Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Warnungen für Badegewässer

Gesundheitsministerium spricht vorsorglich Warnungen für Badegewässer rund ums Stettiner Haff aus

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Entwicklungen des Fischsterbens in der Oder warnt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV davor, in den betroffenen Regionen baden zu gehen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir gesundheitliche Risiken beim Kontakt mit dem Wasser nicht ausschließen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Menschen und Tiere auf das Baden an den ausgewiesenen Stellen verzichten bis weitere Erkenntnisse vorliegen.“

Das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport hat die Aufsicht für die Überwachung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt die Ministerin: „Die Situation ist sehr beunruhigend. Wir kontrollieren derzeit alle Wasserproben akribisch auf Verunreinigungen und stehen in engem Austausch mit den Behörden vor Ort und dem Umweltministerium. Alle aktuellen Warnungen finden Einheimische und Gäste in der Online-Badewasserkarte.“

Die Badewasserqualität wird koordinierend vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hinsichtlich mikrobiologischer Parameter wie Escherichia coli, Intestinale Enterokokken oder Blaualgen untersucht. Jedoch überprüft das LAGuS eigene Badewasser-Proben nicht auf chemische Verunreinigungen. Dies übernimmt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.

Für folgende Badestellen gelten die Warnungen aktuell:

  • Stettiner Haff, Altwarp Dorf
  • Stettiner Haff, Altwarp Siedlung
  • Stettiner Haff, Bellin (Badeverbot gilt grundsätzlich, unabhängig vom aktuellen Geschehen)
  • Stettiner Haff, Grambin
  • Stettiner Haff, Mönkebude
  • Stettiner Haff, Ueckermünde
  • Stettiner Haff, Vogelsang
  • Neuwarper See, Rieth

Die zahlreichen Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Website badewasser-mv.de detailliert vorgestellt und Warnungen veröffentlicht. Die Anwendung ist auch als App unter „Badewasser-MV“ im Apple Store oder im Google Play Store zum Download verfügbar.

Weitere Informationen sind zudem auf der Internetseite des Sozialministeriums einsehbar. Die Informationen werden stetig aktualisiert.

Corona: 9-Punkte-Plan für MV

3. Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung

Schwerin – Drese: „In der heutigen Sitzung konnten wir mit den Expertinnen und Experten wichtige Fragstellungen besprechen und Hinweise aufnehmen. Ein gutes Grundgerüst steht bereits. Jedoch – und das stellte sich in der Sitzung heraus – sind noch einige Fragen offen, die seitens der Bundesgesetzgebung geklärt werden müssen. Daher haben wir uns entschieden, eine weitere Konferenz in der kommenden Woche einzuberufen.“

Im Ergebnis solle die Strategie auf einem 9-Punkte-Plan basieren, der die Handlungsgrundlagen für Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der Pandemie festschreibt, teilte Drese mit.

Die Beratungen heute thematisierten unter anderem die möglichen Kriterien zur Überwachung und Lagebewertung der pandemischen Situation, bundeseinheitlich sowie auch speziell in Mecklenburg-Vorpommern.

„Für die Bewertung der pandemischen Lage müssen wir künftig mehrere Faktoren einbeziehen. Allein die gemeldeten Ergebnisse von PCR-Tests sind nicht aussagekräftig genug. Deshalb prüfen wir derzeit unter anderem die Möglichkeit, die Erfassung von Corona-Infektionen über ein Stichprobensystem auch in Arztpraxen zu etablieren,“ so Drese.

Angesichts der sicherheits- und energiepolitischen Krisen weltweit sei es umso wichtiger, Risiken in Zusammenhang mit dem Coronavirus zu minimieren.

Drese: „Hierzu zählt, dass wir die Pandemie-Situation gut im Blick haben, sie besser einschätzen und gegebenenfalls zügig notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dies wird nur möglich sein durch Umsichtigkeit und eine zielgerichtete, transparente und verlässliche Rechts- und Handlungsgrundlage.“

Der finale 9-Punkte-Strategieplan für Mecklenburg-Vorpommern soll in Kürze dem Landeskabinett vorlegt werden.

„Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ein gutes Fundament zur Verfügung haben werden“, bekräftigte die Ministerin.

