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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

Wettbewerb Seniorenfreundliche Kommunen

Bewerbung noch bis zum 15. Juli möglich

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sucht gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat zum fünften Mal besonders seniorenfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele unserer Städte und Gemeinden haben bereits hervorragende Konzepte für ein gutes Leben im Alter geschaffen. Dieses großartige Engagement ist es, das wir auch in diesem Jahr wieder im Rahmen des Wettbewerbes würdigen wollen“, betonte Sozialministerin Drese. Noch bis zum 15. Juli ist eine Bewerbung möglich.

Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Über 35 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes sind 60 Jahre alt oder älter. „Um für Sie auch bis in das hohe Alter Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben zu schaffen, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und Möglichkeiten für ein generationenübergreifendes Miteinander zu bieten, wollen wir mit diesem Wettbewerb deshalb gute Ideen bekannter machen und Vorbilder für andere Städte und Gemeinden schaffen“, hob Drese hervor.

Eingereicht werden können entweder Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder auch Ideen für einzelne Vorhaben aus den Bereichen „Gestaltung des öffentlichen Raums/der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“, die entweder bereits realisiert worden sind oder in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren bereits am Wettbewerb beteiligt haben.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. Innerhalb der Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt, darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im zugehörigen Flyer. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen stehen unter sozial-mv.de zum Download bereit.

Umorientierung

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des Landes vor Umorientierung

Greifswald – Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald mit Vertretern der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) des Landes, der Bundes-agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Landkreise über die künftige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs­gesellschaften diskutiert.

„Die Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften sind oftmals die einzigen Ansprech­partner vor Ort für langzeitarbeitslose Personen, die bereits mehrere Jahre durchgehend oder nur kurzzeitig unterbrochen im Bezug von ALG II waren und deren Leistungsfähigkeit bei der Unterbreitung eines Arbeitsangebotes berücksichtigt werden muss. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungs­fähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist weiterhin grundsätzlich vorhanden.

Allerdings betrifft es einen kleiner werdenden Personenkreis.  Deshalb ist es Aufgabe der Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften, ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Das Land unterstützt in diesem Verände­rungsprozess“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung mbH agiert ein landesweit arbeitender Berater, der die Beschäftigungsgesellschaften mit einem Angebot einer Initialberatung unterstützt. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die BQG bei der Neuorientierung unterstützen, um angesichts sich wan­delnder Förderkulissen des Bundes, sich verändernder demo­graphischer Herausforderungen sowie strukturell veränderter Fach- und Arbeitskräftebedarfe eine zukunftsfähige Aufstel­lung dieser Gesellschaften zu ermöglichen.

Zudem wird in den vier arbeitsmarktlich besonders heraus­geforderten Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) – zusätzlich zum Angebot der GSA einer Anpassungsberatung – jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umge­staltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten. Ziel dieser Organisationsentwicklungsförderung ist es, idealerweise die Etablierung einer leistungsfähigen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungsstruktur im Landkreis zu unterstützen.

Hierfür stehen rund 90.000 Euro je Landkreis zur Verfügung. Die Landkreise sind frei in der Entscheidung, ob diese Mittel für Personalkosten von Organisationsent­wicklern oder durch Weiterleitung der Förderung an eine oder mehrere BQG zweckgebunden genutzt werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann meines Erachtens nach jeweils nur vor Ort entschieden wer­den. Deswegen geben wir als Land keine Musterlösung für die regional besten Ansätze vor. Die Landkreise sollen vor Ort die Lösung entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen“, sagte Schulte.

In den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen und Vor­pommern-Greifswald wurde bereits mit einer solchen Orga­nisationsentwicklung zur Neugestaltung der arbeitsmarkt­lichen Dienstleistungsstruktur begonnen.

Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zählen (Stand Juni 2023) in Mecklenburg-Vorpom­mern derzeit 23.300 als langzeitarbeitslos, das sind 300 Per­sonen mehr als im Vorjahresmonat und 1.000 Personen mehr als im Vormonat. Aus der Ukraine geflohene Personen haben jetzt mehr als zwölf Monate Arbeitslosigkeit erreicht und zäh­len damit als langzeitarbeitslos.

Zeugnissorgentelefon startet wieder

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen ernst nehmen

Schwerin – In der kommenden Woche erhalten Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings mit Enttäuschung verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten am Telefon Unterstützung, Rat und Hilfe.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die landeseinheitliche Nummer des Zeugnissorgentelefons 0385 588 7987 ist von Montag, 10. Juli 2023, bis Freitag, 21. Juli 2023, und auch am Samstag, 15. Juli 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Dieses vertrauliche Angebot konnte schon vielen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten helfen.

Beschäftigung an den Schulen

Oldenburg: Sich gezielt an einzelnen Schulen informieren

Crivitz – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat nach den Informationsveranstaltungen zur Lehrkräftegewinnung ein positives Fazit gezogen. Die Ministerin hatte am Donnerstag, 29. Juni 2023, an der Veranstaltung im Bürgerhaus Crivitz teilgenommen, bei der sich die Regionale Schule Crivitz präsentierte.

Am Nachmittag laden im Historischen U in Pasewalk mehrere Schulen zu einem Informationsnachmittag ein. Bei den insgesamt acht Jobbörsen waren bzw. sind Schulen vertreten, die zum kommenden Schuljahr einen Bedarf an neuen Lehrkräften haben.

„Das Interesse an einer Beschäftigung an den Schulen ist groß“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber haben sich informiert, ob für sie eine Tätigkeit als Lehrkraft im Seiteneinstieg in Frage kommt. Aber auch ausgebildete Lehrkräfte haben die Veranstaltungen genutzt, um sich gezielt über einzelne Schulen zu informieren.

Bei den Treffen konnten individuelle Fragen geklärt werden. Das kam bei den Interessierten sehr gut an, wie mir die Schulleiterinnen und Schulleiter berichtet haben. Diesen persönlichen Austausch halte auch ich für wichtig. Außerdem verzeichneten die Schulen zahlreiche Nachfragen zu einer Beschäftigung als Alltagshilfe oder als unterstützende pädagogische Fachkraft“, erläuterte Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die einen Bachelor oder einen Berufsabschluss haben, eine intensive, dreimonatige Vorqualifizierung, bevor sie ihre Tätigkeit in den Schulen aufnehmen bzw. zeitnah zu ihrer Einstellung. Als Bestandteil einer insgesamt 15-monatigen Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) enthält sie sowohl theoriegeleitete als auch schulpraktische Ausbildungsteile.

An die GPQ schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung von drei bis sieben Jahren nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Personen mit einem universitären Hochschulabschluss steht der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst offen. Er startet mit einer sechsmonatigen Qualifizierung. Es folgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, der 18 Monate dauert und mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.

Gleiche Renten in Ost und West

Schwerin – Zum 1. Juli erhalten die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Im Osten steigt die monatlichen Rente um 5,86 Prozent, im Westen um 4,39 Prozent. Damit gibt es erstmals gleiche Rentenwerte in Ost und West. Ein Schritt überfälliger Gerechtigkeit, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Es war ein langer und schwieriger Weg. Die Landesregierung hat sich über viele Jahre gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Landesregierungen und vielen Menschen im Osten für gleiche Renten eingesetzt. Jetzt sind sie endlich da. Die Rentenangleichung kommt sogar ein Jahr früher als ursprünglich auf Bundesebene vereinbart. Die Menschen arbeiten hart – in Ost und in West. Gleiche Renten sind deshalb überfällige Gerechtigkeit.“

Eine weitere konkrete Verbesserung für die Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern sei das Seniorenticket, sagte die Ministerpräsidentin. Statt 49 Euro können ältere Menschen im Land ab dem 1. August für 29 Euro pro Monat den ÖPNV bundesweit nutzen. Das Land hatte am Dienstag beschlossen, die Differenz zu zahlen.

