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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Barrierefreier Umbau von Haltestellen

Meyer: Baumaßnahmen geben Schutz und Sicherheit für Fahrgäste

Anklam – Insgesamt fünf Bushaltestellen werden jetzt im Amtsbereich Anklam-Land (Landkreis Vorpommern-Greifswald) barrierefrei umgebaut. Dabei geht es um die Errichtung von Bushaltestellen sowie Aufstell- und Warteflächen in den Gemeinden Neu Kosenow (Ortsteile Auerose und Kagendorf), Rossin (Ortsteil Charlottenhof), Sarnow sowie Neetzow-Liepen (Ortsteil Steinmocker).

„Ein müheloser Zugang für alle, Sicherheit und Schutz vor Witterungseinflüssen sind wichtige Elemente an Bushaltestellen. Mit den jetzt geplanten Umbaumaßnahmen im Amtsbereich Anklam-Land wird für die Fahrgäste die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich erleichtert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Haltestellen in der Gemeinde Neu Kosenow in den Ortsteilen Neu Kosenow und Auerose sind sehr frequentiert, da diese, neben den regulären Fahrgästen, insbesondere von Schülern genutzt werden. Es sind ein neuer Fahrgastunterstand, der Bau einer Aufstellfläche, für den passenden Einstieg in die behindertengerechten Fahrzeuge ein erhöhter Bordstein sowie das Einfügen von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte geplant.

In der Gemeinde Rossin ist keine Buswartehalle vorhanden, daher sind im Ortsteil Charlottenhof die Errichtung einer Buswartehalle mit Zubehör sowie einer Aufstellfläche mit Unterbau geplant. Beidseitig der Wartefläche werden Rampen gebaut, die das behindertengerechte Erreichen der Busspur ermöglichen. Die Ausstattung der Wartehalle erfolgt mit Sichtschutzstreifen, einem Abfallkorb und einer Sitzbank mit Rückenlehne, damit für ältere und in der Mobilität eingeschränkte Menschen eine höhere Sicherheit gegeben werden kann.

Die Haltestelle in der Gemeinde Sarnow ist ebenfalls eine sehr frequentierte Haltestelle, da neben den regulären Fahrgästen auch Schüler den Ein- und Ausstieg nutzen. Es sind ein neuer Fahrgastunterstand, der Bau einer Aufstellfläche, ein erhöhter Bordstein für den passenden Ein- und Ausstieg in die behindertengerechten Fahrzeuge sowie das Einfügen von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte geplant.

Die Gemeinde Neetzow-Liepen plant im Ortsteil Steinmocker die Errichtung einer Buswartehalle mit Zubehör, inklusive Aufstellfläche mit Unterbau und der Neuerrichtung einer Wartefläche. Die Erreichbarkeit der Buswartehalle ist dann ohne Hindernisse möglich und auch der Aufstellbereich für Rollstuhlfahrer ist gegeben.

„Mit den geplanten Maßnahmen wird die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Schülerinnen und Schüler sowie für ältere und in der Beweglichkeit eingeschränkte Personen gewährleistet“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 173.000 Euro. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 138.200 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt standen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind bereits vollständig bewilligt.

1500 ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer:innen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese zeigt sich erfreut über die Entwicklung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Ende des vergangenen Jahres unterstützten etwa 1530 registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer Pflegebedürftige im Land. „Die kontinuierlich steigende Zahl der Engagierten zeigt, wie sehr dieses Angebot genutzt und auch benötigt wird“, betonte Drese.

Mit dem seit Ende 2019 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführten, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten.

Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Drese: „Die Nachbarschaftshelferinnen und Helfer leisten dabei mehr, als nur Unterstützung bei alltäglich anfallenden Aufgaben. Denn ihre Tätigkeit vor Ort stärkt auch die soziale Einbindung der Pflegebedürftigen und knüpft feste Hilfsnetzwerke in der Nachbarschaft.“

Drese machte zudem deutlich, dass die Nachbarschaftshilfe auch für pflegende Angehörige im Land eine wichtige Entlastung bedeute. Die aktuelle Pflegestatistik zeige, dass fast 90.000 pflegebedürftige Menschen in MV zu Hause, meist von Angehörigen, betreut werden.