Der Corona-Expertenrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht aus elf ständigen Mitgliedern und 15 beteiligten Akteuren. Ihm gehören die Professoren Hübner, Kaderali und Reisinger, Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Einrichtungsträger, ärztlicher Vereinigungen, Kommunen sowie der Landesregierung und des LAGuS an. Das Gremium trifft sich seit Anfang Juli, zuletzt am 1. August.

Da viele Fragen, auch seitens des Bundes noch offen sind, ist eine weitere Sitzung für die nächste Woche angesetzt. Grundlage für die Beratungen ist ein Strategiepapier, das im Nachgang an die Sitzungen nun weiter finalisiert wird.

Schulanfang – sicherer Schulweg

Innenminister Pegel zum Schulanfang: „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Kinder im Straßenverkehr“

Schwerin – Nach den Sommerferien beginnt in unserem Land mit der Einschulung morgen ein neuer Lebensabschnitt für die ABC-Schützen, die sich nun auch regelmäßig und allein im Straßenverkehr bewegen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler startet am Montag wieder der Unterricht – und damit auch der Weg zur Schule und von dort zurück.

„Seien Sie bitte besonders aufmerksam im Straßenverkehr und gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Je jünger sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen“, appelliert Innenminister Christian Pegel an alle Verkehrsteilnehmer und bittet um eine besonders vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise. Weiter kündigt er an:

„Unsere Landespolizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gezielt im Umfeld von Schulen für die Sicherheit der Schulanfänger im Einsatz sein. Neben diesem Thema werden aber auch das richtige Angurten der Kinder in Fahrzeugen sowie die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit im Mittelpunkt der landesweit stattfindenden themenorientierten Verkehrskontrollen sowie der begleitenden Kampagne „Fahren.Ankommen.Leben!“ stehen.

Im Jahr 2021 verunglückten auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen insgesamt 541 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Im Vorjahr waren es 68 weniger. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule ereigneten sich 65 Verkehrsunfälle – 19 mehr als 2020. Dabei wurden zwölf Kinder (2020: 11) schwer- und 55 (2020: 33) leichtverletzt. In mehr als der Hälfte der Verkehrsunfälle (37) waren die verunglückten Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

„Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus, die Kinder erst nach und nach erwerben. Jüngere Kinder sind diesen Anforderungen meist noch nicht alleine gewachsen“, sagt Christian Pegel und: „Im Namen unserer Polizei und der Landesregierung wünsche ich allen Kindern einen unfallfreien Schulweg.“

Tipps für einen sicheren Schulweg

  • Planen Sie stets genügend Zeit ein und gehen Sie den Schulweg in den ersten Tagen gemeinsam mit Ihrem Kind ab. Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.
  • Begleiten Sie Ihr Kind solange, bis Sie sicher sind, dass es den Schulweg alleine meistern kann. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die mit dem Rad fahren.
  • Trainieren Sie das richtige Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel/des Schulbusses.
  • Wählen Sie immer den sichersten Schulweg, nie den kürzesten. Nehmen Sie auch Umwege in Kauf.
  • Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, achten Sie stets darauf, dass Ihr Kind immer – auch auf nur kurzen Fahrten – vorschriftsmäßig angeschnallt bzw. in entsprechenden Kindersitzen gesichert ist. Das gilt auch bei Fahrgemeinschaften.
  • Beachten Sie alle Halt- und Parkverbote und lassen Sie Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen.
  • Ihr Kind sollte möglichst auffällige, signalfarbene Kleidung und einen Schulranzen mit großflächigen Reflektorstreifen tragen. Sicherheit hängt auch von der Sichtbarkeit ab.

Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuerformulare

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt Klickanleitungen zur Verfügung

Schwerin – Bis zum 31. Oktober 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim Finanzamt einzureichen. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes betroffen.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das hat den Vorteil, dass die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit automatisch erfolgt. Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.

Wie das Ausfüllen der Formulare in „Mein ELSTER“ Schritt für Schritt funktioniert, veranschaulichen ab sofort bebilderte Klickanleitungen. Diese wurden vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern für die Erklärung von Grundvermögen (Wohngrundstücke), Wohnungseigentum sowie von Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erstellt und stehen ab sofort auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.

