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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Corona-Basisschutzmaßnahmen zum 1. Oktober

Schwerin – Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.

„Unsere Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

25. Schweriner UNICEF-Lauf

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Landeshauptstadt den 25. Schweriner UNICEF-Lauf eröffnet.

In diesem Jahr gehen an das UNICEF-Projekt „Nothilfe für hungernde Kinder in Madagaskar“. Wegen einer großen Dürre fehlt es dort an Essen und Trinken.

„Einmal im Jahr laufen viele Schwerinerinnen und Schweriner jeweils für einen guten Zweck um den Pfaffenteich. Jede gelaufene Runde macht eine Spende für die Hilfsorganisation UNICEF möglich. Deshalb wollen wir heute so viele Runden um den Pfaffenteich laufen, wie es nur geht“, sagte die Regierungschefin vor dem Startschuss.

„Das Engagement von UNICEF ist von enormer Bedeutung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, der Schutz ihrer Rechte weltweit, ist mir schon lange eine Herzensangelegenheit. Auch deshalb habe ich in diesem Jahr wieder gern die Schirmherrschafft für die Veranstaltung übernommen“, betonte Schwesig.

Weiter sagte die Ministerpräsidentin: „Ich freue mich, dass der UNICEF-Lauf inzwischen zu einem richtigen Familienevent geworden ist. Ein großer Dank gilt der ehrenamtlichen UNICEF-Arbeitsgruppe in Schwerin und dem UNICEF-JuniorTeam von Fridericianum-Gymnasium, die den Lauf auch in diesem Jahr hervorragend organisiert haben. Ich wünsche uns allen, dass möglichst viele Runden und Spenden zusammenkommen.“

Baden im Sommer 2022

Schwerin – Am nahen Ende der Badesaison ziehen Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), ein durchweg positives Fazit zur Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Land steht für die wunderschöne Ostseeküste, viele tolle Seen und sauberes Wasser. Mecklenburg-Vorpommern kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten. Das ist überaus erfreulich und ein bedeutendes Signal für Einheimische und die vielen Badegäste, die jedes Jahr unser Land besuchen“, verdeutlicht Ministerin Drese.

Vom 2. Mai bis 10.September 2022 wurden 2.700 Badewasserproben in den Laboren des LAGuS analysiert. Das sind etwa 240 Proben mehr als im Vorjahr. Diese Proben stammen von 498 Badestellen, die von den Fachleuten aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hygienisch überwacht wurden, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen.

Die detaillierten Auswertungen der Laborergebnisse werden zur Einstufung der Badegewässer nach EU-Richtlinie für die Saison 2023 führen. Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. „Es ist erfreulich, dass ersten Prognosen zufolge etwa 95 Prozent der Badegewässer die Einstufung „ausgezeichnet“ oder „gut“ erhalten werden“, sagt Heiko Will. Damit habe die Qualität der Badegewässer in MV insgesamt Bestand.

Die Wasserproben werden im LAGuS auf die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Die kontinuierliche Überwachung der Badegewässer unter hygienischen Gesichtspunkten entsprechend europäischer Vorgaben durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit dem LAGuS beinhaltet jeweils auch die Prüfung von Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Relativ wenig Beeinträchtigungen gab es in dieser Saison durch Cyanobakterienblüten, sogenannte Blaualgen, obwohl es durchgängig heiße Schönwetterperioden gab. Häufiger gestört wurde der Badespaß in Flachwasserbereichen einiger Binnenseen durch Zerkarien. Das sind Larvenstadien von Saugwürmern, die sich durch die rasche Erwärmung des Wassers mancherorts rasant vermehrt haben und die Hauterscheinungen beim Menschen hervorrufen können.

Die sogenannte Zerkarien- bzw. Badedermatitis ist im Normalfall zwar harmlos, aber unangenehm durch Rötungen und Quaddeln, die mit starkem Juckreiz verbunden sind. Beim Baden sollten deshalb grundsätzlich wasserpflanzenreiche flache Uferzonen von Binnenseen mit vielen Wasservögeln und Wasserschnecken gemieden werden, insbesondere bei Wassertemperaturen über 23 °C. An den betroffenen Badegewässern wurden Warnhinweise angebracht, die auch im Internet abrufbar waren.

