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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Sonderpädagogische Diagnostik weiterentwickelt

Neues Handbuch „Standards der Diagnostik“ liegt vor

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird der sonderpädagogische Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern jetzt noch differenzierter diagnostiziert. „Mit den neuen Standards der Diagnostik sollen Schülerinnen und Schüler noch gezielter die Förderung erhalten, die sie benötigen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Feststellung eines Förderbedarfs ist ein umfassendes und individuell auf die Schülerinnen und Schüler bezogenes Verfahren, das bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nach einheitlichen Kriterien abläuft und mit größter Sorgfalt durchgeführt wird. Mit den neuen Standards stellen wir dies sicher“, betonte die Ministerin.

Das überarbeitete Handbuch „Standards der Diagnostik“ ist eine verbindliche Richtlinie für den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie und die Schulaufsicht sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der Unterstützung, der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung der Diagnostik des Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen und den Entscheidungen, die danach in der Schule getroffen werden.

Die Neuauflage des Handbuchs „Standards der Diagnostik“ ist Ergebnis eines breiten Austauschs von Expertinnen und Expertinnen in schulamtsübergreifenden Arbeitsgruppen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie.

„Ich danke allen, die sich an der Überarbeitung der Standards der Diagnostik beteiligt und ihr Fachwissen eingebracht haben“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Mit dem neuen Verfahren schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Diagnostik frühzeitig durchgeführt werden kann.“ Auf Basis einer frühzeitigen und differenzierten Diagnostik trägt das Bildungsministerium damit der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern besonders Rechnung.

Inklusionsförderrat M-V

Schwerin – Zur heutigen konstituierenden Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung betonte Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei tagte der Inklusionsförderrat (IFR) zum ersten Mal unter neuem Namen. Das in dieser Form in Deutschland einmalige Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung „Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Zum Vorsitzenden des IFR wurde Clemens Russell von der Lebenshilfe gewählt.

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

einfachELSTER

die einfache elektronische Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften

Herausgeber: Steuerverwaltungen von Bund und Ländern, vertreten durch das Bayerischen Landesamt für Steuern

Schwerin – Pünktlich zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 ist einfachELSTER da. Für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre wird damit die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung viel leichter. Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung der Steuerverwaltung erspart Zeit, Papier und den Weg zur Post oder zum Finanzamt.

„Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt“, sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Dies macht es noch einmal leichter und schneller.

Wie wird einfachELSTER genutzt?

  1. Zuerst unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum registrieren.
  2. Nach wenigen Tagen die Zugangsnummer per Post erhalten.
  3. Danach direkt mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen.

So einfach geht Einkommensteuererklärung!

Die Onlineanwendung einfachELSTER bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung ausschließlich für Personen mit inländischen Renten- oder Pensionseinkünften. Eine leichte Bedienung inklusive der Barrierefreiheit trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei. Das ist ein sicherer, kontaktloser Weg, die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln.

Globale Hungerkrise

„Wir können die globale Hungerkrise nicht aufhalten, aber helfen“

Schwerin – In der heutigen Landtagssitzung im Schweriner Schloss betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, dass die Ernährungssicherheit in Europa trotz der Ukraine-Krise aufgrund des hohen Selbstversorgungsgrades derzeit und auf längere Sicht nicht bedroht ist.

Dies hatten die Agrarchefs der Länder vergangene Woche im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) per Videoschalte bekräftigt. Deshalb gebe es aktuell keinen Anlass, die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik oder den Green Deal in Frage zu stellen, wie es die CDU in einem Landtagsantrag gefordert hatte.

„Uns allen ist bewusst, dass wir uns im Dauerkrisenmodus befinden. Die Corona-Krise ist noch immer nicht überwunden, Putins fürchterlicher Angriffskrieg auf die Ukraine kostet täglich Menschenleben, schüttelt die internationalen Märkte durcheinander und zeigt uns einmal mehr, dass die Versorgung mit Lebensmitteln in Hülle und Fülle auch in Europa keine Selbstverständlichkeit ist, denn auch bei uns sind einzelne Lebensmittel derzeit schwer zu bekommen. Bei alledem geht fast der Blick dafür verloren, dass wir weltweit eine Klimakrise haben, die uns noch über Generationen beschäftigen wird. Deswegen ist es wichtig, klug und besonnen zu handeln und die Weichen richtig zu stellen.

Die eine Krise gegen eine andere auszuspielen, bringt uns dabei nicht weiter. Natürlich müssen wir in einer Ausnahmesituation wie diese differenzieren und priorisieren. Klar ist, wenn der Krieg weiter andauert, werden wir auf eine globale Hungerkrise zusteuern. MV allein wird diese nicht aufhalten können, aber wir können und müssen helfen, indem wir zum Beispiel die ökologischen Vorrangflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freigeben. Das ist ein wichtiges Signal, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass wir uns von unseren Klimazielen und unserer Verantwortung für den Umwelt- und Artenschutz verabschieden.

