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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023

Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Nürnberg – Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich.

Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördert mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung

Notfallvorsorge: 100.000 Ratgeber für M-V

Schwerin – Das Innenministerium stellt den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 100.000 gedruckte Broschüren „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ zur Verfügung. Diese Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.

„Mit Druck und Auslieferung dieser Broschüre wollen wir als Landesregierung einen weiteren praktischen Beitrag zur Vorsorge im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in unserem Bundesland leisten. Die Hinweise und Verhaltens-tipps in dem Ratgeber helfen jedem Einzelnen von uns, sich unkompliziert auf eine mögliche Not- oder Krisensituation vorzubereiten. Das kann ein Stromausfall sein, ein Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch zum Beispiel so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen“, wirbt Innenminister Christian Pegel für den Ratgeber und sagt weiter:

„Kernstück der Broschüre ist eine herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge. Neben praktischen Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße gibt es Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall. Dazu gehört zum Beispiel ein mit Batterie oder Kurbel betriebenes Radio, um sich auch bei kurzzeitigem Ausfall von Fernsehen, Internet und anderen Medien informieren zu können.“

Der Minister appelliert: „Jede und jeder von uns kann und sollte vorsorgen, wie es unsere Großeltern und Urgroßeltern übrigens ganz selbstverständlich getan haben. In den vergangenen Jahrzehnten mag zuweilen der Eindruck entstanden sein, dass eine vernünftige Vorratshaltung für einen extrem starken Sturm und seine Folgen oder ein kurzzeitiges Schneechaos ‚aus der Mode gekommen‘ ist.

Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Unsere Groß- und Urgroßeltern wussten schlicht, dass es Dinge im Leben gibt, die nicht allein in unserer Hand liegen und für die es gut ist, mit einem soliden Notvorrat vorzusorgen. Wir sollten die Krisen und Herausforderungen der vergangenen drei Jahre wie die Corona-Pandemie und die aktuellen Energiemarktentwicklungen infolge des Kriegs in der Ukraine zum Anlass nehmen, diese gute alte Gewohnheit unserer Vorfahren wieder ernst- und aufzunehmen. In einem Notfall – aus welchen Gründen auch immer – sollte jede und jeder von uns in der Lage sein, sich und seine Liebsten für ein paar Tage aus der eigenen Speisekammer versorgen zu können.“

Christian Pegel weist auch darauf hin, dass Katastrophen- und Bevölkerungsschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist: „Bund, Länder und Kommunen, Haupt- und Ehrenamtliche und jede Bürgerin und jeder Bürger können nur gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle vorbereitet sind auf Fälle, von denen wir gemeinsam hoffen und uns dafür engagieren, dass sie niemals eintreten.“

Die Kosten für Druck und Verteilung der Broschüre in Höhe von ca. 75.000 Euro werden aus dem Etat des Innenministeriums finanziert. Die gedruckten Exemplare werden ab Mitte Januar an die mehr als 120 Verwaltungssitze in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert. Sie können sich dann Ihr Druckexemplar bei der Verwaltung Ihres Landkreises, Amtes oder Ihrer amtsfreien Gemeinde abholen. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung
oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

„Als Minister auch für Digitalisierung plädiere ich in der Regel dafür, auf den aufwändigen Druck von Papierbroschüren zu verzichten und Informationen lieber online zugänglich zu machen. Dieser Ratgeber, den eine Bundesbehörde entwickelt hat, ist allerdings so gut aufbereitet und wichtig, dass er auch all‘ jenen, die sich nicht so viel im Internet bewegen, ins Auge springen sollte. Genau diese Menschen wollen wir mit der Druckausgabe erreichen, sobald sie sich das nächste Mal auf den Weg zu ihrer Verwaltung machen“, so Christian Pegel.

23 Vorschläge zur „Frau des Jahres“ 2023

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt informierter darüber, dass die Vorschläge aus ganz M-V kamen und ein bemerkenswertes Engagement im ganzen Land aifwiesen.

„Die Ehrung zur Frau des Jahres wird es im nächsten Jahr zum fünften Mal geben. Gleichzeitig wird es die erste Ehrung aus Anlass eines gesetzlichen Feiertags. Insgesamt wurden für den Preis 23 Vorschläge eingereicht. Die Vorschläge kamen von Vereinen, Verbänden, Privatpersonen sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass in allen Regionen unseres Landes engagierte Frauen leben, denn aus allen Regionen gab es Vorschläge.

