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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem morgigen 12. Februar 2023 tritt die neue Corona-Landesverordnung und damit die Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern offiziell in Kraft. Ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt bestehen.

„Die Corona-Lage hat sich aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung verändert. Wir können deshalb die Isolationspflicht für Infizierte aufheben“, erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung. „Wer krank ist, sollte dennoch zuhause bleiben“, so Drese weiter. Bisher galt, dass mit dem Virus infizierte Personen 5 Tage lang Kontakte meiden und sich zuhause isolieren mussten.

Die Ministerin verweist indes auf die darüber hinaus weiterhin geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes: „Das IfSG schreibt noch bis zum 7. April unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Sie gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen deshalb auch weiterhin in allen Ländern.“

Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:

  • Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber nach positiver Testung auf das Corona-Virus vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis (Schnelltest oder PCR) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
  • Zudem gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Ebenso gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen usw. (Für Beschäftigte dieser Einrichtungen in M-V gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske).
  • Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Belästigung durch Lärm

Spandowerhagen – Nachdem sich Anwohner in Spandowerhagen über Geräuschbelästigungen beschwert hatten, gab der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, Schallmessungen in Auftrag, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Diese Messungen hat das Landesamt für Umwelt und Naturschutz (LUNG) durchgeführt. Ein Teil der Messreihen konnte nun ausgewertet werden. Dazu erklärt Minister Backhaus:

„Die Immissionsmessung in den Räumen einer Bürgerin, welche sich über tieffrequente Geräusche beschwert hatte, hat ergeben, dass im Frequenzbereich zwischen 31,5 Hz und 40 Hz eine unzulässige Belästigung resultiert.

Der geltende Anhaltswert von 0 dB  während der Nachtstunden wurde um  +4 dB überschritten. Entsprechend sind durch den Verursacher dieser tieffrequenten Geräusche Minderungsmaß­nahmen zu ergreifen. Um die Quelle für diese tieffre­quenten Schallimmissionen in Spandowerhagen zu identifizieren, werden diese Messergebnisse mit den Ergebnissen der Messungen nahe der bekannten Schallquellen abgeglichen.

Mit den Messungen im Industriegebiet ist der TÜV Nord beauftragt worden. Sowie hier der Verursacher zweifelsfrei feststeht, können und werden die erforderlichen Minderungs­maßnahmen aufgege­ben.“

Die Messungen im Außenbereich in Spandowerhagen würden fortgesetzt, so Minister Backhaus, der heute den Bürgermeister von Spandowerhagen sowie das Amt Lubmin über die Messergebnisse in Kenntnis gesetzt hat. In der kommenden Woche solle das weitere Geschehen mit Gemeindevetretern besprochen werden.

Medizinische Forschung in M-V

Warnemünde – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute (07. Februar) das Institut für ImplantatTechnologie und Biomaterialien e.V (IIB e.V.) in Rostock Warnemünde. Die Ministerin verdeutlichte im Zuge des Termins den großen Stellenwert der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die damit einhergehenden Chancen für die medizinische Versorgung hierzulande und weit über die Landesgrenzen hinaus.

Drese: „Die medizinische Forschung und Lehre sowie die Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits heute hohe Maßstäbe. Die beeindruckende Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am IIB ist ein weiteres strahlendes Beispiel für die hohen und innovativen Standards im Gesundheitsland M-V.“

Das IIB e. V. ist ein An-Institut der Universität Rostock. Die Forschung und Entwicklung wird in enger Kooperation mit dem Institut für Biomedizinische Technik der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt.

Drese hebt hervor, dass das Institut seit seiner Gründung im Jahr 1996 Partner für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Medizintechnik sei: „Damit trägt das IIB maßgeblich dazu bei, Mecklenburg-Vorpommern als Technologiestandort in Deutschland mit internationaler Wahrnehmung zu stärken.“

Die Forschungsbereiche des IIB e.V. umfassen Werkstoff- und, Strömungsmechanik, Strukturmechanik, chemische und biologische Analytik, Mikro- und Nanostrukturanalyse und Prototypiesierung.

