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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Frauen als Nachwuchsführungskraft

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Wir stärken weitere 100 Frauen in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft.“

Ministerin Bernhardt und Landesbeauftragte Brüdgam übergeben Zertifikate auf Abschlussveranstaltung des Mentoring-Programms „Aufstieg in Unternehmen“

Schwerin – „Seit über zehn Jahren fördern wir als Land über den Europäischen Sozialfond Programme, die Frauen dabei unterstützen, beruflich voranzukommen. Dabei haben wir festgestellt, dass Mentoring zu den wirkungsvollsten und nachhaltigsten Instrumenten gehört, sodass wir inzwischen Mentoring-Programme in den unterschiedlichsten Bereichen haben, in Kunst und Wissenschaft, in der Landesverwaltung und auch in der Wirtschaft.

Ich freue mich, dass wir auch in diesem Durchgang 100 Mentees begleiten und fortbilden konnten. Auf diese Weise bereiten wir engagierte und leistungsfähige Frauen gut auf eine Führungsposition vor und stärken sie in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft. Mein Dank gilt daher den Mentees. Sie haben sich dieser Herausforderung zielstrebig gestellt, in den Workshops Neues gelernt, sich und ihre Ziele gestärkt und von der langjährigen Erfahrung der Mentorinnen und Mentoren profitiert.“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir wollen den Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen erhöhen. Hierfür sind Mentoring-Programme und Netzwerkarbeit unverzichtbar und wichtige Bausteine der Gleichstellungspolitik der Landesregierung. Ich möchte an dieser Stelle auch den Trägern und den teilnehmenden Unternehmen für die Umsetzung des Programms danken.“, ergänzt die Landesbeauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam.

Im Rahmen des Mentoring-Programms „Aufstieg in Unternehmen“ fand am Dienstag im Plenarsaal des Schweriner Schlosses die Abschlussveranstaltung des sechsten Durchgangs des Mentoring-Programms für Frauen in der Wirtschaft statt. Aktuell wird das Programm durch fünf Träger in sechs regionalen Projekten landesweit umgesetzt.

Tag der Organspende

Ministerin Drese wirbt für höhere Spendebereitschaft und Aufklärung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern spenden durchschnittlich mehr Menschen Organe als im Bundesdurchschnitt. Auf eine Million Einwohner:innen kamen 2021 16,1 Spender:innen. Bundesdurchschnittlich waren es 11,2. Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert zum Tag der Organspende am 4. Juni an Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem Thema Organspende zu befassen.

Drese: „Dass in unserem Land die Zahl der Organspenden verhältnismäßig höher ist als bundesweit, ist natürlich eine gute Nachricht. Dennoch sind die absoluten Zahlen gering. Gleichzeitig warten viele Menschen auch aus Mecklenburg-Vorpommern auf ein Spenderorgan. Der Tag der Organspende soll die bewegenden Schicksale der Menschen in den Blickpunkt nehmen, die Organe gespendet haben oder denen als Organempfänger ein neues Leben geschenkt wurde. Im Vordergrund steht deshalb auch der Dank an die Organspenderinnen und -spender.“

Die Ministerin hält es zudem für zentral, durch Aufklärung und Informationen etwa bei den Bürgerämtern, die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende zu stärken. „Umfragen zeigen, dass viele Menschen theoretisch bereit sind, nach dem Tode Organe zur Transplantation freizugeben. Und immerhin etwa 35 Prozent besitzen sogar einen Organspendeausweis“, so Drese.

Zum Stichtag 30.04.2022 waren 200 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Warteliste von Eurotransplant registriert. Die Zahl der Organspender:innen ist zu Beginn des Jahres 2022 bundesweit auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im Vorjahreszeitraum. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit 6 realisierten Organspendenspenden von Januar bis April 2022 50 Prozent weniger Entnahmen vorgenommen als im Vorjahreszeitraum (12). Ein Hauptgrund hierfür sind die Belastungen in den Kliniken durch die Corona-Pandemie.

Umso wichtiger ist es deshalb nach Ansicht von Ministerin Drese, die Strukturen in den Kliniken zu stärken. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten an den Kliniken ein. „Transplantationsbeauftragte schaffen die organisatorischen Voraussetzungen, damit Organspenden realisiert werden können. Sie sollen aber nicht nur die Spendebereitschaft steigern, sondern auch die Qualifikation von Ärzten und Pflegepersonal verbessern sowie die Angehörigen der Verstorbenen empathisch begleiten“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin regt darüber hinaus eine neue Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung an. „Auch wenn eine Gesetzes-Initiative vor gut zwei Jahren im Bundestag gescheitert ist, sehe ich die Politik in der Pflicht, sich des Themas, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit deutlich sinkenden Organspendezahlen, fortwährend anzunehmen“, so Drese.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende.

Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der/die mögliche Spender:in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien und in 12 weiteren europäischen Ländern. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspender/-in.

Laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fällt die passiv vorhandene Bereitschaft zur Organspende in Deutschland mit 73 Prozent sehr hoch aus. Nicht einmal die Hälfte (44 Prozent) jedoch hat die Entscheidung schriftlich festgehalten, sodass viele Spenden nicht zustande kommen.

Bevölkerungsschutz

Kompetenzzentrum hilft deutschlandweit im Krisenfall

Würzburg – Die Innenminister von Bund und Ländern haben heute bei der Innenministerkonferenz in Würzburg eine Vereinbarung zur Errichtung eines „Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz“ unterzeichnet. Damit kann der Aufbau des gemeinschaftlich getragenen Zentrums starten.

„Wir haben in Deutschland ein sehr leistungsstarkes Hilfesystem für Katastrophen- und Krisenlagen. Es ist aber aufgrund seiner föderalen Struktur und damit vieler Akteure in Bund und Ländern auch sehr komplex. Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine Kooperationsplattform für den Bevölkerungsschutz, die das Risiko- und Krisenmanagement in und zwischen Bund und Ländern sowie weiteren Akteuren ressortübergreifend verzahnt“, nennt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel den Zweck dieser Einrichtung, die die Innenminister bei ihrer Konferenz im vergangenen Herbst beschlossen hatten.

„Das föderale System Deutschlands hat sich grundsätzlich bei Krisen und Katastrophen bewährt. Die Coronapandemie hat aber auch gezeigt, dass bei Prognosen, Information, Kommunikation und Koordination noch eine Schippe draufgelegt werden kann. Dazu soll das gemeinsame Kompetenzzentrum beitragen.“ Außerdem werde es die Träger des Katastrophenschutzes, insbesondere Behörden und Hilfsorganisationen, bei der operativen Krisenbewältigung beraten und unterstützen.

„Eine seiner Aufgaben ist, ein Ressourcen-Register für den überregionalen Bedarf aufzubauen und zu betreiben sowie ein Verfahren festzulegen, wie diese Ressourcen vermittelt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Hubschrauber, Drohnen, Helfer, Spezialkräne und ähnliches. Mit Hilfe des Registers sollen sie schnell und gezielt herbeigeholt werden, wenn ein Bundesland oder eine Region von einer Krise wie etwa dem Waldbrand bei uns in Lübtheen oder dem Hochwasser vergangenes Jahr in Westdeutschland heimgesucht wird“, nennt Christian Pegel konkrete Beispiele.

Das Kompetenzzentrum wird beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn eingerichtet. Bund und Länder entsenden Vertreter aus ihren Katastrophenschutzbehörden dorthin. Die Bundesländer entsenden zur Wahrung der Länderinteressen gemeinsam insgesamt fünf Vertreter. Die Entsendungsdauer soll in der Regel mindestens zwei Jahre betragen.

„Die Grundidee hinter dem neuen Kompetenzzentrum ist, die Akteure im Bevölkerungsschutz permanent zu vernetzen und ein eingespieltes Gremium zu schaffen, das im Krisenfall über die Bundesländergrenzen hinaus die Lage beobachtet und berät“, fasste Christian Pegel zusammen und sagte abschließend:

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Denn eines dürfte uns allen nach den Waldbränden, Überschwemmungen, der intensiven Flüchtlingsbewegung 2015/2016, der Pandemie und jetzt dem Ukrainekrieg klar sein: Die nächste Krise kommt bestimmt. Und je besser wir uns darauf vorbereiten, desto besser werden wir sie bewältigen.“

Universitäres Notfallzentrum eingeweiht

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue und Wissenschaftsstaatssekretärin Susanne Bowen, stellvertretend für Wissenschaftsministerin Bettina Martin, haben heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsmedizin Rostock und des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Rostock den fertiggestellten Neubau „Universitäres Notfallzentrum“ feierlich eingeweiht.

Das „Universitäre Notfallzentrum“ ist der entscheidende Baustein in der Gesamtkonzeption der Universitätsmedizin Rostock und nimmt auf dem Campus einen städtebaulich bedeutsamen Platz ein. Ob zu Fuß, mit dem Taxi oder dem Bus, mit dem Krankentransport oder mit dem Rettungshubschrauber – die erste Aufnahme der Patientinnen und Patienten und die Sofortbehandlung beginnt in diesem Gebäude.

