Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Seniorenfreundliche Kommunen gesucht

Würdigung für innovative Konzepte in Städten und Gemeinden

Schwerin – „Zahlreiche Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits innovative und herausragende Konzepte für ältere Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Dieses Engagement würdigen wir im Rahmen des Wettbewerbs und werben gleichzeitig für mehr seniorenfreundliche Angebote“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat sucht das Sozialministerium bereits zum fünften Mal „Seniorenfreundliche Kommunen“ in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesucht, bewertet und dokumentiert werden Konzepte, die die Teilnahme von älteren Menschen am öffentlichen Leben verbessern, altersgerechte Angebote machen, ihnen im Alltag Unterstützung geben und zum generationsübergreifenden Miteinander beitragen. „Ziel des Wettbewerbs ist es, in den Städten und Gemeinden das Bewusstsein für die Belange älterer Menschen zu stärken und gute Beispiele bekannt zu machen“, betont Drese. „Damit machen wir die seniorenfreundlichen Lösungen und Angebote sichtbar und schaffen Vorbilder für andere Kommunen.“

Der Wettbewerb in diesem Jahr habe laut der Ministerin überdies eine ganz besondere Strahlkraft. Drese: „Vor drei Jahren mussten wir die Ausschreibung pandemiebedingt absagen. Umso mehr freue ich mich über die diesjährigen Einsendungen.“

Eingereicht werden können Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder Konzepte für einzelne Vorhaben in den Handlungsfeldern „Gestaltung des öffentlichen Raums/ der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. In den Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt. Darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2023 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingereicht werden. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind unter www.sozial-mv.de abrufbar

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz

Schwerin – Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. „Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Damit verbunden ist die Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung. „Dabei geht es darum, dass der jeweilige Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Ausführung der vertraglichen Leistung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten. Primärer Anknüpfungspunkt sind dabei die einschlägigen Tarifverträge. Fehlt es an einem repräsentativen Tarifvertrag, so sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchen-Tarifverträgen maßgeblich“, so Meyer weiter.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. „Mehr Wertschöpfung, mehr nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung auch eine Rolle spielen. Entscheidend ist auch, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt“, betonte Minister Meyer weiter.

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. „Der ´Vergaberechtliche Mindestlohn´ darf ausdrücklich nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes“, so Meyer weiter. Das Mindest-Stundenentgelt nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 10,69 Euro (brutto). Der Mindestlohn nach dem Gesetz des Bundes beträgt 12,00 Euro. Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gemäß der neuen Regelung ausgeschlossen ist, soll zunächst ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird an den Landtag übersandt. Der Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.

Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Windflüchter-Charity-Gala in Stralsund die Arbeit der in Vorpommern-Rügen ansässigen Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt.

„Seit neun Jahren steht die Stiftung „Betroffen“ Krebskranken und ihren Angehörigen in der Region Vorpommern-Rügen zur Seite. Sie leistet unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfe in schwerer Zeit und stößt ebenso Projekte an, die unser Gesundheitssystem grundsätzlich voranbringen und bereichern. Ich danke dem Gründer Professor Matthias Birth und all den engagierten Helferinnen und Helfern der Stiftung für ihre Arbeit“, sagte Schwesig.

Jedes Jahr erkrankten in Mecklenburg-Vorpommern rund 11.000 Menschen erstmals an Krebs. Jede Erkrankung und jede Aussicht auf Heilung seien unterschiedlich, sagte die Regierungschefin. „Wir als Landesregierung setzen uns deshalb dafür ein, dass Krebspatientinnen- und patienten die bestmögliche Versorgung in M-V erhalten.“

Dafür habe sich das Land mit den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock auf den Aufbau des neuen Onkologischen Spitzenzentrums CCC geeinigt, dem Comprehensive Cancer Center. Schwesig: „Mit dem neuen Spitzenzentrum wollen wir Forschung, Vorsorge und Behandlung im ganzen Land weiter verbessern. Das Land fördert das neue Zentrum mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr.“

Abschließend sagte die Ministerpräsidentin: „Aus eigener Erfahrung weiß ich: Der Krebs lässt sich am besten gemeinsam bekämpfen. Dazu zählen nicht nur die Familie und Freunde, sondern ebenso die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die Beschäftigten in Arztpraxen, Apotheken, Reha-Einrichtungen und Beratungsstellen. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, die in unserem Gesundheitssystem dazu beitragen, dass Menschen die bestmögliche Begleitung und Behandlung bekommen.“

Welttag des Buches am 23. April 2023

Wir machen mit – Welttag des Buches am 23. April 2023 / Oldenburg: Kinder für das Lesen begeistern

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ der Stiftung Lesen rund um den Welttag des Buches am 23. April.

Derzeit bekommen Mädchen und Jungen in den vierten und fünften Klassen Gutscheine für das diesjährige Welttagsbuch. Die Gutscheine können sie ab Ende dieser Woche in ihrer örtlichen Buchhandlung einlösen. Sie erhalten dann den Comicroman „Volle Fahrt ins Abenteuer“ der Autorin Katharina Reschke.

