Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

D-Ticket für Senioren und Seniorinnen in M-V

Meyer: 19.000 bestellte Tickets sind ein Beleg für die Attraktivität eines kostengünstigen ÖPNV

Schwerin – Ab Dienstag, den 01.08.2023, können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

„Mit dem ab August nutzbaren D-Ticket für Seniorinnen und Senioren wurde ein erklärtes Ziel der Landesregierung konkret umgesetzt, es fördert die Attraktivität des klimaschonenden ÖPNV und erfährt bereits vor dem offiziellen Startschuss große Beliebtheit. Dies zeigt, dass das Ticket den Nerv der Menschen im Land trifft und noch mehr Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV begeistert werden können. Jetzt gilt es die Mobilitätsoffensive weiter umzusetzen, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen möchten“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Bei den Verkehrsunternehmen des Landes sind bereits ca. 19.000 Deutschland-Tickets für Senioren und Seniorinnen aus Mecklenburg-Vorpommern verkauft worden. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen des Landes organisiert federführend der Verkehrsverbund Warnow (VVW) aus Rostock den Vertrieb des neuen Angebotes.

Das neue Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburg: Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Dank den ehrenamtlichen Rettungsschwimmern

Schwerin – In den vergangenen Tagen kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren lebensrettenden Hilfsaktionen durch die Rettungsschwimmer und -schwimmerinnen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). „Wir können uns glücklich schätzen, von der Arbeit der Wasserrettung zu profitieren. Mein ausdrücklicher Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die mit ihrem Einsatz Menschenleben retten“, sagte Drese heute.

Erst gestern hatte das DLRG drei Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in Warnemünde aus der Ostsee gerettet. Zuvor waren bereits am Sonntag sieben Menschen, darunter vier kleine Kinder, in Graal-Müritz durch die DLRG gerettet worden. „Dank der ehrenamtlichen Retterinnen und Retterin können jedes Jahr viele Menschenleben gerettet werden“, so Drese. Den Einsatzkräften gelte daher große Anerkennung. „Respektlosigkeit gegenüber den Rettungskräften, ob an Land oder im Wasser, ist hingegen absolut inakzeptabel“, machte Drese deutlich.

Die Ministerin plädierte zur Vorsicht und Vernunft beim Baden und verwies auf die Warnhinweise. „Badegäste sollten die Gefahreneinstufung durch die Wasserwacht ernstnehmen“, so Drese. So seien besonders Kinder bei schwierigen Bedingungen im Wasser gefährdet. „Immer mehr Kinder können nicht gut schwimmen. Dieser Entwicklung versuchen wir unter anderem mit dem Landesprogramm ‚MV kann schwimmen‘ entgegenzuwirken“, sagte Drese.

Im Rahmen des Programms werden zusätzliche Schwimmkurse, vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen für Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4 angeboten. „Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Es lohnt sich, bei den Trägern in der Region anzufragen, ob es freie Plätze gibt“, so Drese.

Auch die Träger selbst könnten laut Drese noch Förderungen für die Ausrichtung von Kursen in diesem Jahr beantragen. Im Rahmen des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ fördert das Land Schwimmkurse für Grundschulkinder mit 200.000 Euro für 2023.

Die schwimmspotragenden Verbände und die Kommunen können eine entsprechende Förderung über das Landesförderinstitut (LFI) beantragen. Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

SED-Opferrente

Jeden zweiten Tag ein neuer Antrag auf SED-Opferrente

Schwerin – Noch immer geht im Schnitt gut jeden zweiten Tag im Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente im zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 166 Anträge, 31 weniger als im Jahr davor.

Davon hat das 139 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte insgesamt im Jahr 2022 etwa 13,3 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 13,8 Mio. Euro.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben wir 139 Anträge auf Opferrente bewilligt. Die weitere Aufarbeitung bleibt wichtig.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt findet diesen Teil der Aufarbeitung der DDR-Geschichte sehr wichtig und sagt: „Noch immer sehen wir, dass Menschen ihre Vergangenheit persönlich aufarbeiten wollen.

Das Unrecht, das vielen geschehen ist, ist zwar nicht adäquat wiedergutzumachen. Dennoch gibt es mit der SED-Opferrente ein Instrument, mit dem auch durch einen gewissen finanziellen Ausgleich das Leid der Menschen anerkannt wird.

Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich es wichtig finde, diese Aufarbeitung fortzuführen. Daher begrüße ich auch, dass mit Burkhard Bley ein neuer Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Landtag gewählt wurde. Ich bin mir sicher, dass die konstruktive Zusammenarbeit weiter fortgesetzt wird“, so Ministerin Bernhardt.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz

Schwerin – Drese: „Als Jugendministerin bin ich sehr froh, dass wir die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen künftig stärken werden. Damit das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz seine Wirkung bestmöglich entfalten kann, liegt mir viel daran, bei der Erarbeitung des Gesetzes auch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe im Land, einzubinden.“

Hierfür nimmt das Sozialministerin ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.

Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.

Hinweise können an poststelle@sm.mv-regierung.de geschickt werden.

Auffinden von vermissten Personen

Schwerin – In insgesamt 132 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2021 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Innenministeriums dazu, den der Innenminister heute im Kabinett vorgestellt hat und der jetzt dem Landtag übermittelt wird.

„Vermehrt wurden Daten erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzte: „Alle TKÜ-Maßnahmen bedürfen außerdem grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen, dann muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in zwei Fällen Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 128 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

2021 wurden darüber hinaus keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder nach dem SOG M-V zugelassene Wohnraumüberwachungsmaßnahmen in unserem Land durchgeführt. Auch die Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung oder elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden nicht angewendet. Somit gab es auch keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Polizeibehörden wurde lediglich eine längerfristige Observation nach dem SOG M-V durchgeführt. Zudem wurde in einem Fall ein sogenannter IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes eingesetzt.

„Nach der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 wurden die Regeln für die Erfassung und Darstellung dieses Berichtes verändert, deshalb lässt sich die diesjährige Statistik nicht mit der der Vorjahre vergleichen, da die Systematik in der Erhebung geändert wurde – insbesondere bei den Handyortungen“, ergänzt Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2022 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

Inklusion in M-V kommt voran

Sozialministerium legt Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute in seiner Sitzung  mit dem Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm stellte dazu einen Bericht zur Evaluation der Maßnahmen vor. Diese Auswertung wird nun an den Landtag übersandt.

„Der Bericht verschafft einen ersten Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Zwischenstand der Ministerien bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung“, betonte Grimm im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Daraus wird ersichtlich, dass die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorangekommen ist. Dazu gehört der Abbau von Barrieren jeglicher Art und die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so Grimm.

Die Abfrage umfasste alle im Maßnahmenplan 2.0 dargestellten 124 Maßnahmen in 13 verschiedenen Handlungsfeldern. Davon haben 68 alle zuvor formulierten Ziele bereits erreicht bzw. stehen kurz davor. 22 weitere Maßnahmen wurden eingeleitet. „In der Summe sind somit fast 75 Prozent der Maßnahmen bereits umgesetzt oder mindestens auf einem guten Weg der Umsetzung“, verdeutlichte Staatssekretärin Grimm. Weitere 26 Maßnahmen befänden sich in der Vorplanung.

Zu den bereits erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zählen z.B.

  • die Fortbildung von mehr als 2.000 Lehrkräften im Themenfeld Inklusion,
  • die Einführung einer offeneren Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2,
  • die Umsetzung des „Landesprogramms zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“,
  • die Verbesserung der Kommunikation zwischen Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes,
  • die Bildung einer Arbeitsgruppe auf der Grundlage des ILVP M-V zur Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten des „Design für alle“ in der Straßenraumgestaltung,
  • die Bereitstellung von inklusiven Materialien zur Vorbereitung von Wahlen,
  • die Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen
  • die Förderung des Landes von Angeboten im Breiten- und Leistungssport für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Grimm hob hervor, dass der Einsatz für mehr Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Gesellschaft nütze: „Nicht allein Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche, junge Familien, kranke und schwächere Menschen profitieren massiv von einer besseren Barrierefreiheit, etwa bei Neu- und Umbauten von Gebäuden, im Personennahverkehr oder in der digitalen Kommunikation.“

Die zweite Auswertung zum erreichten Zwischenstand bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung soll im zweiten Quartal 2024 vorgestellt werden.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

Wohngeldzahlungen gestiegen

Wohngeld: Im ersten Halbjahr 2023 mehr als doppelt so viel ausgezahlt wie im ersten Halbjahr 2022

Schwerin – Rund 56 Millionen Euro Wohngeld wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits ausgezahlt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 24 Millionen Euro – die Summe hat sich mehr als verdoppelt. Sie ist außerdem schon höher als die Summe der Wohngeldauszahlungen des gesamten vorigen Jahres in Höhe von 46 Millionen Euro.

„Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist: die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei zu unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Außerdem sollte durch eine Anhebung der Einkommensobergrenzen mehr Menschen als zuvor dieser staatliche Zuschuss zu Gute kommen. Auch dies hat funktioniert: Bezogen im Dezember 2022, vor der Reform, rund 23.000 Haushalte in unserem Bundesland Wohngeld, stieg ihre Zahl im Juli 2023 bereits auf mehr als 40.000“, sagt Landesbauminister Christian Pegel zu diesen Zahlen.

