Land unterstützt Azubis bei Fahrtkosten

Oldenburg: Von den neuen Regelungen werden viele Jugendliche profitieren

Schwerin – Das neue Ausbildungsjahr beginnt mit einer guten Nachricht für die Jugendlichen. „Wir haben die Richtlinie für die Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für die Azubis neu geregelt. Die Grenze der Ausbildungsvergütung, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können, wurde auf 750 Euro angehoben. Davon können fast 40 Prozent der Auszubildenden profitieren. Sie werden pro Jahr mit 280 Euro Fahrtkostenzuschuss durch das Land entlastet, wenn die Strecke, die sie von ihrem Wohnort zum Berufsschulort zurücklegen, maximal 300 Kilometer beträgt“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Auszubildende, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können einen Zuschuss von 560 Euro erhalten. Auch erhalten die Jugendlichen, wenn sie während ihrer Ausbildung zeitweise in einem Internat wohnen, pauschal einen Zuschuss von 350 Euro.

„So entlasten wir, gerade auch in dieser für viele finanziell schwierigen Zeit, die Jugendlichen und vermeiden so hoffentlich auch Ausbildungsabbrüche“, sagte Oldenburg.

Ausgenommen von den Fahrtkostenzuschüssen sind Jugendliche, die das vom Land mitfinanzierte Azubi-Ticket auch für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort in Mecklenburg-Vorpommern nutzen oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.

Das Land hat für den Zuschuss in diesem und im vergangenen Jahr jeweils rund 339.000 Euro bereitgestellt.

Im Schuljahr 2021/2022 hat das Land insgesamt lediglich 81.000 Euro an Zuschüssen für Fahrt- und Unterbringungskosten von Auszubildenden ausgezahlt. „Wir erhoffen uns von der neuen Regelung, dass wir mehr Auszubildende unterstützen können“, so die Ministerin.

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