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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Ambulante Gesundheitsversorgung

Schwerin – Kommunen im ländlichen Raum können ab diesem Jahr gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag.

Das Gesundheitsministerium fördert vorerst bis Ende 2025 mit bis zu 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen.

„Die Hilfsangebote dieser zentralen Anlaufstelle sind vielfältig. Sie umfassen individuelle Fachberatungen und helfen Interessierten bei der Vernetzung und Koordinierung ihrer Anliegen. Dazu gehört auch die Beratung zu Praxis-Nachfolgen und Ansiedlungen auf dem Land,“ betonte Drese. Die Kommunen könnten somit den Ausbau der ambulanten Versorgung gezielt voranbringen, so die Ministerin.

Drese: „Die ambulante ärztliche Versorgung steht insbesondere in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns vor großen Herausforderungen. Wir brauchen deshalb innovative Projekte, um die Kommunen bei der zukünftigen Entwicklung der ambulanten Gesundheitsversorgung zu unterstützen.“

Über ein Interessenbekundungsverfahren des Gesundheitsministeriums wurde das Rostocker Technologie-Unternehmen ATI Küste GmbH als Anbieter des Beratungsangebotes ausgewählt. Der Beratungsbetrieb kann folglich in den nächsten Monaten aufgenommen werden. „Wir gehen davon aus, dass die Beratung gut angenommen wird“, betonte Drese. Das Unternehmen verfüge über viel Expertise und habe bereits die Entwicklung des Gesundheitszentrums „Am Mühlenteich“ in Friedland begleitet und entscheidend beim Aufbau mitgewirkt, so die Ministerin.

Kinderkrankentage 2023

Schwerin – Auch für das laufende Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern in erweitertem Umfang Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die Sonderregelung zu den Kinderkrankentagen wurde in das Jahr 2023 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage).

Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

„Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden auch in diesem Jahr, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Schwesig dankt Sternsingern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig empfing heute in der Staatskanzlei Sternsinger aus der katholischen Edith-Stein-Schule Ludwigslust und übergab dabei eine Spende für die diesjährige Aktion zum Dreikönigssingen.

„Der Besuch der Sternsinger ist jedes Jahr etwas ganz Besonderes. Für mich ist der Besuch ein Zeichen dafür, dass etwas Neues beginnt. Ein neues Jahr mit guten Vorsätzen, guten Wünschen und Hoffnungen. Mit dem Segen der Schülerinnen und Schüler aus Ludwigslust fangen wir das Jahr gut an. Ein Jahr, von dem wir uns sehnlichst wünschen, dass es schon bald wieder Frieden geben wird“, sagte Schwesig.

Die Aktion Dreikönigssingen ist die weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder. In diesem Jahr steht es unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit“.

Schwesig: „Es sind in allen Kriegen die Kinder, die besonders leiden. Und auch dort, wo gerade kein Krieg herrscht, sind Kinder von Gewalt betroffen. Auf der ganzen Welt brauchen Kinder unsere Hilfe und Solidarität. Deshalb ist es der richtige Ansatz, Kinder zu unterstützen und sie stark zu machen. Die Aktion Dreikönigssingen ist ein Zeichen für Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft. Ich danke allen, die sich an der Aktion beteiligen und freue mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei Spenden gesammelt haben, die wir heute an die Sternsinger übergeben.“

Neben den gesammelten Spenden ist es auch möglich, unter der Adresse www.sternsinger.de/spendendose/ online zu spenden. Im vergangenen Jahr kamen rund 40 Millionen Euro zusammen.

Arbeitsmarkt M-V im Dezember 2022

Schulte: Auswirkungen Ukrainekrieg und Coronapandemie machen der Wirtschaft weiter zu schaffen

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 62.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 4.800 mehr als im Dezember 2021. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.200 oder 3,7 Prozent gestiegen.

„Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürt nach wie vor die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie. Es zeigt sich jedoch, dass die Lage am Arbeitsmarkt weitestgehend stabil scheint. Um diese Entwicklung weiter voran zu treiben, unterstützen Bund und Land die Unternehmen bestmöglich, beispielsweise über finanzielle Hilfen bei gestiegenen Energiepreisen sowie Förderungen bei Unternehmenserweiterungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich liegt auch im Übergang geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in die Grundsicherung begründet. Derzeit sind 4.430 ukrainische Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet, im Dezember 2021 waren es insgesamt 200. Das Land fördert mit einem fünf Millionen Euro umfassenden Sonderprogramm die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

„Uns ist eine schnelle Arbeitsmarktintegrationen wichtig, denn wir brauchen die Fachkräfte für ein solides Wachstum der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Männer und Frauen ist es wichtig, dass die Anerkennung ihrer Qualifikationen erfolgt. Die zu erwartenden Neuregelungen des Bundes werden vieles erleichtern, auch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen“, sagte Schulte.

Im September 2022 – aktuellste Daten – haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 397 Beschäftigte in 40 Betrieben kurzgearbeitet. 164 Betriebe haben im Dezember für 2.706 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiter unter vereinfachten Bedingungen möglich. Eine Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor. Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. „Mit dieser Regelung können Arbeitsplätze auch in wirtschaftlich unruhigen Zeit gesichert werden“, sagte Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich auf 587.300 (-100) gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-2.300), im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie im Baugewerbe (jeweils -500) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.200), im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+800) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/ Sozialversicherungen (+600) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Arbeitsmarkt im Dezember 2022

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +20.000 auf 2.454.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +124.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 50.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 498.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von September auf Oktober 2022 um 9.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 531.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,44 Millionen Personen hatten im Oktober 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 190.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal wurde zuletzt spürbar schwächer, liegt aber weiter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. So waren 781.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Dezember 2022 um 1 Punkt auf 127 Punkte.

748.000 Personen erhielten im Dezember 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.814.000. Gegenüber Dezember 2021 war dies ein Anstieg um 226.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.

Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich

Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.

Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.

Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“

Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.

„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.

Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.