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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

M-V: bis 2040 klimaneutral

Backhaus: Mehr Gartenabfälle als wertvolle Biomasse nutzen

Schwerin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Auf dem 20. Dialog Abfallwirtschaft an der Universität Rostock betonte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute, dass die Abfallwirtschaft maßgeblich zum Erreichen dieses Zieles beitragen kann.

Ein Dauerthema in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Backhaus das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Frühjahr und Herbst. „Ursprünglich ist diese Regelung getroffen worden, um insbesondere in den ländlichen und von großen Gehöften geprägten Gegenden eine vertretbare Ausnahme zuzulassen. Inzwischen hat aber jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine getrennte Bioabfallentsorgung anzubieten und davon sollten die Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klimaschutzes auch Gebrauch machen.

Denn Bioabfälle, nehmen wir zum Beispiel Grünschnitt, der verbrannt wird, im Hausmüll landet oder sogar illegal verkippt wird, geht für die Kompostierung oder eine hochwertige stoffliche oder energetische Nutzung verloren. Beim Verbrennen kommt hinzu, dass wir am Ende sogar noch Schadstoffe in Luft pusten und unsere Nachbarn mit unangenehmen Gerüchen belästigen. Das heißt nicht, dass wir die gemütliche Feuerschale oder das Brauchtumsfeuer verbieten möchten. Aber wir kommen nicht umhin die Bestimmungen der Pflanzenabfalllandesverordnung auf den Prüfstand zu stellen“, sagte er weiter.

Auch setzt die Landesregierung weiterhin verstärkt auf Abfallvermeidung und Recycling und möchte mit gutem Beispiel vorangehen: „Die Nutzung von Mehrwegsystemen und die Reduzierung des Gebrauchs von Einwegverbrauchsartikeln sind dabei ein wichtiger Ansatz. Wir als Umwelt- und Klimaschutzministerium wollen uns daher dafür stark machen, dass der Staatliche Betrieb für Bau und Landesliegenschaften entsprechende Empfehlungen für die Bewirtschaftung von Küchen und Kantinen in der Landesverwaltung herausgibt. So können und müssen wir als Landesregierung als Vorreiter für die Verbannung von Einweg-Kunststoffverpackungen fungieren“, erklärte der Minister.

Aber nicht nur bei der Vermeidung von Einweg-Kunststoffartikeln, sondern auch bei der Nutzung von umweltverträglichen Produkten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen soll der ökologische Fußabdruck der Landesverwaltung besser werden. „Zwar bietet das Abfallwirtschaftsgesetz M-V schon jetzt eine geeignete Grundlage, um die öffentliche Hand zum Einsatz von Recyclingprodukten zu verpflichten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass unsere Bauverwaltung und Vergabeberatungsstellen noch bessere Bedingungen schaffen, um Recyclingbaustoffen höhere Marktchancen einzuräumen“, sagte Backhaus.

Abschließend rief er alle Akteure der Abfallwirtschaft dazu auf, wachsam in Bezug auf illegale Abfallablagerungen zu sein: „Der Standort in Güstrow wird derzeit beräumt – das ist die gute Nachricht. Fakt ist aber auch, wir hätten die 3,8 Millionen Euro an Steuermitteln liebend gern für andere Projekte verwendet. Auch wenn wir derartige kriminelle Machenschaften nicht zu 100 Prozent verhindern können, können wir jedoch in gewisser Weise Vorsorge betreiben. Deshalb wird sich M-V auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verantwortlichkeit eines Betreibers einer BImSch-Anlage auf 3 Jahre nach Betriebseinstellung verlängert wird und personengebundene Mindestanforderungen für die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen erhoben werden.“

Landesregierung vor Ort

Ministerin Drese besucht Familienferienstätte Seeadler und Kurklinik Sellin

Insel Rügen – Im Rahmen des Veranstaltungsformates „Landesregierung vor Ort“ nahm Sozialministerin Stefanie Drese heute (am 14. Juni) zwei Termine im Ostseebad Sellin auf Rügen wahr. Sie besuchte die Familienferienstätte Seeadler und die Kurklinik in Sellin.

„Gerade Familien mit kleinem Einkommen, Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung und Alleinerziehende sind aktuell stark belastet. Aufgrund von Corona-Maßnahmen und generellen Preissteigerungen ist es wichtiger denn je, dass wir mit den Familienferienstätten im Land kostengünstige Familienerholung anbieten können“, sagte Drese bei ihrem Besuch.