Die Mithilfe der Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer können Pflegebedürftige über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu.

Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt.

Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die landesweit 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.

Ehrenamtlichen Ukraine-Helfern gedankt

Greifswald – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach heute in Greifswald mit 20 ehrenamtlichen Ukraine-Helferinnen und -Helfern und bedankte sich dabei für ihr Engagement.

„In der Ukraine werden Menschen vertrieben, ermordet und terrorisiert. Sie sehen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Auch zu uns sind viele Menschen gekommen und kommen auch immer noch. Wir als Land helfen, dass die Menschen schnell und bestmöglich ankommen.

Aber so richtig wohl fühlt man sich als Gast eben nur, wenn man auch von den Nachbarn, den Menschen vor Ort willkommen geheißen wird. Das Engagement und die lebendige Zivilgesellschaft in Greifswald sind beispielhaft. Dafür danke ich von ganzen Herzen“, sagte Schwesig.

In Greifswald engagierten sich viele Ehrenamtliche auf ganz unterschiedliche Weise: Sie würden bei der Wohnungssuche helfen, ein wöchentliches Frühstückstreffen für Geflüchtete organisieren oder Hilfstransporte in die Partnerstadt Drohobytsch bringen.

„Die Dinge, die sie in die Ukraine bringen, helfen beim Überleben. Und ihr Handeln hier vor Ort zeigt den Menschen in der Ukraine, dass sie nicht allein sind“, sagte die Ministerpräsidentin. Erst im Dezember hatte die Landesregierung die Ehrenamtlichen in Greifswald unterstützt und die Kosten für einen Hilfstransport nach Drohobytsch übernommen.

Im Vorfeld des Gesprächs mit den ehrenamtlichen Helfern traf die Regierungschefin eine Ukrainerin, die im vergangenen Jahr gemeinsam mit ihrem Sohn nach Greifswald geflohen ist. Jetzt arbeitet die IT-Fachfrau an der Krankenhausinformatik der Universitätsmedizin.

Schwesig: „Ich bin zutiefst beeindruckt von ihrem Mut und ihrem Tatendrang. Sich so schnell in einer fremden Umgebung einzuleben, deutsch zu sprechen und trotzdem jeden Tag konfrontiert zu sein mit den schrecklichen Bildern aus ihrer Heimat – das ist eine große Leistung, die stellvertretend steht für viele Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. Ich danke auch der Universitätsmedizin, die in den Geflüchteten eine Chance sieht, ihnen Sprachkurse ermöglicht und damit die Integration vorantreibt.“

Anstieg pflegebedürftiger Menschen

Schwerin – Die erneut gestiegene Zahl von pflegebedürftigen Menschen zeigt nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese den dringenden Handlungsbedarf für weitere Reformen in der Pflege. „Wir brauchen mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“, sagte Drese mit Blick auf die heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichte Pflegestatistik.

Nach Angaben des Statistischen Amtes erhöhte sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen, von 2019 bis 2021 um 19.870 auf 122.866. Das entspricht einem Anstieg von 19,3 Prozent.

Drese sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung aus. „Wir brauchen zügig belastbare Vorschläge der eingesetzten Bund-Länder-Expertenkommission zur Einführung einer Pflegevollversicherung beziehungsweise zur Ergänzung der Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert“, betonte Drese. Ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung müsse in diesem Jahr vorgelegt werden, so die Ministerin.

Die eingeleiteten Maßnahmen, wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung oder die Erhöhung der Pflegemindestlöhne seien erste Schritte in die richtige Richtung. „Sie reichen aber bei weitem nicht aus, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen“, verdeutlichte Drese.

