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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Telefon- und Internet im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.

Mobilfunk: Mitnahme der Rufnummer

Schwerin – Der heutige Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Corona-Kooperationsbörse M-V gestartet

Schwerin – Am Freitag ist die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ (https://corona-kooperationsboerse-mv.de) gestartet. Das Online-Portal ist in Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, entstanden. „Die Corona-Pandemie führt zu einer erhöhten Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus gibt es bei uns im Land zahlreiche erfolgreiche Unternehmen, die bereits in der Gesundheitswirtschaft tätig sind oder aktuell ihre Geschäftstätigkeit auf entsprechende Produkte oder Produktkomponenten ausweiten. Mit der Plattform können sich Unternehmen direkt miteinander vernetzen, um gegenwärtig benötigte Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Kooperationsbörse soll einen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern leisten. „Vor allem können über die Kooperationsbörse Anbieter und Nachfrager von in der Pandemie benötigten Produkten, Produktkomponenten oder Dienstleistungen direkt und bedarfsorientiert miteinander in Kontakt treten und schnell reagieren“, so Glawe weiter. „Die Kooperationsbörse trägt dazu bei, Versorgungsketten im Land aufzubauen. Wir sind durch die Beteiligung heimischer Unternehmen besser aufgestellt, um langfristig unabhängiger von internationalen Lieferketten sein zu können. Das ist eine Herausforderung.“

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

„Es gibt eine beeindruckende Hilfsbereitschaft durch unsere Unternehmen in der Corona-Krise“, sagt Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Die Kooperationsbörse hilft dabei, diese zahlreichen verschiedenen Angebote und Kompetenzen zu bündeln und zusammenzuführen, damit die benötigten Produkte entstehen können. Sie lebt von ihren Teilnehmern. Ich möchte alle Anbieter und Nachfrager einladen, sich daran zu beteiligen und mitzumachen.“

Redaktionell betreut wird die Kooperationsbörse durch die BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag der Landesregierung für die Vernetzung, Projektinitiierung und -begleitung, Internationalisierung und Vermarktung der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist.

Die Angaben werden vor der Freischaltung geprüft – auf Basis der beim Einstellen des Angebotes oder Gesuches gemachten Angaben. „Bitte gehen Sie daher selbstkritisch mit den von Ihnen angegebenen Informationen, Formulierungen und, falls vorhanden, Zertifikaten und anderen offiziellen Dokumenten um. Uns sind ernst gemeinte Angebote wichtig“, richtet sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend an potentielle Nutzer. Die Redaktion behält sich vor, komplette oder Teile von Angeboten nicht zu veröffentlichen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

„Digitrans“-Förderungen

Neustrelitz – Das Unternehmen „Autek Truck-Technik & Service“ in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält 10.000 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung eines digitalen Bremsenprüfstands und eines digitalen Prüfstands für Fahrtenschreiber mit Gesamtkosten von 32.000 Euro.

Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um die Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Der neue Rollenbremsenprüfstand ermöglicht künftig, viel genauere Messergebnisse digital an den Prüfer weiter zu leiten. Die Daten können direkt abgespeichert und weiter verarbeitet werden.

Die Anschaffung des neuen digitalen Tachographenprüfgeräts ist zur Erhaltung des Geschäftszweigs erforderlich. Die neuesten Modelle solcher Fahrtenschreiber senden über eine kleine Antenne an der Windschutzscheibe Daten aus dem fahrenden Fahrzeug heraus an Kontrollbeamte mit den entsprechenden Lesegeräten. Die Beamten können ohne ein Stoppen der Fahrzeuge diejenigen, bei denen Lenk- und Ruhezeiten auffällig sind, ohne viel Aufwand herausfiltern. Die neue Technik wird sich zum gängigen Standard für Neuwagen im Lastkraftwagensektor entwickeln. Um diese modernen Fahrtenschreiber prüfen zu können, bedarf es der speziellen Prüfgeräte.

Online-Angebote der Kirchen zu Ostern

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister, zuständig auch für Kirchenangelegenheiten lobt die Kirchen für ihr Engagement zum Fest. Dieses fördere den Zusammenhalt der Menschen.

