Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Beitragsfreier Ferienhort stark nachgefragt

Oldenburg: 95 Prozent der Hortträger haben die erweiterte Ferienbetreuung angeboten

Schwerin – Nach Auffassung von Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich die Idee einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung auch in den Schulferien bewährt. „Der kostenfreie Ferienhort wird von den Eltern gut angenommen und erleichtert dort, wo er bereits jetzt angeboten wird, eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte die Ministerin.

Offizielle statistische Auswertungen zur Inanspruchnahme liegen noch nicht vor, weil die Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Die Hortschulferienverordnung sieht eine Evaluierung des Verfahrens zur Ermittlung der Kosten bis zum Ende des Jahres 2023 vor.

„Nach den Rückmeldungen, die bisher eingegangen sind, haben ca. 95 Prozent der Hortträger die erweiterte Ferienhortbetreuung von bis zu 10 Stunden täglich beitragsfrei für die Kinder und ihre Eltern angeboten, obwohl noch kein Rechtsanspruch besteht. Lediglich fünf Prozent haben dieses Angebot den Eltern noch nicht unterbreitet. Dazu zählten große Träger von Einrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort und kleine einzelne Horte“, erläuterte Oldenburg.

Als Gründe führten die Träger eine geringe Zahl von Eltern an, die auf dieses Angebot zurückgreifen wollten und wirtschaftliche Unwägbarkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, sowie Unsicherheiten bei der Einsatzplanung des Personals. Die Hortförderung soll laut Kindertagesförderungsgesetz jedoch ein bedarfsgerechtes Angebot gewährleisten.

„Wir wollen schon heute den Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern Rechnung tragen, wenngleich ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erst ab dem Jahr 2026 schrittweise eingeführt wird. Die Landesregierung und die zuständigen Jugendämter sind deshalb im Austausch mit den Trägern und versuchen, vor Ort für alle Eltern Lösungen zu finden“, sagte die Bildungsministerin.

Alle Jahre wieder: erneute Rentendiskussion

Schwesig: Abschaffung der Rente mit 63 wäre ungerecht und rücksichtslos

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Forderungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn nach Abschaffung der Rente mit 63 zurückgewiesen.

„Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. Wir haben bei der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte sehr genau abgewogen, wer von dieser Regel profieren soll. Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.

Das sind zum Beispiel der Dachdecker, die Pflegekraft, die Verkäuferin hinter der Käsetheke im Supermarkt. Sie haben ihr ganzes Berufsleben lang in die Rentenkasse eingezahlt und viel zum Wohlstand unseres Land beigetragen. Es ist es für mich auch ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können.

Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will“, sagte die Ministerpräsidentin. Dem demografischen Wandel sei Rechnung getragen worden, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

„Ganz ohne Zweifel ist es so, dass wir uns in Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern müssen. Wir werden den Fachkräftebedarf nur mit guter Ausbildung, attraktiven Löhnen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sichern können. Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen“, so die Ministerpräsidentin.

Einführung der Kindergrundsicherung

Potsdam – Klares Bekenntnis zur Schaffung besserer Chancen für Kinder und Jugendliche: Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (JFMK) in Potsdam einen Beschluss zur Einführung der Kindergrundsicherung gefasst. Mecklenburg-Vorpommern war Mitantragsteller einer entsprechenden Initiative.

„Die JFMK sendet damit ein deutliches Signal der Unterstützung für eines der wichtigsten familienpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode und bringt sich mit konkreten Vorschlägen bei der Ausgestaltung ein“, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese nach Beendigung der Ministerkonferenz.

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist nach Ansicht von Drese ein familien- und sozialpolitischer Meilenstein, um mehr Gerechtigkeit für Kinder, junge Menschen und ihre Familien in Deutschland herzustellen. „Wir wollen damit besser als bisher, gleiche Bildungschancen und soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Für ein gutes Aufwachsen brauchen Kinder und Jugendliche eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes“, so Drese.