„In spannende Geschichten einzutauchen, Abenteuer zu erleben, einander vorzulesen – all das verbindet und begeistert Kinder für das Lesen. Wir wollen auch Kindern, die noch nicht so gut Deutsch sprechen oder bei denen das Lesen noch nicht zum Alltag gehört, Lust auf Geschichten und auf das Lesen machen.

Die Geschichte des Welttagsbuches wird durch viele Illustrationen erweitert und eignet sich somit gut für den Einsatz in Integrations-, Förder- und Willkommensklassen. Deshalb unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Aktion und ermutigt Kinder zum Abenteuer ‚Buch‘ – und das nicht nur am Welttag des Buches“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Buch-Gutschein-Aktion ist eine deutschlandweite Kampagne zur Leseförderung. Insbesondere Kindern der vierten und fünften Klassen soll Lesefreude und Lesekompetenz vermittelt werden.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern war in den vergangenen Jahren immer sehr hoch – so auch 2022. Bei der Teilnahme der vierten und fünften Jahrgangsstufe am Welttag des Buches lag Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit rund 80 Prozent auf dem zweiten Platz nach Thüringen (81,3 Prozent) und vor Brandenburg (72,8 Prozent).

Die Teilnahme der vierten Klassen im Land lag im vergangenen Jahr bei 85,4 Prozent und damit bundesweit auf Platz 2. Die Teilnahme der fünften Klassen lag bei 73,9 Prozent, das ist im bundesweiten Vergleich Platz 1.

„Das ist ein schöner Erfolg, zu dem ich die jungen Leserinnen und Leser und auch die Lehrkräfte beglückwünsche. Ich freue mich über das Ergebnis, weil es die gute Zusammenarbeit der Schulen im Land mit der Stiftung Lesen unterstreicht.

Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schätzen das Angebot und viele Schulen verbinden diese Aktion mit einem Bibliotheksbesuch, um die Lesefreude der Kinder zu fördern und zu steigern“, erläuterte Oldenburg.

Bundesweit haben im vergangenen Jahr trotz der Corona-Situation über 44.000 Schulklassen und 960.000 Schülerinnen und Schüler am Welttag des Buches teilgenommen. Damit war die Aktion so erfolgreich wie nie zuvor. Das sind nach Angaben der Stiftung Lesen über 54 Prozent aller Schulklassen der vierten und fünften Jahrgangsstufe deutschlandweit.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der vierten und fünften Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk.

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer die Schirmherrschaft der Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

ARE-Berichterstattung endet

Vervielfachung der Proben in Saison 22/23  

Schwerin – Mit dem ARE-Bericht für die 15. Kalenderwoche beendet das Landesamt Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute die regelmäßige Berichterstattung über die Erkältungssaison 2022/2023. Seit der 40. Kalenderwoche 2022 erfolgte die Überwachung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen, die sogenannte ARE-Surveillance (ARE = Akute Respiratorische Erkrankungen), deren Ergebnisse aktuell in einem Wochenbericht veröffentlicht wurden.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Der ARE-Bericht ist bereits seit vielen Jahren ein belastbares Überwachungsinstrument in der Grippesaison. In dieser Saison war er zusätzlich eine wichtige Datenbasis in der Pandemiebekämpfung und zentral für den Schutz unseres Gesundheitssystems.“

Erstmals bildete der Bericht in dieser Saison auch das Corona-Virus ab. Neben anonymisierten Daten und Proben aus mehr als 50 Arztpraxen sind wöchentliche Meldungen aus mehr als 70 Kitas in MV in den Bericht dazu, wie viele Kinder aufgrund einer Erkältung die Einrichtung nicht besuchen konnten, eingegangen. „Damit erfolgte in dieser Saison eine deutliche Ausweitung der Überwachung“, so Drese.

Untersucht wurden die Proben auf acht typische Erkältungserreger (zum Beispiel Influenza A und B, SARS-CoV-2 und RSV) im LAGuS-Labor.

„Unser Dank gilt allen teilnehmenden Einrichtungen, die zum erfolgreichen Ausbau der ARE-Surveillance in MV beigetragen haben. Mit ihrer Hilfe konnten wir die ARE-Lage im Land wöchentlich recht genau darstellen, Handlungsempfehlungen wie beispielsweise die frühe und verstärkte Grippeimpfung ableiten und SARS-CoV-2 entsprechend der Entwicklung von der Pandemie zur Endemie in die Überwachung der anderen üblichen „Erkältungserreger“ integrieren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS.

Über den gesamten Saisonverlauf seien in den eingesandten Proben Nachweise von SARS-CoV-2 ein wesentlicher Bestandteil gewesen, die sich jedoch im Laufe der Zeit in die Reihe der anderen Erkältungsviren einordneten, so Will. Analysiert wurden im LAGuS-Labor insgesamt knapp 6.000 aus den Arztpraxen eingesandte Abstrichproben. In der Vorsaison waren es 143 Proben aus der Hälfte der Arztpraxen.

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung.

Für die Ausweitung der ARE-Berichterstattung hatte der Landtag im Oktober 2022 rund 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung standen.

