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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Förderkonditionen für Wohnraummodernisierung

Schwerin – Im Kabinett wurden heute die neuen Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum vorgestellt. Sie ermöglichen eine höhere Förderung pro Quadratmeter als bisher und künftig auch in Gemeinden, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind.

„Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern. Außerdem berücksichtigen wir die allgemeine Baukostenentwicklung“, nennt Bauminister Christian Pegel den Grund für die Überarbeitung und dann die Details:

„Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Das heißt, dass gemäß der Förderquote von 80 Prozent ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist. Bislang waren es 800 Euro. Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben.“

Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.

Eine weitere Änderung: „Wir streichen auch die bisherige Gebietskulisse Zentrale Orte, sodass nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht kommen.“ Zudem werde künftig auch der Anbau von Aufzügen per Darlehen nach dieser Richtlinie gefördert.

Weiterhin wurde auf Anregung der Wohnungswirtschaft die Bezugsgröße geändert, mit der Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. „Jetzt ist je 125.000 Euro Förderbetrag eine Wohnung in die Belegungsbindung zu nehmen. Bislang galt dies je 80.000 Euro. Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat“, so der Minister.

Belegungsbindung heißt, diese Wohnungen dürfen für die Dauer des Darlehens – maximal 33 Jahre – nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen.

Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden (siehe dazu unsere Pressemitteilung 192/2021 zur vorangegangenen Änderung der Richtlinie 2021).

„Für Mieter ist interessant, dass die Startmiete in den belebungsgebundenen Wohnungen nicht höher als sechs Euro, in unseren Universitätsstädten 6,60 Euro pro Quadratmeter sein wird“, hob Christian Pegel hervor. Für die Zeit der Belegungsbindung dürfen die Mieten auch nur begrenzt in einem vorgeschriebenen Rahmen erhöht werden.

In diesem Jahr stehen ca. 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Modernisierungsprogramm zur Verfügung. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April in Kraft. Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie dann auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Christian Pegel weist im Zusammenhang mit diesem Programm auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: „Bis zum Ende dieses Jahres können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen.

Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden. Je 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.“

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten hatte die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Räume etwa für die Unterbringung von Flüchtlingen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen.

Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro kann eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro je Wohnung – anders als im Modernisierungsprogramm nicht je Quadratmeter – ermöglicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 60  vom 16. April.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte

Ministerin Drese begrüßt Ernst Barlach Stiftung als Partner der EhrenamtsKarte

Güstrow – Am 19. April heißt Sozialministerin Stefanie Drese die Ernst Barlach Stiftung offiziell als neuen Partner der EhrenamtsKarte MV im Zuge der 2. Ehrenamtskonferenz in Güstrow willkommen. Drese: „Wir sind sehr stolz, mit der Ernst Barlach Stiftung ein weiteres Angebot mit so hohem kulturellem Wert für die Ehrenamtlichen im Programm zu haben.“

Die Stiftung hat ihren Sitz in Güstrow und bewahrt dort das eindrucksvolle Lebenswerk des Künstlers Ernst Barlach. Besucherinnen und Besucher können in den Museen dessen Kunstwerke besichtigen. Mit der Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber 20 Prozent Ermäßigung im Museumsshop und kostenfreien Eintritt für eine Begleitperson.

Die Stiftung habe als einen großen kulturgeschichtlichen Wert für die Region, so Drese. Sie zählt mit zwanzig weiteren Institutionen in den neuen Bundesländern als nationaler ‚kultureller Gedächtnisort’ und steht im „Blaubuch“ der Bundesregierung.

Die Begrüßung erfolgt im Rahmen der 2. Ehrenamtskonferenz des Sozialministeriums und der Ehrenamtsstiftung M-V. Bei dem Treffen kommen Hauptamtliche aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen und haben die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erproben.

Instandsetzung von Wohnraum

Landes-Sonderprogramm für Instandsetzung von Wohnraum startet

Schwerin – Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per Sonderprogramm zur Verfügung.

„Ziel ist, benachteiligten Haushalten – insbesondere auch Geflüchteten, die in unserem Bundesland Zuflucht zum Beispiel vor Krieg, Hunger, Verfolgung oder Klimakatastrophen gesucht und gefunden haben – eine preisgünstige Unterkunft zu bieten.

Die Wohnungen, die mit Hilfe dieses Programms kurzfristig wiederhergerichtet werden, sollen über drei Jahre zu günstigen Mieten angeboten werden. Diese haben als Obergrenze, was Landkreise und kreisfreie Städte Bürgergeldempfängern zum Bestreiten der Kosten für Unterkunft und Heizung gewähren“, so Bauminister Christian Pegel.

Zu den Förderkonditionen sagt er: „Je Wohnung können aus dem Programm jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Wichtig für die Antragsteller ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt.“

Anträge nimmt das Landesförderinstitut entgegen. Formulare und Einzelheiten zum Programm finden Sie auf dessen Webseiten zur Wohnraumförderung. Das Programm war eine wesentliche Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bei einem Spitzengespräch kürzlich bei der Ministerpräsidentin.

