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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Konferenz: „Corona“ und „Energie“

Dahlemann: Wir brauchen Entlastungen für Senioren und Anschluss für 9-Euro-Ticket

Schwerin – Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staatskanzleien sind heute zu einer Videokonferenz zu den Themen „Corona“ und „Energie“ zusammengekommen.

„Ich bin Wolfgang Schmidt, dem Chef des Bundeskanzleramts, sehr dankbar, dass er die Länder zu dieser Runde eingeladen hat. Es ist absehbar, dass Deutschland in den nächsten Monaten vor großen Herausforderungen steht. Wir bereiten uns auf den nächsten Corona-Winter vor. Die Länder müssen im Fall einer steigenden Auslastung der Krankenhäuser maßvoll reagieren können.

Vor allem aber stehen wir vor der Aufgabe, eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung zu sichern. Bund und Länder werden diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern“, erklärte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Patrick Dahlemann im Anschluss an das Gespräch.

Mecklenburg-Vorpommern sei bereit, seinen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung zu leisten. „Ich freue mich sehr, dass die Gespräche zur Ölversorgung über Rostock und einem Einspeisen von Gas in Lubmin deutliche Fortschritte machen. Wir brauchen überall in Deutschland eine verlässliche Energieversorgung, auch in den ostdeutschen Bundesländern“, sagte Dahlemann.

„Außerdem habe ich im Gespräch deutlich gemacht, dass wir weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger brauchen. Und das nicht erst 2023. Es ist gut, dass das Energiegeld demnächst ausgezahlt wird. Wir brauchen aber auch eine Entlastung für Rentnerinnen und Rentner.

Denn auch sie haben mit den steigenden Energiepreisen zu kämpfen. Und ich habe dafür geworben, dass es eine Anschlusslösung nach dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets gibt. Dabei geht es mir vor allem um die Pendlerinnen und Pendler und auch um Azubis und Senioren. Sie müssen auch weiter preisgünstig den Nahverkehr nutzen können“, so der Chef der Staatskanzlei.

Bundesförderung für Sprach-Kitas endet

Oldenburg: kein Rotstift bei Sprachförderung für Kita-Kinder

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg kritisiert die Entscheidung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, das Bundesprogramm zur besonderen Sprachförderung für Kita-Kinder einzustellen. Bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen soll diese Förderung des Bundes künftig wegfallen.

Das bisherige Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ darf laut Ministerin Oldenburg unter keinen Umständen dem Rotstift anheimfallen.

„Sprache ist der Schlüssel zur Welt, auch in Zukunft. Daher hat die Sprachförderung einen ganz besonderen Stellenwert deutschlandweit. Der Bund hat hier eine besondere Aufgabe. Es ist unverantwortlich, dieses Programm auslaufen zu lassen und an Kindern zu sparen. Die Länder müssen dringend weiterhin die finanziellen Mittel erhalten, um die Mädchen und Jungen in den Kindertageseinrichtungen gezielt und individuell zu fördern. Ansonsten verwehrt der Bund den Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf Bildungs- und Teilhabechancen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ministerin Oldenburg setzt sich entschieden dafür ein, dass das Bundesprogramm Sprach-Kitas auch über 2022 hinaus fortgeführt und perspektivisch als dauerhaftes Bundesprogramm verstetigt wird.

In MV gibt es rund 140 Kindertageseinrichtungen Sprach-Kitas, die 2022 mit weit über 4 Millionen Euro gefördert werden.

Impfung gegen Affenpocken

Rostock – In den letzten Wochen ist es zu einer Häufung von Infektionserkrankungen mit Affenpocken in Europa gekommen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit drei nachgewiesene Fälle. Alle drei Personen sind männlich und zwischen 20 und 31 Jahre alt.

Seit dem 7. Juli werden an der Universitätsmedizin Rostock in der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten Impfungen gegen Affenpocken durchgeführt. Über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und das Sozialministerium MV steht der Impfstoff vor allem Menschen nach Kontakt mit dem Erreger und für Menschen mit einem hohen Ansteckungsrisiko zur Verfügung.