Die meisten benannten Frauen zeichnen sich durch überdurchschnittliches berufliches und ehrenamtliches Engagement aus. Ich danke jedenfalls allen 23 Frauen für ihren Einsatz für unser Land und die Gemeinschaft.

Durch diese Frauen wird so viel Wärme in den Alltag, in den sozialen Bereich oder einfach auch nur in die Nachbarschaft gebracht, dass sie alle einen Preis verdient hätten. Jeder Vorschlag selbst zeugt aber bereits vom Respekt und von der Dankbarkeit ihrer Vorschlagenden. Wir machen diese Frauen sichtbar mit der Ehrung zum Frauentag. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir diesen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag erhoben haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Eine Jury unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sichtet, bewertet und entscheidet über die Vorschläge. „Die Auszeichnung zur Frau des Jahres setzt ein starkes Zeichen für die vielen starken und engagierten Frauen in unserem Land.

Frauen schaffen so vieles im Alltag, was oft nicht gesehen und beachtet wird, Frauen sind oft die stillen Heldinnen für ein gelungenes Zusammenleben. Diese Frauen zu würdigen, sie ins Rampenlicht zu stellen und damit ihr Engagement zu würdigen schafft einerseits starke Vorbilder und sensibilisiert andererseits besser hinzusehen und die Leistung zu würdigen die viel zu oft untergeht.

Dass es ausgerechnet Frauen sind die für ihr Engagement ausgezeichnet werden ist von besonderer Bedeutung, denn noch immer und viel zu oft wird darüber hinweggesehen, dass Frauen Mehrfachbelastungen und einem Balanceakt zwischen Erwerbs- und Privatleben ausgesetzt sind. Umso wichtiger ist es, ihre Leistungen sichtbar zu machen und Danke zu sagen“, so die Landesbeauftragte Brüdgam.

In der von ihr geleiteten Jury sind Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei, des Landesfrauenrates, Landesarbeitsgruppe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, des Verband deutscher Unternehmerinnen Regionalgruppe M-V, des DGB sowie des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Die Bekanntgabe und Ehrung der Preisträgerin erfolgt auf dem Festakt anlässlich des Internationalen Frauentages 2023 auf Einladung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Nürnberg – Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung wie auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

1.000. EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat am heutigen 22. Dezember die 1.000 EhrenamtsKarte im Landkreis Rostock übergeben. „Damit konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt bereits über 5.700 EhrenamtsKarten vergeben und ein kleines Dankeschön auf diesem Weg aussprechen.“

Die EhrenamtsKarte MV startete im Jahr 2020. Seither können ehrenamtlich Engagierte die Bonuskarte bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

Drese: „Auch in diesem Jahr konnten wieder über 1.000 Karten übergeben werden. Dass davon mehr als jede zehnte Karte an Engagierte bis 18 Jahre ging, freut mich besonders.“

Gerade bei Jugendlichen sei der Alltag durch die Schule und Freizeitaktivitäten oft eng getaktet, so Drese. „Die Bereitschaft, sich schon in diesem Alter ehrenamtlich einzubringen, verdient deshalb ganz besondere Wertschätzung.“

Um die EhrenamtsKarte zu erhalten, weisen die Karteninhaberinnen und -Inhaber unter anderem nach, dass sie wöchentlich mindestens fünf Stunden ihrer Zeit für ihr Ehrenamt aufbringen. „Damit ermöglichen sie erst viele wichtige Angebote in unserem Land“, betont die Ministerin.

Die Karteninhaberinnen und -inhaber profitieren von vielen Aktionen und Ermäßigungen von über 250 Partnern im ganzen Bundesland. Drese: „Ich möchte auch allen Partnern der EhrenamtsKarte ganz herzlich danken. Erfreulicherweise konnten wir auch in diesem Jahr wieder viele neue Unternehmen und Betriebe gewinnen.“

Eingeführt wurde die Ehrenamtskarte im Jahr 2020. Beantragen kann sie, wer sich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan hat. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren genügt ein Jahr.