Gemeinsam gegen den Krebs

Schwesig: Wir kämpfen gemeinsam gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf dem 9. Krebsinformationstag im Schweriner Schloss die Arbeit der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt.

„Die Diagnose Krebs verändert alles: Betroffene wissen nicht, wie es weitergeht, ob es weitergeht, ob sie leiden müssen. Angst und Unsicherheit können manchmal sogar größer sein als die Krankheit selbst. Deshalb ist die Beratung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern so wichtig. In schwerer Zeit bringt sie Klarheit und zeigt Perspektiven auf“, sagte Schwesig.

Das Angebot zur Information, zur Beratung und zur Selbsthilfe der Krebsgesellschaft sei längst ein ganz wesentlicher Bestandteil beim Kampf gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerpräsidentin.

Schwesig: „Jedes Jahr erkranken in unserem Land etwa 11.000 Menschen an Krebs. Als Landesregierung wollen wir für sie die bestmögliche Behandlung. Im Januar haben wir deswegen mit den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald die Zielvereinbarung für das Comprehensive Cancer Center 2030 unterschrieben. Damit wollen wir Forschung, Vorsorge und Zusammenarbeit der ärztlichen Landschaft in MV weiterentwickeln. Das Land fördert das neue Center mit mindestens zwei Millionen Euro jährlich.“

Wie auch in den vergangenen Jahren sei es weiter das Hauptanliegen der Krebsgesellschaft, den Aufbau einer flächendeckenden ambulanten Krebsberatung in M-V weiter voranzutreiben, sagte Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Krebsgesellschaft M-V. Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure sei in einem Flächenland wie M-V besonders wichtig. „Unser Ziel ist, die Hilfe für Erkrankte und Angehörige gemeinsam zu verbessern.“

Abschließend dankte Ministerpräsidentin Schwesig den vielen Menschen, die in der Gesundheitsbranche arbeiten – ob im Beruf oder ehrenamtlich. „Wir wissen alle, dass die Arbeit im Gesundheitswesen nicht leicht ist. Und dennoch tun sie ihr Bestes, dass Patientinnen und Patienten es so gut wie möglich haben. Dafür danke ich von Herzen.“

Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Digitaler Einer-für-alle-Wohngeldantrag online

Schwerin – Seit dieser Woche ist in 86 Wohngeldbehörden in M-V ein neuer Online-Dienst für die Beantragung von Wohngeld in Betrieb.

„Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein als Einer-für-alle-Leistung entwickelt hat, erleichtert es unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen. Er entlastet zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort von Arbeit“, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des „Go live“ des Antrags.

„In einigen Wohngeldstellen unseres Landes war bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Da dieser Antrag mit dem zugrundeliegenden Wohngeld-Fachverfahren verbunden ist, aber die meisten Wohngeldstellen ein anderes Fachverfahren nutzen, konnte diese Lösung nicht flächendeckend nachgenutzt werden. Deshalb haben wir uns für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein jetzt zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt“, so Pegel weiter.

Seit dieser Woche können nun Bürgerinnen und Bürger in nahezu allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohngeldanträge digital stellen. „Vielerorts ist es der Antrag aus Schleswig-Holstein, in anderen Kommunen der des Zweckverbands. Auf lange Sicht soll es überall die Einer-für-All-Lösung sein. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden“, sagt Christian Pegel mit Blick auf die Zukunft.

Der Antrag kann für die teilnehmenden Kommunen über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Um die Antragsstellung möglichst einfach zu gestalten, wurden Hilfetexte in den Onlinedienst integriert, die die einzelnen Schritte der Antragsstellung erläutern.

Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) elektronisch zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen. Weiter empfiehlt der Minister: „Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dies zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeld-Plus-Rechners checken, bevor Sie einen Antrag stellen.“

Mit der Wohngeldreform des Bundes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind die die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld deutlich gestiegen. Viele Menschen, die vorher keinen Anspruch hatten, können jetzt Wohngeld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern dürfte sich schätzungsweise verdreifacht haben.

Im Jahr 2022 haben nach vorläufigen Daten des Bauministeriums im Durchschnitt rund 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten. Insgesamt wurden knapp 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Eine Auflistung der 86 Kommunen in M-V, die den neuen Einer-Alle-Online-Wohngeldantrag anbieten, finden Sie im Anhang.

Qualifizierung von Familienhebammen

Erstmals in Kooperation mit der Unimedizin Rostock

Rostock – Das Landesprogramm „Familienhebammen (FHB) und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen (FGKiKP)“ wird in diesem Jahr erstmals in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt. Am heutigen Donnerstag  fiel der offizielle Startschuss bei der Auftaktveranstaltung in Rostock.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Durch das Landesprogramm zur Qualifizierung als Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. pflegerin erhalten Familien in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend professionelle Unterstützung bei Fragen zur Kindesentwicklung und beim Abbau von Ängsten und Unsicherheiten in belasteten Lebenslagen. Ich freue mich sehr, dass die Qualifizierung in diesem Jahr erstmals an der Unimedizin Rostock am Institut für Gesundheitswissenschaften erfolgt.“

Laut Drese sei Mecklenburg-Vorpommern damit bundesweiter Vorreiter für eine gemeinsame Qualifizierung zur FHB/FGKiKP von ausgebildeten Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Studierenden im Bereich der Hebammenwissenschaft.

