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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

222.222 Impfungen

Rostock – Am 22.02 fand im Rostocker Impfstützpunkt im Warnowpark Lütten Klein die 222.222. COVID-19-Schutzimpfung in der Hanse- und Universitätsstadt statt.

Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, nahm diese besondere Zahl zum Anlass, den Impfstützpunkt zu besuchen. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und die Vorbereitungen auf den Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

„Die mehr als 222.000 Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 verdeutlichen, welch gute und professionelle Arbeit durch die Impfteams in Rostock geleistet werden. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs im Impfstützpunkt.

Die 222.222 Impfungen gegen COVID-19 umfassen alle Impfungen im früheren Impfzentrum in der HanseMesse, im aktuellen Impfstützpunkt im Lütten Kleiner Warnowpark und von mobilen Impfaktionen wie zum Beispiel bei der Hanse Sail 2021, im Bahnhof Warnemünde, auf dem Innenstadtcampus der Universität Rostock, in Einrichtungen der Stadtbibliothek Rostock und in Stadtteil- und Begegnungszentren.

Über 130.000 Impfungen erfolgten mit dem Vakzin der Fa. BioNTech, über 71.000 mit dem Impfstoff der Fa. Moderna. Etwa 73 Prozent der Menschen in der Region (Stadt- und Landkreis) haben derzeit einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19, etwa 56 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.

„Impf-Angebote sind auch weiterhin ausreichend vorhanden“, verdeutlichte Staatssekretärin Hilgemann. Die Nachfrage sei aber leider in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen. Hilgemann: „Ich erhoffe mir eine Belebung durch den Novavax-Impfstoff. Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot ab der nächsten Woche  annehmen.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Booster-Impfungen

Schwerin – Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert“, sagte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, am Freitag in Schwerin.

Jede Einrichtung der Pflege und jedes Angebot der Eingliederungshilfe erhält durch das Land ein Angebot zur Impfung oder vereinbart ein Angebot mit den Hausärzten. Die mobilen Impf-Teams stehen zur Verfügung, um auf Wunsch Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchzuführen. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen“, so Hilgemann.

Die STIKO empfiehlt bei Über-70-Jährigen, Bewohnenden und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Menschen eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen. In begründeten Fällen kann die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Hilgemann: „Auch dieses Mal wollen wir ein Impfangebot vor Ort unterbreiten um sicherzustellen, dass jeder Bewohnende und Mitarbeitende möglichst zügig und unkompliziert eine Impfung wahrnehmen kann.“

Einige mobile Teams der Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz.

Unterstützung für „One Billion Rising“

„Weltweit wird an diesem 14. Februar der Kampf für die Frauen- und Menschenrechte bestärkt. Auch unser Land beteiligt sich“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt

Schwerin – In einem digitalen Grußwort unterstützt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, die weltweite Aktion „One Billion Rising“.

„Dieser Aktionstag setzt ein deutliches Zeichen für Frauen- und Mädchenrechte. Er bestärkt uns alle, weiter für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben zu kämpfen. Millionen Menschen tanzen weltweit an diesem 14. Februar, um deutlich zu machen, dass kein Kind, kein Mädchen und keine Frau allein ist, wenn sie von körperlicher und sexualisierter Gewalt bedroht werden. Als Landesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, eine Landesstrategie weiterzuentwickeln, mit wir die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umsetzen. Wir wollen allen Schutz und Hilfe geben, die es benötigen“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt in ihrem Grußwort zum Aktionstag „One Billion Rising“, der in MV pandemiebedingt online startet.

Organisiert wurde die Online-Aktion, vom Landessportbund M-V und von der  Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

„Es gibt allen Grund für diesen Aktionstag. Die Pandemie hat weltweit bewiesen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen immer noch ein großes Problem darstellt. Frauenrechtlerinnen sprechen gar von einer ‚doppelten Pandemie‘, also von einer Corona- und Gewalt-Pandemie, die Millionen Frauen und Mädchen, aber auch queere Menschen täglich erleben müssen. In Deutschland ist demnach etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer von Gewalt. Deshalb ist das Zeichen gegen Gewalt umso wichtiger. Wir müssen alle dafür sorgen, dass häusliche und sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone herausgeholt wird. Betroffene müssen darin bestärkt werden, sich Hilfe zu holen. Wir haben in MV ein breites Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut“, so die Ministerin.

