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Kategorie: Deutschland

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Bericht der Zukunftskommission Fischerei

Schwerin – Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen vor. Sie wurden heute durch die ZKF-Vorsitzende, Ulrike Rodust, an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, übergeben. Entsprechend hat der zuständige Fachminister aus Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, heute gespannt nach Berlin geschaut.

„Der Fischerei im deutschen Küstenmeer geht es so miserabel wie noch nie. Das liegt maßgeblich am Zustand vieler Fischbestände, die sich zuletzt vor allem aufgrund der Umweltbedingungen und systematischer Veränderungen in den Ökosystemen – vor allem in der Ostsee – extrem schlecht entwickelt haben. Hinzu treten schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auch und teils besonders auf die gewerbliche Fischerei auswirken, sowie die zunehmende Flächenkonkurrenz auf See. Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere die an der Küste tief verwurzelte, traditionelle Küstenfischerei zu erhalten und zukunftssicher auszurichten.

Klar war allerdings auch: Gäbe es einfach, naheliegende Lösungen, dann hätten Bund und Länder diese längst ergriffen“, stellte der Fischerei- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus fest und sagte weiter: „Der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts einer Zukunftskommission könnte nicht besser sein: Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und wird sich auch dieser speziellen Problemlage intensiv zuwenden müssen. Die Küstenländer haben den Beratungsprozess, wie bereits vorab bei der Leitbildkommission Ostseefischerei, intensiv begleitet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen engagiert einbringen“, betonte Minister Backhaus.

Gegenüber der Leitbildkommission Ostseefischerei war der Auftrag der ZKF noch weiter gespannt. Er umfasste die gesamte Fischerei in den deutschen Meeresgewässern einschließlich der Aquakultur. Noch expliziter sollten konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden für die im Sektor direkt anstehenden Transformationsprozesse, die sich sowohl spezifisch für die Fischerei ergeben als auch aus deren Einbettung in die europäische und nationale Energie- und Umweltpolitik.

Zu insgesamt zehn Themenfeldern hat die Zukunftskommission 53 teils sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt (in Klammern die Zahl der spezifischen Empfehlungen je Themenfeld):

  • Fischerei und Meeresschutz in deutschen Seegebieten (10),
  • Fischereimanagement (7),
  • Krabbenfischerei (4),
  • Angelfischerei (1),
  • Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der Fischerei und Diversifizierung (4),
  • Ausbildung und Nachwuchsgewinnung (5),
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Resilienz der (Küsten-)Fischerei (7),
  • Nachgelagerte Strukturen und Organisation des Sektors (2),
  • Flächenkonkurrenz auf See in Bezug auf Fischerei und marine Aquakultur (11),
  • Dialogformate und Beteiligung von Interessengruppen (2).

In einem Empfehlungspunkt greift die ZKF explizit die in Mecklenburg-Vorpommern angebotene Zusatzqualifikation zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auf, indem sie vorschlägt, diese kurzfristig auch für Fischerinnen und Fischer aus den anderen Küstenländern zugänglich zu machen. Mittel- bis langfristig, so die weiterführende Empfehlung, sollte eine Integration der spezifischen Ausbildungsinhalte in die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt angestrebt werden, um zur Diversifizierung und Stabilisierung von Einkommen insbesondere in der Küstenfischerei beizutragen, das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und damit insgesamt attraktiver zu machen. Grundsätzlich rät die Kommission, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung von Ausbildungsangeboten und -einrichtungen einer sich weiter verkleinernden Sparte zu legen, dabei Ausbildungsformate anzupassen und bestimmte Ausbildungsformate zu unterstützen.

Damit es überhaupt zu Investitionen kommt, aber auch das laufende Geschäft noch finanziert werden könne, benötige die Sparte nach Ansicht der ZKF gezielte Hilfe, insbesondere um die Bereitschaft der Kreditwirtschaft für Formen der Finanzierung wiederherzustellen. Hierzu wurde ein „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ vorgeschlagen. Daneben empfiehlt die ZKF die Einrichtung eines Fördertopfes zur Unterstützung der Unternehmensgründung und Bildung von Start-ups im Fischerei- und Aquakultursektor mit dem Ziel, die Gründungsaktivität, Innovationskraft, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu steigern sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Andere Empfehlungen setzen erwartungsgemäß bei den Rahmenbedingungen an, denn wenn es der Meeresumwelt bessergeht, dann auch der Fischerei. Hier bedarf es allerdings eines langen Atems. Die Nährstoffsituation in aquatischen Systemen zu korrigieren, wird Jahrzehnte dauern, damit wird die Erholung der Ostsee zur Generationenaufgabe“, schätzt der Minister ein. „Gleichzeitig werden gewaltige Meeresflächen zu Windparks und schaffen veränderte Bedingungen, besonders auch für die Fischerei, die sich ebenfalls auf Jahrzehnte auswirken. Hier ist die Fischerei bereits zwischen die Mühlsteine multipler Nutzungsziele im Meer geraten und verkleinern sich die ihr verbleibenden Fanggebiete, auch angesichts der Ausweitung von Meeresschutzgebieten. Zu hoffen bleibt immerhin, dass es zumindest positive Effekte für die Rekrutierung der Fischbestände aus den fischereilich nicht mehr nutzbaren Gebiete heraus geben wird, aber auch hier wird sich der Faktor Zeit auswirken.“