Die Kindergrundsicherung führt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bürgergeld für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets in einer einheitlichen Leistung zusammen. Sie soll aus einem einkommensunabhängigen Garantie- und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag für Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten bestehen.

Zudem zielt die Einführung der Kindergrundsicherung auf die Verringerung von Bürokratie, die Schaffung von mehr Transparenz durch die Bündelung von Leistungen für Kinder und insbesondere die Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zu der Leistung, um eine verbesserte Inanspruchnahme sicherzustellen.

Drese: „Ich verbinde mit der Einführung der Kindergrundsicherung vor allem das Ziel, Kinderarmut und ihre Begleiterscheinungen zurückzudrängen und jungen Menschen eine individuelle Förderung unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Herkunft zu garantieren.“

Neben bedarfsdeckenden finanziellen Leistungen seien dafür eine wohnortnahe Infrastruktur mit geeigneten Angeboten zur Information, Beratung und Unterstützung im direkten Lebensumfeld von jungen Menschen und ihren Familien notwendig. „Dazu gehören gute Kitas und Ganztagsangebote im Grundschulbereich sowie Angebote aus den Bereichen Soziales, Sport, Jugendhilfe, Gesundheit und Bildung, die enger miteinander verknüpft werden müssen“, so Drese.

Heizkostenhilfe Zwischenbilanz

Schwerin – Seit Beginn der Antragstellung vor gut drei Wochen (am 4. Mai 2023) haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits rund 2.779 Haushalte einen Antrag auf Heizkostenzuschuss in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro gestellt.

Allein 2.362 Anträge bezogen sich auf die Brennstoffart Heizöl mit einem Antragsvolumen von ca. 799.000 Euro, gefolgt von Flüssiggas (299 Anträge/ 137.000 Euro), Holzpellets (108 Anträge/ 76.000 Euro), Kohle (4 Anträge/ 1.000 Euro), Holzbriketts (3 Anträge/ 2.000 Euro) und Scheitholz (3 Anträge/ 2.000 Euro).

„Über 500 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von knapp 200.000 Euro konnten bereits genehmigt werden. Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung von Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 22/23 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten.

Dass der Bund hierfür insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt hat, ist maßgeblich der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Die ländlichen Räume nehmen rund 90 Prozent unserer Landesfläche ein. Gerade hier sind Ölheizungen weitverbreitet, weil sie nicht auf ein bestehendes Leitungsnetz angewiesen sind. Auch wenn der Einbau von neuen Ölheizungen gemäß Klimaschutzpaket der Bundesregierung ab 2026 nicht mehr erlaubt werden, war es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen im ländlichen Raum in ihrer Lebensrealität abzuholen und ihnen angesichts der explodierenden Energiepreise kurzfristig Entlastung zu bieten.

Auch wenn das Antragsverfahren bundesweit nicht so schnell an den Start gegangen ist, wie ich es mir gewünscht hätte, haben die Länder den Druck auf den Bund kontinuierlich aufrecht erhalten und dafür gesorgt, dass das Hilfeprogramm am Ende zu einem guten Ergebnis geführt werden konnte.“

Krankenhausreform

Drese: Wesentliche Stellschraube der Krankenhausreform ist die Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems

Berlin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, die geplante Krankenhausreform konstruktiv und lösungsorientiert auszugestalten. „Die Klinikreform ist notwendig und überfällig, um den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser zu verringern und Fehlanreize zu vermeiden. Dabei müssen medizinische Aspekte Vorrang vor rein wirtschaftlichen Kriterien haben“, betonte Drese bei einem Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin am Mittwoch.

Eine ganz wesentliche Stellschraube für die Neustrukturierung sieht Drese in der Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems. Das Fallpauschalensystem habe an vielen Stellen zu Fehlentwicklungen geführt. „Die vorgesehene Einführung einer Vorhaltefinanzierung bietet deshalb große Chancen gerade für Mecklenburg-Vorpommern, um die Krankenhäuser zukunftssicher und krisenfest zu machen“, sagte Drese.