„Wir impfen Menschen, die dies ausdrücklich wünschen, weil sie zur Risikogruppe gehören oder Kontakt zu einem Infizierten hatten“, sagt Prof. Dr. Micha Löbermann, Leiter der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten. Das Pockenvirus zeigt sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber und Abgeschlagenheit, zusätzlich bilden sich Bläschen und Krusten auf der Haut. Die Viruserkrankung kann von Tieren auf den Menschen übertragen werden.

„Besteht der Verdacht auf eine Pockeninfektion, kann das Virus in Speziallaboren nachgewiesen und anschließend durch Medikamente behandelt werden“, erklärt Löbermann. Darüber hinaus werden die Symptome behandelt und weitere Infektionen verhindert. Das Team der Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit ansteckenden und übertragbaren Krankheiten und ist auf importierte Krankheiten wie Affenpocken vorbereitet. Die betroffenen Patienten können jederzeit behandelt werden.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch wenn es bislang keine Ausbreitung der Affenpocken in Mecklenburg-Vorpommern gibt, wir sind dennoch sehr gut vorbereitet. Impfstoff ist verfügbar und kann bei Bedarf sehr zügig an andere impfende Stellen, wie etwa die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten transportiert werden.“

Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger

Schwerin – Der einmalige Heizkostenzuschuss wird ab heute an die anspruchsberechtigten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Land überwiesen. Zunächst erhalten 24.800 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern den Zuschuss. Dies ist der weit überwiegende Teil der Anspruchsberechtigten. Dabei werden insgesamt acht Millionen Euro ausgezahlt.

„Die stark gestiegenen Energiekosten belasten einkommensschwächere Haushalte besonders stark. Der einmalige Heizkostenzuschuss soll diese finanziellen Lasten abfedern“, sagte Bauminister Christian Pegel.

Den Heizkostenzuschuss erhalten alle Personen, die vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ein Einpersonenhaushalt erhält 270 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 70 Euro.

„Viele Mieterinnen und Mieter, die jetzt ihre Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr bekommen, sehen sich mit Nachzahlungen konfrontiert. Zugleich werden in vielen Fällen die monatlichen Vorauszahlungen angehoben. Auch Eigenheimbesitzer bekommen die gestiegenen Energiepreise unmittelbar zu spüren. Mir war deshalb wichtig, den einmaligen Heizkostenzuschuss so schnell wie möglich an die Wohngeldhaushalte auszuzahlen. Mein Dank gilt den Städten, Gemeinden und Ämtern, die die Bewilligungen mit sehr kurzer Vorlaufzeit umgesetzt haben“, ergänzte Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den ersten Ländern, die den einmaligen Heizkostenzuschuss auszahlen. Von den Zahlungen profitieren besonders Rentnerinnen und Rentner, denn sie stellen mehr als die Hälfte der Wohngeldbeziehenden im Land.

Das Heizkostenzuschussgesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Neben den wohngeldbeziehenden Haushalten haben auch Studierende und Auszubildende, die in der vergangenen Heizperiode staatliche Förderungen wie BAföG bezogen haben, Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Die Zahlungen werden vollständig vom Bund getragen.

Gründerstipendien

Meyer: Konkrete Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Gründungen auf den Weg gebracht – Elternzeit wird berücksichtigt

Schwerin – Vom Wirtschaftsministerium ist die neue Richtlinie  zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt – das so genannte Gründungstipendium – auf den Weg gebracht worden.

„Gründungen, die auf neuartige Produkten oder auch Dienstleistungen basieren, sind oft mit mehr Risiko behaftet als herkömmliche Geschäftsfelder. Die Förderung unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer von innovativen Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft. Dabei geht es konkret um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Bei Banken und privaten Geldgebern besteht teilweise Zurückhaltung bei der Unterstützung junger Unternehmen. Das Gründerstipendium setzt hier an, um den Start zu erleichtern. Wir brauchen mehr nachhaltige und innovative Existenzgründungen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Die Richtlinie ist am Montag (11. Juli) im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form einer personengebundenen Beihilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Zuschusses je unterhaltpflichtigem Kind gewährt.