Unsere Spitzenposition im ökologischen Landbau und die hohe Nachfrage nach Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zeigen, dass die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern beides können – hochwertige Lebensmittel produzieren und ressourcenschonend wirtschaften“, sagte Backhaus.

Entscheidend sei, die Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen, und dazu gehöre eben auch die eigene Produktionsgrundlage nachhaltig zu schützen, so der Minister. Gleichwohl müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Krieg in der Ukraine auch hierzulande zu Lieferschwierigkeiten, zum Beispiel bei Getreideprodukten und Ölsaaten, und erheblichen Preissteigerungen geführt hat, die man ernst nehmen müsse.

So hätten sich die Preise für A-Weizen (400 Euro/Tonne) und Raps (940 Euro/Tonne) laut Backhaus nahezu verdoppelt. Bei Schlachtschweinen sei eine Preissteigerung um 46 Prozent auf 1,85 € Prozent/Kilogramm zu verzeichnen; bei den Schlachtrindern um 14 Prozent (Jungbullen aktuell: 5,40 Euro/Kilogramm. Gleiches gelte für die Milcherzeugerpreise, die seit Mitte 2021 kontinuierlich angestiegen seien (im Februar: 43,29 Cent/Kilogramm). Eine Entspannung der Situation sei nicht in Sicht.

Weitaus dramatischere Folgen brächten die Exportrestriktionen allerdings für Dritt- und Schwellenländer in Asien und Afrika, prophezeite Backhaus. Allein Ägypten importiere jährlich bis zu 13 Millionen Tonnen russisches und ukrainisches Getreide.

„Die EU-Landwirtschaft mit ihren Gunststandorten hat zur Stabilisierung der Rohstoffpreise und -märkte eine besondere Rolle und Verantwortung. Deshalb werden auf Bundes-, Landes- und Europaebene derzeit alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln auch in Zukunft wirtschaftlich und nachhaltig zu ermöglichen“, versicherte Backhaus und verwies auf die Ergebnisse der AMK.

So hat die EU-Kommission die GAP-Krisenhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro aktiviert, wovon Deutschland rund 60 Millionen Euro erhalten soll. „Das Hilfepaket soll durch zusätzliche Bundesmittel aufgestockt werden und sich insgesamt auf 180 Millionen Euro belaufen, die der Urproduktion zur Verfügung gestellt werden. Damit dies 1:1 umgesetzt werden kann, geben wir Ende der Woche im Bundesrat ein entsprechendes Votum ab“, sagte Backhaus.

Darüber hinaus habe sich die Mehrheit der Bundesländer auf der AMK dafür ausgesprochen, die ökologischen Vorrangflächen in Deutschland zur anstehenden Frühjahrbestellung für den Anbau beliebiger Kulturen zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben, berichtete er. In Mecklenburg-Vorpommern betreffe dies ca. 22.000 Hektar Brachflächen. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von fünf Tonnen pro Hektar, ließen sich auf dieser Fläche ca. 110.000 Tonnen Getreide anbauen. Bei einem angenommenen Jahresbedarf von 86 Kilogramm pro Person könnten damit 1,3 Millionen Menschen für ein Jahr mit Getreide versorgt werden.

Zudem soll der Bund prüfen, welche Beiträge Deutschland im Welternährungsprogramm noch leisten kann, um Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und damit weiteren politischen Instabilitäten und Fluchtbewegungen vorzubeugen.

Erstes Childhood-Haus in M-V eröffnet

Schwerin – In Schwerin ist heute das erste Childhood-Haus in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet worden. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagte zur Eröffnung, dass das Childhood-Haus Opfern noch mehr Leid erspart.

„Die Eröffnung des Childhood-Hauses könnte heute – am 30. Jahrestag des Inkrafttretens der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland – nicht passender sein. Die Kinderrechtskonvention hat den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in das staatliche Handeln der Bundesrepublik und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns fest verankert. Dafür steht das Childhooud-Haus.

Hier finden Beteiligte des Strafverfahrens zusammen, um in einem für das Kind geschützten Raum, dem Kind Geborgenheit zu geben und sichern so gleichzeitig die Wahrheitsfindung für das gerichtliche Verfahren“, so Ministerin Bernhardt am Rande der Eröffnung des Childhood-Hauses in Schwerin.

„Das oberste Anliegen der Childhood-Häuser ist der Schutz von Kindern, die Gewalterfahrungen machen mussten und deren Traumatisierung mit einem interdisziplinären Konzept entgegengewirkt werden soll. Alles in diesem Haus ist darauf ausgerichtet, den Opfern Wege, Termine und unnötig viele Gespräche zu ersparen. Hier wird eine gut strukturierte, koordinierende zentrale Anlaufstelle etabliert, die bei der Aufklärung von Unrecht das Kind in den Mittelpunkt stellt und das Kindeswohl im Blick hat“, sagt die Ministerin.

