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Kategorie: Europa

Backhaus begrüßt Verein­fachungs­paket der EU

Schwerin – Heute wurde ein Vereinfachungspaket zur GAP (Omnibus-Paket) von der europäischen Kommission veröffentlicht. Minister Backhaus begrüßte den Vorstoß von Kommissar Hansen: „Das Vereinfachungspaket ist ein Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft und dafür, dass die Sorgen und der Protest ernst genommen wurden. Es ist wichtig, dass zukünftig auf den Höfen wieder mehr Zeit für die Landwirtschaft bleibt und sich die Arbeit lohnt.“

 Das Vereinfachungspaket der EU-KOM (Omnibus-Paket) hat das Ziel, Bürokratie abzubauen, die Landwirtschaft zu entlasten und die GAP praxisnäher zu gestalten. Deshalb sollen beispielsweise die GLÖZ-Standards angepasst werden, Mehrfachkontrollen entfallen, Junglandwirte länger unterstützt, die Datenvernetzung verbessert und die Krisenreserven der Mitgliedstaaten auf 3 % erhöht werden.

„Ich habe schon sehr lange Veränderungen gefordert und mich dafür auch bei Kommissar Hansen persönlich stark gemacht, dass dringend etwas in Richtung Vereinfachung für die praktische Landwirtschaft passieren muss. Nun ist zu prüfen, wie die Vorschläge schnellstmöglich umgesetzt werden können. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht“, so Agrarminister Backhaus.

270 Mio Euro LEADER-Mittel seit 1994 für M-V

Parchim – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf der LEADER-Landeskonferenz in Parchim vor Akteuren der Europa-, Landes- und Kommunalverwaltung und vor allem vor Akteuren aus den ländlichen Räumen unseres Landes einen Vortrag gehalten zum Thema „LEADER – Eine Erfolgsgeschichte in MV“.

„Die Entwicklung von Mecklenburg-Vorpommern ist untrennbar mit der Entwicklung der ländlichen Räume verbunden. Sie nehmen 90 Prozent der Landesfläche ein und sind für viele Menschen Heimat, natürliches und kulturelles Erbe, Lebens- und Arbeitsraum, aber auch Quelle hochwertiger regionaler Lebensmittel. Vor dem Hintergrund lässt sich festhalten, dass LEADER grundlegend zur Entwicklung der ländlichen Räume in MV beigetragen hat.

Der Erfolg des Programms lässt sich auch mit Zahlen eindrucksvoll untermauern. In der Förderperiode 1994 bis 1999 wurde im Rahmen von LEADER II über die zwölf damaligen Lokalen Aktionsgruppen insgesamt 204 Vorhaben mit 23,4 Millionen Euro gefördert und somit Gesamtinvestitionen in einer Höhe von 46 Millionen Euro ermöglicht. In der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2022 sahen die Zahlen schon ganz anders aus und sind deshalb auch nicht zuletzt Zeugnis des Erfolges von LEADER in Mecklenburg-Vorpommern.

Es wurden in diesem Zeitraum über die nunmehr 14 Lokalen Aktionsgruppen insgesamt 1.187 Vorhaben mit mehr als 124 Millionen Euro gefördert und damit Gesamtinvestitionen in Höhe von 211 Millionen Euro ermöglicht. Zusammengefasst lässt sich das LEADER-Gesamtergebnis für MV wie folgt beschreiben. Zwischen 1994 und 2025 wurden von den Lokalen Aktionsgruppen für insgesamt 3.031 Vorhaben 269,8 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt, welche Gesamtinvestitionen in Höhe von insgesamt 432,8 Millionen Euro ermöglichten.

Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung fördert Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Ihm zufolge fokussieren sich die Herausforderungen ländlicher Räume wiederkehrend auf die Themen Überalterung, sinkende Einwohnerzahlen und eine Abwanderung der jungen Bevölkerungaber auch die Bereiche digitale Transformation und Klimaschutz. Dahinter stehen infrastrukturelle Herausforderungen, etwa der Erhalt von Einrichtungen der Daseinvorsorge, wie Kitas und Schulen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen sowie wohnortnahe Einkommensmöglichkeiten .

„Um der Vielfalt, der sich daraus in den einzelnen Regionen ergebenden Bedarfe bestmöglich nachzukommen, hat mein Haus die Zielkonformität als wesentliches Kriterium für die Förderfähigkeit von Vorhaben in LEADER eingeführt. Zielkonformität bedeutet, dass ein Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie leistet. Die daraus entstehende Flexibilität ist ein Garant für den Erfolg von LEADER“, so Backhaus weiter.