An allen sieben ausgewählten Badestellen der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns wurden zudem auch in diesem Jahr Vibrionen im Wasser nachgewiesen. Das ergab die Analyse von insgesamt 31 Proben. Die Gesundheitsbehörden registrierten in diesem Sommer insgesamt neun Vibrionen-Infektionen, die in Zusammenhang mit Ostseewasserkontakt standen.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann die Online-Badewasserkarte Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Badewasserqualitaet/ oder die Badewasser-App „Badewasser-MV“ nutzen. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse inklusive Warnhinweise sind einsehbar.

Drese: „Es gibt hunderte traumhafte Gewässer und Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Unberührte Natur zeichnet unser Land aus. Hinzu kommt, in keinem anderen Bundesland sind die zahlreichen Seen so frei zugänglich wie bei uns.“

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Gezielte berufliche Orientierung

Oldenburg: Jugendliche müssen früh mit der Arbeitswelt in Berührung kommen

Parchim – Wie gelingt es, Jugendliche besser auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten? Wie kann ihre Orientierung bei der Berufswahl verbessert werden? Mit Fragen wie diesen haben sich die Teilnehmenden einer Fachtagung in Parchim beschäftigt.

Organisiert wurde die Veranstaltung „Berufliche Orientierung besser vernetzen – Nutzung aller Potentiale – Landkreis in Bewegung“ vom Bildungsministerium und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Die Lehrkräfte diskutierten gemeinsam mit Expertinnen und Experten von Netzwerken der Aus- und Weiterbildungen, Berufsberatungen sowie regionalen Firmen, wie Jugendliche auf der Suche nach einem Beruf noch besser unterstützt werden können. Wichtiges Thema war dabei auch, wie Schulabsolventinnen und –absolventen an die Region gebunden werden können.

„Angesichts massiv zurückgehender Bewerberzahlen auf dem Ausbildungsmarkt seit 2020 will Mecklenburg-Vorpommern die Berufliche Orientierung stärken. Dieses Thema soll an den Schulen des Landes noch mehr Vorrang haben. Dafür werden Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 fächerübergreifend geschult, sich mit der eigenen Lebens- und Berufswegeplanung auseinanderzusetzen“, kündigt Bildungsministerin Oldenburg an.

Im Rahmen der „Initiative Bildungsketten“ fördert der Bund das Projekt „Mission ICH“ in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hat die Universität Rostock gemeinsam mit 12 Schulen entwickelt. Dabei begleiten Lehrkräfte die Jugendlichen auf ihrem Weg, eigene Interessen, Neigungen und Fähigkeiten zu erkennen. Sie entwickeln und stärken die Sicherheit der Jugendlichen bei ihrer ganz individuellen Berufs- oder Studienwahl.

Im vergangenen Schuljahr wurden an 49 Schulen im Land zentrale Ansprechpartner ausgebildet. Im neuen Schuljahr sollen 30 weitere Schulen dazu befähigt werden. Die Ausbildung erfolgt über mehrere Fortbildungsmodule.

„Vor allem die Praxiserfahrung spielt dabei eine wichtige Rolle: das 25-tägige Schülerbetriebspraktikum, Praxislerntage und Schülerfirmenprojekte sowie der Wettbewerb „Jugend gründet“ lassen die Jugendlichen früh mit der Arbeitswelt in Berührung kommen. Ganz wesentlich tragen dazu die Projekte im Ganztagsbereich wie die „Handwerkerschule“ der Handwerkskammer Schwerin oder die IHK-Ausbildungsbotschafter bei“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Wild- und Fischtage 2022

Wilde Koch-Shows und neue Kooperationen in Ludwigslust

Ludwigslust – Wenn sich Jäger, Fischer und Angler vor dem Ludwigsluster Schloss ein Stelldichein geben, dann heißt es Landeswild- und Fischtage! Die sind aus dem Terminkalender im September nicht mehr wegzudenken und wer sie nicht verpassen möchte, sollte sich den 24. und 25. schon einmal rot ankreuzen! Dann dreht sich auf dem Ludwigsluster Schlossplatz ab 10 Uhr alles um Reh, Hirsch, Aal, Hecht & Co. – in diesem Jahr ohne Test- und Maskenpflicht!

„Das Interesse an den Landeswild- und Fischtagen ist in diesem Jahr besonders hoch: Mehr als 50 Aussteller haben sich angemeldet – so viele wie noch nie“, freut sich Organisator Frank Dabelstein vom Landesjagdverband MV.