Förderkonditionen für Wohnraummodernisierung

Schwerin – Im Kabinett wurden heute die neuen Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum vorgestellt. Sie ermöglichen eine höhere Förderung pro Quadratmeter als bisher und künftig auch in Gemeinden, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind.

„Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern. Außerdem berücksichtigen wir die allgemeine Baukostenentwicklung“, nennt Bauminister Christian Pegel den Grund für die Überarbeitung und dann die Details:

„Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Das heißt, dass gemäß der Förderquote von 80 Prozent ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist. Bislang waren es 800 Euro. Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben.“

Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.

Eine weitere Änderung: „Wir streichen auch die bisherige Gebietskulisse Zentrale Orte, sodass nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht kommen.“ Zudem werde künftig auch der Anbau von Aufzügen per Darlehen nach dieser Richtlinie gefördert.

Weiterhin wurde auf Anregung der Wohnungswirtschaft die Bezugsgröße geändert, mit der Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. „Jetzt ist je 125.000 Euro Förderbetrag eine Wohnung in die Belegungsbindung zu nehmen. Bislang galt dies je 80.000 Euro. Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat“, so der Minister.

Belegungsbindung heißt, diese Wohnungen dürfen für die Dauer des Darlehens – maximal 33 Jahre – nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen.

Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden (siehe dazu unsere Pressemitteilung 192/2021 zur vorangegangenen Änderung der Richtlinie 2021).

„Für Mieter ist interessant, dass die Startmiete in den belebungsgebundenen Wohnungen nicht höher als sechs Euro, in unseren Universitätsstädten 6,60 Euro pro Quadratmeter sein wird“, hob Christian Pegel hervor. Für die Zeit der Belegungsbindung dürfen die Mieten auch nur begrenzt in einem vorgeschriebenen Rahmen erhöht werden.

In diesem Jahr stehen ca. 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Modernisierungsprogramm zur Verfügung. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April in Kraft. Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie dann auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Christian Pegel weist im Zusammenhang mit diesem Programm auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: „Bis zum Ende dieses Jahres können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen.

Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden. Je 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.“

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten hatte die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Räume etwa für die Unterbringung von Flüchtlingen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen.

Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro kann eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro je Wohnung – anders als im Modernisierungsprogramm nicht je Quadratmeter – ermöglicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 60  vom 16. April.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte

Ministerin Drese begrüßt Ernst Barlach Stiftung als Partner der EhrenamtsKarte

Güstrow – Am 19. April heißt Sozialministerin Stefanie Drese die Ernst Barlach Stiftung offiziell als neuen Partner der EhrenamtsKarte MV im Zuge der 2. Ehrenamtskonferenz in Güstrow willkommen. Drese: „Wir sind sehr stolz, mit der Ernst Barlach Stiftung ein weiteres Angebot mit so hohem kulturellem Wert für die Ehrenamtlichen im Programm zu haben.“

Die Stiftung hat ihren Sitz in Güstrow und bewahrt dort das eindrucksvolle Lebenswerk des Künstlers Ernst Barlach. Besucherinnen und Besucher können in den Museen dessen Kunstwerke besichtigen. Mit der Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber 20 Prozent Ermäßigung im Museumsshop und kostenfreien Eintritt für eine Begleitperson.

Die Stiftung habe als einen großen kulturgeschichtlichen Wert für die Region, so Drese. Sie zählt mit zwanzig weiteren Institutionen in den neuen Bundesländern als nationaler ‚kultureller Gedächtnisort’ und steht im „Blaubuch“ der Bundesregierung.

Die Begrüßung erfolgt im Rahmen der 2. Ehrenamtskonferenz des Sozialministeriums und der Ehrenamtsstiftung M-V. Bei dem Treffen kommen Hauptamtliche aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen und haben die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erproben.

Instandsetzung von Wohnraum

Landes-Sonderprogramm für Instandsetzung von Wohnraum startet

Schwerin – Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per Sonderprogramm zur Verfügung.

„Ziel ist, benachteiligten Haushalten – insbesondere auch Geflüchteten, die in unserem Bundesland Zuflucht zum Beispiel vor Krieg, Hunger, Verfolgung oder Klimakatastrophen gesucht und gefunden haben – eine preisgünstige Unterkunft zu bieten.

Die Wohnungen, die mit Hilfe dieses Programms kurzfristig wiederhergerichtet werden, sollen über drei Jahre zu günstigen Mieten angeboten werden. Diese haben als Obergrenze, was Landkreise und kreisfreie Städte Bürgergeldempfängern zum Bestreiten der Kosten für Unterkunft und Heizung gewähren“, so Bauminister Christian Pegel.

Zu den Förderkonditionen sagt er: „Je Wohnung können aus dem Programm jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Wichtig für die Antragsteller ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt.“

Anträge nimmt das Landesförderinstitut entgegen. Formulare und Einzelheiten zum Programm finden Sie auf dessen Webseiten zur Wohnraumförderung. Das Programm war eine wesentliche Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bei einem Spitzengespräch kürzlich bei der Ministerpräsidentin.