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz: Lokale Aktionsgruppen (LAG) erarbeiten Entwicklungskonzepte für ein abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip). Dieser methodische Ansatz wurde von der EU 1991-1994 erprobt und seit 1994 als Gemeinschaftsinitiative weiterentwickelt. Seit 2007 ist LEADER Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Derzeit gibt es in MV 14 Lokale Aktionsgruppen.

Ihnen stehen in der aktuellen ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt 57,46 Millionen Euro (54,96 Mio. Euro ELER zzgl. 2,5 Mio. Euro Landesmittel als öffentliche nationale Kofinanzierung zu den Mitteln des ELER bei Vorhaben privater Träger) zur Verfügung.

„Mein Dank gilt vor allem den Akteuren vor Ort, die ihre Ideen zur Entwicklung ihrer sozialen Gemeinschaft einbringen und umsetzen, sowie den ehrenamtlichen Mitstreitern der Lokalen Aktionsgruppen, die dafür sorgen, dass diese Entwicklung effizient gefördert werden kann und dabei ein transparenter und gerechter Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln garantiert ist. Und nicht zuletzt gilt mein Dank auch den LEADER-Regionalmanagerinnen und Regionalmanagern, die das Engagement dieser tollen Menschen vernetzen und nicht zuletzt auch das Bindeglied zwischen den LAG und den Bewilligungsbehörden sind“, sagte Backhaus abschließend.

Drese zur Europäischen Impfwoche

Vorsorgeimpfungen sind hocheffektiv  /  Portal „MV impft“ klärt auf und gibt guten Überblick

Schwerin – „Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten, die Säuglinge, Kinder und Erwachsene früher schwer schädigten.“ Mit diesem Worten ruft Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich der Europäischen Impfwoche dazu auf, den eigenen Impfschutz sowie den von Kindern sorgfältig zu überprüfen.

Mit der Impfwoche macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 27. April bis zum 3. Mai auf die Bedeutung von Impfungen für die Prävention von Krankheiten aufmerksam. In diesem Jahr soll die Bedeutung von hohen und gleichmäßigen Impfraten betont werden, um Krankheitsausbrüche zu vermeiden und Leben zu retten.

„Vorsorgeimpfungen sind hocheffektiv – um selbst gesund zu bleiben und schwere Verläufe zu verhindern“, verdeutlichte Drese. Im besten Fall führten sie sogar dazu, eine hochansteckende und lebensgefährliche Infektionskrankheit komplett auszurotten, so die Ministerin.

Impfungen sind nach Angabe von Drese auch eine Frage des Gemeinschaftsschutzes und verhindern Ausbrüche von hochansteckenden Infektionskrankheiten, zum Beispiel bei Masern.

Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass die Gesamtquote der zum Schulstart vollständig gegen Masern geimpften Kinder in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren von 95,5 Prozent (2017/2028) auf mittlerweile 97,8 Prozent (2023/2024) gestiegen sei und MV damit bundesweit eine Spitzenposition einnimmt.

Auffällig sei jedoch, dass nicht alle Impfungen im empfohlenen Alter stattfinden. „Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine erste Dosis der Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung im Alter von elf, die zweite nach 15 Monaten. Die Impfzahlen zeigen jedoch, dass nur rund 77 Prozent der Kinder bis zum zweiten Geburtstag beide Dosen erhalten haben“, so Drese. So weisen knapp 23 Prozent der Kinder zu einem Zeitpunkt, an dem Infektionen ein größeres Risiko für Komplikationen bedeuten, keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern auf.

Den Hauptgrund hierfür sieht Drese im oft stressigen Familienalltag. „Impflücken entstehen vor allem durch das Vergessen. Ich möchte deshalb noch einmal ausführlich dafür werben, die Impfbücher beim nächsten Besuch in der Haus- oder Kinderarztpraxis mitzunehmen, sie dort prüfen zu lassen und Impfungen gegebenenfalls nachzuholen“, erklärte die Ministerin.

Informationen rund um das Thema Impfen, Flyer sowie einen Impfkalender für Kinder und Erwachsene finden Interessierte zudem unter www.mv-impft.de. „Dieses Portal stellt die Landesregierung als niedrigschwelliges Onlineangebot zur Verfügung, um gebündelt und umfassend über Impfungen und den richtigen Zeitpunkt der Verabreichung aufzuklären sowie Fragen zu beantworten“, so Drese.