Registrierung für Novavax-Impfungen gestartet

Schwerin – Seit dieser Woche können über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) Termine für die Nuvaxovid-Impfung gebucht werden. Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Registrierung für die Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

Voraussetzung für eine Impfung ist deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Eingliederungshilfe. Prioritär impfberechtigt sind damit neben allen Mitarbeitenden in Kliniken und Krankenhäusern (auch Tageskliniken, Rehaeinrichtungen oder Dialysezentren), Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Diensten beispielsweise auch Hebammen, Physiotherapeuten sowie Beschäftigte in Arztpraxen, beim Rettungsdienst sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für Menschen mit Behinderungen. Einen Impftermin buchen, können ab sofort auch sämtliche Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in den vorgenannten Bereichen eingesetzt sind, aber auch in Fahrdiensten oder Personen, die im ambulanten Bereich Dienstleistungen zum Beispiel als Assistenz erbringen.

Termine in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte werden frühestens für die 9. Kalenderwoche vergeben (ab 28. Februar). Interessierte bekommen einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren, die im Abstand von mindestens drei Wochen erfolgt.

Das Land erhält ab Ende Februar in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten.

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • Landeshauptstadt Schwerin: Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße 118
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen. Sobald der Impfstoff von Novavax ausreichend vorhanden ist, können ihn auch alle Personen ab 18 Jahren erhalten, die nicht im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten. Das Ministerium wird darüber rechtzeitig informieren.“

Was spielt mein Kind? Eltern aufklären

Neuer Flyer informiert über Gefahren von Spielwetten und In-App-Käufen

Schwerin – Haben Sie schon mal etwas von Lootboxen, Twitch und E-Sport gehört? Da steht nicht Glücksspiel drauf, ist aber drin. „Kinder und Jugendliche kommen heutzutage viel früher mit Glücksspielangeboten in Berührung. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern gut informiert sind“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 9. Februar in Schwerin. Der neue Flyer der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV “Was spielt mein Kind?“ soll hier eine Anleitung geben.

„Mit dem Flyer möchten wir Eltern zeigen, worauf Sie achten sollen und wo Sie weitere Informationen und Hilfe bekommen“, erklärte Birgit Grämke, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV. So zeige das Informationsmaterial auf, dass viele zunächst kostenfreie Spiele In-App-Käufe (In-Game) bieten, um den Spielfortschritt zu beschleunigen. Das könne schnell zur Kostenfalle werden, informierte Grämke. Darüber hinaus würde versucht mit den Spielmechanismen, die jungen Spielerinnen und Spieler dauerhaft zu binden.

Drese: „Gerade in der Corona-Pandemie hat die Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen besonders zugenommen. Hinzu kommt: Spiele sind auf dem Handy immer und überall verfügbar.“ Die aktuelle JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt auf: Spielten 2019 noch 63 Prozent der Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche Videospiele, waren es 2021 schon 72 Prozent.

Die Ministerin verdeutlichte, dass Computer- und mobile Spiele durchaus auch positive Aspekte mit sich bringen würden. „Entscheidend ist der Umgang mit den Spielen. Die Spieldauer, die Auswahl der Spiele und ihre Bedeutung als Teil der Freizeitkultur des Kindes sind in der Familie zu thematisieren.“

Wo Eltern AnsprechpartnerInnen finden, ist im neuen Flyer der Landesfachstelle zusammengetragen. Die Publikation kann unter info@gluecksspielsucht-mv.de, Tel.: 0385 7851561 bestellt oder unter www.gluecksspielsucht-mv.de oder www.medienwissen-mv.de runter geladen werden.

Wichtige Änderungen………

…….für den Einzelhandel und bei Zuschauern von Großveranstaltungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Zwei Bereiche standen dabei im Mittelpunkt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung mit.