„Erstmalig berücksichtigt das Förderinstrument die Möglichkeit der Wahrnehmung von Elternzeit. Für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit wird die Zahlung des monatlichen Gründungsstipendiums ausgesetzt“, erläuterte Meyer weiter.

Im Anschluss an die Elternzeit kann mit dem Ziel der Ausschöpfung des Bewilligungszeitraums von 18 Monaten eine verlängerte Restlaufzeit gewährt werden. Die Mittel für die Gründerstipendien stammen aus dem ESF Plus-Programm für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Vorgesehen ist ein Programmvolumen von zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Des Weiteren gibt es künftig die Möglichkeit der Gewährung eines Gründungstipendiums für gründungswillige Studierende, die während der Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters gründen. Gefördert werden können Gründungsvorhaben mit einem hohem Innovationsgehalt. Das Gründungsstipendium wird ab dem Zeitpunkt der Gründung und für die Monate gezahlt, in denen der Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht.

Im Falle der Nichtwiederaufnahme des Studiums nach der erfolgten Gründung, kann das Gründungsstipendium für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Teilnahme der Gründungswilligen an Veranstaltungen zum Thema Gründungen sowie zur Gründungslehre an der jeweiligen Hochschule während des Urlaubssemesters bleibt unbenommen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist, dass eine Projektidee eingereicht wird. Eine Fachjury, die unter anderem aus einer Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Bewilligungsbehörde) und der Technologie- Beratungs-Institut GmbH besteht, erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.

Danach kann ein formgebundener Antrag bei der GSA, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Die Antragsformulare werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung kann im Kontext einer Unternehmensgründung oder innerhalb von 12 Monaten nach der Unternehmensgründung erfolgen. Die Maßnahme richtet sich an natürliche Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz und den zukünftigen Betriebssitz haben.

Bei der Existenzgründung muss es sich um eine wirtschaftlich tragfähige Vollerwerbsgründung handeln. Die Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen sein. Der Innovationscharakter ist durch die fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zu bestätigen.

Sommertour unter dem Motto „Gegen Gewalt“

Rostock – Zum Auftakt Ihrer Sommertour ist die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Rostock und der Landeskoordinierungsstelle CORA zu Besuch gewesen.

„Mir ist es wichtig als Ministerin, Betroffene von Gewalt stärker zu unterstützen. Daher möchte ich mir vor Ort selbst ein Bild machen und mich mit den engagierten Helferinnen und Helfern des Beratungs- und Hilfenetzwerkes im Land austauschen. Dazu gehört die Landeskoordinierungsstelle CORA in Rostock, aber auch die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking ebenfalls in Rostock, wo ich meine Sommertour zum Thema ‚Gegen Gewalt‘ gestartet habe.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade heute der Bundesrat über die Position der Bundesländer zur vorgeschlagenen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt spricht“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt in Rostock. Die Richtlinie beleuchtet Straftatbestände wie Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, unbefugtes Verwenden von intimen Bildern, Cyberstalking sowie das Aufstacheln im Netz zu Hass oder Gewalt. Es werden weitreichende Vorgaben zum Opferschutz und zur Unterstützung Betroffener, beispielsweise mit Hilfetelefonen und Krisenzentren gemacht.

Das EU-weite Ziel soll es sein, den Zugang zur Justiz und zu Unterstützungsleistungen zu verbessern. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet auch Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Personen, die beruflich mit Betroffenen in Kontakt kommen. „Das ist sehr bedeutend, denn wir müssen den Opferschutz und die Gewaltprävention weiter stärken. Jedes Opfer von Gewalt, egal ob Frau, Kind oder Mann, ist ein Opfer zu viel. Wichtig ist auch, die Beratungsstellen im Land bekannter zu machen, damit Betroffene von Gewalt wissen, wo es Hilfe gibt“, so die Gleichstellungsministerin.