„Das Land hat über 185 Millionen Euro in das bisher größte und komplexeste Bauprojekt Mecklenburg-Vorpommerns investiert. Davon hat auch die regionale Wirtschaft profitiert. Ich freue mich, dass viele Aufträge an mittelständische Firmen aus unserem Bundesland gegangen sind. Und wir bringen den Klimaschutz voran: Der hochtechnisierte Gebäudekomplex bezieht einen Teil seiner Energie aus Erdwärme. So leisten 53 Geothermiesonden einen Beitrag zum Klimaschutz“, erläutert der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Mit dem Neubau werden medizinische Funktionen auf dem gesamten Campus konzentriert und bestehende Kliniken vernetzt. Damit wird das „Universitäre Notfallzentrum“ die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, aber auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der Universitätsmedizin erheblich verbessern.

Das klar gegliederte Gebäude besteht aus fünf Geschossen, vier Lichthöfen und einer in Mecklenburg-Vorpommern einzigartigen Hubschrauber-Landeplattform auf dem Dachgeschoss. Verantwortlich für den Bau ist das SBL Rostock aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Das Notfallzentrum ist ein wichtiger Schritt bei der strategischen Ausrichtung der Universitätsmedizin Rostock. „Wir stärken die Universitätsmedizin Rostock und damit die Spitzenmedizin in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Das hochmoderne Gebäude konzentriert sensible medizinische Bereiche unter einem Dach. Davon profitieren Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden gleichermaßen“, erklärte Wissenschaftsstaatssekretärin Susanne Bowen in Vertretung für Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich gehe davon aus, dass mit diesem neuen Gebäude auch ein Anziehungspunkt für medizinisches Fachpersonal entsteht.“

Der Neubau fördert den am Standort Schillingallee notwendigen Konzentrations- und Modernisierungsprozess.

Innere Medizin der Universität Greifswald

Baustellenbesuch der ehemaligen Inneren Medizin der Universität Greifswald

Greifswald – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute gemeinsam mit der Rektorin der Universität Greifswald, Frau Prof. Dr. Katharina Riedel, Vertretern des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Greifswald sowie weiteren Vertretern der Universität Greifswald die Baustelle der ehemaligen Inneren Medizin besucht.

Die Sanierung des Gebäudes erfolgt trotz der historischen Bausubstanz sehr klimafreundlich, nachhaltig und energieeffizient“, sagte der Finanzminister, Dr. Heiko Geue. Die weitestgehende Verwendung von Baumaterialien aus natürlichen Rohstoffen und Sanierungsmaßnahmen im so genannten Low-Tech-Standard tragen zur Klimafreundlichkeit bei. Und nicht nur das: Der Stromverbrauch wird durch die Verwendung von LED-Beleuchtung und Bewegungsmeldern reduziert. Fensterlüftung und die Nutzung der Wärmespeicherfähigkeit der massiven Wände ermöglichen einen weitgehenden Verzicht von Lüftungs- und Kühlungstechnik. Als Heizmedium bleibt die vorhandene Anbindung an das Fernwärmenetz erhalten.

Der Finanzminister ist erfreut, dass bereits bei der Planung dieser Baumaßnahmen die seinerzeitigen Anforderungen an die Energieeffizienz unterschritten wurden. Er betont aber auch: „Mit den Anfang Mai eingeführten Energieeffizienzfestlegungen für Baumaßnahmen des Landes haben wir uns als Landesbauverwaltung nochmals deutlich schärfere Maßstäbe für Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz im Landesbau als Ziel gesetzt.“

Erbaut wurde der ehemalige medizinische Campus mit seinen beeindruckenden, stadtbildprägenden Backsteinfassaden Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts.

Der Gebäudekomplex bleibt weitestgehend in seiner ursprünglichen Kubatur und Gestaltung erhalten. Lediglich eingeschossige Anbauten sowie ein nachträglich errichteter Betten-Aufzugsschacht wurden im Zuge der Sanierung ersatzlos abgebrochen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen werden durch die Denkmalschutzbehörde begleitet.

UN-Behindertenrechtskonvention

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert anlässlich des Deutschen Diversity-Tages am 31. Mai für die Umsetzung inklusiver Maßnahmen: „Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist anspruchsvoll und kann steinig sein. Umso wichtiger ist es, Schwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Genau das haben wir mit der Fortschreibung des Maßnahmenplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan“, so Drese.