Das Programm besteht bereits seit 2008. Bisher konnten 101 FHB/FGKiKP in insgesamt acht Modulen ausgebildet werden. Die Qualifizierung sei laut Drese wichtig, damit die Fachkräfte den anspruchsvollen Aufgaben der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gerecht werden könnten. „Die Unterstützung der Familien erfolgt nach Ablauf der 8. Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Familienhebammen und -pflegerinnen betreuen die Familien in ihrem gewohnten Umfeld ganz individuell zuhause,“ erklärt Drese.

Der Zugang zur Unterstützung durch die FHB und FGKiKP für die Familien sei dabei niedrigschwellig und auf vielen Wegen möglich. „Die Mütter und Väter können sich zum Beispiel zunächst an ihren Kinderarzt oder Familienberatungsstellen im Land wenden. Über die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden dann weitere Treffen und der Bedarf mit der Familie abgestimmt,“ so Drese.

Das Land fördert das Programm mit 500.000 Euro im Jahr. Die Mittel werden durch die Landesfachstelle Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen M-V beantragt und unter anderem für die Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. Die Landesfachstelle fungiert als Ansprechpartner, Koordinator und Organisator von Supervisionen, Fachtagen und Fortbildungen.

Die Qualifizierung an der Unimedizin Rostock erfolgt im Rahmen der Hebammenwissenschaften. Insgesamt nehmen 11 Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie 11 Studierende des Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ an der diesjährigen Qualifizierung teil.

Die Qualitätsstandards für die Qualifizierung gelten bundesweit.

Boys’Day und Girls’Day 2023 M-V

Schwerin – Die Sozialpartner, Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord rufen mit Unterstützung durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz alle Unternehmen, Einrichtungen, Schulen und Eltern im Land auf, sich am Aktionstag zur klischeefreien Beruflichen Orientierung und Nachwuchsgewinnung am 27. April aktiv zu beteiligen.

Der Boys’Day in Mecklenburg-Vorpommern wird am 27. April 2023 in Kooperation mit der Hochschule Neubrandenburg und der Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt durch die Sozialpartner in einer zentralen Auftaktveranstaltung wieder in Präsenz eröffnet.

„Wir fördern eine tolerante Gesellschaft. Das stärkt unsere Demokratie. Der Girls‘Day und der Boys‘Day sind wichtige Bestandteile dieser Stärkung. Denn wenn wir Gleichstellung erreichen wollen, müssen wir alte Muster aufbrechen. Das gilt nicht nur für Frauen in nach wie vor männerdominierten Berufen. Männer sind auch in frauendominierten Berufen unterrepräsentiert. Daher möchte ich in diesem Jahr junge Schüler an ein Gericht einladen, um ihnen den Beruf des Justizfachangestellten nahezubringen. Gleichstellung ist eben auch ein Kampf gegen Rollenklischees“, betont Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) berichtet von alarmierenden Entwicklungen für die Nachwuchsgewinnung: Im Jahresdurchschnitt 2021/2022 fehlten in Berufen der Sozialarbeit, Erziehung und Pflege deutschlandweit jeweils rund 20.500 Fachkräfte. Damit klaffe im Bereich der Sozial- und Pflegeberufe die größte Fachkräftelücke im deutschen Arbeitsmarkt. Es sei ebenfalls festzustellen, dass die Berufe mit dem größten Fachkräftemangel ein sehr ungleiches Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten aufweisen.

Die Hochschule Neubrandenburg wirbt am Boys‘Day mit einem eigenen Angebot bei Schülern für mehr Mut zu einem Studium in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe).

„Wir brauchen mehr männliche Vorbilder und Bezugspersonen in den sozialen und Gesundheitsberufen. Es ist wichtig, dass Männer in diesen Berufen Verantwortung übernehmen. Schubladendenken bei der Berufswahl bringt uns nicht weiter.“, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin für Frauen- und Gleichstellung bei DGB Nord. „Mehr Wertschätzung der Beschäftigten, sowie bessere Arbeitsbedingungen und Löhne sind wichtige Voraussetzungen, um den Fachkräftemangel in der Pflege und in den sozialen Berufen einzudämmen.“

„Die Aktionstage zur Beruflichen Orientierung fördern die Klischeefreiheit am Arbeitsmarkt und machen die betrieblichen Angebote der dualen Ausbildung jedem Geschlecht sichtbar. Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Weitere Informationen zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day in der Hochschule Neubrandenburg sind über folgenden ->Link oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle Boys‘Day M-V zu erfahren. Parallel zum ->Boys‘Day findet in Mecklenburg-Vorpommern auch der ->Girls‘Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). In Mecklenburg-Vorpommern werden der Girls’Day und Boys’Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes [BOx] – Gendersensible Berufliche Orientierung. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V fördert das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.