Karteninhaber erhalten bei vielen Partnern im Land Vergünstigungen und Rabatte, die unter www.ehrenamtskarte-mv.de/ einsehbar sind. Auch Unternehmen, die Partner werden wollen, finden dort die entsprechenden Informationen.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Sozialministeriums und der Stiftung für Ehrenemt und bürgerschaftliches Engagement in MV. Über die Mitmachzentralen der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Notfallversorgung sichern

Aufruf von Ministerin Drese an Krankenhäuser: Notfallversorgung voranstellen

Schwerin – In einem offiziellen Brief bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Krankenhäuser des Landes darum, primär die Notfallversorgung zu sichern und elektive Eingriffe auf ein Minimum zu beschränken: „Sollte sich die angespannte Lage in den Klinken weiter verschärfen, ist es notwendig, die begrenzten Versorgungskapazitäten zu Gunsten der Notfallversorgung zu nutzen.“

Seit mehreren Wochen belasten die hohen Infektionszahlen bei Atemwegserkrankungen die Krankenhäuser im Land. In der vergangenen Woche ist die Zahl der Atemwegsinfekte in der dritten Woche in Folge deutlich angestiegen.

Drese: „Sorge bereiten uns vor allem die rasant steigenden Infektionen mit dem Influenza-Virus. Allein in der 49. Kalenderwoche wurden fast doppelt so viele Grippe-Infektionen gemeldet als in der Woche davor – und ein Rückwärtstrend ist leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

Die Ministerin verweist in ihrem Schreiben an die Kliniken auch auf die im Zuge der Corona-Pandemie etablierten Maßnahmen. „Die organisatorischen Maßnahmen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie können auch bei anderen Viren zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals beitragen.“ Laut Drese könnten demnach erhöhte Hygieneanforderungen bei der Behandlung von Atemwegsinfekten Engpässen in den Häusern entgegenwirken.

Auch sei eine niedrigschwellige Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten in dieser Phase besonders wichtig. „Eine einrichtungsübergreifende Kommunikation und der Austausch von Ressourcen tragen dazu bei, die Versorgung in allen Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Die Nutzung von bestehenden Netzwerken kann ebenfalls zu einer Entlastung führen“, betont Drese.

Darüber hinaus sprach die Ministerin den Beschäftigten in den Klinken ihren ausdrücklichen Dank aus: „Ich danke allen Mitarbeitenden dafür, dass sie trotz hoher Belastung  mit ihrem großen Einsatz die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen – auch und insbesondere über die bevorstehende Weihnachts- und Urlaubszeit.

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des externen Beirates Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern weitere Umsetzungsschritte besprochen. „Unternehmen konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte, die wir für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dringend benötigen.

Aber klar ist auch: Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe reduzieren, aber nicht lösen können. Die betriebliche Fachkräftesicherung und -gewinnung auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen ist und bleibt in der Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Fachkräftestrategie dafür die Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb sind alle Beteiligten gefordert, sich in die notwendigen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -bindung einzubringen. Im Beirat haben wir jetzt die nächsten konkreten Schritte erörtert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der rund 40-köpfige Expertenbeirat setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, von Unternehmensverbänden und Wirtschaftskammern, Gewerkschaften sowie einzelnen Unternehmen mit Interesse an Fachkräftethemen und Netzwerkpartnern zusammen. Die Fachkräftestrategie soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land. Unter anderem ist vorgesehen:

  • Unterstützung der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde: Hierbei wird die branchenbezogene Kooperation mehrerer Unternehmen mit Akteuren der Weiterbildungsbranche, der Wissenschaft und des regionalen Arbeitsmarktes sowie übergeordneter Verbände und Institutionen implementiert. Das ermöglicht es, neue Weiterbildungsmaßnahmen angebotsorientiert und ressourceneffizient zu gestalten.
  • Um Studierende in Mecklenburg-Vorpommern zu halten, sollen die sogenannten „Career Services“ der Universitäten enger mit den Welcome Centern im Land verknüpft werden. Zudem ist eine zeitgleiche „Career Week“ in allen Hochschulen des Landes im Jahr 2023 vorgesehen.
  • Start einer Informationskampagne „Berufsausbildung in M-V“ (Kampagnenbeginn zweites Halbjahr 2023): Die duale Berufsausbildung ist für KMU die wichtigste Stellschraube für die Nachwuchskräftegewinnung. In den vergangenen Jahren bildeten in Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe bzw. ein Viertel aller Betriebe selbst aus. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Eltern. Mit der Kampagne wird auch die Gleichwertigkeit von betrieblicher und akademischer Berufsausbildung und die Perspektiven der beruflichen Ausbildung verdeutlicht.
  • Unter Federführung des Bildungsministeriums soll die berufliche Orientierung und ökonomische Bildung weiter gestärkt werden. Ziel ist die Entlastung des Übergangssystems, so dass am Ende der Schullaufbahn die individuelle Berufswahlkompetenz hinreichend entwickelt werden kann. Zudem wird die Arbeit von Schülerfirmen in den Schulen gestärkt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer verweis zudem auf bereits umgesetzte Maßnahmen, die zur Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen im Land derzeit umgesetzt werden. Dabei geht es beispielsweise um die Neuausrichtung der GRW-Förderung. Das Wirtschaftsministerium hat die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von „guten Löhnen“ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert.