„Es ist das deutschlandweit erste konkrete Angebot für Senioren auf Grundlage des Deutschlandtickets“, sagte Schwesig. Das Ticket für Senioren sei eine Chance, Busse und Bahnen flexibel und kostengünstig zu nutzen – ob zum Einkaufen, dem Gang zum Arzt oder dem Besuch der Enkel. „Es ist ein wichtiger Beitrag für mehr Mobilität im Alter.“

Mehr Geld für Kinder- und Jugendfreizeiten

Schwerin – Ab sofort stellt das Sozialministerium weitere 350.000€ aus dem Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder- und Jugendfreizeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

„Damit erhöhen sich die Gesamtmittel im Jahr 2023 für entsprechende Angebote der Kinder- und Jugenderholung auf insgesamt rund 650.000 Euro“, teilte Jugendministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

„Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, so Drese.

Gerade nach den zurückliegenden Corona-Jahren sei dies von großem Wert, so die Ministerin. „Denn die Freizeit-Maßnahmen sind eine Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen einen Ausgleich zum Alltag zu schaffen, Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen und neue soziale Kontakte zu knüpfen“, erklärte Drese.

Diese Zeit für Freunde, Freizeit und Sport nutzen zu können, sei für die jungen Menschen daher besonders jetzt ein enormer Zugewinn.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes können Träger und Veranstalter eine Förderung für Angebote der Kinder- und Jugenderholung beantragen. Dies gilt für Kinder- und Jugendfreizeiten und -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.

Drese: „Viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land bieten hier bereits großartige Angebote an. Dafür gilt Ihnen mein besonderer Dank. Ich erhoffe mir aber auch, dass wir mit den aufgestockten Mitteln noch weitere Träger gewinnen können.“

Deshalb bittet die Ministerin alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung kurzfristig zu prüfen. „Die finanziellen Mittel sind da – lassen Sie sich bei Bedarf beraten, prüfen Sie Ihren Anspruch und schöpfen Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich aus“, betonte Drese.

Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden. Das LAGuS ist ebenfalls kompetenter Ansprechpartner bei etwaigen Fragen zur Förderung oder zum Verfahren.

Geschätzter Partner in der Wohlfahrtspflege

Drese besucht Mitgliederversammlung der Paritäter M-V

Schwerin – Als wichtigen und geschätzten Partner der Landesregierung im Bereich der Sozialpolitik hat Sozialministerin Stefanie Drese den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. Drese war am (heutigen) Mittwoch zu Gast auf der Mitgliederversammlung des Verbandes.

Charakteristisch für den Paritäter sei, so Drese, dass viele verschiedene Interessen, Anliegen und Angebote unter seinem Dach gebündelt sind und dass die Palette der angehörigen Mitgliedsvereine, -verbände und -untergliederungen enorm vielfältig und bedeutsam ist.

„So ist etwa das Engagement des Paritäters in der Jugendarbeit von herausragender Bedeutung“, verdeutlichte die Ministerin. Deren Angebote seien zentraler Teil außerschulischer Bildung im Land. „Umso wichtiger ist es, dass sie allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status. So leisten Sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Integration: offen, vielfältig und mit zahlreichen Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung“, sagte Drese.

Auch fänden Menschen mit Behinderungen unter dem Dach des Paritäters zahlreiche Unterstützungsangebote. „Mit seinen Mitgliederorganisationen trägt der Paritätische maßgeblich dazu bei, inklusive Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern weiter auszubauen und Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, zusammenzubringen“, so Drese. Die Ministerin kündigte in diesem Zusammenhang eine Gesetzesinitiative des Landes an, mit der die Jugendbeteiligung, Vielfalt und Integration gestärkt werden soll.

Ministerin Drese würdigte bei ihrem Besuch zudem das Engagement der ausscheidenden Geschäftsführerin Christina Hömke, die mit Ihrem Wirken jahrelange die Arbeit des Verbandes prägte.