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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Schwesig wirbt am 1. Mai für mehr Tariflohn

Rostock – Für mehr Tariflohn und das von der Landesregierung geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Rostock geworben.

„Die Menschen in unserem Land leisten genauso gute Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Teilen Deutschlands. Und deshalb haben sie auch gleiche Löhne verdient“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede.

Das Land befinde sich in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte. „Wer Fachkräfte will, muss sie ordentlich bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Viele Unternehmen im Land hätten das längst erkannt. „Unser Ziel sind gute und faire Löhne. Und deshalb finden wir es gut, dass in unserem Land inzwischen eine ganze Reihe von Unternehmen Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Es dürfen aber gerne noch mehr sein. Der beste Weg zu guten Löhnen ist eine höhere Tarifbindung.“

Schwesig warb in ihrer Rede für das geplante Vergabe- und Tariftreugesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen müssen. „Wir schützen mit diesem Gesetz auch die vielen Unternehmen in unserem Land, die längst auf gute Löhne und familienfreundliche Arbeitsbedingungen setzen. Sie sind nämlich nicht länger gegenüber der Billigkonkurrenz im Nachteil, Dieses Gesetz liegt auch im Interesse von erheblichen Teilen der Wirtschaft unseres Landes“, sagte die Ministerpräsidentin. Der Entwurf der Landesregierung wird im Mai in den Landtag eingebracht.

Der 1 Mai sei traditionell der Tag der Gewerkschaften. Die Landesregierung setze auch in Zukunft auf eine enge Partnerschaft. „Wir haben gemeinsame Ziele. Wir arbeiten daran, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden und neue entstehen. Und wir kämpfen gemeinsam für ein höheres Lohnniveau“, so die Ministerpräsidentin.

Wichtige Vorhaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien von der Landesregierung bereits umgesetzt worden. So ist nach der Kita auch der Ferienhort beitragsfrei gestellt worden. Mit dem Internationalen Frauentag hat Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Feiertag erhalten.

Arbeitsmarkt April 2023 in M-V

Meyer: Dynamische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Mindestarbeitsbedingungen weiter verbessern – Kurzarbeit deutlich weniger gefragt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im April deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vormonat März sank die Zahl um 3.000 Arbeitslose (-4,6 Prozent) ab. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,8 Prozent. Insgesamt sind aktuell 63.400 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt erweist sich als dynamisch. Das allmähliche Hochfahren im Tourismus in diesem Jahr macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Unternehmen suchen Arbeitskräfte insbesondere auch im Gastgewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Handel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2022 ist die Zahl der Arbeitslosen um 6.500 (11,5 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Rufe nach mehr gesetzlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen lauter werden. „Das ist zunehmend eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Vergabemindestlohn an die mindestens tarifgleiche Vergütung und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen koppeln. Wir modernisieren diesbezüglich das Vergaberecht. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, erläuterte Minister Meyer auch im Vorfeld des Tags der Arbeit (1. Mai). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen.

Auch die Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf das Kriterium der Tarifbindung oder mindestens tarifgleichen Vergütung ausgerichtet. „So haben wir die Förderung neugestaltet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von ´guten Löhnen´ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert“, betonte Minister Reinhard Meyer. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2023 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 645 Beschäftigte in 58 Betrieben in Kurzarbeit. „Es ist gut, dass das Instrument der Kurzarbeit weiter zum Einsatz kommt. Die Nachfrage ist inzwischen deutlich gesunken. Das spricht für eine Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend. Im Januar 2022 waren – pandemiebedingt – 21.663 Beschäftigte in 3.198 Betrieben in Kurzarbeit.

Arbeitsmarkt im April 2023

Nürnberg – „Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -8.000 auf 2.586.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +276.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.586.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 8.000 schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 24.000 zugenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 276.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark.

Die Arbeitslosenquote liegt im April 2023 wie im März bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Sie lag im April 2023 bei 3.445.000 Personen. Das waren 389.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 34.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 162.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme im Februar wieder etwas zugenommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 gestiegen. Mit 45,72 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 449.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2023 um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 371.000 auf 34,61 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,41 Millionen Personen hatten im Februar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 278.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,25 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 773.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 79.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im April 2023 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -14 Punkte.