Als besonders dringendes Problem bezeichnete Drese die stetige Steigerung der Eigenanteile für Bewohner in vollstationären Pflegeheimen. „Um die Eigenanteile zu begrenzen muss dieser Automatismus durchbrochen werden. Der Eigenanteil muss derjenige sein, der fest und starr ist. Und der Teil, der über die Pflegekassen und Zuschüsse kommt, muss dynamisch sein. Deshalb brauchen wir eine Reform der Pflegeversicherung und eine ehrliche Diskussion über die Finanzierung aller wünschenswerten Maßnahmen“, so Drese.

Darüber hinaus fordert Drese eine spürbare Erhöhung des Pflegegeldes. „Das Pflegegeld spielt bei der Versorgung in der Häuslichkeit eine wichtige Rolle und kommt insbesondere der großen Gruppe der pflegenden Angehörigen zu Gute“, sagte die Ministerin.

Energieberatungen gefragt wie nie

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern konnte in 2022 die Zahl der durchgeführten Unternehmens- und Kommunalberatungen erneut steigern

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) verzeichnet eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Energieberatungen: Die Mitarbeitenden der LEKA MV führten 2022 insgesamt 183 Kommunalberatungen, 175 Initialberatungen für Unternehmen, 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen sowie 59 Bürgerberatungen für Privathaushalte zu den Themen Energieeffizienz, finanzielle Beteiligung, Energiewende und Klimaschutz durch.

„Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA MV ist die zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Unternehmen und Bürger. Zu den Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz erhalten Interessierte eine kompetente, individuelle Beratung. Die steigenden Zahlen bei den Terminen zeigen deutlich, dass wir die LEKA MV als neutrale Instanz im Land benötigen. Mit großem Engagement sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv, um Wissen zu vermitteln und zu Fördermöglichkeiten zu beraten. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Energiewende bei uns im Land“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Die Energiekrise und die steigenden Energiekosten führen zu einem spürbaren Mehrbedarf an Beratungen“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV, die verstärkte Nachfrage. „Insbesondere die Kommunen sind durch die aktuelle Lage zum Handeln gezwungen und stehen vor großen Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Stromversorgung und ihrer Wärmenetze auf erneuerbare Energien. Die LEKA MV begleitet und berät die Gemeinden kompetent und neutral und unterstützt sie, ihre eigene Energiewende vor Ort im Interesse aller Beteiligten umzusetzen“, ergänzt Gunnar Wobig.

Die Nachfrage nach Beratungen durch die LEKA MV wächst jährlich: Die Zahl der Kommunalberatungen ist von 144 im Jahr 2021 auf 183 im vergangenen Jahr gestiegen. Die Zahl der Unternehmensberatungen steigerte sich im gleichen Zeitraum von 100 auf 175. Zudem haben 89 Beratungen für Vorhabenträger von Windenergieanlagen stattgefunden, im Vorjahr waren es noch 79. Beim Bürgerservice gab es 59 Beratungen für Privathaushalte, nach 40 Beratungen im Vorjahr.

Neben den Beratungen stieg auch das Angebot an Weiterbildungs- und Netzwerkmöglichkeiten unter den Akteuren der Energiewende: In insgesamt 31 Schulungen, Webinaren und Online-Stammtischen zu Kernthemen der Energiewende begrüßte die LEKA MV rund 1.650 Teilnehmer. Zusätzlich waren die Experten der LEKA MV als Referenten gefragt wie nie und hielten 40 Fachvorträge vor mehr als 1.950 Zuhörern. Hinzu kamen sechs Besichtigungen bei erneuerbaren Energien-Anlagen und -Herstellern im Rahmen einer Entdeckertour durch MV, die von 177 interessierten Bürgern und Kommunalvertretern genutzt wurde, um die Vorreiter der Energiewende im Land kennenzulernen und sich Inspirationen für die eigene Gemeinde zu holen.

Mit den diesjährigen Zahlen schließt die 2016 gegründete LEKA MV ihr bis dahin erfolgreichstes Jahr ab.

Alle Angebote der LEKA MV sind für Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenfrei und neutral. Eine Übersicht über die Beratungen und Schulungsformate ist online unter www.leka-mv.de zu finden. Die Aufzeichnungen der bisherigen Schulungen und Online-Stammtische stehen unter www.leka-mv.de/mediathek bereit.