„Ich finde das Engagement der Nordkirche, der Erzbistümer Hamburg und Berlin sowie weiterer kirchlicher Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern großartig. Es zeigt, dass die Christen auch in dieser für Kirchen sehr außergewöhnlichen Situation zusammenhalten. Neue Wege werden beschritten mit dem Ziel, die Kirche weiter erlebbar zu machen. Ich bin mir auch sicher, dass die vielen Online-Angebote zum Osterwochenende nicht den gewohnten Gang in die Kirche ersetzen werden. Sie sind aber für die Zukunft eine Möglichkeit, um häufiger und egal wo auf der Welt mit der heimatlichen Kirchengemeinde verbunden zu sein. So sehe ich die Beschränkungen wegen der sich ausbreitenden Corona-Epidemie als Notwendigkeit und Chance zugleich auch für die Kirche, sich digital stärker zu präsentieren“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Die kirchlichen Angebote zum Osterfest sind vielfältig. Sie reichen vom Podcast der Landesbischöfin der Nordkirche über die digital produzierte Osternacht in der Hospitalkapelle des Bibelzentrums Barth bis hin zu Gottesdiensten per Livestream oder im Radio. Für Einzelpersonen bleiben viele Kirchen zum Gebet geöffnet. „Dann gibt es kreative Einzelideen wie in Wittenburg, wo Jugendliche in den sozialen Medien geistliche Impulse und konkrete Hilfe für die katholischen Gemeindemitglieder anbieten. In Güstrow haben die Pfarrteams Osterpakete zusammengestellt mit Symbolen und Anregungen für das Gebet zu Hause. Das beweist, dass jeder das wichtigste Fest im Kirchenjahr trotz der Maßnahmen gegen das Coronavirus feiern kann. Ich wünsche allen ein friedliches und gesegnetes Osterfest“, so Ministerin Hoffmeister.

„Digitrans“-Förderung für zwei Unternehmen

Bad Doberan – Zwei Firmen aus dem Landkreis Rostock erhalten vom Landesdigitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. „Metallbau Ott“ aus Bad Doberan bekommt gut 19.000 Euro, der Sonnenschutzbauer und –händler „Corona Schutzsysteme“ aus Dummerstorf rund 5000 Euro.

Die Bad Doberaner Firma stellt Metallkonstruktionen für private Bauherren und für komplexe Großprojekte her. Bisher werden dort Planung, Fertigung und Montage der Konstruktionen analog gesteuert. Alle Informationen und Aufmaße werden in Papierform oder telefonisch weitergegeben. Das Land fördert deshalb die Digitalisierung der Büroabläufe und der Arbeiten vor Ort. In Zukunft können die Mitarbeiter ortsungebunden auf alle Daten zugreifen und kurzfristig Änderungswünsche der Kunden berücksichtigen. Außerdem werden ihre Arbeitszeiten künftig digital erfasst.

Das Kleinstunternehmen aus Dummerstorf baut, wartet und handelt mit Sonnenschutzsystemen. Mit Hilfe der Digitrans-Fördermittel schafft es eine Verwaltungssoftware und zwei Notebooks an, so dass Aufmaße, Angebote und Aufträge direkt vor Ort beim Kunden erstellt und ins Büro weitergeleitet werden können.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Digitalee Transformation in Unternehmen

Demmin – Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten der Dachdeckerbetrieb Nietosdateck aus Friedland und das Demminer Zahntechnikunternehmen „Pommern Dent“ 4.031,30 und 8.226,99 Euro Fördermittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen.

Im Oktober 2019 hat Marko Spitzenberg die Dachdeckerfirma in Friedland übernommen. Um die bislang analoge Auftragsbearbeitung zu digitalisieren, will er einen speziell auf das Unternehmen zugeschnittenen Server anschaffen und zwei Arbeitsplätze mit je einem Computer und Monitor sowie einem Multifunktionsdrucker ausstatten. Damit können die Aufträge digital und effizienter bearbeitet und bestehende Aufträge kurzfristig den Kundenwünschen angepasst werden. Der Zuschuss aus dem „Digitrans“-Programm deckt die Hälfte der Gesamtkosten in Höhe von 8.062,79 Euro.

„Pommern Dent“ investiert insgesamt 16.653,99 Euro in einen Highspeed-3D-Drucker und die Umstellung auf digitale Prozesse. Mit dem 3D-Drucker sollen Prothesen, Zähne und Zahnersatz hergestellt werden, was viel Zeit spart im Vergleich zur herkömmlichen Methode, bei der aus Gebissabdrücken über viele aufwändige Schritte Zahnersatz entsteht.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.