Viel Zeit habe die Fischerei aber nicht mehr, um sich selbst zu erhalten, anzupassen, den Generationenwechsel und die Transformation zu einer emissionsarmen und vollständig umweltgerechten Fischerei zu bewerkstelligen, mahnt Dr. Backhaus. „Insbesondere die Ostseefischerei in all ihren Facetten bis hin zur Freizeitfischerei und den Wirkungen auf die Wirtschaft und Kultur an der Küste steht bekanntlich vor existenziellen Herausforderungen. Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Vorschläge entwickelt und an den Bund herangetragen, um den Herausforderungen der nächsten Jahre mit Maßnahmen zu begegnen, die aus den so genannten Fischerei- und Umweltkomponenten nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz finanziert werden können. Hier stehen Mittel zur Verfügung, die zielgerichtet und intelligent eingesetzt werden sollten, um die vielfältigen Transformationsprozesse zu begleiten,“ formuliert der Minister abschließend eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bund.

Angesichts der Notwendigkeit einer Transformation der deutschen Meeresfischerei hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechend dem Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (2021-2024) die Zukunftskommission Fischerei eingerichtet. Die Zukunftskommission unter Vorsitz von Frau Ulrike Rodust (ehemalige deutsche Abgeordnete im EU-Parlament) wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei mit Fokus auf die Küsten- und Kutterfischerei, marine Freizeitfischerei und marine Aquakultur vorzulegen.

Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei sollen eine kohärente deutsche Meerespolitik unterstützen und der Erreichung des guten Umweltzustandes nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nicht entgegenstehen. In der Ableitung von Maßnahmen sollen die EU-seitigen und nationalen Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz gleichberechtigt neben den Interessen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Fischerei stehen, so der Auftrag.

Die Zukunftskommission hat sich am 19. März 2024 konstituiert. In der Zukunftskommission haben in einem partizipativen Ansatz 40 Vertreterinnen und Vertreter von Fischerei- und Umweltverbänden sowie weiteren Interessensverbänden, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. In sieben Arbeitssitzungen, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen hat die Zukunftskommission zu den von ihr beschlossenen Themenschwerpunkten (siehe Arbeitsprogramm, Anlage C des Berichts) und darüber hinaus beraten und konkrete Empfehlungen vorgelegt. In der Kommission hat Mecklenburg-Vorpommern mit je einem Vertreter aus der Fischerei und von der kommunalen Ebene sowie  Vertretern des Ministeriums mit Zuständigkeit für die Fachbereiche Meeresschutz und Fischerei mitgewirkt.

Aufruf zu neuen Interreg-Projekten gestartet

Dr. Blank: „Die grenzüberschreitenden Projekte tragen maßgeblich zur Kooperation im Norden bei“

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium gibt den Start des fünften und sechsten „Calls“ im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 bekannt. Die Aufrufe zur Einreichung von Projekt­vorschlägen richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Interreg ist ein EU-Förderprogramm zur Stär­kung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen. Es unterstützt Projekte in Bereichen wie Inno­vation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bil­dung, um gemeinsame deutsch-polnische Herausforderungen zu bewältigen und den regionalen Zusammenhalt zu fördern.

„Mit den neuen Aufrufen setzen wir gezielt Impulse für Inno­vation und nachhaltige Entwicklung in der Grenzregion. Durch die Förderung stärken wir die interregionale Zusammenarbeit, schaffen zukunftsfähige Perspektiven und verbessern die Lebensqualität der Menschen vor Ort“ betont Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

5. Call – INT05/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 18. September 2025

Priorität 1 Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Ziel:                1.1 Forschung und Innovation
Budget:           7,25 Mio. EUR
Projekte:         insbesondere Innovationsprojekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen und wirtschaftlichen Akteuren

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Kultur und nachhaltiger Tourismus
Budget:         8,23 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur besseren Zugänglichkeit kultureller und touristischer Stätten für Besucher aus dem Nachbarland

6. Call – INT06/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 31. März 2026

Priorität 2 Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und gemeinsam die Natur bewahren

Ziel:              2.4 Anpassung an den Klimawandel
Budget:        11,02 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Strategien, Maßnahmen sowie Lösungen, die aufgrund des Projektes auch umgesetzt werden.