Den offiziellen Startschuss für die Landeswild- und Fischtage geben am Samstag um 10 Uhr der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft und ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Präsidenten des Landesjagdverbandes, des Landesanglerverbandes MV und des Landesverbandes der Binnenfischer sowie Vertreter der Landesforst. Mit dabei ist natürlich auch Wild- und Fischbotschafterin Mecklenburg-Vorpommerns, Jeannette Dehmel. Es folgt ein informatives und unterhaltsames Bühnenprogramm, traditionsgemäß mit jagdlichem Brauchtum und einer Präsentation der Landeskampagne „Wild aus MV“.

Was aus Fisch und Wild so alles in Topf und Pfanne zubereitet werden kann, zeigen die Köche Moritz Freudenthal vom Angelfischerverband (25.9.) und Sebastian Kaphus vom Deutschen Jagdverband und Phillipp Maiwirth vom Müßer Hof. Gekocht wird natürlich live. Und damit auch jeder sehen kann wie es geht, erfolgt  erstmalig eine Übertragung über eine LED-Wand. Ganz „nebenbei“ geben die Köche Tipps und Anregungen für den ganzjährigen Genuss von Fisch und Wild. Es darf gekostet werden!

Der Landesjagdverband MV, der Landesanglerverband und der Landesverband der Binnenfischer MV stellen sich vor. Experten zeigen Verbrauchern, wie Wild und Fisch zerlegt bzw. filetiert werden. Wer sich ganz genau informieren will bzw. wem das eine oder andere Zubehör noch fehlt: Es gibt jede Menge Fachliteratur und Ausstattung für Jäger und Angler.

Am Sonntag stellt der Landesjagdverband die Jungwildrettung mittels Drohnen vor und ein passionierter Jungwildretter berichtet von seinen Erfahrungen. Jagdhunde werden vorgeführt und das Thema Angelsport wird von allen Seiten beleuchtet. Regionale Händler bieten ihre Waren an. Wer auf den Geschmack gekommen ist, kann frischen Fisch und frisches Wildbret natürlich erwerben. Für Qualität stehen hier renommierte Wild- und Fischhändler aus dem ganzen Land.

Nach der GASTRO-Initiative „So schmeckt MV“ und der Landeskampagne “Wild aus MV“ soll in Ludwigslust der Startschuss für die Gründung der Initiative „Fisch aus MV“ fallen. Alle drei Initiativen wollen gemeinsam für Regionalität und Wertschöpfung im Land werben. Für die musikalische Unterhaltung sorgen an beiden Tagen verschiedene Jagdhornbläsergruppen, das Blasorchester Dorf Mecklenburg und das Duo „Manhattan Voice“.

Keine Landeswild- und Fischtage ohne gutes Essen und Trinken – hier unterstützt die Konsumgenossenschaft Hagenow. Das Schlossmuseum und das Schlosscafé sind an beiden Tagen geöffnet.

Unterstützt werden die Landeswild– und Fischtage durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, den Landes­verband der Binnenfischer MV und den Landesjagd­verband MV.

Die Stadt Ludwigslust und der Landkreis Ludwigslust-Parchim fördern ebenfalls diese in Mecklenburg-Vorpommern einzigartige Veranstaltung zur Wild- und Fischvermarktung.

Anschlussregelung für das 9-Euro-Ticket

Meyer: 365-Euro-Ticket wäre eine denkbare Lösung – Vorschlag bei Verkehrsministerkonferenz einbringen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist eine Anschlussregelung für das 9-Euro-Ticket diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat seinen Vorschlag im Landtag erläutert.

„Eine vorstellbare Lösung für Mecklenburg-Vorpommern wäre ein 365-Euro-Ticket, welches für ein Jahr gelten würde. Ein Euro pro Tag im Jahr. Dafür könnte man dann im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr beispielsweise Bus und Bahnen innerhalb des Landes nutzen. Kurz um: Einmal zahlen und das ganze Jahr über mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Land fahren. Das wäre ebenso ein Beitrag für den nachhaltigen Klimaschutz“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Der Minister macht im Landtag deutlich, dass er im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober einen entsprechenden Antrag für Mecklenburg-Vorpommern einbringen wird. Bislang ist die Finanzierung noch nicht geklärt.