So wird in der neuen Landesverordnung stufenunabhängig ab dem 12. Februar die 2G-Regelung im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung aufgehoben. Bisher galt diese ab der Warnstufe Orange.

Für Kundinnen und Kunden besteht ab Sonnabend aber die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2). Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (hier genügt eine OP-Maske). Beschäftigte im Einzelhandel mit Besucherkontakt müssen nach wie vor mindestens eine OP-Maske tragen. Auch im Einzelhandel der Grundversorgung bleibt es bei der OP-Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen auch im kulturellen Bereich (z.B. Festspiele MV) sind ab Freitag mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen und nunmehr auch in Warnstufe Rot erlaubt.

Im Einzelnen gilt ab dem 11. Februar:

  • Stufe 1 (grün): 3G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 100% Auslastung erlaubt, keine max. Zuschauerobergrenze
  • Stufe 2 (gelb): 2G-Erfordernis; im Innen- und Außenbereich 50% Auslastung, max. 3.000 Zuschauende innen und 15.000 im Außenbereich
  • Stufe 3 (orange): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende
  • Stufe 4 (rot): 2G-Plus-Erfordernis; im Innenbereich: 30 % Auslastung, max. 1.500 Zuschauende, im Außenbereich: 50 % Auslastung, max. 10.000 Zuschauende

Zuschauerinnen und Zuschauer von Großveranstaltungen müssen geimpft und/ oder genesen und getestet sein. Von der Testpflicht befreit sind geboosterte Personen und ihnen Gleichgestellte. Hinweis: Ungeimpfte Schulkinder brauchen am Wochenende z. B. bei Hansa/ Seawolves auch einen Test, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden.

„Es gibt damit jetzt bundesweit in den Stadien und großen Hallen weitgehend einheitliche Regelungen. Das ist aus meiner Sicht ein deutlicher Fortschritt und sorgt für Akzeptanz und Wettbewerbsgleichheit“, verdeutlichte Drese.

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNV

Kontrollen bei 3G-Regelung im ÖPNVMeyer: Verkehrsunternehmen erhalten finanziellen Zuschuss 

Schwerin – Die Unternehmen des ÖPNV können ab sofort einen finanziellen Zuschuss für Kontrollen im Rahmen der 3G-Regelung beim Land beantragen.

„Das Land beteiligt sich anteilmäßig an den zusätzlichen Kosten für das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen. Es soll damit der Mehraufwand aufgrund der Kontrollen für die Unternehmen abgefedert werden. Mit den Kontrollen leisten die Verkehrsunternehmen einen wertvollen Beitrag, um erhöhte Gesundheitsrisiken für die Fahrgäste zu vermeiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Insgesamt stehen für die Kontrollen eine Million Euro aus Mitteln des MV-Schutzfonds zur Verfügung.

Zur Förderung des Gesundheitsschutzes gilt seit dem 24. November 2021 bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr die sogenannte 3G-Regelung. Danach ist die Nutzung des Nahverkehrs nur noch Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit sowie Fahrgäste des Taxiverkehrs.

„Die Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs haben durch Kontrollen in den Zügen, Bussen und in den Straßenbahnen dabei sicherzustellen, dass die Regelung von den Fahrgästen eingehalten wird“, so Meyer weiter.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie leidet der öffentliche Personennahverkehr unter rückgängigen Fahrgastzahlen. Im Rahmen der Pandemie wurde für den öffentlichen Personennahverkehr für die Jahre 2020 und 2021 ein Rettungsschirm von Bund, Ländern und Kommunen aufgespannt. Damit konnte das Fahrplanangebot im Land aufrechterhalten bleiben und die Verkehrsunternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden.

„Es ist daher wichtig, bei den Fahrgästen wieder um Vertrauen zu werben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV achten darauf, dass während der Fahrten mit dem Bus oder der Bahn alles getan wird, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir wollen der Branche in dieser schwierigen Zeit auch finanziell zur Seite stehen“, so Meyer. Inwieweit für die ÖPNV-Branche auch im Jahr 2022 Hilfen notwendig sein werden, wird derzeit zwischen Bund, Ländern und den Branchenverbänden beraten.