 Straftaten im gleichen Zeitraum in 2022 gestiegen. „Als Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger wurden überwiegend Delikte wie Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, öffentliche Aufforderungen zu Straftaten oder Volksverhetzungen erfasst“, sagt Minister Pegel.

Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten gestiegen

Die Aufklärungsquote ist mit 49,5 Prozent im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreseitraum mit 50,2 Prozent zurückgegangen. „Ursächlich dafür ist insbesondere die geringe Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, bei denen die Quote bei 24,1 Prozent lag. Hervorzuheben ist aber, dass die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten, also den schwerwiegenderen Straftaten, von 74,1 Prozent im ersten Halbjahr 2021 auf 79,3 Prozent in 2022 gestiegen ist“, so Innenminister Christian Pegel.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 770 Tatverdächtige im ersten Halbjahr 2022 ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (552 Tatverdächtige) alt war.

Konferenz: „Corona“ und „Energie“

Dahlemann: Wir brauchen Entlastungen für Senioren und Anschluss für 9-Euro-Ticket

Schwerin – Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staatskanzleien sind heute zu einer Videokonferenz zu den Themen „Corona“ und „Energie“ zusammengekommen.

„Ich bin Wolfgang Schmidt, dem Chef des Bundeskanzleramts, sehr dankbar, dass er die Länder zu dieser Runde eingeladen hat. Es ist absehbar, dass Deutschland in den nächsten Monaten vor großen Herausforderungen steht. Wir bereiten uns auf den nächsten Corona-Winter vor. Die Länder müssen im Fall einer steigenden Auslastung der Krankenhäuser maßvoll reagieren können.

Vor allem aber stehen wir vor der Aufgabe, eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung zu sichern. Bund und Länder werden diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern“, erklärte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Patrick Dahlemann im Anschluss an das Gespräch.

Mecklenburg-Vorpommern sei bereit, seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung zu leisten. „Ich freue mich sehr, dass die Gespräche zur Ölversorgung über Rostock und einem Einspeisen von Gas in Lubmin deutliche Fortschritte machen. Wir brauchen überall in Deutschland eine verlässliche Energieversorgung, auch in den ostdeutschen Bundesländern“, sagte Dahlemann.

„Außerdem habe ich im Gespräch deutlich gemacht, dass wir weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger brauchen. Und das nicht erst 2023. Es ist gut, dass das Energiegeld demnächst ausgezahlt wird. Wir brauchen aber auch eine Entlastung für Rentnerinnen und Rentner.

Denn auch sie haben mit den steigenden Energiepreisen zu kämpfen. Und ich habe dafür geworben, dass es eine Anschlusslösung nach dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets gibt. Dabei geht es mir vor allem um die Pendlerinnen und Pendler und auch um Azubis und Senioren. Sie müssen auch weiter preisgünstig den Nahverkehr nutzen können“, so der Chef der Staatskanzlei.

Corona-Experten: Herbst/Winter-Vorbereitung

Schwerin – Im Rahmen einer Videokonferenz kam heute der von Gesundheitsministerin Stefanie Drese einberufene Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung zusammen. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an.

Nach Einschätzung des Gremiums besteht derzeit trotz der steigenden Infektionszahlen und Hospitalisierungsinzidenzen keine Gefahr für eine Überlastung des Gesundheitssystems. Gleichzeitig sei nicht mit einem vollständigen Rückgang der Infektionen in den Sommermonaten wie in den letzten Jahren zu rechnen.

„Spätestens im Herbst wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch einen erneuten, starken Anstieg der Infektionszahlen geben mit weiteren Mutationen, dessen Pathogenität noch nicht einzuschätzen ist“, sagte Ministerin Stefanie Drese nach der Auftaktsitzung. Drese: „Umso wichtiger ist es, den Sommer zu nutzen, um mögliche Szenarien für die kommenden Monate gut und umfassend vorzubereiten. Der Expertenrat wird hierzu wertvolle Vorschläge und Strategien entwickeln.“

Oberste Priorität für das Pandemiemanagement Herbst/ Winter hat nach Auskunft von Drese der Schutz des Gesundheitssystems, der kritischen Infrastruktur (KRITIS) und der vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Um diese Ziele zu erreichen, seien eine kontinuierliche Lagebewertung, die Aufrechterhaltung einer Impf- und Testinfrastruktur sowie Basis-Infektionsschutzmaßnahmen, wie die Beibehaltung der Maskenpflicht im ÖPNV und in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe sowie einrichtungs- und angebotsspezifische Hygienepläne, erforderlich.

Drese: „Wenn die Lage es erfordert, brauchen wir außerdem ab Herbst weitere Optionen, wie die Möglichkeit einer generellen Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen sowie Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen. Dazu muss das Infektionsschutzgesetz rechtzeitig novelliert werden.“

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Coronavirus: Phasen-Einstufung der Schulen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhebt folgende Daten:

Phasen der Beschulung

Ca. 94,2% der Schulen befanden sich am 29. Juni 2022 in Phase 1 und 5,0% der Schulen in Phase 2 sowie 0,8% der Schulen in Phase 3.

