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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Corona-Aufholprogramm

Oldenburg: KMK-Forderung auf Verlängerung unterstützt

Schwerin – Die Forderung der Kultusminister der Länder, das Corona-Programm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ um 500 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern, unterstützt Bildungsministerin Simone Oldenburg:

„Weder die Pandemie, noch die weitreichenden negativen Auswirkungen lassen sich per Verordnung oder Termin beenden. Deshalb ist auch in den kommenden Jahren die Unterstützung des Bundes für das Schulsystem überlebensnotwendig. Den vielfältigen Defiziten, die durch Unterrichtsausfall und Schulschließungen im Lernbereich entstanden sind sowie den gravierenden psychosozialen Folgen muss weiterhin komplett und lückenlos mit Unterstützungsmaßnahmen begegnet werden.“

Der Bund hatte in der Pandemie das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 aufgelegt. Mit dem Geld sollen Maßnahmen gefördert werden, die pandemiebedingte Lernrückstände überwinden helfen.

Corona-Landesverordnung verlängert

Schwerin – Das Kabinett hat sich heute auf seiner externen Sitzung in Berlin darauf verständigt, die Corona-Landesverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juli zu verlängern.

Damit bleibt es bei der weitgehenden Aufhebung von Regelungen und Nachweispflichten und der Aufrechterhaltung von Basis-Schutzmaßnahmen.

Diese umfassen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV und das Kontroll- und Servicepersonal sowie für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind). Eine Maskenpflicht besteht über die Pflege und Soziales Corona-Verordnung auch für Besuchspersonen und Personal in Pflegeeinrichtungen, Tagesgruppen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht zudem für Besucherinnen und Besucher das 3G-Erfordernis.

„Die wieder ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass Vorsicht, Hygiene, Rücksichtnahme und Abstand weiter sinnvoll sind. Da die Corona-Belastung der Krankenhäuser aber momentan gering ist, sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Zum Schutz der Risikogruppen im Gesundheits- und Pflegebereich ist es jedoch weiterhin richtig und wichtig, die Maskenpflicht beizubehalten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Gut vorbereitet auf das neue Schuljahr

Oldenburg: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern über die Planungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen für die erste Zeit nach den Sommerferien informiert. Der Leitsatz hierbei bleibt: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektionslage“.

Das Ministerium beobachtet dabei genau, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und steht in ständigem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat. Dazu erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:  „Sollte es in den Regionen unseres Landes keine Hotspotregelungen geben, bleibt alles wie gewohnt.

Das heißt für die Schulen:

  • keine Maskenpflicht
  • nur anlassbezogene Tests (bei Symptomen)
  • keine definierten Gruppen
  • keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein so hohes Infektionsgeschehen aufweisen, dass er oder sie unter die Hotspot-Regelung fällt, bedeutet das für die Schulen dieses Kreises oder dieser Stadt – worüber wir die Eltern und Schulen gesondert informieren – folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
  • 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
  • Schüler- und Fahrausweis gilt als Testnachweis außerhalb der Schule
  • vorerst keine definierten Gruppen
  • vorerst keine Reiserückkehrer-Bescheinigung

Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte.

Gemeinsam mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/Kita/Schule hat sich das Bildungsministerium dazu entschieden, nach den Sommerferien auf eine Schutzphase, wie aus dem vergangenen Jahr bekannt, zu verzichten. Um in Anbetracht der neuen Subvarianten dennoch größtmögliche Sicherheit vor, bei und nach Reisen zu gewährleisten, werden einmalig jedem Schüler und jeder Schülerin 10 Selbsttests mit in die Ferien gegeben. Diese werden ihnen in der letzten Unterrichtswoche von den Schulen ausgehändigt.“

15. Jugendsportspiele

Schwesig: Sport und Bewegung trotz Corona-Pandemie wichtiger denn je

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Marktplatz in Schwerin die 15. Jugendsportspiele des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.

