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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Beflaggung zum „Equal Pay Day“

Schwerin – Um auf den internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen, hat das Innenministerium für Dienstag, 7. März 2023, die Beflaggung zum „Equal Pay Day“ mit der eigens dafür entwickelten Flagge genehmigt.

„Dieser Tag markiert symbolisch die Lücke bei den Gehältern zwischen Mann und Frau. Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung hat die allgemeine Genehmigung zur Beflaggung an diesem Tag für die gesamte Landesverwaltung beantragt. Ich habe diesen Antrag gern genehmigt. An den Dienststellen des Landes, am Sitz des Landtags sowie am Sitz der Ministerpräsidentin und vor den Ministerien kann somit die Flagge des Equal Pay Day gesetzt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzte:

Auch die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden können eigenständig über das Setzen nicht hoheitlicher Flaggen und somit auch über das Setzen der Flagge des Equal Pay Days entscheiden.

Mehr Informationen zum Aktionstag gibt es auf der Webseite https://www.equalpayday.de/. Dort können auch die Flaggen erworben werden.

Arbeitsmarkt im Februar 2023

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist erneut gewachsen. Insgesamt zeigte sich der Arbeitsmarkt trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation beständig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.620.000 
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +192.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Februar 2023 ist die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat geringfügig gestiegen, und zwar um 4.000 auf 2.620.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 192.000 höher.

Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur geringfügig angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im Februar 2023 wie im Januar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird.

Die Unterbeschäftigung lag im Februar 2023 bei 3.486.000 Personen. Das waren 316.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchtete hätte die Unterbeschäftigung um 25.000 unter dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 61.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 183.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 64.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 454.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2022 um 46.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 446.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,47 Millionen Personen hatten im Dezember 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 241.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Im Februar waren 778.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 44.000 weniger als vor einem Jahr. Die Kräftenachfrage hat seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt tendenziell leicht nachgegeben. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber weiter auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Februar 2023 unverändert bei 127 Punkten. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -9 Punkte.

838.000 Personen erhielten im Februar 2023 Arbeitslosengeld, 37.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.886.000. Gegenüber Februar 2022 war dies ein Anstieg um 302.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 haben sich bislang 282.000 Bewerberinnen und Bewerber zur Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle gemeldet, ein Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt mit 424.000 den Vorjahreswert um 2 Prozent. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Konsumklima setzt Erholung fort

Nürnberg – Die Verbraucherstimmung in Deutschland bleibt auch im Februar klar auf Erholungskurs. Sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung legen spürbar zu. Die Anschaffungsneigung setzt dagegen ihr ständiges Auf und Ab fort und gewinnt aktuell nur leicht hinzu.

GfK prognostiziert für das Konsumklima für März -30,5 Punkte und damit 3,3 Punkte mehr als im Februar dieses Jahres (revidiert -33,8 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Februar 2023.

Damit setzt die Konsumstimmung ihre im Herbst 2022 begonnene Verbesserung nach dem Rekordtief weiter fort. Für das Konsumklima ist dies bereits der fünfte Anstieg in Folge.

„Trotz anhaltender Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, einer schwächelnden Weltwirtschaft sowie hohen Inflationsraten, kann das Konsumklima ein weiteres Mal spürbar zulegen. Es bleibt damit klar auf Erholungskurs, wenn das Niveau auch weiterhin niedrig bleibt. Der Pessimismus der Verbraucher, der im Herbst des vergangenen Jahres seinen absoluten Höhepunkt hatte, schwindet zusehends“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte.

„Zuletzt gesunkene Preise für Energie, aber auch Meldungen, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland nach Einschätzung der Experten nun doch vermieden werden kann, lassen den Optimismus ganz langsam zurückkehren.“

Trotz des zuletzt deutlich besseren Konsumklimas bleibt das Niveau des Indikators allerdings niedrig. Dies deutet darauf hin, dass der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland leisten kann.

Einkommensaussichten bleiben im Aufwind

Die Einkommenserwartungen der deutschen Konsumenten setzen ihren Aufwärtstrend ebenfalls fort. Der Indikator klettert nach einem Plus von 4,9 Punkten auf -27,3 Zähler. Auch hier ist es der fünfte Anstieg in Folge. Bemerkenswert ist zudem, dass die Einkommensstimmung seit ihrem absoluten Tief im September 2022 gut 40 Punkte hinzugewonnen hat.

Neben dem stabilen Arbeitsmarkt sorgen die zuletzt weniger stark gestiegenen Energiepreise für den zunehmenden Optimismus. Dennoch müssen die deutschen Verbraucher von einer negativen Entwicklung ihrer realen verfügbaren Einkommen ausgehen. Schuld daran ist die Preisentwicklung, die nach bisherigen Prognosen in diesem Jahr etwas höher sein wird als der Zuwachs der Einkommen der Haushalte.