„Deshalb freut es mich, dass die Familienferienstätten wieder vollständig öffnen und ihr umfassendes Angebot von Kinderbetreuung bis zur Weiterbildung der Erwachsenen anbieten können.“ So würde in den Einrichtungen über den Urlaubscharakter hinaus auch ein Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen geleistet.

Die Familienferienstätte Seeadler gehört zu den insgesamt 13 gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinnützig bedeutet, dass die Einrichtungen besonders gefördert werden und die familienfreundlichen Preise begünstigt sind.

Drese: „Die Familienferienstätten sind Häuser in Top-Lage. So ist das Haus „Seeadler“ nur 15 Minuten von der Seebrücke und dem Badestrand entfernt. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass diese Einrichtungen gut gebucht werden.“ Wer eine Familienerholung machen möchte, solle sich daher frühzeitig über die Kapazitäten informieren bzw. früh buchen.

Der Aufenthalt in den Familienferienstätten wird auch gefördert. Drese: „Im Jahr 2021 und 2022 können Familien deutlich mehr Förderungen in Anspruch nehmen. Denn neben der Landesförderung unterstützt der Bund mit einem Corona-Sonderprogramm die Familienerholung.“ Bei der Corona-Auszeit bezahlen sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.

Bei ihrem zweiten Termin machte sich Gesundheitsministerin Drese ein Bild von der Kurklinik Sellin. Sie ist eine von 22 speziellen Kinder- und Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen im Land. „Die Kinder haben in den letzten Jahren am meisten leiden müssen. Die Folgen zeigen sich in der seelischen und körperlichen Gesundheit. Daher freut es mich, dass Eltern und Kinder hier einen Ort vorfinden können, wo sie umfassende Vorsorge-Maßnahmen und Behandlungen erfahren können.“

Laut Gesundheitsministerin sei die Vorsorge- und Rehabilitations-Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern einzigartig. Allein in MV gäbe es insgesamt 59 Kurkliniken.

„Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gehören zu den tragenden Säulen des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern. Während der Corona-Pandemie waren und sind sie eine große Stütze. Sie entlasten die Krankenhäuser mit dem Vorhalten von Betten. Gleichzeitig kommt ihnen eine wachsende Bedeutung in der Reha-Therapie von Long-Covid-Patienten zu.“

Drese: M-V braucht mehr Blutspenden

Schwerin – Zum Tag der Blutspende am 14. Juni dankt Gesundheitsministerin Stefanie Drese allen Spender:innen und dem medizinischen Personal, die durch Bluttransfusionen Leben retten. „In Mecklenburg-Vorpommern werden aktuell dringend Blutspenden benötigt, da aufgrund der Corona-Pandemie einige zuvor verschobene Operationen nachgeholt werden“, ruft Drese zu einer höheren Spendenbereitschaft auf.

Hinzu komme, dass sich das durchschnittliche Alter der regelmäßigen Spenderinnen und Spender seit Jahren erhöht, sodass die Zahl der verfügbaren Spenden aufgrund der Altersgrenze rückläufig ist.

Als Folge der Engpässe reichen Blutreserven beispielsweise an der Unimedizin Greifswald derzeit nur für 1 bis 2 Tage. Normalerweise sollten Reserven für 5 bis 6 Tage zur Verfügung stehen.

Um den sinkenden Zahlen bei der Blutspende entgegenzuwirken, appelliert Drese auch an junge Menschen sich mit dem Thema zu befassen. Gleichzeitig spricht sich Ministerin Drese für eine individuelle Eignungsbegutachtung bei der Blutspende aus, unabhängig von der sexuellen Orientierung der Spendenanwärter:innen.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Engpässe muss die Spendenbereitschaft in der gesamten Gesellschaft höher werden. Hierzu zählt auch, dass das Blutspendesystem noch diskriminierungsfreier gestaltet wird“, betont Drese.

Die Ministerin begrüßt ausdrücklich die im September 2021 überarbeitete Fassung der Hämotherapierichtlinie. Diese sieht vor, dass auch schwule und bisexuelle Männer Blut spenden dürfen, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Diese Gruppe durfte lange Zeit überhaupt nicht spenden und seit 2017 nur, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten.