768.000 Personen erhielten im April 2023 Arbeitslosengeld, 51.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.915.000. Gegenüber April 2022 war dies ein Anstieg um 375.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2022 bis April 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 336.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 181.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 472.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 6.000 mehr als vor einem Jahr. 290.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Seniorenfreundliche Kommunen gesucht

Würdigung für innovative Konzepte in Städten und Gemeinden

Schwerin – „Zahlreiche Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits innovative und herausragende Konzepte für ältere Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Dieses Engagement würdigen wir im Rahmen des Wettbewerbs und werben gleichzeitig für mehr seniorenfreundliche Angebote“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat sucht das Sozialministerium bereits zum fünften Mal „Seniorenfreundliche Kommunen“ in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesucht, bewertet und dokumentiert werden Konzepte, die die Teilnahme von älteren Menschen am öffentlichen Leben verbessern, altersgerechte Angebote machen, ihnen im Alltag Unterstützung geben und zum generationsübergreifenden Miteinander beitragen. „Ziel des Wettbewerbs ist es, in den Städten und Gemeinden das Bewusstsein für die Belange älterer Menschen zu stärken und gute Beispiele bekannt zu machen“, betont Drese. „Damit machen wir die seniorenfreundlichen Lösungen und Angebote sichtbar und schaffen Vorbilder für andere Kommunen.“

Der Wettbewerb in diesem Jahr habe laut der Ministerin überdies eine ganz besondere Strahlkraft. Drese: „Vor drei Jahren mussten wir die Ausschreibung pandemiebedingt absagen. Umso mehr freue ich mich über die diesjährigen Einsendungen.“

Eingereicht werden können Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder Konzepte für einzelne Vorhaben in den Handlungsfeldern „Gestaltung des öffentlichen Raums/ der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. In den Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt. Darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2023 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingereicht werden. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind unter www.sozial-mv.de abrufbar

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz

Schwerin – Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. „Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Damit verbunden ist die Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung. „Dabei geht es darum, dass der jeweilige Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Ausführung der vertraglichen Leistung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten. Primärer Anknüpfungspunkt sind dabei die einschlägigen Tarifverträge. Fehlt es an einem repräsentativen Tarifvertrag, so sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchen-Tarifverträgen maßgeblich“, so Meyer weiter.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. „Mehr Wertschöpfung, mehr nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung auch eine Rolle spielen. Entscheidend ist auch, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt“, betonte Minister Meyer weiter.

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. „Der ´Vergaberechtliche Mindestlohn´ darf ausdrücklich nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes“, so Meyer weiter. Das Mindest-Stundenentgelt nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 10,69 Euro (brutto). Der Mindestlohn nach dem Gesetz des Bundes beträgt 12,00 Euro. Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gemäß der neuen Regelung ausgeschlossen ist, soll zunächst ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird an den Landtag übersandt. Der Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.

Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Windflüchter-Charity-Gala in Stralsund die Arbeit der in Vorpommern-Rügen ansässigen Krebs-Stiftung „Betroffen“ gewürdigt.

„Seit neun Jahren steht die Stiftung „Betroffen“ Krebskranken und ihren Angehörigen in der Region Vorpommern-Rügen zur Seite. Sie leistet unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfe in schwerer Zeit und stößt ebenso Projekte an, die unser Gesundheitssystem grundsätzlich voranbringen und bereichern. Ich danke dem Gründer Professor Matthias Birth und all den engagierten Helferinnen und Helfern der Stiftung für ihre Arbeit“, sagte Schwesig.

Jedes Jahr erkrankten in Mecklenburg-Vorpommern rund 11.000 Menschen erstmals an Krebs. Jede Erkrankung und jede Aussicht auf Heilung seien unterschiedlich, sagte die Regierungschefin. „Wir als Landesregierung setzen uns deshalb dafür ein, dass Krebspatientinnen- und patienten die bestmögliche Versorgung in M-V erhalten.“

Dafür habe sich das Land mit den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock auf den Aufbau des neuen Onkologischen Spitzenzentrums CCC geeinigt, dem Comprehensive Cancer Center. Schwesig: „Mit dem neuen Spitzenzentrum wollen wir Forschung, Vorsorge und Behandlung im ganzen Land weiter verbessern. Das Land fördert das neue Zentrum mit mindestens zwei Millionen Euro pro Jahr.“

Abschließend sagte die Ministerpräsidentin: „Aus eigener Erfahrung weiß ich: Der Krebs lässt sich am besten gemeinsam bekämpfen. Dazu zählen nicht nur die Familie und Freunde, sondern ebenso die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die Beschäftigten in Arztpraxen, Apotheken, Reha-Einrichtungen und Beratungsstellen. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, die in unserem Gesundheitssystem dazu beitragen, dass Menschen die bestmögliche Begleitung und Behandlung bekommen.“

Welttag des Buches am 23. April 2023

Wir machen mit – Welttag des Buches am 23. April 2023 / Oldenburg: Kinder für das Lesen begeistern

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ der Stiftung Lesen rund um den Welttag des Buches am 23. April.

Derzeit bekommen Mädchen und Jungen in den vierten und fünften Klassen Gutscheine für das diesjährige Welttagsbuch. Die Gutscheine können sie ab Ende dieser Woche in ihrer örtlichen Buchhandlung einlösen. Sie erhalten dann den Comicroman „Volle Fahrt ins Abenteuer“ der Autorin Katharina Reschke.

„In spannende Geschichten einzutauchen, Abenteuer zu erleben, einander vorzulesen – all das verbindet und begeistert Kinder für das Lesen. Wir wollen auch Kindern, die noch nicht so gut Deutsch sprechen oder bei denen das Lesen noch nicht zum Alltag gehört, Lust auf Geschichten und auf das Lesen machen.