Essentiell sei jedoch, dass in der Ausgestaltung und Umsetzung der Reform die Belange von dünn besiedelten Flächenländern ausreichend berücksichtigt werden. MV habe eine geringe Bevölkerungszahl, gleichzeitig seien als beliebtes Urlaubsland aber regelmäßig auch große Mengen an Touristen medizinisch zu versorgen.

Drese: „Die Krankenhausreform braucht deshalb Öffnungsklauseln und Ausnahmen, die den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Den Ländern muss ausreichend Gestaltungsspielraum zugestanden werden. Dazu gehört auch, dass eine Eingruppierung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen letztlich final durch das Land als Planungsbehörde erfolgt.“

Die Ministerin kündigte an, die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns bei der Krankenhausreform weiter offensiv zu vertreten. „Dabei gilt es auch deutlich zu machen, dass Mecklenburg-Vorpommern, wie andere ostdeutsche Bundesländer auch, bereits einschneidende Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorgenommen hat. Wir brauchen deshalb jeden Krankenhausstandort im Land,“ so Drese.

Runder Tisch gegen Einsamkeit im Alter

Studien zeigen, dass Einsamkeit zunimmt. Besonders ältere Menschen sind betroffen.
Studien zeigen, dass Einsamkeit zunimmt. Besonders ältere Menschen sind betroffen.

Schwerin – Im Haus der Kommunalen Selbstverwaltung in Schwerin fand am (heutigen) Mittwoch die Auftaktsitzung des Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter statt. Sozialministerin Stefanie Drese hatte hierzu Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Ministerien sowie von Verbänden, Vereinen und Organisationen des Landes eingeladen.

„Einsamkeit ist zwar keine Frage des Alters und kann jede und jeden treffen, aber sie nimmt im Alter oft zu“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start der konstituierenden Sitzung. Einsamkeit, vor allem im Alter, sei ein zunehmendes gesellschaftliches Problem und habe während der Corona-Pandemie noch zugenommen.

„Unser Ziel ist es deshalb, mit umfassender Beteiligung aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft Konzepte und Strategien zu entwickeln, um der Gefahr der Einsamkeit im Alter wirksam begegnen zu können“, so Drese. Gleichzeitig solle der Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit gelegt werden.

Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Viele Seniorinnen und Senioren bleiben auch im Alter aktiv bleiben und engagieren sich bürgerschaftlich. Parallel steigt aber auch die Anzahl von älteren Menschen, die wenig bis gar keine tiefen sozialen Beziehungen haben, wie man sie für ein zufriedenes Leben braucht.

Ministerin Drese betonte, dass Einsamkeit vielfältige Ursachen habe und ein subjektives, negatives Gefühl sei. „Dementsprechend kann es auch nicht die eine Lösung oder Maßnahme zur Prävention oder Bewältigung geben. Wichtig ist zunächst eine Sensibilität für das Thema und ein Verständnis innerhalb unserer Gesellschaft“, verdeutlichte Drese.

Drese: „Wir wollen Ansätze entwickeln, die präventiv dabei unterstützen, Einsamkeit im Alter zu verringern. Darüber hinaus sollen aber auch Strategien vorangetrieben werden, mit denen wir ältere Personen erreichen, die sich bereits einsam fühlen.“

Deshalb werden nun fünf Arbeitsgruppen gebildet zu den Themen

  • „Raumplanung und gemeinschaftliche Wohnformen“,
  • „Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit“,
  • „Engagement 60 Plus“,
  • „Übergang in die nachberufliche Phase“
  • und „Sozialtherapeutische Angebote“.

„Allen Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen gilt mein ausdrücklicher Dank dafür, diesen Prozess aktiv mitzugestalten“, so Drese.

Frauenschutzhaus Stralsund

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es geht darum, den Schutz für hilfesuchende Frauen auch künftig sicherzustellen.“

Stralsund – Den vorläufigen Zuschlag als möglicher Träger des Frauenschutzhauses Stralsund hat der Verein „STARK MACHEN“ e.V. erhalten. Erforderlich wurde ein Wechsel, da sich die AWO entschlossen hatte, sich zurückzuziehen.