Drese: „Die neue Richtlinie ist ein deutlicher Fortschritt. Andererseits schließt auch sie Männer, die Sex mit Männern haben, zu pauschal aus. Ziel muss eine Regelung sein, die die hohe Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland aufrechterhält, gleichzeitig aber niemanden unnötig zurückweist.“

Blutspenden werden immer auf das HIV-Virus untersucht. Da Infektionen in einigen Fällen erst zeitverzögert festgestellt werden können, müssen potenzielle Spender:innen Auskunft über ihre sexuellen Kontakte geben. So sollen Menschen mit erhöhtem Risiko einer HIV-Infektion vorab ausgeschlossen werden.

Statistisch gesehen, haben Männer, die sexuelle Kontakte zu Männern haben, ein deutlich höheres Infektionsrisiko und wurden deshalb lange Zeit gänzlich von der Blutspende ausgeschlossen.

Im September 2021 hat die Bundesärztekammer eine überarbeitete Fassung der Hämotherapierichtlinie veröffentlicht. Demnach sind Männer und Frauen sowie Transpersonen, wenn sie mit zwei oder mehr Personen in den letzten vier Monaten sexuellen Kontakt hatten, von der Blutspende ausgeschlossen. Homosexuelle Männer dürfen nur spenden, wenn sie seit vier Monaten keinen Sex mit einem Mann hatten, der nicht ihr fester Partner war.

Regelmäßig Blut spenden ist grundsätzlich nur zwischen 18 und 68 Jahren möglich, wobei die Höchstgrenze für die erstmalige Spende bei 60 Jahren liegt. Das Blutspendewesen ist in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dezentral organisiert. Es teilt sich in drei Säulen auf. Diese sind die DRK-Blutspendedienste, die universitären Blutspendedienste und die privaten Plasmapheresestationen.

Täglich 22 Hilferufe wegen Gewalt

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucher-schutz Jacqueline Bernhardt: „Das Beratungs- und Hilfenetz berichtet von insgesamt über 8.000 Fällen im vergangenen Jahr, eine nicht hinnehmbare Bilanz“

Schwerin – Das Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2021 insgesamt 4.553 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. Hinzu kamen 3.760 Fälle, in denen Kinder und Jugendliche mit häuslicher, sexualisierter Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren. Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Diese insgesamt mehr als 8.000 bekannt gewordenen Fälle sind nicht hinnehmbar und ein trauriges Zeichen dafür, dass die Gewalt zum Beispiel in Familien, Beziehungen oder auch im gesellschaftlichen Raum ein gravierendes Problem ist. Das sind statistisch täglich 22 Hilferufe wegen Gewalt.“

4.553 gemeldete Fälle von Gewalt gegen Erwachsene ist ein Anstieg von vier Prozent, 2020 erhielten 4.369 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz im Land. Betroffen waren im vergangenen Jahr 4.095 Frauen, 525 Männer und 36 Personen diversen Geschlechts bzw. haben diese darauf verzichtet, eine Angabe zum Geschlecht zu machen. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen. Auch bei Kindern und Jugendlichen stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von 3.677 im Jahr 2020 auf 3.760 im vergangenen Jahr.

Ministerin Bernhardt bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beratungs- und Hilfenetzes für ihre Arbeit: „Sie haben gezeigt, dass sie auch in komplizierten Zeiten wie der Corona-Pandemiephase ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote aufrechterhalten haben. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Sexuelle oder körperliche Gewalt zu erfahren, ist grausam. Betroffene, aber auch Zeuginnen und Zeugen sollte nicht zögern, professionelle und engagierte Hilfe zu aktivieren. Durch Aktionen und Beratungsveranstaltungen in der Öffentlichkeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es im Land Hilfsangebote gibt. So können wir Betroffene motivieren, den oft für sie schweren Schritt zu gehen, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Ministerin Bernhardt.

Wenke Brüdgam, Beauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung: „Im letzten Jahr feierte die Istanbul-Konvention zehnjähriges Bestehen und ist weiterhin ein Versprechen, eine Pflicht und ein Abkommen Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, ihnen Beratung und Hilfe zukommen zu lassen. Obwohl wir große Fortschritte gemacht haben, klaffen weiter große Lücken zwischen Anspruch und Umsetzung von Gewaltschutz und Prävention.