„Die Klickanleitungen zeigen anschaulich, wie die Grundsteuererklärungen bearbeitet werden müssen. Angefangen beim richtigen Formular, das verwendet werden muss, über die Eingabe der einzelnen Daten bis hin zum Absenden an das zuständige Finanzamt ist der komplette Weg der Erklärungsabgabe mittels Screenshots nachgezeichnet. Die enthaltenen Links führen zu weiteren Online-Angeboten, beispielsweise zum Grundsteuerportal M-V, auf dem der Abruf der Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen kostenfrei und ohne Registrierung möglich ist. Die Klickanleitungen stellen somit eine gute Hilfestellung dar, die vielen das Ausfüllen der Erklärung erleichtern dürfte“, informiert Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Qualitätsoffensive in der Kindertagesförderung

Oldenburg: Kinder und Fachkräfte profitieren von besseren Rahmenbedingungen

Schwerin – Ministerin Simone Oldenburg hat bei der Landespressekonferenz Pläne des Bildungsministeriums dargestellt, um die Qualität in der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Wurde in der Vergangenheit intensiv in die Teilhabe investiert, ist es weiterhin verstärkt unser Ziel, die Rahmenbedingungen für das Personal und die individuelle Förderung der Kinder auszubauen“, hob die Bildungsministerin hervor.

Zu den Neuerungen in den kommenden Monaten gehören:

  • Erzieherinnen und Erzieher für 0 – 10-Jährige werden 2023 ab dem 1. Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Fachkraft-Schlüssel angerechnet; im Jahr 2024 folgt dann das 2. Ausbildungsjahr.
  • Ausbildungswege werden flexibler.
  • Pädagogische Fachkräfte werden durch Assistenzkräfte sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer stärker entlastet.

„Um die Erzieherinnen und Erzieher, die eine großartige Arbeit leisten, u. a. stärker bei der Umsetzung der Hygiene-Konzepte oder bei den organisatorischen Aufgaben zu entlasten, können sie auch weiterhin von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern unterstützt werden. So können sich die Fachkräfte wieder besser auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren.“ Aus diesem Grund wird das Programm über 2022 hinaus verstetigt. Vorgesehen ist nun, Assistenzkräften, Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Angebote zur Qualifizierung zu unterbreiten.

Laut Ministerin ziele die zweite Säule der Qualitätsoffensive auf die verstärkte individuelle Förderung der Kinder. „In diesem Jahr haben wir die Bildungskonzeption fortgeschrieben und um das Kapitel „Elementares mathematisches Denken, Welterkundung sowie technische und naturwissenschaftliche Grunderfahrung“ erweitert. Ende dieses Jahres folgt das Kapitel zur Umweltbildung“, informierte Oldenburg. Damit würde man einen deutlichen Fokus auf die Zukunftsthemen setzen.

Weitere Pläne des Bildungsministeriums sollen den Übergang von der Kita zur Schule erleichtern: mit Informationsmaterial und mit der optionalen Übergabe des Kita-Portfolios an die Eltern zur Weiterleitung an die Grundschulen.

Land unterstützt Azubis bei Fahrtkosten

Oldenburg: Von den neuen Regelungen werden viele Jugendliche profitieren

Schwerin – Das neue Ausbildungsjahr beginnt mit einer guten Nachricht für die Jugendlichen. „Wir haben die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für die Azubis neu geregelt. Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben. Davon können fast 40 Prozent der Auszubildenden profitieren. Sie werden pro Jahr mit 280 Euro Fahrtkostenzuschuss durch das Land entlastet, wenn die Strecke, die sie von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, maximal 300 Kilometer beträgt“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten. Auch erhalten die Jugendlichen, wenn sie während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, pauschal einen Zuschuss von 350 Euro.

„So entlasten wir, gerade auch in dieser für viele finanziell schwierigen Zeit, die Jugendlichen und vermeiden so hoffentlich auch Ausbildungsabbrüche“, sagte Oldenburg.

Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.

Das Land hat für den Zuschuss in diesem und im vergangenen Jahr jeweils rund 339.000 Euro bereitgestellt.

Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land insgesamt lediglich 81.000 Euro an Zuschüssen für Fahrt- und Unterbringungskosten von Auszubildenden ausgezahlt. „Wir erhoffen uns von der neuen Regelung, dass wir mehr Auszubildende unterstützen können“, so die Ministerin.

M-V wirbt für „Kopfentscheidung“

 Helm beim Radfahren tragen

Schwerin – Bundesweit werben auf Initiative der Polizei Prominente für eine „Kopfentscheidung“, die Leben retten kann: das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren. Auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der bundesländerübergreifenden Video-Aktion auf Facebook, Twitter und Instagram.