„Ich freue mich sehr, dass die Jugendsportspiele nach langer Pause endlich wieder stattfinden können. In mehr als 30 Sportarten, von Badminton über Ringen bis Volleyball, messen sich in Schwerin an diesem Wochenende die besten jungen Sportlerinnen und Sportler unseres Landes. Bewegung ist wichtig für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In den vergangenen zwei Jahren mussten viele junge Menschen wegen der Corona-Pandemie auf Sport verzichten.  Dabei hält Sport gesund und lehrt Teamgeist und Fairplay. In diesem Sinne wünsche ich allen Beteiligten bei den Wettkämpfen viel Erfolg, viel Freude und tolle Erinnerungen“, sagte Schwesig.

Die Regierungschefin betonte zudem, dass die Landesregierung den Sport in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Sportfördergesetzes weiterhin mit mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr unterstützen werde.

„Für 250.000 Menschen in unserem Land sind Sportvereine- und verbände ein Stück Heimat. Wir wollen gute Voraussetzungen für alle, die bei uns Sport treiben. Erst vor wenigen Wochen gab es den ersten Spatenstich für eine neue Sportschule in Warnemünde. Wir fördern den Sport bis hinunter in die Schulen und Kitas. Mit unserem eigenen Sportfördergesetz haben wir unsere Unterstützung fest zugesagt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Weitere Empfehlung zur COVID-19-Impfung

STIKO empfiehlt einmalige COVID-19-Impfung für gesunde Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

Schwerin – Heute veröffentlichte die Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Darin sprechen sich die Kommissionsmitglieder für eine einmalige Impfung für gesunde und bisher nicht-geimpfte Kinder aus.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstützt den Beschluss als Vorsorgemaßnahme. „Der Herbst ist nicht mehr fern. Daher ist es wichtig, dass die Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Wochen eine Basisimmunität aufbauen können“, so Drese. Schon eine Impfung schütze vor Infektionen bzw. Erkrankungen mit neuen Virusvarianten und verhindere schwere COVID-19-Erkrankungen.

Drese: „Gleichzeitig sorgt eine Basisimmunität dafür, dass die Wahrscheinlichkeit von Isolations- und Quarantänephasen sinkt.“

Die Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder soll vorzugsweise mit Comirntay (10 µg) durchgeführt werden. Die Verwendung von Spikevax (50 µg) ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich.

Bisher wurden durch die STIKO in dieser Altersgruppe nur Impfempfehlungen für Vorerkrankte und Kinder, in deren Umfeld Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, herausgegeben.

Nun empfehlen die Expertinnen und Experten auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, eine Impfung, allerdings zunächst nur eine Impfstoffdosis.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

Drese begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtes

Schwerin – „Der Schutz vulnerabler Menschen vor einer Corona-Infektion hat höchste Priorität und damit auch Vorrang vor einer freien Impfentscheidung der sie pflegenden, betreuenden und behandelnden Beschäftigten“, reagiert Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die Kernaussage der Verfassungsrichterinnen und -richter zur Verfassungsbeschwerde ist nach Auffassung von Ministerin Drese deutlich: „Ältere und geschwächte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben. Deshalb wiegt deren Schutz verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Drese: „Bei allen Diskussionen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass 90 bis 95 Prozent aller Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitssektor sehr verantwortungsbewusst sind und mit einer Impfung, sich und die ihnen anvertrauten Menschen besser schützen. Diesen Frauen und Männern gilt mein ausdrücklicher Dank.“

Regelungen zu Isolation und Quarantäne

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Isolations- und Quarantäne-Regelungen an die aktuelle Corona-Infektionslage anpassen. „Die Landesregierung hat heute entschieden, entsprechende Änderungen in der Corona-Landesverordnung vorzunehmen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf mindestens fünf Tage (maximal zehn Tage) verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. „Wir empfehlen dringend allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“, so Drese. Auch bei symptomlosen Personen sei nach fünf Tagen oft noch eine Infektiosität gegeben.

Vulnerable Gruppen sind weiterhin besonders schutzbedürftig. Deshalb ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie im Bereich der Eingliederungshilfe zusätzlich für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist dem Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzulegen.

Für enge Kontaktpersonen besteht keine verpflichtende Quarantäne. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich fünf Tage selbst zu testen und die Kontakte zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die enge Kontaktpersonen sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum 5. Tag zu testen.

