Digitaler Einer-für-alle-Wohngeldantrag online

Schwerin – Seit dieser Woche ist in 86 Wohngeldbehörden in M-V ein neuer Online-Dienst für die Beantragung von Wohngeld in Betrieb.

„Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein als Einer-für-alle-Leistung entwickelt hat, erleichtert es unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen. Er entlastet zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort von Arbeit“, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des „Go live“ des Antrags.

„In einigen Wohngeldstellen unseres Landes war bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Da dieser Antrag mit dem zugrundeliegenden Wohngeld-Fachverfahren verbunden ist, aber die meisten Wohngeldstellen ein anderes Fachverfahren nutzen, konnte diese Lösung nicht flächendeckend nachgenutzt werden. Deshalb haben wir uns für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein jetzt zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt“, so Pegel weiter.

Seit dieser Woche können nun Bürgerinnen und Bürger in nahezu allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohngeldanträge digital stellen. „Vielerorts ist es der Antrag aus Schleswig-Holstein, in anderen Kommunen der des Zweckverbands. Auf lange Sicht soll es überall die Einer-für-All-Lösung sein. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden“, sagt Christian Pegel mit Blick auf die Zukunft.

Der Antrag kann für die teilnehmenden Kommunen über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Um die Antragsstellung möglichst einfach zu gestalten, wurden Hilfetexte in den Onlinedienst integriert, die die einzelnen Schritte der Antragsstellung erläutern.

Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) elektronisch zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen. Weiter empfiehlt der Minister: „Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dies zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeld-Plus-Rechners checken, bevor Sie einen Antrag stellen.“

Mit der Wohngeldreform des Bundes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind die die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld deutlich gestiegen. Viele Menschen, die vorher keinen Anspruch hatten, können jetzt Wohngeld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern dürfte sich schätzungsweise verdreifacht haben.

Im Jahr 2022 haben nach vorläufigen Daten des Bauministeriums im Durchschnitt rund 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten. Insgesamt wurden knapp 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Eine Auflistung der 86 Kommunen in M-V, die den neuen Einer-Alle-Online-Wohngeldantrag anbieten, finden Sie im Anhang.

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