Phase 1                 471 Schulen

Phase 2                 25 Schulen

Phase 3                 4 Schulen 

Rückmeldungen von allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Phase 1: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

 Phase 2: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt 

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

 Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

Kostenlose Bürgertests nach wie vor möglich

Ministerin appelliert auch an eigene Verantwortung

Schwerin – Der Bund hat die Verordnung zum Anspruch auf Testung über den 30. Juni hinaus verlängert und aktualisiert. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können.

Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.

„Die bestehenden Testmöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument, um Infektionen zu erkennen und andere Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Menschen mit typischen Symptomen oder Betreuende und Besuchende von vulnerablen Gruppen weiterhin kostenlose Tests nutzen können,“ betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt.

Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung rät das Bundesministerium für Gesundheit ab.

Drese betonte, dass nach wie vor aber auch Selbsttests, die Jede und Jeder zu Hause durchführen kann, ein wichtiges Schutzinstrument sind: „Gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sollten wir vor allem mit Blick auf Risikogruppen verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Auch Selbsttests helfen, Infektionen zu erkennen. Bei Vorlage eines positiven Selbsttests ist der PCR-Test kostenlos und schafft so Gewissheit,“ so Drese.

Corona: Herbst-Winter-Plan

 Schwerin – Das Kabinett hat sich heute mit der Coronalage beschäftigt und angesichts der erwarteten neuen Infektionswelle den Herbst-Winter-Plan weiter vorangetrieben.

„Wir bereiten derzeit ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das die wesentlichen Bereiche des Pandemiemanagements umfasst“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

Hierzu gehören nach Auskunft von Drese insbesondere eine kontinuierliche Lagebewertung, die Aufrechterhaltung einer Impf- und Testinfrastruktur sowie Maßnahmen des Infektionsschutzes (z.B. generelles Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe, einrichtungs- und angebotsspezifische Hygienepläne).

„Die höchste Bedeutung haben dabei der Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. Zudem genießen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Kitas und Schulen oberste Priorität“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass die Aktivierung der Impfkampagne eine Schlüsselfunktion einnimmt. Neben der bedarfsgerechten Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfstrukturen gehöre hierzu auch der erneute Einsatz von mobilen Teams vordringlich im Bereich der Pflege- und Altenheime ab dem Spätsommer.

Drese informierte darüber hinaus, dass vom Bund ab dem 1. Juli nur noch eine kostenfreie Bürgertestung konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten wird. „Es ist positiv, dass Tests zum Schutz von Risikogruppen kostenlos bleiben sollen. Damit müssen etwa Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern auch weiterhin nicht für ihren Test bezahlen. Vor allem dafür hatte ich mich eingesetzt. Negativ ist, dass die Entscheidung des Bundes so spät gefallen ist. Das erschwert allen Beteiligten die Planungen“, sagte Drese.

Die Landesregierung bekräftigte außerdem in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern, den vom Bund vorgesehenen Bürgertest-Selbstanteil von 3 Euro, wie zum Beispiel für den Besuch von Großveranstaltungen, nicht zu übernehmen, so Drese.

Die Ministerin teilte weiter mit, dass der Pandemie-Expertenrat erstmals wieder bereits in der ersten Juli-Woche zusammenkommen wird, um bis Ende August 2022 zusätzliche Impulse und Handlungsempfehlungen für die Ausarbeitung des endgültigen Herbst-Winter-Plans zu erarbeiten.

Drese: „Impfungen bleiben das wichtigste Instrument in der Pandemie. Ich appelliere deshalb vor allem an ältere und vorerkrankte Menschen, deren letzte Impfung einige Monate her ist, sich jetzt im Sommer erneut impfen zu lassen. Eine erste oder zweite Auffrischimpfung schützt vor schweren Verläufen. Der angepasste Impfstoff kommt erst im Herbst – so lange sollten Risikopatienten nicht warten.“

Corona-Aufholprogramm

Oldenburg: KMK-Forderung auf Verlängerung unterstützt

Schwerin – Die Forderung der Kultusminister der Länder, das Corona-Programm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ um 500 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern, unterstützt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Weder die Pandemie, noch die weitreichenden negativen Auswirkungen lassen sich per Verordnung oder Termin beenden. Deshalb ist auch in den kommenden Jahren die Unterstützung des Bundes für das Schulsystem überlebensnotwendig. Den vielfältigen Defiziten, die durch Unterrichtsausfall und Schulschließungen im Lernbereich entstanden sind sowie den gravierenden psychosozialen Folgen muss weiterhin komplett und lückenlos mit Unterstützungsmaßnahmen begegnet werden.“

Der Bund hatte in der Pandemie das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 aufgelegt. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gefördert werden, die pandemiebedingte Lernrückstände überwinden helfen.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – Das Kabinett hat sich heute auf seiner externen Sitzung in Berlin darauf verständigt, die Corona-Landesverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juli zu verlängern.