Neben dem Gesundheitsministerium wird die Plattform vom Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Kassenärztlichen Vereinigung M-V, der Ärztekammer M-V sowie dem Apothekerverband und der Apothekerkammer M-V unterstützt. Dort können auch Informationsmaterialien heruntergeladen oder angefordert werden.

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Bericht der Zukunftskommission Fischerei

Schwerin – Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen vor. Sie wurden heute durch die ZKF-Vorsitzende, Ulrike Rodust, an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, übergeben. Entsprechend hat der zuständige Fachminister aus Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, heute gespannt nach Berlin geschaut.

„Der Fischerei im deutschen Küstenmeer geht es so miserabel wie noch nie. Das liegt maßgeblich am Zustand vieler Fischbestände, die sich zuletzt vor allem aufgrund der Umweltbedingungen und systematischer Veränderungen in den Ökosystemen – vor allem in der Ostsee – extrem schlecht entwickelt haben. Hinzu treten schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auch und teils besonders auf die gewerbliche Fischerei auswirken, sowie die zunehmende Flächenkonkurrenz auf See. Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere die an der Küste tief verwurzelte, traditionelle Küstenfischerei zu erhalten und zukunftssicher auszurichten.

Klar war allerdings auch: Gäbe es einfach, naheliegende Lösungen, dann hätten Bund und Länder diese längst ergriffen“, stellte der Fischerei- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus fest und sagte weiter: „Der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts einer Zukunftskommission könnte nicht besser sein: Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und wird sich auch dieser speziellen Problemlage intensiv zuwenden müssen. Die Küstenländer haben den Beratungsprozess, wie bereits vorab bei der Leitbildkommission Ostseefischerei, intensiv begleitet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen engagiert einbringen“, betonte Minister Backhaus.

Gegenüber der Leitbildkommission Ostseefischerei war der Auftrag der ZKF noch weiter gespannt. Er umfasste die gesamte Fischerei in den deutschen Meeresgewässern einschließlich der Aquakultur. Noch expliziter sollten konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden für die im Sektor direkt anstehenden Transformationsprozesse, die sich sowohl spezifisch für die Fischerei ergeben als auch aus deren Einbettung in die europäische und nationale Energie- und Umweltpolitik.

Zu insgesamt zehn Themenfeldern hat die Zukunftskommission 53 teils sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt (in Klammern die Zahl der spezifischen Empfehlungen je Themenfeld):

  • Fischerei und Meeresschutz in deutschen Seegebieten (10),
  • Fischereimanagement (7),
  • Krabbenfischerei (4),
  • Angelfischerei (1),
  • Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der Fischerei und Diversifizierung (4),
  • Ausbildung und Nachwuchsgewinnung (5),
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Resilienz der (Küsten-)Fischerei (7),
  • Nachgelagerte Strukturen und Organisation des Sektors (2),
  • Flächenkonkurrenz auf See in Bezug auf Fischerei und marine Aquakultur (11),
  • Dialogformate und Beteiligung von Interessengruppen (2).

In einem Empfehlungspunkt greift die ZKF explizit die in Mecklenburg-Vorpommern angebotene Zusatzqualifikation zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auf, indem sie vorschlägt, diese kurzfristig auch für Fischerinnen und Fischer aus den anderen Küstenländern zugänglich zu machen. Mittel- bis langfristig, so die weiterführende Empfehlung, sollte eine Integration der spezifischen Ausbildungsinhalte in die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt angestrebt werden, um zur Diversifizierung und Stabilisierung von Einkommen insbesondere in der Küstenfischerei beizutragen, das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und damit insgesamt attraktiver zu machen. Grundsätzlich rät die Kommission, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung von Ausbildungsangeboten und -einrichtungen einer sich weiter verkleinernden Sparte zu legen, dabei Ausbildungsformate anzupassen und bestimmte Ausbildungsformate zu unterstützen.