„Mit der Beauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam sind wir gemeinsam dabei, das Beratungs- und Hilfenetz häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu optimieren. Denn die Vorgaben der Istanbul-Konvention gilt es auch für Mecklenburg-Vorpommern rechtlich bindend umzusetzen. Wir wollen derzeit die Handlungsbedarfe ermitteln und Synergien erschließen. Diese Schritte zur Umsetzung werden wir in den nächsten Wochen mit den Akteurinnen und Akteuren des Hilfenetzes besprechen, denn wir bauen auf ihre Unterstützung“, warb die Ministerin.

„Auf meiner Sommertour werde ich neben dem Beratungs- und Hilfenetzwerk auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit besuchen. Die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht sind wichtige Bestandteile für die Gewalt -Prävention. Denn die Arbeit mit den Probandinnen und Probanden nach Verbüßung ihrer Strafen ist mit dem Ziel eines Lebens ohne neue Straftaten ist Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Neubukow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute an der feierlichen Eröffnung des Gesundheits- und Begegnungszentrums in Neubukow (Landkreis Rostock) teil.

Das Gesundheits- und Begegnungszentrum im Zentrum des Ortes hat eine Nutzfläche von rund 1.400 Quadratmetern. Neben einer Hausarztpraxis mit dem Schwerpunkt Altersmedizin sind im dreistöckigen Gebäude mehrere therapeutische Einrichtungen vorhanden, darunter eine Ergotherapie, eine Logopädie, eine Physiotherapie sowie eine psychologische Praxis. Abgerundet wird das umfangreiche Angebot durch einen Pflegedienst, ein Sanitätshaus und ein Bistro, das gleichzeitig als Begegnungsstätte fungieren soll.

„Das ist ein riesiger Gewinn für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Hier finden die Menschen alles unter einem Dach: eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung, tolle Gesundheits- und Fitnesssport-Angebote und soziale Kontakte“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Jahren für das Projekt eingesetzt. Insgesamt wurde das Gesundheits- und Begegnungszentrum bei einer Gesamtinvestition von etwa 4,2 Millionen Euro mit rund 1,25 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt. Dabei kamen 750.000 Euro aus dem LEADER-Landeswettbewerb für Ärztehäuser im ländlichen Raum.

Drese: „Die Initiatoren des Projektes zeigen eindrucksvoll, wie auch im ländlichen Raum wohnortnahe, ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger in Neubukow und Umgebung eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung bringen.“

Wett­bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Ummanz – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus beglückwünscht die Gemeinde Ummanz im Landkreis Vorpommern-Rügen zu ihrem Erfolg: „Alle am 11. Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden haben sich als Sieger der Kreiswettbewerbe ihrer Landkreise in überzeugender Qualität und mit einem herausragenden Engagement der Dorfge­meinschaft im Landeswettbewerb bestmöglich präsentiert.

Dabei konnte die Gemeinde Ummanz die Bewertungskommission in besonderer Weise überzeugen. Im Westen Rügens gelegen, errang die Gemeinde Ummanz in der Summe der einzelnen Bewertungsbereiche die höchste Bewertung aller Gemeinden und erzielte ihre besten Ergebnisse in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und -entwicklung sowie Grüngestaltung. Zu ihrem Sieg im Landeswettbewerb und dem damit verbundenen großartigen Erfolg beglückwünsche ich deshalb die Gemeinde Ummanz sehr herzlich.

Große Anerkennung ist aber auch allen anderen Gemeinden für ihre Teilnahme am Wettbewerb auf Landesebene zu zollen, hier besonders den zweit- und drittplatzierten Gemeinden Jabel und Grambow. Ich freue mich darauf, alle Gemeinden beim Abschlussfest im September dieses Jahres in der Gemeinde Ummanz begrüßen zu dürfen. An dieser Stelle gilt mein Dank auch der hoch engagierten und motivierten Bewertungskommission, die maßgeblich zum Gelingen des Wettbewerbes beitrug“, so Minister Backhaus.

