Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern stellt Klickanleitungen zur Verfügung
Schwerin – Bis zum 31. Oktober 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim Finanzamt einzureichen. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes betroffen.
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das hat den Vorteil, dass die Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit automatisch erfolgt. Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung.
Wie das Ausfüllen der Formulare in „Mein ELSTER“ Schritt für Schritt funktioniert, veranschaulichen ab sofort bebilderte Klickanleitungen. Diese wurden vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern für die Erklärung von Grundvermögen (Wohngrundstücke), Wohnungseigentum sowie von Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erstellt und stehen ab sofort auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.
„Die Klickanleitungen zeigen anschaulich, wie die Grundsteuererklärungen bearbeitet werden müssen. Angefangen beim richtigen Formular, das verwendet werden muss, über die Eingabe der einzelnen Daten bis hin zum Absenden an das zuständige Finanzamt ist der komplette Weg der Erklärungsabgabe mittels Screenshots nachgezeichnet. Die enthaltenen Links führen zu weiteren Online-Angeboten, beispielsweise zum Grundsteuerportal M-V, auf dem der Abruf der Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen kostenfrei und ohne Registrierung möglich ist. Die Klickanleitungen stellen somit eine gute Hilfestellung dar, die vielen das Ausfüllen der Erklärung erleichtern dürfte“, informiert Finanzminister Dr. Heiko Geue.