Drese: „Die zunehmende Immunität der Bevölkerung sowie die bundesweit sinkende Inzidenz und abnehmende Krankenhausbelastung durch Corona-Infektionen lassen eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation und Quarantäne zu. Wir appellieren dennoch an das verantwortungsbewusste Handeln jeder und jedes Einzelnen. Abstand halten, Hygiene beachten und Kontakte reduzieren sind einige Tage nach überstandener Infektion besonders wichtig.“

Die neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln treten in Mecklenburg-Vorpommern zum Freitag (6. Mai) in Kraft.

Impfkonzept 3.0

Drese: Impfkonzept 3.0 trifft Corona-Vorsorge für die nächsten Monate

Schwerin – Mit Ausnahme der 2. Auffrischimpfung ist seit einigen Wochen eine rückläufige Nachfrage nach Impfungen, sowohl bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, als auch bei den staatlich vorgehaltenen Angeboten in den Impfstützpunkten sowie durch mobile Impfteams, festzustellen. Das Land hat in Kooperation mit der kommunalen Ebene dennoch die bislang zum 30. April 2022 befristete Impfstruktur bedarfsgerecht weiterentwickelt.

„Wir gewährleisten, dass auch über den Sommer eine flexible, die niedergelassene Ärzteschaft ergänzende Grundstruktur an Impfmöglichkeiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten erhalten bleibt“, stellte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das „Impfkonzept 3.0“ vor. Bürgerinnen und Bürger hätten damit auch in den nächsten Monaten regelmäßig die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie unterliegt einigen Unwägbarkeiten, begründete Drese. Dazu gehörten etwa die Verfügbarkeit neuer Impfstoffe, neue Virusmutationen, aktualisierte Impfempfehlungen der STIKO und ein schwer einschätzbares Infektionsgeschehen ab dem Herbst. „Mit der dritten Fortschreibung des Impfkonzeptes bereiten wir uns bestmöglich im Land darauf vor und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten eine notwendige Planungsperspektive“, so Drese.

Das „Impfkonzept 3.0“ umfasst grundsätzlich ab dem 1. Mai weiterhin die bewährte Organisationsstruktur bestehend aus einem Impfstützpunkt je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und mobilen Impfteams. Der Impfstützpunkt übernimmt wie bisher die koordinierende Funktion des regionalen Impfmanagements und gewährleistet ein dauerhaftes, wöchentliches, zentral erreichbares Grundangebot in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Drese: „Das beinhaltet zudem Stand-by-Funktionen, um z.B. mit Blick auf den Herbst größere Impfkapazitäten ggf. auch mit Unterstützung durch Hilfsorganisationen binnen weniger Tage reaktivieren zu können. Zusätzlich ermöglicht unser neues Impfkonzept die Nutzung der Stützpunkte für weitere Impfangebote für aus der Ukraine Geflüchtete, etwa gegen Masern, Röteln, Mumps, Diphterie oder Keuchhusten.“

Die mobilen Impfteams können wie bisher für den Einsatz in den Impfstützpunkten sowie für bedarfsgerechte Impfungen in der Fläche eingesetzt werden. Aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Impfstoffe sei eine Priorisierung von Personengruppen aber nicht mehr notwendig.

Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Impfstützpunkte und mobilen Impfteams nach Auskunft von Ministerin Drese insgesamt maximal 800.000 Euro pro Monat zur Verfügung. Der Bund hat eine Beteiligung an den Kosten über Mai 2022 hinaus angekündigt. Vorgesehen ist eine fortlaufende Evaluierung hinsichtlich der tatsächlichen Bedarfe und eventuell notwendiger Verlängerungen.

Da für die Impfungen keine Terminbuchungen mehr notwendig sind, wird ab sofort das landesweite Online-Impfportal und die telefonische Terminregistrierung eingestellt. Die Rufnummer der Impfhotline (0385 20271115) wird auf die Rufnummer des Bürgertelefons (0385 588 11311) der Landesregierung umgeleitet. Die freien Impfangebote in den Impfstützpunkten und durch mobile Impfteams werden auf den Websites der Landkreise/ kreisfreien Städte sowie auf dem Corona-Infoportal des Landes https://www.mv-corona.de/impfaktion laufend aktualisiert veröffentlicht.