„Der Bund hat den Hut in den Ring geworfen, allerdings nicht die von den Bundesländern geforderte Übernahme der Gesamtfinanzierung zugesagt. Deshalb ist klar, dass Bund und Länder weiter verhandeln. Für uns ist wichtig, dass der Bund eine tragfähige und nachhaltige Finanzierung vorlegt. Eine einmalige Zusage von finanziellen Mitteln nutzt wenig. Entscheidend wird sein, dass eine dauerhafte Absicherung eines Tickets ermöglicht wird“, forderte Meyer weiter. Der Bund hatte angekündigt, 1,5 Milliarden Euro für die Nachfolgelösung des 9-Euro-Tickets bereitstellen zu wollen.

Minister Meyer machte weiter im Landtag deutlich, dass die Diskussion über eine Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket andere Themen nicht überlagern darf.

„Eine Anschlusslösung darf nicht zulasten der ÖPNV-Infrastruktur gehen. Der Erhalt und der Ausbau der Infrastruktur genießen weiter eine hohe Priorität. Aus diesem Grund ist der Bund durch die Länder aufgefordert, bereits ab 2022 die Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um die nachhaltige Mobilität zu erhalten und weiter ausbauen zu können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Anstieg bei Rettungseinsätzen in M-V

Drese mahnt zu besserer Abwägung bei Notrufen

Schwerin – Das Absetzen eines Notrufes über die 112 gehört zu den Kerngrundsätzen der Ersten Hilfe. Über 188.000 Einsätze verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern im vorherigen Jahr und damit rund 5.600 mehr als noch im Vorjahr. Dies teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 10. September mit.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Die Rettungskräfte sind ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Häufig müssen die Einsatzkräfte unter hohem Druck und nah an der Belastungsgrenze arbeiten. Es muss deutlich werden, dass der Rettungsdienst nur in echten Notfällen gerufen werden sollte.“

Nachdem die Zahl der Einsätze im Jahr 2020 zunächst gesunken war, sieht die Ministerin die Pandemie als einen Grund für den erneuten Anstieg: „Der Anstieg der Einsätze ist sehr wahrscheinlich auch auf die veränderte Pandemielage zurückzuführen. Die Angst vor einer Ansteckung war bei vielen Menschen 2020 noch größer.“ Um Kontakte oder eine Einweisung ins Krankenhaus zu vermeiden, hätten daher insgesamt weniger Menschen den Notruf gewählt.

In den meisten Fällen rückt für einen Einsatz der Rettungswagen aus. Einige Landkreise setzen dabei auch zunehmend auf eine telemedizinische Ausstattung der Fahrzeuge.

Drese: „Gerade in den ländlichen Räumen müssen wir die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig und effizient gestalten. Mit einem Ausbau des Telenotarztangebotes kann die Versorgung ausgebaut und die in Notfällen oft so wichtige Zeit eingespart werden.“

Durch diese besondere technische Ausstattung kann in Rettungswägen eine Videoverbindung zu Telenotärztinnen und -Ärzten in eine Zentrale hergestellt werden die so das Team des RTWs unterstützen, bis ein Notarzt vor Ort eintrifft.

Im Zuge ihrer Sommertour besuchte die Ministerin die Telenotarztzentrale in Greifswald. Drese bekräftigte beim Termin ihr Ziel, Telenotärzte in weiteren Regionen in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren.Der Welt-Erste-Hilfe-Tag wurde im Jahr 2000 vom Internationalen Roten Kreuz etabliert. Seither macht er jährlich am 10. September auf Themen der Ersten Hilfe aufmerksam und soll für lebensrettende Maßnahmen sensibilisieren.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als erste Gebietskörperschaft den Telenotarzt in Mecklenburg-Vorpommern etabliert. Zwischenzeitlich wurde mit Unterstützung des Landes die Einführung des Telenotarztes auf den Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet. Die Begleitung der Einsätze erfolgt durch Notärzte in der Telenotarztzentrale in Greifswald.

Gute Gründe für einen Notruf über die 112 sind akute und möglicherweise lebensbedrohliche Lagen, dazu zählen u.a.:

  • Bewusstseinsstörungen oder -Verlust
  • akute Atemnot
  • allergische Schockzustände
  • unkontrollierbare Blutungen
  • Seh- und Sprachstörungen
  • Lähmungen
  • heftige Brust-, Bauch- oder Rückenschmerzen
  • schwere Unfälle und Knochenbrüche

Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen, die nicht bis zur nächstmöglichen Sprechstunde warten können, kann die 116 117 konsultiert werden. Unter dieser Rufnummer sind rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung erreichbar, die Anrufende zur passenden Versorgung oder Notfallbehandlung leiten.