Anschaffungsneigung zwischen Hoffen und Bangen

Das ständige Auf und Ab der Anschaffungsneigung, das seit September 2022 zu beobachten ist, setzt sich auch in diesem Monat fort. Nach den leichten Verlusten des Vormonats legt der Indikator nun wieder etwas zu. Mit einem Plus von 1,4 Punkten weist die Konsumneigung nun -17,3 Punkte auf.

Damit kann die Anschaffungsneigung wiederum nicht von der deutlichen Erholung der Einkommenserwartungen profitieren. Dies ist sicherlich Ausdruck der anhaltenden Verunsicherung, die neben den Krisen vor allem durch die hohe Inflation verursacht wird. Wenn auch bei Energie zuletzt der extreme Preisdruck etwas nachgelassen hat, wird die Inflation in diesem Jahr hoch bleiben und die Anschaffungsneigung weiter belasten. Denn wenn deutlich mehr für Energie und Lebensmittel bezahlt werden muss, fehlen finanzielle Mittel für andere Ausgaben beziehungsweise Anschaffungen.

Konjunkturerwartung setzt Aufwärtstrend fort

Im Gleichklang mit den Einkommenserwartungen setzen auch die Konjunkturaussichten ihren klaren Aufwärtstrend in diesem Monat fort. Nach einem Plus von 6,6 Punkten klettert der Indikator auf 6,0 Punkte. Mit dem vierten Anstieg in Folge liegt er erstmals seit Ausbruch des Krieges wieder über seinem langjährigen Durchschnittswert von etwa null.

Offenbar sind die Konsumenten, ebenso wie die überwiegende Mehrheit der Experten, der Meinung, dass in diesem Jahr eine Rezession in Deutschland – wenn auch knapp – vermieden werden kann. Noch im Herbst des vergangenen Jahres ging man davon aus, dass eine Rezession in diesem Jahr nicht zu verhindern ist. Nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung in ihrem kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht sowie der Europäischen Kommission wird nun allerdings ein minimales Plus des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 0,2 Prozent prognostiziert.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Schwerin – Am morgigen Dienstag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

„Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch“, teilte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:

„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“

Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Landesaktionstag Bevölkerungsschutz MV

Katastrophen-schützer beraten zur Notfallvorsorge

Rostock – Katastrophenschützer aus dem gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern veranstalten am Sonnabend einen zentralen Aktionstag in Rostock. Hintergrund ist nicht nur die Vorbereitung auf einen möglichen Blackout. Die private Vorsorge von Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedene Notfälle und Katastrophen ist ein wichtiger Teil der Sicherheitsvorsorge in M-V.

Das Land M-V hat hierzu 100.000 Exemplare der Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ gedruckt. Diese Broschüre wird landesweit zur Verfügung gestellt. Darauf macht der Landesaktionstag Bevölkerungsschutz M-V aufmerksam.

Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz M-V sowie Katastrophenschutzhelfer samt Einsatzfahrzeugen aller Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG) sowie der Feuerwehr werden die Notfallvorsorge-Broschüre kostenfrei verteilen. Die Helfer stehen bei Fragen der Bürgerinnen und Bürger für eine Beratung bereit. Die Einsatzfahrzeuge der Katastrophenschützer sowie ihre Technik können besichtigt werden.

„Stromausfall, Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch ein so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen – das alles können Not- und Krisensituationen sein, auf die Sie sich vorbereiten können. Mit den Hinweisen und Tipps zum richtigen Verhalten in dem Ratgeber kann sich jeder Einzelne von uns unkompliziert und praktisch vorbereiten. Die herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge hält praktische Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße sowie Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall bereit“, so Innenminister Christian Pegel zur Broschüre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Termin: Sonnabend, 25. Februar 2023, 10 bis12 Uhr     Ort: Universitätsplatz Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock

Die Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.

Die gedruckten Exemplare der Broschüre wurden bereits Anfang des Jahres an die mehr als 120 Verwaltungssitze in M-V ausgeliefert. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

Dank an Tafel

Bützow – Der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, hat heute die Tafel in Bützow besucht, um sich über die Arbeit des Vereins ein Bild zu machen und den Aktiven für ihr Engagement zu danken. Zuvor hatte die Landesregierung über eine Fördervereinbarung finanzielle Hilfen für die Tafeln im Land ermöglicht.

Minister Backhaus: „Die aktuelle Inflation trifft  einkommenschwächere Menschen besonders stark  und das merken auch die Tafeln im Land. Die Nutzerzahlen sind hier in den vergangenen Monaten gestiegen, was nun auch die Vereine vor Herausforderungen stellt und mit einem weiteren Anstieg ist leider zu rechnen. Die Situation der Vereine war aber schon vorher angespannt. Als Landesregierung haben wir deshalb über den Härtefallfonds des Landes eine Unterstützung der Ausgabestellen auf den Weg gebracht. Die Unterstützung der Tafeln ist eine Sofortmaßnahme, um die größte Not zu lindern, darunter vor allem die krisenbedingt gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise. Mit dem Geld werden also Mehraufwendungen der Vereine abgefedert, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit der Zustimmung des Finanzausschusses haben wir beschlossen, 2.500 Euro je Ausgabestelle zu ermöglichen. Die Tafel Bützow mit ihren zwei Ausgabestellen hat demnach 5.000 Euro erhalten.