Damit bleibt es bei der weitgehenden Aufhebung von Regelungen und Nachweispflichten und der Aufrechterhaltung von Basis-Schutzmaßnahmen.

Diese umfassen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV und das Kontroll- und Servicepersonal sowie für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind). Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung auch für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht zudem für Besucherinnen und Besucher das 3G-Erfordernis.

„Die wieder ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter sinnvoll sind. Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist, sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Zum Schutz der Risikogruppen im Gesundheits- und Pflegebereich ist es jedoch weiterhin richtig und wichtig, die Maskenpflicht beizubehalten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Gut vorbereitet auf das neue Schuljahr

Oldenburg: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern über die Planungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen für die erste Zeit nach den Sommerferien informiert. Der Leitsatz hierbei bleibt: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“.

Das Ministerium beobachtet dabei genau, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und steht in ständigem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat. Dazu erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:  „Sollte es in den Regionen unseres Landes keine Hotspotregelungen geben, bleibt alles wie gewohnt.

Das heißt für die Schulen:

  • keine Maskenpflicht
  • nur anlassbezogene Tests (bei Symptomen)
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein so hohes Infektionsgeschehen aufweisen, dass er oder sie unter die Hotspot-Regelung fällt, bedeutet das für die Schulen dieses Kreises oder dieser Stadt – worüber wir die Eltern und Schulen gesondert informieren – folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
  • 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
  • Schüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule
  • vorerst keine definierten Gruppen
  • vorerst keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.

Gemeinsam mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/Kita/Schule hat sich das Bildungsministerium dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, zu verzichten. Um in Anbetracht der neuen Subvarianten dennoch größtmögliche Sicherheit vor, bei und nach Reisen zu gewährleisten, werden einmalig jedem Schüler und jeder Schülerin 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben. Diese werden ihnen in der letzten Unterrichtswoche von den Schulen ausgehändigt.“

15. Jugendsportspiele

Schwesig: Sport und Bewegung trotz Corona-Pandemie wichtiger denn je

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Marktplatz in Schwerin die 15. Jugendsportspiele des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.

„Ich freue mich sehr, dass die Jugendsportspiele nach langer Pause endlich wieder stattfinden können. In mehr als 30 Sportarten, von Badminton über Ringen bis Volleyball, messen sich in Schwerin an diesem Wochenende die besten jungen Sportlerinnen und Sportler unseres Landes. Bewegung ist wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In den vergangenen zwei Jahren mussten viele junge Menschen wegen der Corona-Pandemie auf Sport verzichten.  Dabei hält Sport gesund und lehrt Teamgeist und Fairplay. In diesem Sinne wünsche ich allen Beteiligten bei den Wettkämpfen viel Erfolg, viel Freude und tolle Erinnerungen“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefin betonte zudem, dass die Landesregierung den Sport in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Sportfördergesetzes weiterhin mit mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr unterstützen werde.

„Für 250.000 Menschen in unserem Land sind Sportvereine- und verbände ein Stück Heimat. Wir wollen gute Voraussetzungen für alle, die bei uns Sport treiben. Erst vor wenigen Wochen gab es den ersten Spatenstich für eine neue Sportschule in Warnemünde. Wir fördern den Sport bis hinunter in die Schulen und Kitas. Mit unserem eigenen Sportfördergesetz haben wir unsere Unterstützung fest zugesagt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Weitere Empfehlung zur COVID-19-Impfung

STIKO empfiehlt einmalige COVID-19-Impfung für gesunde Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Schwerin – Heute veröffentlichte die Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Darin sprechen sich die Kommissionsmitglieder für eine einmalige Impfung für gesunde und bisher nicht-geimpfte Kinder aus.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstützt den Beschluss als Vorsorgemaßnahme. „Der Herbst ist nicht mehr fern. Daher ist es wichtig, dass die Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Wochen eine Basisimmunität aufbauen können“, so Drese. Schon eine Impfung schütze vor Infektionen bzw. Erkrankungen mit neuen Virusvarianten und verhindere schwere COVID-19-Erkrankungen.

Drese: „Gleichzeitig sorgt eine Basisimmunität dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Isolations- und Quarantänephasen sinkt.“

Die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirntay (10 µg) durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich.

Bisher wurden durch die STIKO in dieser Altersgruppe nur Impfempfehlungen für Vorerkrankte und Kinder, in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, herausgegeben.

Nun empfehlen die Expertinnen und Experten auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, eine Impfung, allerdings zunächst nur eine Impfstoffdosis.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“