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Zusätzliche Kinderkrankentage

Schwerin – Anlässlich der gestiegenen Antragszahl bei Kinderkrankentagen im vergangenen Jahr, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass die Sonderregelung mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld auch 2023 greift: „Damit werden auch in diesem Jahr die schwierigen Umstände für viele Familie berücksichtigt und Eltern entlastet.“

Die Techniker Krankenkasse hatte ermittelt, dass 2022 nahezu doppelt so viele Anträge auf Kinderkrankentage in Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden als im Jahr 2020. Die Anträge auf Kinderkrankentage können bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.

Drese: „Alle gesetzlich versicherten Elternteile haben erneut Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr. Für Alleinerziehende stehen sogar 60 Tage zur Verfügung.“

Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil im Jahr 2023 einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. „Dies ist mit Blick auf die Kinderkrankenwelle und den wirtschaftlichen Druck durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Familien eine wichtige Option“, so Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Bis zum 7. April können Eltern Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn ihr Kind nicht krank ist aber dennoch zuhause betreut werden muss. „Dies gilt zum Beispiel, wenn etwa aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestergebnisses der Besuch von Schule oder Kindertagesstätte untersagt ist“, verdeutlicht Drese. Bei Kinderkrankentagen hätten Eltern immer einen Anspruch auf Freistellung, so die Ministerin.

Corona-Maßnahmen in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit der aktuellen Coronalage befasst und Eckpunkte zur Aufhebung der noch bestehenden Basisschutzmaßnahmen beschlossen.

„Erfreulicherweise sind sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Hospitalisierungsinzidenz kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb haben wir uns nach Rücksprache mit den Corona-Expertinnen und -Experten auf ein zweistufiges Verfahren verständigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung im Rahmen der Landespressekonferenz.

„In einem ersten Schritt heben wir zum 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV auf – damit erfolgt dieser Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig mit Berlin und Brandenburg“, so Drese. Weitere Länder würden sich eventuell ebenfalls anschließen.

„In einem zweiten Schritt wollen wir Ende Februar oder Anfang März die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben“, so die Ministerin weiter. Ein fester Termin hierzu sei jedoch noch nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit den anderen Ländern anstünden. „Unser Ziel ist es, mit möglichst vielen Ländern einheitlich vorzugehen, um einen neuen Flickenteppich zu vermeiden“, betonte Drese.

Nach Auskunft des Expertengremiums der Landesregierung sei der Scheitel der Winterwelle erreicht und die Zahlen sind nach dem zeitlichen Nachlauf durch die Weihnachtsferien nunmehr auch belastbar, informierte Drese.

Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen wird über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt und ist derzeit bis zum 7. April vorgesehen, erklärte die Ministerin. „Ich halte die Beibehaltung dort zum Schutz der vulnerablen Gruppen für vernünftig und notwendig – deshalb halten wir auch in Pflegeeinrichtungen an der Maskenpflicht fest“, verdeutlichte Drese.

Die Gesundheitsministerin wies auch darauf hin, dass das Corona-Virus jedoch nach wie vor gefährlich sei: „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben nunmehr den Übergang zu einer endemischen Lage erreicht. Das ist eine gute Nachricht, sollte uns aber nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu sein“, mahnte sie.

Die persönliche Verantwortung bleibe demnach wichtig, dazu zählten Hygienemaßnahmen, das (freiwillige) Tragen einer Maske sowie Selbst- oder Bürgertestungen vor Feiern und Veranstaltungen.

Drese: „Dazu gehören ausdrücklich auch die Impfungen: mindestens drei, in bestimmten Fällen auch vier Impfungen sind nach wie vor der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Wie wichtig eine gute Immunisierung ist, zeigt sich gerade in China, wo auch infolge einer unzureichenden COVID-Impfkampagne die Infektionszahlen auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020 sind mit gravierenden Auswirkungen auf das überlastete Gesundheitssystem, die Versorgung von medizinischen Notfällen oder die Versorgung mit notwendigen Medikamenten.“

Wärmeinseln und Notrufzentralen in M-V

Schwerin – Ab sofort können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Planungsstand in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für Wärmeinseln informieren, die die Kommunen im Land im Falle eines längeren Strom- oder Heizungsausfalls bereitstellen.