Die Konvention ist ein internationales Abkommen und in der gegenwärtigen Situation in der Ukraine, die zu den Unterzeichnerinnen gehört, bleibt es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft gemeinsam, insbesondere betroffene Frauen vor Gewalt zu schützen. Die Istanbul-Konvention ist besonders, denn sie formuliert klare Erwartungen, gibt Schritte vor um diese zu erfüllen und zeigt Wege auf, diese Schritte zu überwachen, es ist jedoch unser aller Aufgabe diese Wege gemeinsam zu gehen.“

Das Beratungs- und Hilfenetz M-V besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, zehn Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen und der Landeskoordinierungsstelle CORA.

Digitalisierungsoffensive: Krankenhaus Demmin

Gesundheitsministerin Stefanie Drese übergab 6,9 Millionen Euro Förderung für moderne Kliniksysteme, Telemedizin und Cybersicherheit

Demmin – Das Kreiskrankenhaus Demmin profitiert im hohen Maße von dem staatlichen Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen im Rahmen des im Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetzes. Von den aktuell insgesamt neu zur Verfügung stehenden 84 Millionen Euro für die Digitalisierung in den 37 Krankenhäusern in MV erhält das Kreiskrankenhaus Demmin 6,9 Millionen Euro.

„In Demmin werden die Herausforderungen der Zukunft nach zwei schwierigen Pandemiejahren voller Elan angepackt. Das Engagement des Krankenhausteams zeigt, wie erfolgreich sich kommunale Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern für eine hochwertige Gesundheitsversorgung einsetzen. Ich freue mich sehr über die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kreiskrankenhaus Demmin. Dazu gehören nicht nur die umfangreichen baulichen Erweiterungsmaßnahmen und eine moderne medizintechnische Ausstattung sowie die Gewinnung von ausreichend Fachkräften, sondern auch die stärkere Digitalisierung der Klinikprozesse. Damit werden die Beschäftigten entlastet, das Patientenwohl gestärkt und die IT-Sicherheit im Krankenhaus ausgebaut. Dies wollen wir mit der Förderung zielgerichtet unterstützen“, so Drese.

Ziel des Programms ist eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser im Hinblick auf notwendige, aber sehr kostenintensive Digitalisierungsprozesse. Das betrifft einerseits den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der gesamten stationären Krankenversorgung, aber auch, nicht weniger wichtig, Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, die gerade in Krisenlagen existenziell wichtig wird. Die Coronapandemie hatte den digitalen Investitions- und Innovationsbedarf noch einmal deutlich aufgezeigt.

„Mit der Förderung durch das Gesundheitsministerium MV werden wir unsere bislang größte Digitalisierungsoffensive starten“, kündigte Geschäftsführer Kai Firneisen an. „Für uns bedeutet das einen riesigen Entwicklungsschritt nach vorn. Insofern sind wir sehr froh, dass alle von uns gestellten vier Anträge genehmigt worden sind. Diese gezielte Unterstützung hilft uns enorm, unseren Gesundheitsstandort auch digital fit für die Zukunft zu machen.“

Der größte Anteil der Förderung in Höhe von 4,57 Mio. Euro fließt in die Einrichtung einer durchgehenden elektronischen sowie automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Qualität der elektronischen Patientenakte zu erhöhen und gleichzeitig den Zeitaufwand zu reduzieren, um so eine Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung der Klinikprozesse zu erzielen.

„Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors, vor allem im Entlass- und Überleitungsmanagement, effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumentationsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal. Mit der Zuwendung wollen wir unsere Abläufe im Krankenhausalltag nachhaltig vereinfachen und mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten gewinnen“, unterstrich der Ärztlicher Direktor PD Dr. Lutz Wilhelm.

Weitere 311.518 Euro werden in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahme, die gerade erweitert wird, investiert. Künftig soll es einerseits einen telemedizinischen Austausch zwischen den Rettungsdiensten, Leitstellen, Krankenhäusern, Außenstellen, MVZ oder niedergelassenen Praxen geben. Andererseits ist auch eine Digitalisierung der Abläufe innerhalb der Notaufnahme sowie eine verbesserte Kommunikationsstruktur innerhalb des Krankenhauses zur zügigen Versorgung von Notfallpatienten geplant.

Für informations- und kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme und telemedizinische Netzwerke können 110.892 Euro verwendet werden.