Die Geschichte des Welttagsbuches wird durch viele Illustrationen erweitert und eignet sich somit gut für den Einsatz in Integrations-, Förder- und Willkommensklassen. Deshalb unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Aktion und ermutigt Kinder zum Abenteuer ‚Buch‘ – und das nicht nur am Welttag des Buches“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Buch-Gutschein-Aktion ist eine deutschlandweite Kampagne zur Leseförderung. Insbesondere Kindern der vierten und fünften Klassen soll Lesefreude und Lesekompetenz vermittelt werden.

Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern war in den vergangenen Jahren immer sehr hoch – so auch 2022. Bei der Teilnahme der vierten und fünften Jahrgangsstufe am Welttag des Buches lag Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit rund 80 Prozent auf dem zweiten Platz nach Thüringen (81,3 Prozent) und vor Brandenburg (72,8 Prozent).

Die Teilnahme der vierten Klassen im Land lag im vergangenen Jahr bei 85,4 Prozent und damit bundesweit auf Platz 2. Die Teilnahme der fünften Klassen lag bei 73,9 Prozent, das ist im bundesweiten Vergleich Platz 1.

„Das ist ein schöner Erfolg, zu dem ich die jungen Leserinnen und Leser und auch die Lehrkräfte beglückwünsche. Ich freue mich über das Ergebnis, weil es die gute Zusammenarbeit der Schulen im Land mit der Stiftung Lesen unterstreicht.

Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schätzen das Angebot und viele Schulen verbinden diese Aktion mit einem Bibliotheksbesuch, um die Lesefreude der Kinder zu fördern und zu steigern“, erläuterte Oldenburg.

Bundesweit haben im vergangenen Jahr trotz der Corona-Situation über 44.000 Schulklassen und 960.000 Schülerinnen und Schüler am Welttag des Buches teilgenommen. Damit war die Aktion so erfolgreich wie nie zuvor. Das sind nach Angaben der Stiftung Lesen über 54 Prozent aller Schulklassen der vierten und fünften Jahrgangsstufe deutschlandweit.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der vierten und fünften Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk.

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer die Schirmherrschaft der Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

ARE-Berichterstattung endet

Vervielfachung der Proben in Saison 22/23  

Schwerin – Mit dem ARE-Bericht für die 15. Kalenderwoche beendet das Landesamt Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute die regelmäßige Berichterstattung über die Erkältungssaison 2022/2023. Seit der 40. Kalenderwoche 2022 erfolgte die Überwachung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen, die sogenannte ARE-Surveillance (ARE = Akute Respiratorische Erkrankungen), deren Ergebnisse aktuell in einem Wochenbericht veröffentlicht wurden.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Der ARE-Bericht ist bereits seit vielen Jahren ein belastbares Überwachungsinstrument in der Grippesaison. In dieser Saison war er zusätzlich eine wichtige Datenbasis in der Pandemiebekämpfung und zentral für den Schutz unseres Gesundheitssystems.“

Erstmals bildete der Bericht in dieser Saison auch das Corona-Virus ab. Neben anonymisierten Daten und Proben aus mehr als 50 Arztpraxen sind wöchentliche Meldungen aus mehr als 70 Kitas in MV in den Bericht dazu, wie viele Kinder aufgrund einer Erkältung die Einrichtung nicht besuchen konnten, eingegangen. „Damit erfolgte in dieser Saison eine deutliche Ausweitung der Überwachung“, so Drese.

Untersucht wurden die Proben auf acht typische Erkältungserreger (zum Beispiel Influenza A und B, SARS-CoV-2 und RSV) im LAGuS-Labor.

„Unser Dank gilt allen teilnehmenden Einrichtungen, die zum erfolgreichen Ausbau der ARE-Surveillance in MV beigetragen haben. Mit ihrer Hilfe konnten wir die ARE-Lage im Land wöchentlich recht genau darstellen, Handlungsempfehlungen wie beispielsweise die frühe und verstärkte Grippeimpfung ableiten und SARS-CoV-2 entsprechend der Entwicklung von der Pandemie zur Endemie in die Überwachung der anderen üblichen „Erkältungserreger“ integrieren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS.

Über den gesamten Saisonverlauf seien in den eingesandten Proben Nachweise von SARS-CoV-2 ein wesentlicher Bestandteil gewesen, die sich jedoch im Laufe der Zeit in die Reihe der anderen Erkältungsviren einordneten, so Will. Analysiert wurden im LAGuS-Labor insgesamt knapp 6.000 aus den Arztpraxen eingesandte Abstrichproben. In der Vorsaison waren es 143 Proben aus der Hälfte der Arztpraxen.

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung.

Für die Ausweitung der ARE-Berichterstattung hatte der Landtag im Oktober 2022 rund 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung standen.