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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Schwerin – Am morgigen Dienstag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

„Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch“, teilte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:

„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“

Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Landesaktionstag Bevölkerungsschutz MV

Katastrophen-schützer beraten zur Notfallvorsorge

Rostock – Katastrophenschützer aus dem gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern veranstalten am Sonnabend einen zentralen Aktionstag in Rostock. Hintergrund ist nicht nur die Vorbereitung auf einen möglichen Blackout. Die private Vorsorge von Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedene Notfälle und Katastrophen ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsvorsorge in M-V.

Das Land M-V hat hierzu 100.000 Exemplare der Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ gedruckt. Diese Broschüre wird landesweit zur Verfügung gestellt. Darauf macht der Landesaktionstag Bevölkerungsschutz M-V aufmerksam.

Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz M-V sowie Katastrophenschutzhelfer samt Einsatzfahrzeugen aller Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG) sowie der Feuerwehr werden die Notfallvorsorge-Broschüre kostenfrei verteilen. Die Helfer stehen bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger für eine Beratung bereit. Die Einsatzfahrzeuge der Katastrophenschützer sowie ihre Technik können besichtigt werden.

„Stromausfall, Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch ein so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen – das alles können Not- und Krisensituationen sein, auf die Sie sich vorbereiten können. Mit den Hinweisen und Tipps zum richtigen Verhalten in dem Ratgeber kann sich jeder Einzelne von uns unkompliziert und praktisch vorbereiten. Die herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge hält praktische Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße sowie Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall bereit“, so Innenminister Christian Pegel zur Broschüre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Termin: Sonnabend, 25. Februar 2023, 10 bis12 Uhr     Ort: Universitätsplatz Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock

Die Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.

Die gedruckten Exemplare der Broschüre wurden bereits Anfang des Jahres an die mehr als 120 Verwaltungssitze in M-V ausgeliefert. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

Dank an Tafel

Bützow – Der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, hat heute die Tafel in Bützow besucht, um sich über die Arbeit des Vereins ein Bild zu machen und den Aktiven für ihr Engagement zu danken. Zuvor hatte die Landesregierung über eine Fördervereinbarung finanzielle Hilfen für die Tafeln im Land ermöglicht.

Minister Backhaus: „Die aktuelle Inflation trifft  einkommenschwächere Menschen besonders stark  und das merken auch die Tafeln im Land. Die Nutzerzahlen sind hier in den vergangenen Monaten gestiegen, was nun auch die Vereine vor Herausforderungen stellt und mit einem weiteren Anstieg ist leider zu rechnen. Die Situation der Vereine war aber schon vorher angespannt. Als Landesregierung haben wir deshalb über den Härtefallfonds des Landes eine Unterstützung der Ausgabestellen auf den Weg gebracht. Die Unterstützung der Tafeln ist eine Sofortmaßnahme, um die größte Not zu lindern, darunter vor allem die krisenbedingt gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise. Mit dem Geld werden also Mehraufwendungen der Vereine abgefedert, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit der Zustimmung des Finanzausschusses haben wir beschlossen, 2.500 Euro je Ausgabestelle zu ermöglichen. Die Tafel Bützow mit ihren zwei Ausgabestellen hat demnach 5.000 Euro erhalten.

Natürlich erfüllt es mich mit Sorge, dass mehr Menschen auf die Angebote der Tafeln angewiesen sind. Gesunde Lebensmittel gehören nach meiner Auffassung zu den wesentlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie sollten jedem in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, unabhängig vom Einkommen. Die Realität zeigt aber, dass sich das nicht mehr jeder leisten kann. Während die einen an allen Enden sparen müssen, wird gleichzeitig trotzdem noch viel zu viel Nahrung achtlos weggeworfen. Mehr als elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland pro Jahr verschwendet, mehr als die Hälfte davon in Privathaushalten. Auf jede Verbraucherin und jeden Verbraucher kommen damit statistisch 78 kg Lebensmittel, die im Müll landen. Angesichts der Lage würde ich mir da ein solidarischeres und achtsameres Miteinander in der Gesellschaft wünschen. Die Tafeln sorgen indes mit ihrem Engagement dafür, dass hier niemand hungern muss und retten gleichzeitig wertvolle Lebensmittel, die sonst auf dem Müll gelandet wären. Dafür bin ich den Vereinen und gerade den Ehrenamtlichen hier vor Ort außerordentlich dankbar.“