Gemeinsam mit Prof. Zygmunt von der Frauenklinik der Universitätsmedizin Greifswald erlangte das Institut internationale Aufmerksamkeit mit der Entwicklung eines sogenannten Eileiterstents gegen ungewollte Kinderlosigkeit aufgrund einer Eilleiterstenose. Drese: „Jeder vierte Fall von ungewollter Kinderlosigkeit ist auf eine solche Erkrankung zurückzuführen. Für Frauen und Paare ist der unerfüllte Kinderwunsch oft eine große Belastung. Die Forschung an dem neuartigen Verfahren ist daher vielversprechend und eine große Chance für die Zukunft.“

Bisher verursachen chirurgische Eingriffe bei einer Eileiterstenose hohe Kosten und erzielen eine Schwangerschaftserfolgsquote von 30 Prozent. Die alternative, minimalinvasive Therapieform befindet sich derzeit noch in der Entwicklung.

Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen

Schwerin – „Im Landeskabinett haben wir heute die Handlungsempfehlungen ‚Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen‘ beschlossen. Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Sie sind deshalb geschlechtergerecht zu formulieren. So sieht es das Gleichstellungsgesetz unseres Landes vor und dies ist mir persönlich sehr wichtig. Denn Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen in Rechtsnormen angesprochen fühlen. Geschlechtergerechtigkeit, auch in der Sprache, ist ein wichtiges Ziel der rot-roten Landesregierung.“, so Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Gesetzen und Verordnungen herrscht Unsicherheit. Daher hat die Landesregierung sich für einen pragmatischen, aber gleichwohl geschlechtergerechten Weg entschieden, und diesen in den Handlungsempfehlungen festgelegt.

Die Handlungsempfehlungen für Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass immer dann, wenn Frauen und Männer als natürliche konkrete Personen direkt angesprochen sind, diese auch in den Rechtsvorschriften erkennbar so benannt werden. Dies ist etwa bei Berufsbezeichnungen oft der Fall, die die Angesprochenen selbst verwenden.

Auch in 20 Jahren werden noch alle verstehen können, was gemeint ist, wenn von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ oder von ‚Lehrerinnen und Lehrern‘ im Gesetz die Rede ist. Diese Bezeichnungen sollten heutzutage gegenüber den entsprechenden konkreten Personen selbstverständlich gebraucht werden.

Bei den meisten Rechtsvorschriften ist das Geschlecht der angesprochenen Personen aber nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Männer und Frauen eben nicht unterschiedlich behandelt werden. In diesen Fällen geben die Handlungsempfehlungen vor, Formulierungen zu verwenden, für die es auf das Geschlecht sprachlich nicht ankommt, etwa wenn die ‚Leitung‘ einer Einrichtung angesprochen wird, anstatt ‚die Leiterin oder der Leiter‘.“, stellt die Ministerin klar.

Damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2025 die beschlossenen Handlungsempfehlungen erneut überprüfen.

Heute ist Weltkrebstag

Land will medizinische und psychosoziale Versorgung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich des Weltkrebstages heutigen zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese besorgt aufgrund der steigenden Krebs-Todesfälle in Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist eine traurige Wahrheit, dass jedes Jahr mehr Menschen an einer Krebserkrankung versterben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Land bestehende onkologische Strukturen weiter stärken und neue Versorgungsmöglichkeiten fördern.“

Laut Statistischem Amt ist die Zahl der an Krebs verstorbenen Menschen im Land von 5.205 im Jahr 2011 auf 5.883 im Jahr 2021 um insgesamt 13 Prozent gestiegen. Jährlich erkranken rund 11.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern neu an Krebs.

Ein wichtiges Projekt für die Verbesserung der Krebsversorgung sei das Comprehensive Care Center (CCC) in Rostock, betont Drese. „Das Center vereint Forschung, Lehre und Therapie unter einem Dach und trägt zu einer exzellenten Patientenversorgung bei.“ Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung am 12. Januar 2023 war das Projekt kürzlich in die Umsetzungsphase übergegangen.