In einem Pressegespräch haben die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt, die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth sowie der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund Dr. Alexander Badrow den möglichen neuen Träger präsentiert.

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Ich freue mich, dass die Auswahl auf einen Träger gefallen ist, der sehr viel Erfahrung in der Anti-Gewalt-Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern hat. Leider braucht es immer noch Einrichtungen wie diese. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 263 Frauen Schutz und Sicherheit vor häuslicher Gewalt in einem der neun Frauenschutzhäuser unseres Landes gefunden.

Mit großem Engagement kümmern sich die Mitarbeiterinnen um die Frauen, die oft mit sehr unterschiedlichen und vielfältigen Belastungen konfrontiert sind. Professionelle Hilfe, Beratung und Unterstützung sind zwingend erforderlich, um Frauen und ihren Kindern Perspektiven aus gewaltgeprägten Lebensverhältnissen zu eröffnen. Ich danke auch unseren Partnern, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund für die gesicherte finanzielle Beteiligung, um den Schutz für hilfesuchende Frauen sicherzustellen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Brüdgam: „STARK MACHEN e.V. ist bereits Träger von zwei Interventionsstellen sowie zwei Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt. Außerdem betreibt der Verein ein Frauenschutzhaus in Rostock. Diese langjährigen Erfahrungen werden es ermöglichen, neue Mitarbeiterinnen schnellstmöglich einzuarbeiten. Schutz und Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder kann so von Beginn an gewährleistet werden.

Der Verein wurde bereits zur förmlichen Antragsstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgefordert. Alle beteiligten Stellen werden darauf hinarbeiten, dass der Betrieb des Frauenschutzhauses in Stralsund schnellstmöglich wiederaufgenommen werden kann. Bis dies erfolgt, wird gewährleistet, dass hilfesuchende Frauen innerhalb des in Mecklenburg-Vorpommern breit aufgestellten Beratungs- und Hilfenetzes aufgefangen werden.“

Landrat Dr. Kerth: „Es ist wichtig, in der Region Rückzugsräume für hilfesuchende Frauen und deren Kinder zu schaffen. Die Verwaltung und der Kreistag setzen sich gemeinsam für die Unterstützung der Frauenschutzhäuser ein.“

Oberbürgermeister Dr. Badrow: „Ich erwarte, dass der neue Träger für unser Stralsunder Frauenschutzhaus seinem Namen gerecht wird. Aber richtig glücklich bin ich erst, wenn wir Frauenschutzhäuser in Deutschland gar nicht mehr brauchen.”

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Staatssekretärin Grimm: Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich der Jahrestagung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (SoVD) am  22. Mai betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent weiter voranzutreiben.

„Wir müssen weiterhin nicht nur auf allen Ebenen, sondern auch in allen gesellschaftlichen Bereichen vehement Barrieren abbauen, damit jede und jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben hier im Land teilnehmen kann,“ erklärte Grimm.

Der SoVD trage mit seinen insgesamt 11 Kreisverbänden bereits aktiv zur Erreichung dieser Ziele bei, so die Staatssekretärin. „Sie bringen die Interessen der Betroffenen nicht nur in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein, sondern unterstützen Betroffene auch alltagsnah durch qualifizierte Beratungsangebote zu allen sozialrechtlichen Fragen“, hob sie hervor.

Auch die Landesregierung setze sich mit Nachdruck für eine inklusive Gesellschaft ein. Das Ziel sei es dabei, sich vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe zu bewegen. So überprüfe die Landesregierung zurzeit den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Juni vorliegen“, informierte die Staatssekretärin heute.

Abschließend dankte Grimm den Mitgliedern des SoVD für ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement. „Soziale Gerechtigkeit zu verbessern und Teilhabe voranzutreiben, sind enorme gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deren Umsetzung und Erfolg hier im Land profitieren dabei maßgeblich von Ihrer Motivation, Ihren Anregungen und Ihrem Gestaltungswillen.“