Damit es überhaupt zu Investitionen kommt, aber auch das laufende Geschäft noch finanziert werden könne, benötige die Sparte nach Ansicht der ZKF gezielte Hilfe, insbesondere um die Bereitschaft der Kreditwirtschaft für Formen der Finanzierung wiederherzustellen. Hierzu wurde ein „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ vorgeschlagen. Daneben empfiehlt die ZKF die Einrichtung eines Fördertopfes zur Unterstützung der Unternehmensgründung und Bildung von Start-ups im Fischerei- und Aquakultursektor mit dem Ziel, die Gründungsaktivität, Innovationskraft, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu steigern sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Andere Empfehlungen setzen erwartungsgemäß bei den Rahmenbedingungen an, denn wenn es der Meeresumwelt bessergeht, dann auch der Fischerei. Hier bedarf es allerdings eines langen Atems. Die Nährstoffsituation in aquatischen Systemen zu korrigieren, wird Jahrzehnte dauern, damit wird die Erholung der Ostsee zur Generationenaufgabe“, schätzt der Minister ein. „Gleichzeitig werden gewaltige Meeresflächen zu Windparks und schaffen veränderte Bedingungen, besonders auch für die Fischerei, die sich ebenfalls auf Jahrzehnte auswirken. Hier ist die Fischerei bereits zwischen die Mühlsteine multipler Nutzungsziele im Meer geraten und verkleinern sich die ihr verbleibenden Fanggebiete, auch angesichts der Ausweitung von Meeresschutzgebieten. Zu hoffen bleibt immerhin, dass es zumindest positive Effekte für die Rekrutierung der Fischbestände aus den fischereilich nicht mehr nutzbaren Gebiete heraus geben wird, aber auch hier wird sich der Faktor Zeit auswirken.“

Viel Zeit habe die Fischerei aber nicht mehr, um sich selbst zu erhalten, anzupassen, den Generationenwechsel und die Transformation zu einer emissionsarmen und vollständig umweltgerechten Fischerei zu bewerkstelligen, mahnt Dr. Backhaus. „Insbesondere die Ostseefischerei in all ihren Facetten bis hin zur Freizeitfischerei und den Wirkungen auf die Wirtschaft und Kultur an der Küste steht bekanntlich vor existenziellen Herausforderungen. Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Vorschläge entwickelt und an den Bund herangetragen, um den Herausforderungen der nächsten Jahre mit Maßnahmen zu begegnen, die aus den so genannten Fischerei- und Umweltkomponenten nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz finanziert werden können. Hier stehen Mittel zur Verfügung, die zielgerichtet und intelligent eingesetzt werden sollten, um die vielfältigen Transformationsprozesse zu begleiten,“ formuliert der Minister abschließend eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bund.

Angesichts der Notwendigkeit einer Transformation der deutschen Meeresfischerei hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechend dem Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (2021-2024) die Zukunftskommission Fischerei eingerichtet. Die Zukunftskommission unter Vorsitz von Frau Ulrike Rodust (ehemalige deutsche Abgeordnete im EU-Parlament) wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei mit Fokus auf die Küsten- und Kutterfischerei, marine Freizeitfischerei und marine Aquakultur vorzulegen.

Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei sollen eine kohärente deutsche Meerespolitik unterstützen und der Erreichung des guten Umweltzustandes nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nicht entgegenstehen. In der Ableitung von Maßnahmen sollen die EU-seitigen und nationalen Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz gleichberechtigt neben den Interessen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Fischerei stehen, so der Auftrag.

Die Zukunftskommission hat sich am 19. März 2024 konstituiert. In der Zukunftskommission haben in einem partizipativen Ansatz 40 Vertreterinnen und Vertreter von Fischerei- und Umweltverbänden sowie weiteren Interessensverbänden, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. In sieben Arbeitssitzungen, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen hat die Zukunftskommission zu den von ihr beschlossenen Themenschwerpunkten (siehe Arbeitsprogramm, Anlage C des Berichts) und darüber hinaus beraten und konkrete Empfehlungen vorgelegt. In der Kommission hat Mecklenburg-Vorpommern mit je einem Vertreter aus der Fischerei und von der kommunalen Ebene sowie  Vertretern des Ministeriums mit Zuständigkeit für die Fachbereiche Meeresschutz und Fischerei mitgewirkt.

Aufruf zu neuen Interreg-Projekten gestartet

Dr. Blank: „Die grenzüberschreitenden Projekte tragen maßgeblich zur Kooperation im Norden bei“

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium gibt den Start des fünften und sechsten „Calls“ im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 bekannt. Die Aufrufe zur Einreichung von Projekt­vorschlägen richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Interreg ist ein EU-Förderprogramm zur Stär­kung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen. Es unterstützt Projekte in Bereichen wie Inno­vation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bil­dung, um gemeinsame deutsch-polnische Herausforderungen zu bewältigen und den regionalen Zusammenhalt zu fördern.

