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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten

Beratungsunternehmen ATI-Küste hilft bei Generationenwechsel

Schwerin – Die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung ist gerade in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns eine zunehmende Herausforderung. So schreitet etwa der Generationenwechsel bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter voran. „Mit einem speziellen Beratungsangebot des Landes wollen wir Kommunen gezielt helfen, auch zukünftig wohnortnahe, ambulante Gesundheitsangebote zu erhalten“, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese über Ostern die Verlängerung eines entsprechenden Projektes bekannt.

Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre alt oder älter. „Gehen dann insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen in den Ruhestand, stehen Kommunen vor der Frage, wie die Praxis nachbesetzt werden kann und welche Unterstützungsangebote, Förderprogramme oder auch innovativen Betreiberformen und Kooperationsmodelle es gibt“, verdeutlichte Drese.

Nach Ansicht Drese müssen angesichts des demografischen Wandels alle relevanten Kräfte zusammenwirken, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Ein Baustein ist dabei die fachliche Beratung, die dabei auch als Schnittstelle zur Vereinigung der verschiedenen Themen und Akteure fungiert“, so Drese.

So sei das im Jahr 2023 gestartete und vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) geförderte Beratungsangebot für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen nun nach neuerlicher Ausschreibung bis zum 30.06.2028 verlängert worden.

Durchgeführt wird die landesweite Beratung durch das Rostocker Unternehmen ATI Küste. „Gemeinsam mit interessierten Gemeinden, Landkreisen oder auch Kommunalpolitikern und potentiellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen erarbeiten die dortigen Beraterinnen und Berater ein individuell passendes Konzept und vernetzen zudem auch Akteure des Gesundheitswesens miteinander – kostenlos und neutral“, betonte die Ministerin.

So können Praxisnachfolgen gefunden, aber auch Neuansiedelungen umgesetzt werden. Die jeweiligen Auftraggeber profitieren hierbei von besonderen Kompetenzen des Beratungsteams, die sich vom (Standort-)marketing, bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen erstrecken. Inzwischen erhielten bereits mehr als 20 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

Drese: „Wir brauchen genau solche neuen und innovativen Ansätze, um Medizinerinnen und Mediziner zu überzeugen, sich bei uns niederzulassen. Dafür greifen wir auf das Expertenwissen der erfahrenen ATI Küste GmbH zurück und ermuntern die Kommunen dieses Angebot zu nutzen. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Projekt gemeinsam viel Gutes für die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bewirken können.“, so Drese.

Insgesamt stellt das Land für die zweite Förderphase des Beratungsangebotes Mittel in Höhe von 1.32 Millionen Euro zur Verfügung. Sie stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. (ESF+)

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Erhöhte Waldbrandgefahr in M-V

Vorsicht zu Ostern geboten

Schwerin – Aufgrund anhaltender Trockenheit und frühlingshafter Temperaturen warnt der Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eindringlich vor erhöhter Waldbrandgefahr im gesamten Landesgebiet. Besonders über die bevorstehenden Osterfeiertage wird zur äußersten Vorsicht geraten.

Die aktuellen Wetterverhältnisse – trockene Winde, kaum Niederschläge und frühlingshafte Temperaturen – haben die Vegetation stark ausgetrocknet. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) ausgerufen. Doch auch im restlichen Bundesland ist mit einer mittleren Waldbrandgefahr zu rechnen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Gerade über die Ostertage zieht es viele Menschen in die Natur. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich verantwortungsvoll zu handeln und keinerlei offenes Feuer in der Natur zu entzünden. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen großflächigen Brand auszulösen. Auch bei den privaten Osterfeuern ist höchste Vorsicht geboten, besuchen Sie lieber eines der vielen offiziellen Osterfeuer im Land.“

Hier noch einige Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Website der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen

Schwerin – Das Bildungsministerium lädt zur digitalen Informationsveranstaltung für potenzielle Lehrkräfte im Seiteneinstieg am 14. Mai 2025 ein. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich umfassend über die erforderlichen Abschlüsse, das Bewerbungsverfahren, Verdienstmöglichkeiten sowie den Ablauf der Seiteneinstiegsqualifizierung zu informieren.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um künftige Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Wir möchten Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen und ihre Fähigkeiten in unseren Schulen einzubringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bildungsministeriums und der Berufsberatung für Erwachsene der Arbeitsagentur werden während der Veranstaltung wertvolle Einblicke geben und alle Fragen rund um den Seiteneinstieg beantworten. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online. Organisiert wird das Informationsangebot in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Interessierte können sich über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de direkt auf ausgeschriebene Stellen bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt ganzjährig und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen Umfang von 15 Monaten hat. Im Anschluss an die GPQ folgt die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR), nach deren Abschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbefristet weiterbeschäftigt werden. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren.