Die fachkompetente Bewertungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Architekten­kammer, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e.V. sowie des Wirtschafts-ministeriums MV zusammensetzte, besuchte in den vergangenen Wochen, die am Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden und bewertete sie anhand von einheitlichen Kriterien in mehreren Einzel­bereichen.

Jede Gemeinde präsentierte sich dabei der Bewertungskommission über einen Zeitraum von drei Stunden. Die Gemeinden haben durch ihre interes­santen und vielfältigen Präsentationen zu einer sehr emotionalen, spannenden Wettbewerbsatmosphäre beigetragen. Diese Emotionalität spiegelt sich auch in der großen Stärke aller Gemeinden wieder – nämlich in ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz.

Nach der abschließenden Bewertungsberatung der Jury am vergangenen Wochenende ist nun folgendes Ergebnis des 11. Landeswettbewerbes 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ bekanntzugeben:

–           Platz 1:           Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)

–           Platz 2:           Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

–           Platz 3:           Gemeinde Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Teilgenommen hatten am nun abgeschlossenen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2022 die Sieger der Kreiswettbewerbe 2021.

–           Landkreis Ludwigslust-Parchim:                            Gemeinde Barnin

–           Landkreis Vorpommern-Greifswald:                     Gemeinde Ferdinandshof

–           Landkreis Nordwestmecklenburg:                        Gemeinde Grambow

–           Landkreis Rostock:                                               Gemeinde Groß Wokern

–           Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:            Gemeinde Jabel

–           Landkreis Vorpommern-Rügen:                            Gemeinde Ummanz

Minister Backhaus ergänzt: „Auch wenn bei Wettbewerben kurzfristig immer der Sieger im Vordergrund und damit im Fokus des öffentlichen Interesses steht, ist für alle am Landeswettbewerb teilnehmenden Gemeinden der langfristige, schon allein aus der Teilnahme resultierende Gewinn von großer Bedeutung. In Zeiten pandemiebedingter und kriegsbedingter Konfliktsituationen partizipieren nicht nur die Gemeinden selbst vom inneren Zusammenhalt und der Anerkennung ihrer Leistung, sondern auch alle übrigen Menschen im Land.

Der Dorfwettbewerb ist ein starkes Zeichen dafür, was jeder Einzelne für die Entwicklung der Gemeinschaft beitragen kann – und hierbei zählt auch die kleinste Tat. Ich freue mich sehr über diesen gelungenen Landeswettbewerb und möchte an dieser Stelle auch einmal allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Dank dafür sagen, die jeden Tag manch kleinere oder auch größere Herausforderung in unterschiedlichsten Lebenslagen für sich selbst, aber auch für die Gemeinschaft meistern.“

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, bundesweit seit 1961. Damals noch unter dem Titel „Unser Dorf soll schöner werden“. Der Wettbewerb bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie sich dem Wettbewerb mit anderen Dörfern und Gemeinden zu stellen. Ein starker Fokus liegt bei der Bewertung im Wettbewerb dabei auf ehrenamtlichen und gemeinschaftlichen Aktivitäten in den teilnehmenden Dörfern.

Bewertungsbereiche im Landeswettbewerb 2022 waren:

  • Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
  • Soziales und kulturelles Leben
  • Baugestaltung und -entwicklung
  • Grüngestaltung
  • Gesamteindruck des Dorfes

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus hatte im Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern den Startschuss für die Durchführung des Wettbewerbs, der über die drei Ebenen Kreiswettbewerb, Landeswettbewerb und Bundeswettbewerb führt, gegeben. Nach den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise ist nun auch der Wettbewerb auf Landesebene abgeschlossen. Die Siegergemeinde im Landeswettbewerb wird in der Abschlussveranstaltung im Herbst 2022 von Minister Backhaus vor Ort ausgezeichnet. Sie vertritt danach auch Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.