Neben der medizinischen Versorgung komme der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen eine große Bedeutung zu, ergänzt Drese. „Ich bin froh, dass mittlerweile bereits drei landesweite Krebsberatungsstellen ihren Betrieb aufgenommen haben. Sie bieten eine umfassende psychosoziale Versorgung für Betroffene und ihren Angehörigen.“

Die Ministerin betont, dass die onkologische Versorgung insbesondere aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur im Land auch künftig einen großen Stellenwert einnehmen werde. Drese: „Mit steigendem Alter steigt auch das Krebsrisiko.“ Die Hälfte der Menschen, die an Krebs erkrankten, seien 69 Jahre oder älter.

Drese verweist auch auf vermeidbare Risikofaktoren, die eine Krebserkrankung begünstigen können und ruft zu mehr Bewusstsein hierfür auf: „Schätzungen zufolge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen vermieden werden. Auch, wenn es abgedroschen klingt – aber ausreichende Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und Nicht-Rauchen können das Krebsrisiko deutlich reduzieren.

Jährlich am 4. Februar findet auf Initiative der Union for International Cancer Control (UICC) der Weltkrebskrebstag statt.

Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ambulante Krebsberatungsstellen unter Leitung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemäß § 65e SGB V seit 2022 im Rahmen in Höhe von 15 Prozent der Gesamtausgaben.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 der Aufbau des CCC gezielt gefördert. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Land unterstützt Tafeln

Drese und Geue überreichen erste Fördervereinbarungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese und Finanzminister Dr. Heiko Geue haben heute in Rostock und Waren (Müritz) die ersten Fördervereinbarungen zur Unterstützung der Tafeln und vergleichbarer Angebote wie Suppenküchen in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes und dienen der Sicherstellung des Angebotes angesichts der stark gestiegenen Kosten.

Drese überreichte gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Ehrenamtsstiftung MV, Hannelore Kohl, an die Tafeln der Rostocker Stadtmission eine Fördervereinbarung über 40.000 Euro für insgesamt 16 Ausgabestellen in und um Rostock mit rund 5.000 Nutzerinnen und Nutzer wöchentlich.

„Die Tafeln in Mecklenburg-Vorpommern sind für Bedürftige da und reichen gerade jetzt in der Energiekrise und bei den steigenden Lebensmittelpreisen Menschen die Hand, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Dabei geraten die Tafeln selbst finanziell unter Druck“, verdeutlichte Drese.

Mit den über die Ehrenamtsstiftung ausgereichten Mitteln in Höhe von insgesamt 325.000 Euro unterstütze das Land unbürokratisch die vor allem ehrenamtlich getragene Tafelarbeit. „Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Tafeln in schwierigen Zeiten weiterhin ihre wertvolle Hilfe anbieten können“, so Drese.

Es sei der Ehrenamtsstiftung des Landes eine Herzensangelegenheit, die Tafeln in diesen Zeiten ein Stück weit zu unterstützen, sagte die Vorstandsvorsitzende Hannelore Kohl. „Die Umsetzung des Fördervorhabens haben wir daher gerne übernommen und versuchen die Mittel möglichst unkompliziert zur Verfügung zu stellen.“

Auch Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute eine Fördervereinbarung zur Unterstützung der Tafeln an die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte überreicht. Stellvertretend für sämtliche Tafeln in der Mecklenburgischen Seenplatte nahm die Ausgabestelle in Waren (Müritz) die Vereinbarung entgegen.

Die Warener Tafel wurde 1997 gegründet und versorgt monatlich ca. 3.500 Nutzerinnen und Nutzer. Die Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro pro Ausgabestelle geht u.a. auch an die Neustrelitzer, die Neubrandenburger und die Demminer Tafel.

„Gerade die aktuellen Krisenzeiten stellen die Tafeln des Landes vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite sehen wir, dass immer mehr hilfsbedürftige Menschen die Angebote der Tafeln, der Suppenküchen und ähnlicher Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite stellen die gestiegenen Energiekosten die Tafeln vor zusätzliche Herausforderungen.