Das Bildungsministerium informiert auf dem Karriereportal umfassend über die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Landespräventionspreis 2025

Einsendungen noch bis 25. April möglich: Bewerbungsphase für Landespräventionspreis 2025 endet

Schwerin – Innovative Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten in der Pflege kümmern, können sich noch wenige Tage für den diesjährigen Landespräventionspreis bewerben. „Es geht nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Pokale und Geldprämien in Höhe von insgesamt 3.500 Euro“, ruft Sozialministerin Stefanie Drese bisher noch Unentschlossene zur Einreichung ihrer Projekte bis zum 25. April 2025 auf.

„Jede und jeder kann Vorschläge einreichen – ob Privatperson, Initiative, Verein, Organisation, Kommune, Selbsthilfegruppe oder Kommunaler Präventionsrat“, so Drese, die sich gemeinsam mit Innenminister Christian Pegel und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung dafür einsetzt, das Thema Gewalt und Gewaltprävention in der Pflege aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen.

„Gewalt in der Pflege ist komplex und kann Pflegebedürftige ebenso wie Pflegende oder Angehörige treffen. Achtsamkeit und geeignete Präventionsmaßnahmen sind deshalb besonders wichtig, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen und Pflegende und Pflegebedürftige zu schützen“, verdeutlichte Drese.

„Wir brauchen gerade in der Pflege mit ihren emotionalen, sozialen und arbeitsbedingten Stressfaktoren eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Ich freue mich deshalb sehr, dass der 13. Landespräventionstag sich diesem spezifischen Thema unter dem Titel „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ widmet“, sagte Drese.

Der Präventionstag findet am 3. Juli an der Hochschule Neubrandenburg statt. In diesem Rahmen werden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landespräventionspreises gewürdigt und ausgezeichnet.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Bewerbers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können bis zum Ablauf des 25. April per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury. Entscheidungsgrundlage für die Jury sind u.a. folgende Kriterien:

  • Innovation
  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Zielgruppenorientierung
  • Kooperation

Schulen starten Erste-Hilfe-Ausbildung

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in Notsituationen zu helfen

Schwerin – In diesem Schuljahr haben 29 Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung freiwillig eingeführt. Bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler werden im ersten Schritt ausgebildet. „Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu befähigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Deshalb freuen wir uns über jede weitere Schule, die an diesem Modellprojekt teilnimmt“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg. In Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen wurde ein umfassender Leitfaden entwickelt, der als Handlungsempfehlung dient. Dieser ermöglicht es den weiterführenden Schulen, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens eigenständig umzusetzen.

Oldenburg: „Gefahren- und Notfallsituationen können überall und jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, die Lage richtig einzuschätzen und Erste Hilfe zu leisten. Die Schule ist ein idealer Ort, um dieses Basiswissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördert eine unbefangene Einstellung zum Helfen das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage. Mit unserem Leitfaden unterstützen wir die Lehrkräfte in der praktischen Umsetzung.“

Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits 10 Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts das Konzept erprobt und die Praxistauglichkeit der Module getestet. Die Ausbildung umfasst dabei zwei Module von jeweils 90 Minuten, die als Starterausbildung konzipiert sind. Diese können in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart im Rahmen der Fächer Biologie und Sport durchgeführt werden. Alternativ ist das Modellvorhaben auch als Ganztagsangebot oder in Form einer Projektwoche umsetzbar.

Modul 1 „Grundlagenwissen“ behandelt unter anderem die Erfassung von Notfallsituationen, die Überprüfung von Atmung und Bewusstsein, die korrekte Durchführung eines Notrufs sowie die Erkennung und Versorgung von Verletzungen. Modul 2 „Wiederbelebung“ vermittelt die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und die Beatmung. Der Leitfaden enthält detaillierte Informationen zu den Zielen der Module, den erforderlichen Materialien und den Ansprechpartnern für Lehrkräfte.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen hohen Stellenwert. In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und rund 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Seit dem Projektende hatten Lehrkräfte eigenverantwortlich weiter Lehreinheiten und Angebote mit den vorhandenen Materialien umgesetzt.