Die Beratungsstelle „Correct“ für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wird weiter finanziell unterstützt. Zudem soll die Einstellungsrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung“) neu aufgelegt werden; dabei wird insbesondere das Thema „gute Löhne“ mit berücksichtigt.

„Berufliche Orientierung soll künftig noch besser koordiniert und bedarfsgerecht in Schulen ausgestaltet werden und Jugendlichen vermitteln, wie ein guter Ausbildungsstart gelingen kann. Dazu wurde bereits ein dreijähriges Modellvorhaben gestartet, das vom Bildungswerk der Wirtschaft als Projektträger umgesetzt wird. Die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft des Landes ist im Rahmen der ‚Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern‘ bekräftigt worden. Außerdem werden wir den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker unterstützen, unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators. Durch außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, praxis- und unternehmensnah Erfahrungen zu sammeln. Diese unterstützen maßgeblich eine spätere Berufswahl und den Übergang in eine Ausbildung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt dazu: „Wir wollen den Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen noch bessere Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern bieten und sie hier halten. Dazu wollen wir Hochschulen, Studierende und Wirtschaft stärker miteinander verknüpfen. Bereits im Studium soll der Kontakt zwischen Studierenden und Unternehmen im Land erleichtert werden, um den Start in das Berufsleben und die Karriere hierzulande einfacher zu machen. Mit verstärkter Zusammenarbeit der Career Services der Hochschulen und der Welcome Center wachsen außerdem die Möglichkeiten, hochqualifizierte junge Menschen passgenau an Unternehmen zu vermitteln. Und wenn die Hochschulen noch enger mit der Agentur für Arbeit kooperieren, können wir das Stellenpotenzial für Hochschulabsolventinnen und -absolventen zielgenauer ermitteln und kommunizieren.“

In Mecklenburg-Vorpommern studieren rund 39.000 junge Menschen an den staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Rund zwei Drittel davon kommen aus anderen Bundesländern (21.500) und dem Ausland (3.800). Insbesondere darin liegt ein verstärkt zu realisierendes Fachkräftepotenzial für Mecklenburg-Vorpommern.

„Angesichts des überall sichtbaren Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs ist es zuerst die Aufgabe der Arbeitgeber, mit attraktiven tariflichen Löhnen und Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig zu sein oder zu werden. Wir stehen für Tarifverhandlungen jederzeit bereit. Zu den wichtigsten von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen zählen neben der Wirtschaftsförderung und der öffentlichen Auftragsvergabe nach strikten Gute-Arbeit-Kriterien die Umsetzung des Industriepolitischen Konzepts, das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen sowie die Implementierung von Weiterbildungsverbünden“, erklärte DGB Nord-Vize Ingo Schlüter.

„Die Gewinnung von Fachkräften hat in unseren Unternehmen allerhöchste Priorität. Seit mehreren Jahren registrieren wir eine außerordentlich angespannte Situation. Deshalb sind hier unbedingt alle Ressourcen zu heben. Dazu zählen junge Menschen in den Schulabgangsklassen genauso wie die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und auch Qualifizierungsmaßnahmen für bisher nicht beschäftigte Menschen. Auch Anreize für erfahrene Arbeitnehmer, nicht vorfristig in den Ruhestand zu wechseln, sind eine Überlegung wert. Zudem können Arbeitsprozesse innovativer gestaltet werden, um das vorhandene Personal effizienter einzusetzen. Neben optimalen politischen Rahmenbedingungen benötigen wir ein besseres Marketing für unser Land. Wir befinden uns längst in einem harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.