„Bei einem Ausfall der öffentlichen Wärmeversorgung in der Heizperiode öffnen die davon betroffenen Gemeinden die Räume, die dann mit Notstromaggregaten versorgt werden und der Bevölkerung zeitlich begrenzt eine beheizte Aufenthaltsmöglichkeit bieten. Mehr als 600 solcher Einrichtungen haben die Kommunen bislang bei uns im Land aktuell für einen solchen Notfall geplant, der immer eintreten kann, unabhängig von der aktuellen Situation um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Die geplanten Wärmeinseln unterstützen den allgemeinen Katastrophenschutz sowie die kommunale Daseinsvorsorge auch für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist. Natürlich arbeiten wir gemeinsam dafür, dass ein solcher Fall niemals eintritt. Aber haben ist besser als brauchen.“ Neben den Planungen für Wärmeinseln für Menschen, deren Zuhause für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten ist, seien auf der Webseite auch aktuell etwa 530 so genannte „Leuchttürme“ aufgeführt:

„Das sind Notrufzentralen, die bei einem Ausfall des Stromnetzes und damit etwa der Fest- sowie Handynetze den Menschen in unserem Land die Möglichkeit bieten, Notrufe abzusetzen. Es wird in unserem Land eine flächendeckende Erreichbarkeit solcher Notrufzentralen für den Katastrophenfall vorbereitet“, so der Minister.

Die Planungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Wärmeinseln und die Leuchttürme gingen weiter, so Pegel. „Wir haben einen guten Arbeitsstand erreicht, den wir auf der Internetseite den Menschen gern zur Orientierung in ihrer Umgebung vorstellen möchten. Die Planungsprozesse gehen aber weiter, so dass sich auch in den kommenden Wochen immer mal wieder ein Blick auf diese Seite lohnt, weil sich im weiteren Arbeitsprozess sicherlich weitere Standorte ergeben werden“, kündigte der Minister an und wies zugleich darauf hin: „Es kann an diesen Standorten keine Wärmeinsel und kein Leuchtturm besichtigt werden. Sie werden nur im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage aktiviert.“

Christian Pegel betont aber: „Sowohl die Wärmeinseln wie auch die Notrufzentralen sind für diejenigen gedacht, die nicht auf andere Weise die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Was allgemeingültig ist, gilt erst recht im Krisenfall: Menschen helfen einander gegenseitig, wenn jemand in Not ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Familie, Freunde oder Nachbarn unterstützen, wenn zum Beispiel ein dringender Anruf getätigt werden muss, aber das Telefon nicht funktioniert.

Das gilt genauso für Menschen im Umkreis, bei denen die Heizung ausgefallen ist, oder wenn ich der Nachbarin einen Gaskocher leihen kann, damit sie bei einem Stromausfall das Fläschchen für ihr Baby aufwärmen kann.“ Die öffentlichen, staatlich organisierten Wärmeinseln seien eine Ergänzung zu privatem Engagement und Eigenvorsorge.

In einem solchen Fall helfe insbesondere eine gute Vorbereitung in jedem Haushalt: „Deshalb sollten für die grundlegenden Bedürfnisse ein Vorrat an Nahrung und warmer Kleidung in jedem Haushalt angelegt sein. Diese werden in den Wärmeinseln der Kommunen nicht zu bekommen sein“, sagt der Innenminister weiter und verweist auf den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hinweisen zum Anlegen eines dauerhaften Notvorrats einschließlich einer Check-Liste.

„Wir haben 100.000 Stück dieser Broschüre drucken lassen und verteilen sie über unsere Kommunen vor allem an die Menschen bei uns im Land, die sich nicht so häufig im Internet bewegen“, so Christian Pegel.