Für Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit im Krankenhaus stehen 1.897.130 Euro zur Verfügung. „Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken, die im Krankenhausbereich auch Leben gefährden können, müssen auch wir unser Netzwerk erneuern und die Sicherheitsmaßnahmen stark ausbauen“, so Kai Firneisen.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds inklusive der Ko-Finanzierung für die Krankenhäuser im Land zur Verfügung.

Frauen als Nachwuchsführungskraft

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Wir stärken weitere 100 Frauen in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft.“

Ministerin Bernhardt und Landesbeauftragte Brüdgam übergeben Zertifikate auf Abschlussveranstaltung des Mentoring-Programms „Aufstieg in Unternehmen“

Schwerin – „Seit über zehn Jahren fördern wir als Land über den Europäischen Sozialfond Programme, die Frauen dabei unterstützen, beruflich voranzukommen. Dabei haben wir festgestellt, dass Mentoring zu den wirkungsvollsten und nachhaltigsten Instrumenten gehört, sodass wir inzwischen Mentoring-Programme in den unterschiedlichsten Bereichen haben, in Kunst und Wissenschaft, in der Landesverwaltung und auch in der Wirtschaft.

Ich freue mich, dass wir auch in diesem Durchgang 100 Mentees begleiten und fortbilden konnten. Auf diese Weise bereiten wir engagierte und leistungsfähige Frauen gut auf eine Führungsposition vor und stärken sie in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft. Mein Dank gilt daher den Mentees. Sie haben sich dieser Herausforderung zielstrebig gestellt, in den Workshops Neues gelernt, sich und ihre Ziele gestärkt und von der langjährigen Erfahrung der Mentorinnen und Mentoren profitiert.“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir wollen den Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen erhöhen. Hierfür sind Mentoring-Programme und Netzwerkarbeit unverzichtbar und wichtige Bausteine der Gleichstellungspolitik der Landesregierung. Ich möchte an dieser Stelle auch den Trägern und den teilnehmenden Unternehmen für die Umsetzung des Programms danken.“, ergänzt die Landesbeauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam.

Im Rahmen des Mentoring-Programms „Aufstieg in Unternehmen“ fand am Dienstag im Plenarsaal des Schweriner Schlosses die Abschlussveranstaltung des sechsten Durchgangs des Mentoring-Programms für Frauen in der Wirtschaft statt. Aktuell wird das Programm durch fünf Träger in sechs regionalen Projekten landesweit umgesetzt.

Tag der Organspende

Ministerin Drese wirbt für höhere Spendebereitschaft und Aufklärung

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern spenden durchschnittlich mehr Menschen Organe als im Bundesdurchschnitt. Auf eine Million Einwohner:innen kamen 2021 16,1 Spender:innen. Bundesdurchschnittlich waren es 11,2. Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert zum Tag der Organspende am 4. Juni an Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem Thema Organspende zu befassen.

Drese: „Dass in unserem Land die Zahl der Organspenden verhältnismäßig höher ist als bundesweit, ist natürlich eine gute Nachricht. Dennoch sind die absoluten Zahlen gering. Gleichzeitig warten viele Menschen auch aus Mecklenburg-Vorpommern auf ein Spenderorgan. Der Tag der Organspende soll die bewegenden Schicksale der Menschen in den Blickpunkt nehmen, die Organe gespendet haben oder denen als Organempfänger ein neues Leben geschenkt wurde. Im Vordergrund steht deshalb auch der Dank an die Organspenderinnen und -spender.“

Die Ministerin hält es zudem für zentral, durch Aufklärung und Informationen etwa bei den Bürgerämtern, die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende zu stärken. „Umfragen zeigen, dass viele Menschen theoretisch bereit sind, nach dem Tode Organe zur Transplantation freizugeben. Und immerhin etwa 35 Prozent besitzen sogar einen Organspendeausweis“, so Drese.

Zum Stichtag 30.04.2022 waren 200 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Warteliste von Eurotransplant registriert. Die Zahl der Organspender:innen ist zu Beginn des Jahres 2022 bundesweit auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im Vorjahreszeitraum. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit 6 realisierten Organspendenspenden von Januar bis April 2022 50 Prozent weniger Entnahmen vorgenommen als im Vorjahreszeitraum (12). Ein Hauptgrund hierfür sind die Belastungen in den Kliniken durch die Corona-Pandemie.