Natürlich erfüllt es mich mit Sorge, dass mehr Menschen auf die Angebote der Tafeln angewiesen sind. Gesunde Lebensmittel gehören nach meiner Auffassung zu den wesentlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie sollten jedem in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, unabhängig vom Einkommen. Die Realität zeigt aber, dass sich das nicht mehr jeder leisten kann. Während die einen an allen Enden sparen müssen, wird gleichzeitig trotzdem noch viel zu viel Nahrung achtlos weggeworfen. Mehr als elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland pro Jahr verschwendet, mehr als die Hälfte davon in Privathaushalten. Auf jede Verbraucherin und jeden Verbraucher kommen damit statistisch 78 kg Lebensmittel, die im Müll landen. Angesichts der Lage würde ich mir da ein solidarischeres und achtsameres Miteinander in der Gesellschaft wünschen. Die Tafeln sorgen indes mit ihrem Engagement dafür, dass hier niemand hungern muss und retten gleichzeitig wertvolle Lebensmittel, die sonst auf dem Müll gelandet wären. Dafür bin ich den Vereinen und gerade den Ehrenamtlichen hier vor Ort außerordentlich dankbar.“

Minister Backhaus verteidigt den sozialen Schwerpunkt der Landesregierung: „Als Landesregierung helfen wir dort, wo es aktuell am meisten gebraucht wird: Bei kleinen und mittleren Einkommen und in der Zivilgesellschaft. Der Härtefallfonds des Landes MV soll in Ergänzung der Hilfen des Bundes unter anderem für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienstleistungen – hier für Tafeln und vergleichbare Angebote wie Suppenküchen und CARIsatt-Läden genutzt werden. Den sozialen Trägern dieser Unterstützungsangebote soll aus dem Härtefallfonds insbesondere ein Ausgleich der Differenz zwischen der Soforthilfe, den Erleichterungen aus der Gas- und Strompreisbremse und den verbleibenden tatsächlichen Kostensteigerungen bei ihren eigenen Leistungsangeboten zuteilwerden“, so Backhaus.

Die Hilfen sollen zielgerichtet, unbürokratisch ausgereicht und mit geringem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die Mittel hierzu sind an die Ehrenamtsstiftung MV per Zuwendungsbescheid auszureicht worden und werden im Rahmen einer Fördervereinbarung von dort an die Träger der Tafeln weitergeleitet.

Ehrenamtliche Klimaschützer gesucht!

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet noch bis zum 31. März 2023 Kommunen sowie motivierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme am Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen“, kurz KlikKS. Ehrenamtliche Klimaschützer setzen im Rahmen von KlikKS kleine und große Klimaschutzprojekte in ihrer Gemeinde um, betreut und geschult durch die LEKA MV. Ein Infotermin für interessierte Gemeindevertreter und engagierte Bürger findet am 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt.

„Kleine Kommunen stehen vor den Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes, doch häufig fehlen Personal, Budget oder Fachwissen. Genau hier setzt das Projekt KliKKS der LEKA MV an, das ich vollumfänglich begrüße. Gemeinden können über eine Kooperation mit ihren ehrenamtlich engagierten Einwohnern mit geringem Aufwand einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, ihre Attraktivität steigern und die Haushaltskasse entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV sucht für diese Aufgabe Menschen, deren Herz für Klima- und Umweltthemen schlägt und die sich als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und -paten aktiv in die Gestaltung ihres Dorfes einbringen möchten. Im Rahmen des Projektes werden Bürgerinnen und Bürger durch Coachings und Workshops befähigt, aktiv vor Ort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine Auftaktschulung wird im Mai stattfinden und die möglichen Handlungsfelder vorstellen, vom Insektenhotel über Blühstreifen und Streuobstwiesen bis hin zu Thermografierundgängen und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Darüber hinaus wird Grundlagenwissen über den Klimawandel sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermittelakquise vermittelt.

Nach der Schulung werden die Klimaschutzpatinnen und -paten weiter durch die LEKA MV betreut und bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten vor Ort begleitet. In einem bundesweiten Netzwerk aller Ehrenamtlichen werden auch zukünftig Ideen und Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Lösungen gefunden und Erfolge geteilt. Mitmachen können alle, die gerne einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, etwas Zeit mitbringen und auch andere für die Maßnahmen begeistern möchten. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Ein Infotermin mit weiteren Details zu den Inhalten und dem Ablauf des Projektes findet für interessierte Gemeindevertreter und potenzielle Klimaschutzpaten am Dienstag, den 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt. Die Anmeldung ist online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Weitere Informationen zum Projekt KlikKS sind unter www.leka-mv.de/klikks zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.