Das Sozialministerium hat aktuell die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenplans 2.0 veröffentlicht. Die Broschüre liegt in einer Langfassung und einer Fassung in leichter Sprache vor. In digitaler Form kann der Katalog ebenso als barrierefreies PDF abgerufen werden.

Die Ministerin sieht bei der Inklusion das Land und die einzelnen Ministerien in besonderer Verantwortung.

„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebenslagen zu ermöglichen“, sagte Drese.

Die UN-Behindertenrechtskonvention habe sieben Leitlinien festgelegt, an denen die Landesregierung sich orientiert. Drese: „Der Maßnahmenplan 2.0 beschreibt ausführlich die für die Umsetzung notwendigen inklusiven Schritte in insgesamt 13 Handlungsfeldern. Dazu zählen unter anderem Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kultur.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 in allen Bundesländern in Kraft.

Aufgabe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Zuge die konsequente Umsetzung einer menschenrechtsorientierten Teilhabepolitik entsprechend der Leitlinien der UN-BRK.

Bereits im August 2013 verabschiedete die damalige Landesregierung einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK. Die neue Fassung entspricht der Maßgabe, den Plan zu evaluieren und darauf basierend in der jetzigen Legislatur weiterzuentwickeln und fortzuschreiben.

In Mecklenburg-Vorpommern lebten Ende 2020 fast 200.000 Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Für das Jahr 2020 entspricht das 12,4 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Arbeitsmarkt im Mai 2022

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Mai erneut gesunken. Die Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der russische Krieg gegen die Ukraine und Lieferengpässe belasten jedoch die Aussichten. Auf der anderen Seite profitieren Handel und Dienstleistungen vom Ende der coronabedingten Einschränkungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: -50.000 auf 2.260.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -428.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai 2022 im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 50.000 auf 2.260.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 4.000 abgenommen. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist sie um 428.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von April auf Mai um 0,1 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gesunken. Sie lag im Mai 2022 bei 3.022.000 Personen. Das waren 435.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Mai für 77.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 553.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.
Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 55.000 gestiegen. Mit 45,38 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 771.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Februar auf März 2022 um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im März nach Hochrechnungen der BA um 699.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,16 Millionen Personen hatten im März 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 258.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,11 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Mai weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 865.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 211.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 9.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2022 um 1 Punkt auf 139 Punkte.

686.000 Personen erhielten im Mai 2022 Arbeitslosengeld, 195.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.542.000. Gegenüber Mai 2021 war dies ein Rückgang von 358.000 Personen. 6,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Mai 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 358.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 8.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Mai noch 167.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 482.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 mehr als vor einem Jahr. 275.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Mehr Kinderärztinnen und Kinderärzte

Schwerin – Das Land wirbt mit Stipendien, Starterprämien und einer Förderung der Verbundweiterbildung um zukünftige Kinderärztinnen und Kinderärzte. Knapp fünf Millionen Euro Landesmittel stehen dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch.

Medizinstudierende, die eine Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin im Bereich Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren wollen, können sich ab Juni für ein Stipendium bewerben. „Kinderärzte und -ärztinnen werden überall im Land gebraucht. Daher ist es wichtig, dass wir verstärkt Anreize schaffen, um künftiges Fachpersonal im Land zu halten“, sagte Drese.

Wer sich dafür entscheide, nach seinem Studium mindestens 24 Monate in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in MV zu verbleiben, könne in seinen letzten vier Regelsemestern bis zu 300 Euro monatlich erhalten, verdeutlichte die Ministerin.

„Neben der Förderung für Studierende ist eine einmalige Zulage für Fachärztinnen und -ärzte in Form einer Starterprämie möglich“, so Drese weiter. Voraussetzung sei, dass ein Arbeitsverhältnis in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin begonnen wird und man sich entschließt nach Mecklenburg-Vorpommern zu ziehen. Drese: „Hier ist eine Starterprämie von 5.000 Euro vorgesehen.“

Um die Anzahl der Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu erhöhen, fördert das Gesundheitsministerium zudem die Verbundweiterbildung und die sogenannte Subspezialisierung von Fachärztinnen und -ärzten.

Insgesamt rund 4,8 Millionen Euro im Zeitraum von 2022 bis 2025 sind für das Projekt zur Förderung der Facharztversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin beim Gesundheitsministerium veranschlagt. Das Förderprogramm wird durch die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. koordiniert. Dort können ab dem kommenden Monat die Anträge gestellt werden. Weitere Informationen, inklusive einer gesonderten Pressemitteilung zum offiziellen Start, werden zeitnah veröffentlicht.