Umso wichtiger ist es deshalb nach Ansicht von Ministerin Drese, die Strukturen in den Kliniken zu stärken. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten an den Kliniken ein. „Transplantationsbeauftragte schaffen die organisatorischen Voraussetzungen, damit Organspenden realisiert werden können. Sie sollen aber nicht nur die Spendebereitschaft steigern, sondern auch die Qualifikation von Ärzten und Pflegepersonal verbessern sowie die Angehörigen der Verstorbenen empathisch begleiten“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin regt darüber hinaus eine neue Debatte über die Einführung einer Widerspruchslösung an. „Auch wenn eine Gesetzes-Initiative vor gut zwei Jahren im Bundestag gescheitert ist, sehe ich die Politik in der Pflicht, sich des Themas, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit deutlich sinkenden Organspendezahlen, fortwährend anzunehmen“, so Drese.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende.

Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der/die mögliche Spender:in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien und in 12 weiteren europäischen Ländern. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspender/-in.

Laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fällt die passiv vorhandene Bereitschaft zur Organspende in Deutschland mit 73 Prozent sehr hoch aus. Nicht einmal die Hälfte (44 Prozent) jedoch hat die Entscheidung schriftlich festgehalten, sodass viele Spenden nicht zustande kommen.

Bevölkerungsschutz

Kompetenzzentrum hilft deutschlandweit im Krisenfall

Würzburg – Die Innenminister von Bund und Ländern haben heute bei der Innenministerkonferenz in Würzburg eine Vereinbarung zur Errichtung eines „Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz“ unterzeichnet. Damit kann der Aufbau des gemeinschaftlich getragenen Zentrums starten.

„Wir haben in Deutschland ein sehr leistungsstarkes Hilfesystem für Katastrophen- und Krisenlagen. Es ist aber aufgrund seiner föderalen Struktur und damit vieler Akteure in Bund und Ländern auch sehr komplex. Mit dem Kompetenzzentrum schaffen wir eine Kooperationsplattform für den Bevölkerungsschutz, die das Risiko- und Krisenmanagement in und zwischen Bund und Ländern sowie weiteren Akteuren ressortübergreifend verzahnt“, nennt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel den Zweck dieser Einrichtung, die die Innenminister bei ihrer Konferenz im vergangenen Herbst beschlossen hatten.

„Das föderale System Deutschlands hat sich grundsätzlich bei Krisen und Katastrophen bewährt. Die Coronapandemie hat aber auch gezeigt, dass bei Prognosen, Information, Kommunikation und Koordination noch eine Schippe draufgelegt werden kann. Dazu soll das gemeinsame Kompetenzzentrum beitragen.“ Außerdem werde es die Träger des Katastrophenschutzes, insbesondere Behörden und Hilfsorganisationen, bei der operativen Krisenbewältigung beraten und unterstützen.

„Eine seiner Aufgaben ist, ein Ressourcen-Register für den überregionalen Bedarf aufzubauen und zu betreiben sowie ein Verfahren festzulegen, wie diese Ressourcen vermittelt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Hubschrauber, Drohnen, Helfer, Spezialkräne und ähnliches. Mit Hilfe des Registers sollen sie schnell und gezielt herbeigeholt werden, wenn ein Bundesland oder eine Region von einer Krise wie etwa dem Waldbrand bei uns in Lübtheen oder dem Hochwasser vergangenes Jahr in Westdeutschland heimgesucht wird“, nennt Christian Pegel konkrete Beispiele.

Das Kompetenzzentrum wird beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn eingerichtet. Bund und Länder entsenden Vertreter aus ihren Katastrophenschutzbehörden dorthin. Die Bundesländer entsenden zur Wahrung der Länderinteressen gemeinsam insgesamt fünf Vertreter. Die Entsendungsdauer soll in der Regel mindestens zwei Jahre betragen.

„Die Grundidee hinter dem neuen Kompetenzzentrum ist, die Akteure im Bevölkerungsschutz permanent zu vernetzen und ein eingespieltes Gremium zu schaffen, das im Krisenfall über die Bundesländergrenzen hinaus die Lage beobachtet und berät“, fasste Christian Pegel zusammen und sagte abschließend:

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Denn eines dürfte uns allen nach den Waldbränden, Überschwemmungen, der intensiven Flüchtlingsbewegung 2015/2016, der Pandemie und jetzt dem Ukrainekrieg klar sein: Die nächste Krise kommt bestimmt. Und je besser wir uns darauf vorbereiten, desto besser werden wir sie bewältigen.“