„Mit den neuen Aufrufen setzen wir gezielt Impulse für Inno­vation und nachhaltige Entwicklung in der Grenzregion. Durch die Förderung stärken wir die interregionale Zusammenarbeit, schaffen zukunftsfähige Perspektiven und verbessern die Lebensqualität der Menschen vor Ort“ betont Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

5. Call – INT05/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 18. September 2025

Priorität 1 Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Ziel:                1.1 Forschung und Innovation
Budget:           7,25 Mio. EUR
Projekte:         insbesondere Innovationsprojekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen und wirtschaftlichen Akteuren

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Kultur und nachhaltiger Tourismus
Budget:         8,23 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur besseren Zugänglichkeit kultureller und touristischer Stätten für Besucher aus dem Nachbarland

6. Call – INT06/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 31. März 2026

Priorität 2 Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und gemeinsam die Natur bewahren

Ziel:              2.4 Anpassung an den Klimawandel
Budget:        11,02 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Strategien, Maßnahmen sowie Lösungen, die aufgrund des Projektes auch umgesetzt werden.

Ziel:               2.7 Naturschutz und Biodiversität
Budget:         6,5 Mio. EUR
Projekte        insbesondere Projekte mit dazugehörigem Abschluss einer Bildungsmaßnahme

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Bildung
Budget:         6,43 Mio. Euro
Projekte:       insbesondere Bildungsmaßnahmen, die zu gemeinsamen Ausbildungsabschlüssen führen

Nähere Informationen zu den beiden Call-Ausschreibungen, Vorlagen für Projektskizzen, Beratungsangeboten sowie ein FAQ zur Antragsstellung finden Sie auf der Programm-Website unter: https://www.interreg6a.net/start-des-5-und-6-calls/

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende deutsch-polnische Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regio­nale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies ge­schieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Inno­va­tionskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Touris­mus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenz­raum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft West­pommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vor­pommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms in Mecklenburg-Vorpommern.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: „Politik muss Landwirtschaft zukunftsfest ausrichten.“

Golchen – „Die Ziele für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark erweitert: Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung, Erhalt der Biodiversität, mehr Tierwohl und Verbraucherschutz. Viele Landwirte denken diese Prinzipien in ihrer täglichen Arbeit mit, kommen bei der Umsetzung von Maßnahmen aber an ihre Grenzen, weil für zusätzliche Ziele kaum zusätzliches Geld bereitsteht. Das muss sich ändern.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass beides geht: eine gute und stabile Nahrungsmittelproduktion und gesunde Ökosysteme, aber es braucht Anreize. Trotz der Bedeutung der Lebensmittelerzeugung sind die Einkommen der Landwirte im Vergleich zu Einkommen aus nicht-landwirt­schaftlichen Tätigkeiten rund 40 % niedriger, obwohl keine Branche so stark von Witterung und Klima abhängig ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es braucht mehr Wertschätzung und einen klaren politischen Willen Klima und Landwirtschaft zusammenzudenken“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute bei der Agrarpolitischen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Golchen.

Er betonte die Bedeutung der Land-, Forst- und Ernährungs­wirtschaft sowie der Fischerei, die 2023 einen Produktionswert von 80 Milliarden Euro erreicht haben. Das ist mehr als der Produktionswert des gesamten deutschen Textil–, Bekleidungs– und Schuhgewerbes mit 24,5 Milliarden Euro, des Papier­gewerbes mit 51,9 Milliarden Euro oder der pharmazeutischen Industrie mit 64,4 Milliarden Euro, vergleicht er. Mit heute 815.600 EUR Kapital je Erwerbstätigen gehöre die Landwirtschaft zudem zu den kapitalintensivsten Branchen, sagte Backhaus weiter.

„Damit es auch künftig noch regional wirtschaftende Betriebe gibt, die weiterhin ein Interesse daran haben, ihre Lebens- und Produktionsgrundlage für nachfolgende Generationen zu schützen, muss die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf ein neues Fundament gestellt werden. Was wir brauchen sind angemessene Basiszahlungen für alle Betriebe unabhängig von der Größe, mehr regionale Umweltprogramme mit guten Fördersätzen, weniger Bürokratie und den Ausbau technologischer Forschung. Die Zeit der ideologischen Debatten muss vorbei sein – wir brauchen eine GAP, die Landwirtschaft ermöglicht, anstatt sie zu behindern. Dafür wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einsetzen.“