Minister Backhaus verteidigt den sozialen Schwerpunkt der Landesregierung: „Als Landesregierung helfen wir dort, wo es aktuell am meisten gebraucht wird: Bei kleinen und mittleren Einkommen und in der Zivilgesellschaft. Der Härtefallfonds des Landes MV soll in Ergänzung der Hilfen des Bundes unter anderem für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienstleistungen – hier für Tafeln und vergleichbare Angebote wie Suppenküchen und CARIsatt-Läden genutzt werden. Den sozialen Trägern dieser Unterstützungsangebote soll aus dem Härtefallfonds insbesondere ein Ausgleich der Differenz zwischen der Soforthilfe, den Erleichterungen aus der Gas- und Strompreisbremse und den verbleibenden tatsächlichen Kostensteigerungen bei ihren eigenen Leistungsangeboten zuteilwerden“, so Backhaus.

Die Hilfen sollen zielgerichtet, unbürokratisch ausgereicht und mit geringem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die Mittel hierzu sind an die Ehrenamtsstiftung MV per Zuwendungsbescheid auszureicht worden und werden im Rahmen einer Fördervereinbarung von dort an die Träger der Tafeln weitergeleitet.

Ehrenamtliche Klimaschützer gesucht!

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet noch bis zum 31. März 2023 Kommunen sowie motivierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme am Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen“, kurz KlikKS. Ehrenamtliche Klimaschützer setzen im Rahmen von KlikKS kleine und große Klimaschutzprojekte in ihrer Gemeinde um, betreut und geschult durch die LEKA MV. Ein Infotermin für interessierte Gemeindevertreter und engagierte Bürger findet am 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt.

„Kleine Kommunen stehen vor den Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes, doch häufig fehlen Personal, Budget oder Fachwissen. Genau hier setzt das Projekt KliKKS der LEKA MV an, das ich vollumfänglich begrüße. Gemeinden können über eine Kooperation mit ihren ehrenamtlich engagierten Einwohnern mit geringem Aufwand einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, ihre Attraktivität steigern und die Haushaltskasse entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV sucht für diese Aufgabe Menschen, deren Herz für Klima- und Umweltthemen schlägt und die sich als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und -paten aktiv in die Gestaltung ihres Dorfes einbringen möchten. Im Rahmen des Projektes werden Bürgerinnen und Bürger durch Coachings und Workshops befähigt, aktiv vor Ort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine Auftaktschulung wird im Mai stattfinden und die möglichen Handlungsfelder vorstellen, vom Insektenhotel über Blühstreifen und Streuobstwiesen bis hin zu Thermografierundgängen und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Darüber hinaus wird Grundlagenwissen über den Klimawandel sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermittelakquise vermittelt.

Nach der Schulung werden die Klimaschutzpatinnen und -paten weiter durch die LEKA MV betreut und bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten vor Ort begleitet. In einem bundesweiten Netzwerk aller Ehrenamtlichen werden auch zukünftig Ideen und Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Lösungen gefunden und Erfolge geteilt. Mitmachen können alle, die gerne einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, etwas Zeit mitbringen und auch andere für die Maßnahmen begeistern möchten. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Ein Infotermin mit weiteren Details zu den Inhalten und dem Ablauf des Projektes findet für interessierte Gemeindevertreter und potenzielle Klimaschutzpaten am Dienstag, den 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt. Die Anmeldung ist online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Weitere Informationen zum Projekt KlikKS sind unter www.leka-mv.de/klikks zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Schwerin – Der Kinderzuschlag entlastet seit dem Jahr 2005 Familien mit besonders kleinem Einkommen. Zuletzt machten jedoch nur etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten in Deutschland von dieser Leistung auch Gebrauch. Das zeigen nun veröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.

„Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“, erklärte Sozialministerin Drese. Die Unterstützung betrage monatlich bis zu 250 Euro und werde für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug liege bei 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für verheiratete Eltern. Eine starre Höchsteinkommensgrenze gebe es nicht mehr, so dass auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Leistung profitieren können, so Drese. Voraussetzung für den Bezug seien darüber hinaus die Inanspruchnahme des Kindergeldes, dass die ledigen Kinder im Haushalt der Eltern leben und dass sie jünger sind als 25 Jahre.

Drese appellierte angesichts der geringen Inanspruchnahme an Familien, Ihren gegebenenfalls bestehenden Anspruch zu prüfen. „Vielen Familien gerade auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht diese Leistung nach dem Gesetz zu. Besonders in den momentanen Zeiten der hohen Inflation wäre dieser Zuschlag für viele Familien sicherlich eine große Entlastung“, so Drese.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit stehe ein sogenannter KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern ihren Anspruch prüfen können. Darüber hinaus böten auch die Familienkassen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund dezidierte Beratungsangebote für Eltern.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sowie zu weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen finden Eltern zusätzlich auch auf den Seiten der FamilienInfo MV. „Das Landes-Familienportal hält für Eltern eine Übersicht zum Kinderzuschlag sowie zu 45 weiteren Leistungen bereit“, betonte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Informationen zu den benötigten Anträgen und den jeweils zuständigen Ämtern, so Drese.

Drese: „So soll für Eltern im Land das Auffinden und Beantragen dieser Leistungen vereinfacht werden, damit jede und jeder die Leistungen in Anspruch nehmen kann, die ihr oder ihm auch zustehen.“

Bis 14. April für Präventionspreis bewerben

Schwerin – Den Startschuss zur Bewerbung um den Landespräventionspreis haben heute Innenminister Christian Pegel als Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Sportministerin Stefanie Drese und der Präsident des Landessportbundes (LSB) Andreas Bluhm in Schwerin gegeben. Ausgezeichnet werden sollen Vereine, die sich um das Thema „Sport statt Gewalt – Hass, Sexismus, Extremismus entgegentreten“ verdient gemacht haben.

„Der Sonderpreis ,Sport statt Gewalt‘ wird seit dem Jahr 2020 vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und dem Landessportbund vergeben, denn Sportvereine stehen in unserem Land als gesellschaftlicher Integrationsfaktor – gerade auch für unsere Jugend – ganz oben“, sagt der Minister. Ausgezeichnet werden Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.

„Der Sport ist der Integrationsmotor unserer Gesellschaft“, betont Ministerin Drese. „Was im Alltag oft schwierig ist, gelingt im Sport – gerade der organisierte Sport mit seinen fast 1.900 Vereinen und über 270.000 Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern überwindet Distanz und schafft Nähe und Gemeinsinn“, so Drese.

Dennoch müsse sich auch der Sport mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen: mit sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt, mit Extremismus und Rassismus sowie mit Gewalt auf und neben dem Platz. Drese: „Deshalb ist es wichtig, unsere Sportvereine im Bereich der Gewaltprävention zu stärken und herausragendes Engagement zu würdigen.“

 Mit der Verleihung des Sonderpreises „Sport statt Gewalt“ beim 12. Landespräventionstag am 22. Juni 2023 im Ostseestadion erhält die Auszeichnung eine besondere Bedeutung.