Er gehe davon aus, dass noch mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten könnten. „Ich möchte alle Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen, die dies noch nicht getan haben, ermutigen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Prüfen Sie doch vorab mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung unverbindlich, ob Sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.“

Zur Orientierung nannte Christian Pegel einige Beispielwerte: „Alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro können Wohngeld erhalten. Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete kann ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften bestehen.“

Der Minister dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen für ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der Reform: „Durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen für den Wohngeldbezug ist es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen gekommen, sodass da und dort etwas Geduld vonnöten ist. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den zwölf Bundesländern, die den von Schleswig-Holstein im Einer-für-alle-Verfahren entwickelten Online-Dienst einsetzen. Die Anbindung an die Wohngeldbehörden erfolgte Mitte April 2023 in 86 Wohngeldbehörden. Die übrigen Wohngeldbehörden nutzen einen digitalen Antrag, der über das jeweilige Fachverfahren bereitgestellt wird. Nur wenige Kommunen bieten keinen digitalen Antrag an. Die Formulare für den digitalen Wohngeldantrag finden Sie im MV-Serviceportal.

Die Wohngeldempfänger des Landes konnten auch 2023 von den Heizkostenzuschüssen nach dem Heizkostenzuschussgesetz profitieren, welches bereits vor der Wohngeldreform in Kraft getreten ist. Seit Januar sind insgesamt knapp 13 Millionen Euro an gut 26.000 Haushalte ausgezahlt worden.

Ehrenamtspreis für Laurin Fischer

Gemeinde und Schule Gingst vergeben erstmals den Holger-Kliewe-Preis an einen Schüler

Insel Rügen – „Ehrenamtliches Engagement brauchen wir in diesen Tagen mehr denn je“, erklärt Holger Kliewe am letzten Schultag vor 300 Schülern und Lehrern der Gingster Schule. Die traditionelle Stunde für Ehrungen und Verabschiedungen nutzten der Ummanzer Bürgermeister und seine Gingster Kollegin Gerlinde Bieker für die Premiere einer besonderen Anerkennung von lobenswerter Einsatzbereitschaft über das Maß hinaus.

Den zum ersten Mal vergebenen „Holger-Kliewe-Preis für besonderes Engagement in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales“ erhielt an dem Freitagmorgen der 14-jährige Laurin Fischer. Seine Klassenleiterin Heide Saathoff hatte ihn vorgeschlagen und in ihrer Laudatio zahlreiche Gründe dafür genannt. „Immer wenn wir Hilfe brauchen“, sagt sie freudestrahlend, „ist Laurin freiwillig und engagiert dabei, ohne auf die Uhr zu schauen.“ Man treffe ihn bei Schul- und Gemeindeveranstaltungen am Verkaufsstand, bei den Aufräumarbeiten oder als Ideengeber für Veränderungen. Er half mit beim Aufbau des neuen Leuchtturm-Kinderspielplatzes der Gemeinde oder unterstützte den ASS Spielplatzservice, der den Fitness-Parcours auf dem Schulhof errichtete.

Laurin Fischer (Bildmitte) bekommt den Holger-Kliewe-Preis 2023 und erste Glückwünsche von Holger Kliewe, Heide Saathoff, Gerlinde Bieker und Schulleiter André Farin (v. r. n. l.)Foto: Lisa Wurzler
Laurin Fischer (Bildmitte) bekommt den Holger-Kliewe-Preis 2023 und erste Glückwünsche von Holger Kliewe, Heide Saathoff, Gerlinde Bieker und Schulleiter André Farin (v. r. n. l.) Foto: Lisa Wurzler

„So einen Jungen haben wir noch nicht erlebt“, erinnert sich Geschäftsführer Michael Sticht aus Bischofswerda. „Gleich nach Schulende war Laurin auf beiden Baustellen und bis zum Dunkelwerden dabei. Einfach klasse.“ Das findet auch Gerlinde Bieker, die sich in ihrer Arbeit als ehrenamtliche Bürgermeisterin von Gingst über solche Mitmenschen freut. Sie bestimmen und beeinflussen das Leben einer kleinen Gemeinde sehr positiv, egal ob in der Bibliothek, im Museum oder bei Kulturveranstaltungen.

Holger Kliewe steht als Namenspate des Preises, denn er selbst hat sein Leben lang in vielen Bereichen ehrenamtlich und politisch gewirkt. Nicht zuletzt profitiert Gingst auch von seiner Hartnäckigkeit bei der Beschaffung von Fördermitteln für den Neubau der Regionalen Schule. „Auf dem Land ist das so“, meint er, „da kann man sich immer auf Mitmacher wie Laurin verlassen.“ Das müsse so bleiben und gefördert werden. Laurins Beispiel soll nicht nur in der Schule Schule machen, sondern weit darüber hinaus wirken. Der Preis wurde mit 100 Euro dotiert und ist mit dem höchsten Geldbetrag versehen, der bisher an einen Schüler aus Gingst verliehen wurde.