Ziel:               2.7 Naturschutz und Biodiversität
Budget:         6,5 Mio. EUR
Projekte        insbesondere Projekte mit dazugehörigem Abschluss einer Bildungsmaßnahme

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Bildung
Budget:         6,43 Mio. Euro
Projekte:       insbesondere Bildungsmaßnahmen, die zu gemeinsamen Ausbildungsabschlüssen führen

Nähere Informationen zu den beiden Call-Ausschreibungen, Vorlagen für Projektskizzen, Beratungsangeboten sowie ein FAQ zur Antragsstellung finden Sie auf der Programm-Website unter: https://www.interreg6a.net/start-des-5-und-6-calls/

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende deutsch-polnische Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regio­nale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies ge­schieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Inno­va­tionskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Touris­mus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenz­raum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft West­pommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vor­pommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms in Mecklenburg-Vorpommern.

Umsetzung des Sondervermögens

Schwesig: Ost-MPs wollen schnelle Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur

Berlin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben heute in Berlin eine schnelle Umsetzung des Sondervermögens für die Infrastruktur gefordert.

„Es geht um Investitionen in Wirtschaft und Arbeit, in Kitas und Schulen, in Verkehrswege und Krankenhäuser. Das ist wichtig für Ost und West. Wir brauchen eine Belebung der Wirtschaft. Unsere klare Erwartung ist, dass das Sondervermögen jetzt schnell gesetzgeberisch umgesetzt wird und dass Planungen beschleunigt werden können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs führten auf ihrer Konferenz ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der ostdeutschen Industrie- und Handels sowie Handwerkskammern. „Das wichtigste Thema sind Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es ist das wichtigste Ziel, dass wir weiter an Wirtschaftskraft gewinnen“, sagte Schwesig.

Ein entscheidender Punkt seien die Strompreise. „Es darf nicht so bleiben, dass diejenigen Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorangehen, weiter benachteiligt werden. Der Netzausbau muss vorangetrieben werden. Der Strom aus erneuerbaren Energien muss auch abtransportiert werden. Unternehmen brauchen mehr Möglichkeiten den erzeugten Strom auch direkt zu nutzen“, sagte Schwesig.

Ein weiteres wichtiges Thema sei die Rente. „Stabile Renten sind für Ostdeutschland ein besonders wichtiges Thema. Denn wir haben nur die gesetzliche Rente“, sagte Schwesig. 97% der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner würden ihr Alterseinkommen allein aus der gesetzlichen Rente beziehen.

Treppenlauf in Oberhof

Minister Christian Pegel wünscht Warener Feuerwehrkameraden viel Erfolg beim Treppenlauf in Oberhof

Schwerin – Am kommenden Sonnabend (5. April) stellen sich sechs Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Waren (Müritz) aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einer besonderen Herausforderung: dem 4. Lotto Thüringer Treppenlauf. Innenminister Christian Pegel wünscht ihnen viel Erfolg und eine unfallfreie Teilnahme an diesem kräftezehrenden Wettkampf.

„Die Feuerwehrleute aus Waren zeigen mit ihrem Engagement, ihrem Teamgeist und ihrer Ausdauer, was es bedeutet, sich körperlich und mental auf Extremsituationen vorzubereiten. Der Treppenlauf ist nicht nur ein sportlicher Wettkampf, sondern auch ein beeindruckendes Beispiel für die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren“, so Innenminister Pegel.

Der Treppenlauf, bei dem die gut 450 Starterinnen und Starter in voller Schutzausrüstung und mit 30 Kilogramm Gepäck die 701 Stufen der Skisprungschanze in Oberhof überwinden müssen, fordert höchste Fitness und Durchhaltevermögen. An den Start gehen Zweier-Teams, für die es in erster Linie nicht nur um Zeiten geht, wenngleich eine gewisse Frist eingehalten werden muss. Wichtig aber: am Ende muss noch Luft in der Flasche sein.

„Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung und drücke unseren Kameraden aus Waren die Daumen für eine erfolgreiche Teilnahme. Ich wünsche ihnen, dass sie gesund ins Ziel kommen – und vor alle am Ende noch Sauerstoff in ihrer Flasche ist. Ich hoffe, dass sie dabei auch den Teamgeist erleben, der unsere Feuerwehren so besonders macht. Die Warener Kameraden tragen bei diesem Wettbewerb die Farben für Mecklenburg-Vorpommern hoch und vertreten unser Bundesland bei einem ganz besonderen Ereignis“, betont der Minister.

Der Innenminister unterstreicht die Bedeutung solcher Wettkämpfe für den Feuerwehrdienst: „Solche Herausforderungen stärken nicht nur die körperliche Belastbarkeit, sondern auch das Vertrauen innerhalb der Teams – eine entscheidende Grundlage für den täglichen Einsatz zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Die Teilnahme der Warener Feuerwehr an diesem Wettkampf zeige einmal mehr, mit welchem Einsatz sich die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte im Land engagieren. „Sie alle leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Sicherheit. Dafür gebührt Ihnen mein größter Dank“, so Pegel abschließend.

Die Veranstaltung wird vom Verein Run4Kids Sömmerda organisiert. Mit den Startgeldern werden Kindeprojekte unterstützt.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Besuch der Hannover-Messe

Dahlemann: Mecklenburg-Vorpommerns Industrie zeigt sich robust

Hannover – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat gestern und heute die Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Hannover-Messe besucht. Am gestrigen Abend eröffnete Dahlemann gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank den MV-Abend für die heimischen Unternehmen und Gäste. Heute informierte sich Dahlemann bei einem Messerundgang über die Ausstellerstände aus dem Land.

„Unsere 28 Unternehmen aus MV haben sich hervorragend auf der Hannover-Messe präsentiert. Die Messe ist ein wichtiges Schaufenster für die Industrie. Es ist wichtig, dass wir hier mit einer starken Präsenz vertreten sind. Kanada ist Partnerland. Damit können wir auch an unsere Delegationsreise im Jahr 2023 anknüpfen. 15 Unternehmen werben für sich auf dem Landesmessestand. Hier können sich Unternehmen einem weltweiten Interessenkreis modern präsentieren. Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern mit 28 Unternehmen vertreten“, erklärte Dahlemann.

Auf der Messe präsentieren sich unter anderem die Firmen Hallenbau Stieblich und Haffdichtungen Ueckermünde. „Beide Unternehmen sind auf Wachstumskurs. Sie pflegen auf der Hannover-Messe Kundenkontakte und akquirieren neue Aufträge. Die Hochschule Stralsund wirbt mit den Forschungsprojekten autonome Schifffahrt und drohnenunterstützte Feldbewirtschaftung für den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, erläuterte Dahlemann.

Die Landesregierung werde auch in Zukunft die Außenhandelsaktivitäten der heimischen Unternehmen unterstützen. 1,3 Mio. Euro stehen im Einzelplan der Staatskanzlei für die Außenwirtschaftsförderung jährlich zur Verfügung.  „Unsere Außenhandelszahlen sind robust“, sagte Dahlemann mit Blick auf die Zahlen für das Jahr 2024. „Das ist angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in ganz Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Ich danke allen im Außenhandel tätigen Unternehmen und ihren Beschäftigten für dieses starke Ergebnis. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich unser Land unter schwierigen Bedingungen weiter gut entwickelt. Maximale Schwankungen gibt es zum Glück nicht. Unsere gesund gewachsene Klein- und Mittelständische Struktur zeigt sich hier robust.“

Das Außenhandelsvolumen betrug im Jahr 2024 18,4 Milliarden Euro. Das ist nach 2022 und 2023 das drittbeste Ergebnis in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Rekordergebnis 2022 auch auf die damals besonders hohen Preise für Energieimporte zurückzuführen waren. 2024 war die Außenhandelsbilanz wieder nahezu ausgeglichen. Mecklenburg-Vorpommern exportierte Güter im Wert von rund 9,3 Milliarden Euro. Der Import betrug rund 9,0 Milliarden Euro.

Die Hauptexportgüter waren Weizen (731,6 Mio. Euro), Geräte zur Elektrizitätserzeugung und Verteilung (693 Mio. Euro) sowie Eisen-, Bleich und Metallwaren (436 Mio. Euro). Importiert wurden vor allem Mineralölerzeugnisse (644,4 Mio. Euro), Erdöl und Erdgas (602,4 Mio. Euro) und Wasserfahrzeuge (428,2 Mio. Euro).