Der Fokus liegt auf drei Schwerpunktthemen: sexualisierte Gewalt, Sport und Extremismus sowie Gewalt im Amateurfußball. „Jeder – ob Privatperson, Verein, Kommunaler Präventionsrat, um nur einige Beispiele zu nennen – kann Vorschläge zu einem der Schwerpunktthemen einreichen. Und hierzu möchte ich alle ermutigen“, appelliert Innenminister Christian Pegel und bedankt sich bei den Vereinen im Land: „Die Erfahrung der zurückliegenden Jahre hat mir gezeigt, dass gerade in unseren Sportvereinen unglaublich engagierte und gute Arbeit geleistet wird, sich viele aktiv in und mit ihren Vereinen für die Kriminalitätsvorbeugung – und dies oft ehrenamtlich – einsetzen.“

„Rund 274.000 Menschen sind in rund 1.850 Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern sportlich aktiv. Für viele bedeutet die Mitgliedschaft im Sportverein aber mehr als ,nur‘ das reine Sportreiben. Der Verein ist ihnen ein Zuhause, gibt Halt und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, sorgt für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, ermöglicht Integration und Freundschaften“, sagt Landessportbundpräsident Andreas Bluhm und zählt auf:

„Sportvereine leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum Zusammenhalt und zur Gesundheit der Gesellschaft. Unter ihnen gibt es Sportvereine, die sich über das normale Maß hinaus verpflichtet fühlen. Sie entwickeln neue Ideen und Projekte, nehmen sich aktueller Problemlagen an und machen einfach.

Der LSB ist stolz auf dieses meist ehrenamtliche außerordentliche Engagement – und dankbar. Dankbar auch dafür, dass wir mit dem Sonderpreis des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung unsere große Anerkennung ausdrücken können.“

Die Preisträger erhalten beim 12. Landespräventionstag einen Pokal, Urkunden und – Geldprämien in Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Vereins oder Gremiums (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden. Wichtig sind für eine erfolgreiche Bewerbung auch die Absenderangaben (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail). Einsendeschluss ist der 14. April 2023.

Essen vor dem Müll zu retten

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt plädierte im Landtag dafür, über eine Änderung der RiStBV hinaus an Lebensmittelrettung zu denken.

„Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und das sogenannte Containern sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Beides ist wichtig. Beide Themen hängen zusammen und zeigen: Essen gehört auf den Teller und nicht in die Tonne.

Daher danke ich den Fraktionen der FDP und Bündnis90/Die Grünen für diesen Antrag. Gefordert wird hier, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren – kurz RiStBV – vor. Sprich: Bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung in Betracht kommen.

Das hieße aber: Containern bliebe strafbewehrt. Den Staatsanwaltschaften soll nur mitgegeben werden, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollten. Das ist zu wenig”, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, TOP 7 “Lebensmittelverschwendung entgegentreten”.

„Dem Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesernährungsministers, den sie den Justizministerien der Länder per Brief mitgeteilt hatten, stehe ich positiv gegenüber. Ausgenommen ist der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Allerdings wird der Vorschlag des Bundes in den Ländern auch kritisch gesehen. Daher werden wir sicher noch einige Diskussionen führen.

Ein anderer Weg aus meiner Sicht wäre, dass die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch ausgeschlossen wird.  Diejenigen, die Lebensmittel vor der Verschwendung retten, sollten nicht mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Denn Essen vor dem Müll zu retten, sollte straffrei möglich sein. Deshalb müssen wir uns eher der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können”, so Ministerin Bernhardt.

“Der Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist nicht nur auf eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu reduzieren. Wir müssen umfassender denken und handeln, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben.

Das ist auch ein Ziel der rot-roten-Landesregierung im Koalitionsvertrag. Daraus folgend wurde beispielsweise auf der 18. Verbraucherschutzkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern der Beschlussvorschlag ‚Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel’ eingebracht und einstimmig beschlossen.

Gegenüber der Bundesregierung wurde zudem dafür plädiert, zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten auch die Lebensmittelproduktion zu betrachten. Auch die Diskussion über den Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder die einfachen Voraussetzungen für Lebensmittelspenden an die Tafeln spielen in das Thema hinein. Aktionen an Schulen wie ‘Check die Tellerreste’ der DGE-Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind wichtig.

Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Das haben wir zusammen mit der Verbraucherzentrale und der DGE auf dem Plan. Ich werde die Aktionen weiterhin engagiert begleiten”, erklärt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.