„Bemühungen, das Tragen eines Helms beim Radfahren zur Pflicht zu machen, konnten sich bislang leider nicht durchsetzen. Ich bin überzeugt, dass sie vor allem mit dem zunehmenden Aufkommen von Elektrofahrrädern dringend erforderlich ist. Sie kann lebensgefährliche Verletzungen verhindern und somit Leben retten“, sagt Innenminister Christian Pegel und führt weiter aus:

„Im vergangenen Jahr wurden bei uns im Land mehr als 1.500 Radfahrer bei Unfällen verletzt, davon 178 mit dem Pedelec. Sechs von ihnen starben, einer infolge des Unfalls mit seinem Elektrofahrrad. Bei den Pedelecs steigen diese Zahlen von Jahr zu Jahr. Es ist deshalb mein Anliegen und das meiner Kollegen insbesondere bei der Polizei, immer wieder dafür zu werben, dass Radfahrer auch ohne gesetzliche Vorschrift zum Helm greifen, bevor sie sich in den Sattel schwingen. Die Aktion ‚#Kopfentscheidung‘, die die bayrische Polizei ins Leben gerufen hat, ist eine gute Gelegenheit dafür.“

Die teilnehmenden Bundesländer lassen in einem „Videoreigen“ bekannte Menschen aus ihrer Region zu Wort kommen, die teils sehr persönlich erzählen, weshalb der Fahrradhelm für sie unverzichtbar ist. In Mecklenburg-Vorpommerns Video, das seit gestern auf der Facebookseite (https://de-de.facebook.com/PolizeiMV/) ebenso wie auf dem Twitteraccount (https://twitter.com/Polizei_Rostock) der Polizei M-V zu sehen ist, kommen zu Wort: Stefan Nimke, Polizist und Olympiasieger und sechsfacher Weltmeister im Bahnradsport, der siebenjährige Fabian, der sich um seine Zukunft Gedanken macht, Volleyballnationalspielerin Lina Alsmeier, der Schweriner Chefarzt für Unfallchirurgie und Traumatologie Dr. Stefan Schulz-Drost und natürlich Innenminister Christian Pegel.

Mehr Informationen zu dieser „Social-Media-Challenge“ allgemein erhalten Sie auf der Webseite der unterfränkischen Polizei, die sie initiiert hat.

Bekämpfung der Pandemie

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V begrüßt die erweiterten Handlungsspielräume für die Länder im Entwurf zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

„Es ist wichtig, dass wir in den Ländern die Möglichkeit haben, bestimmte Maßnahmen individuell und vor allem schnell auszuweiten, falls sich das Pandemiegeschehen regional verschärfen sollte. Ich bin deshalb froh, dass der Entwurf dies vorsieht,“ teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit.

Der Bund hatte zuvor seinen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes nach dem 23. September vorgelegt. Zu den Maßnahmen, die auf Bundesebene einheitlich getroffen werden können, zählen die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln, für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und für

Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen beim Zutritt zu den entsprechenden Einrichtungen bzw. für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem einen Testnachweis erbringen.

Die Länder können darüber hinaus ohne Zustimmung des Parlaments die Masken- und Testpflicht ausweiten, zum Beispiel in anderen Innenräumen oder Schulen ab der 5. Klasse. Ausgenommen sind hierbei immer Genesene und vollständig geimpfte Personen.

Drese: „Stand heute können wir leider nicht sicher sagen, wie sich die Situation im kommenden Herbst und Winter entwickelt. Deshalb müssen wir uns auf jedes Szenario vorbereiten. Umso wichtiger ist es, dass wir nun über konkrete Punkte sprechen können.“

Ein großer Instrumentenkasten helfe in jedem Fall dabei, gezielt reagieren und einer hohen Infektionsdynamik entgegenwirken zu können, so die Ministerin.

Weiterführende Maßnahmen sind laut Entwurf nur im Falle einer Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bund möglich.

„Deutlich zeigt sich, dass Impfungen und Tests nach wie vor einen großen Stellenwert bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen“, so Drese weiter. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit seinen Impfstrukturen gut darauf vorbereitet.“

Mit dem Bund sei jedoch zu klären, wie vor dem Hintergrund der vorgesehenen Testverpflichtungen auch die Teststrukturen künftig aufrechterhalten und finanziert würden. Darüber hinaus müsste Klarheit über die Indikatoren für die Bewertung der Pandemielage geschaffen werden, fordert Drese.