Daher freut es mich, dass wir mithilfe des Härtefallfonds des Landes genau diesen Einrichtungen nun zielgerichtet und unbürokratisch helfen. Die 2.500 Euro Soforthilfe an jede der rund 130 Ausgabestellen tragen sicher dazu bei, die aktuellen Mehraufwendungen abzumildern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Drese und Geue dankten allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln und Suppenküchen für ihre herausragende Arbeit. „Die vielen Frauen und Männer sorgen tagtäglich mit viel Engagement und Enthusiasmus für hilfebedürftige Menschen. Dafür möchten wir jeder und jedem Einzelnen ganz herzlich danken“, so die Ministerin und der Minister. Gleichzeitig dankten Drese und Geue der Ehrenamtsstiftung des Landes, die die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernommen hat.

Erfolgreiche Initiative aus M-V

Bund erfasst untergebrachte wohnungslose Personen

Schwerin – Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde im Jahr 2020 die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer bundesweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar wurde durch das Statistische Bundesamt zum zweiten Mal die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst. Die Einführung dieser bundesweiten Wohnungslosenstatistik geht auf einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahre 2017 zurück.

„Die Thematik ist sozialpolitisch von großer Bedeutung, um konkrete Hilfemaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Wo wir uns früher auf Schätzungen verlassen mussten, können Kommunen nunmehr Wohnungslosigkeit und die damit einhergehenden sozialen Problemlagen frühzeitiger erkennen und im Rahmen ihrer Sozialplanung besser bekämpfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des zweiten Stichtages.

Vor der Einführung dieser Statistik lagen nach Angaben von Drese kaum belastbare Informationen zum Umfang und Ausmaß von Wohnungslosigkeit vor. „Denn weder auf Bundesebene noch für die meisten Bundesländer wurden diese Daten zuvor systematisch erfasst“, verdeutlichte die Ministerin. Damit habe die erste Statistik in großem Maße dazu beigetragen, die Lebensverhältnisse der untergebrachten Personen aufzuzeigen und zu beziffern.

So zeigte die erste Erhebung aus dem Jahr 2022, dass deutschlandweit rund 178.000 wohnungslose Personen auf vorrübergehende Übernachtungsmöglichkeiten angewiesen waren. In Mecklenburg-Vorpommern waren 405 Personen betroffen, die zumeist in Notunterkünften, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum lebten.

Drese: „Das sind wichtige Erkenntnisse, um soziale Angebote und Hilfsmaßnahmen gezielt dort zu schaffen, wo sie benötigt werden. Ich bin überzeugt davon, dass der durch unsere Antragstellung angeschobene Prozess und damit die regelmäßige Erstellung dieser Statistik dabei helfen werden, die Situation der Wohnungslosen gezielt zu verbessern.“

Die Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen werden seit 2022 bundesweit vom Statistischen Bundesamt erfasst. Grundlage hierfür ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das am 4. März 2020 verabschiedet wurde.

Erfasst werden dabei am Stichtag des 31. Januars jährlich alle Personen, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen wegen Wohnungslosigkeit Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt oder Räume zu Wohnzwecken überlassen worden sind.

Hierzu zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Zeugnissorgentelefon geschaltet

Oldenburg: Bei Zeugnissorgen steht ab sofort professionelle Beratung bereit

Schwerin – Für viele Kinder und Jugendliche beginnt am Montag, dem 6. Februar 2023, die erste Verschnaufpause in diesem Jahr. Dann starten in Mecklenburg-Vorpommern die Winterferien. Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigten ist bereits jetzt schon das Zeugnissorgentelefon in Bereitschaft. Dort gibt es wieder ein offenes Ohr für alle Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385-588 7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.01.2023, bis Freitag, den 10.01.2023 und auch am Samstag, den 04.02.2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege.

Ein Anruf genügt. Dieser ist selbstverständlich vertraulich.