Im Jahr 2020 wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 4.033 Fälle registriert, bei denen Kinder und Jugendliche beispielsweise durch häusliche oder sexualisierte Gewalt konfrontiert waren. Im Vergleich zum Jahr davor war das ein leichter Anstieg der Fallzahlen.

Mit der Betreuung im Childhood-Haus wirken sie bei jedem einzelnen Opfer entgegen. Traumata sollen sich nicht verfestigen. Denn Opfer von heute laufen Gefahr, Täter von morgen zu werden. Ich danke der Stadt Schwerin für die Unterstützung dieses Projekts“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Fördermittel für Ehrenamtsstiftung MV

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Staatskanzlei an Dr. Adriana Lettrari, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied der Ehrenamtsstiftung MV, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 751.000 Euro aus Mitteln des Schutzfonds MV für die Arbeit der Ehrenamtsstiftung MV für 2022 und 2023 übergeben.

Vorgesehen sind die Mittel zur Unterstützung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement in pandemiebedingten Notlagen. Sie werden an Vereine weitergeleitet oder stehen für Projektarbeit der Ehrenamtsstiftung MV zur Verfügung.

„Wir sind immer noch in der Pandemie und das Ehrenamt braucht dringend weitere Unterstützung. Mit diesen zusätzlichen Mitteln stehen der Ehrenamtsstiftung MV für dieses und das kommende Jahr jeweils mehr als eine Millionen Euro für ihre so wichtige Arbeit zur Verfügung. Unsere Ehrenamtsstiftung leistet eine wirklich tolle Arbeit“, so die Regierungschefin. Die Aufrechterhaltung der ehrenamtlichen Strukturen in MV sei von herausragender Bedeutung, so die Regierungschefin weiter.

„Ohne die Unterstützung durch die EAS drohen bei Fortdauer der pandemiebedingten Beeinträchtigungen starke Einschnitte im Netz der ehrenamtlichen Aktivitäten in unserem Land.“

„Wir wachsen als Landesstiftung für das Ehrenamt in und für Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine sehr gute Botschaft. Denn nun können wir mehr Vereine in MV finanziell fördern: deren Projekte, technische Ausstattung, Team- und Organisationsentwicklung, juristische Beratung und Vernetzung. Damit bleibt die Ehrenamtsstiftung MV in Güstrow eine Erfolgsgeschichte und das Ehrenamt in MV ein Erfolgsgarant für konkrete Lösungen: in Friedens- und besonders in Krisenzeiten“, ergänzte Dr. Adriana Lettrari.

Arbeitsmarkt März 2022 in M-V

Meyer: Frühjahrsbelebung stützt den Arbeitsmarkt – Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist in Mecklenburg-Vorpommern im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9.600 Arbeitslose gesunken (-13,8 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-3,1 Prozent) gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 60.100 Menschen arbeitslos.

„Die Frühjahrsbelebung ist deutlich spürbar. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, weiter Personal zu halten. Sorgen bereitet uns aber weiterhin der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen bei größeren Industrieunternehmen, die von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Dies betrifft den wirtschaftlichen Kern des Landes. Die Fachkräfte werden dringend benötigt, auch für die Bewältigung des anstehenden Strukturwandels im Land. Das Land unterstützt die Findung von Lösungen für die betroffenen Beschäftigten und die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aktuellste Daten aus dem Januar 2022 – im Vorjahresvergleich um 6.200 (+1,1 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten liegt aktuell bei 574.900.

„Der Anstieg in der Wintersaison ist erfreulich und verdeutlicht die große Nachfrage nach Fachkräften im Land“, so Meyer. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.500), im Gastgewerbe (+1.100) und im Handel (+800) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten übersteigt auch den Wert aus dem Januar 2020, dem Vor-Corona-Vergleichsmonat.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hat das Kabinett in seiner Sitzung am 30. März 2022 ein 9-Punkte-Programm zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge und zur Entlastung bei den Energiepreisen beschlossen. Dabei geht es auch um die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt.

Zur Unterstützung von Schutz und Integration über Beschäftigung will das Land über die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit hinaus fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Finanziert wird daraus ein Paket zur fairen Arbeitsmarktintegration, insbesondere durch gezielte Beratung, Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Geflüchteten.

Überall im Land sind Fachkräfte gefragt und viele der geflüchteten Frauen wollen arbeiten. Die Möglichkeiten für eine gelingende Arbeitsmarktintegration sind gut, wenn Arbeitsmarkt, Schule und Kita integriert organisiert werden. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses zu ermöglichen und von vornherein präventiv Ausbeutung und unterwertiger Beschäftigung entgegenzuwirken.